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Beschlussvorlage (Förderung der Investitionen finanzschwacher Kommunen; Investitionsoffensive der Bundesregierung)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
182 kB
Datum
15.12.2015
Erstellt
26.11.15, 17:11
Aktualisiert
26.11.15, 17:11
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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 06.11.2015 - Die Bürgermeisterin Az: 10.2 Mü Nr. der Ratsdrucksache: 427-X __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Haupt- und Finanzausschuss 08.12.2015 Rat 15.12.2015 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Förderung der Investitionen finanzschwacher Kommunen; Investitionsoffensive der Bundesregierung __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr Orth __________________________________________________________________________ (x) Kosten €: insg. 56.819 €, vorl. 14.700 € (x) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / (x) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt (x) (x) (x) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: s. Sachverhalt Folgekosten: (x) ja / ( ) nein lfd. Unterhaltungsaufwand Beschlussausführung bis: schnellstmöglich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeisterin __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: HFA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 427-X 1. Sachverhalt: Im Frühjahr diesen Jahres hat die Bundesregierung neben anderen finanziellen Entlastungen der Länder und der Kommunen mit dem Gesetzentwurf zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen (Kommunalinvestitionsförderungsfonds – KInvF) eine Investitionsoffensive gestartet, die dem Konjunkturpaket II aus dem Jahr 2009 sehr ähnlich ist. Das maßgebliche Bundesgesetz ist am 30.06.2015, das Ausführungsgesetz auf Landesebene am 02.10.2015 in Kraft getreten. Mit Datum vom 08.10.2015 ging der Zuwendungsbescheid der Bezirksregierung Köln zum Gesetz zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in Nordrhein-Westfalen (KInvFöG NRW) ein. Die Stadt Bad Münstereifel partizipiert an dem Förderprogramm, das sich auf die Jahre 2015 (ab 30.06.) bis 2018 erstreckt, mit 568.187,03 €. Dabei muss sich der Zuwendungsempfänger mit mindestens 10% an den förderfähigen Kosten beteiligen (Eigenanteil). Die Förderung erstreckt sich, ähnlich der Förderkulisse des Konjunkturpakets II, aufgrund verfassungsrechtlicher Vorschriften auf die drei Bereiche: 1. Investitionen mit dem Schwerpunkt Infrastruktur a) Krankenhäuser b) Straßen, beschränkt auf Lärmbekämpfung c) Städtebau einschl. altersgerechter Umbau und Barrierefreiheit, ohne Abwasser und ÖPNV d) Informationstechnologie, beschränkt auf finanzschwache Kommunen in ländlichen Gebieten, zur Erreichung des 50 Mbit-Ausbauziels e) Energetische Sanierung sonstiger Infrastrukturinvestitionen (Einrichtungen außerhalb der sozialen Daseinsvorsorge, die durch Gebühren und Beiträge vollständig zu finanzieren sind, können nicht gefördert werden.) 2. Investitionen mit dem Schwerpunkt Bildungsinfrastruktur a) Einrichtungen der frühkindlichen Infrastruktur b) Energetische Sanierung von Einrichtungen der Schulinfrastruktur c) Energetische Sanierung kommunaler oder gemeinnütziger Einrichtungen der Weiterbildung 3. Investitionen mit dem Schwerpunkt Klimaschutz Eine auf die Förderbereiche zugeschnittene Budgetierung wie beim Konjunkturpaket II erfolgt nicht, somit erübrigt sich auch die Einrichtung einer Tauschbörse. Förderfähig sind, wie schon beim Konjunkturpaket II, auch Maßnahmen anderer Träger unter den gleichen Bedingungen, wie sie für die kommunalen Träger gelten (Eigenanteil). Förderfähige Maßnahmen dürfen erst nach dem 30.06.2015 begonnen werden. Vor dem 01.07. 2015 begonnene Investitionen können gefördert werden, wenn es sich im Folgenden um selbstständige Abschnitte eines laufenden Vorhabens handelt. Die Investitionsausgaben des Jahres 2015 bedürfen der vorherigen Zustimmung des Rates und können haushaltsrechtlich im Übrigen als über- oder außerplanmäßige Auszahlungen behandelt werden. Maßnahmen der Folgejahre sind haushaltsplanmäßig, ggf. im Rahmen eines Nachtragshaushalts, zu veranschlagen. Gemäß § 2 KInvFöG NRW gilt für Maßnahmen der Investitionsbegriff des Bundes. Der Bund legt, ähnlich dem früheren kameralen Haushaltsrecht, eine weitergehende Definition des Investitionsbegriffs zugrunde als die Gemeindehaushaltsverordnung NRW. Danach zählen zu den Investitio- Seite 3 von Ratsdrucksache 427-X nen Baumaßnahmen, der Erwerb von beweglichen Sachen, soweit sie nicht als sächliche Verwaltungsausgaben zu veranschlagen sind, sowie der Erwerb von unbeweglichen Sachen. Bauliche Maßnahmen die zu einer Werterhöhung eines Gebäudes oder einer baulichen Anlage führen, sind als investive Maßnahme zu bewerten. Dies gilt auch, soweit Sanierungsmaßnahmen bzw. Modernisierungen zur nachhaltigen Erhöhung des Gebrauchswertes eines Objektes beitragen. Dagegen zählen bei der Bauunterhaltung anfallende, kleine bauliche Veränderungen oder Ergänzungen nicht zu den Investitionen. Sie gelten als laufende Unterhaltung und sind in der Ergebnisrechnung abzubilden. Bewilligungsbehörde ist die Bezirksregierung. Maßnahmenmeldungen, Mittelabrufe, Verwendungsnachweise, Berichtspflichten und eventuelle Rückforderungen werden nach dem Vorbild des Konjunkturpaketes II geregelt. Auf die finanzielle Beteiligung des Bundes ist bei der Durchführung jeder Baumaßnahme durch ein Bauschild und nach Fertigstellung in geeigneter Form hinzuweisen. Zur haushaltsmäßigen Sicherung der Nutzung dieser Förderungsmöglichkeit wurden aus den bilanziell rückgestellten „erhaltenen Anzahlungen“ aus der allgemeinen Investitionspauschale, der Bildungspauschale und der Sportpauschale Mittel in Höhe des städtischen 10%-Eigenanteils bereits vorsorglich für andere Maßnahmen gesperrt. Dieser Eigenanteil ist insoweit, bezogen auf die gesamte Fördersumme, bereits gesichert. Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, die folgenden, vom Fachamt ursprünglich für den Haushalt 2016 gemeldeten Maßnahmen, schon über das KInvFöG NRW abzuwickeln. Diese Vorgehensweise dient der Entlastung des Haushalts 2016. Die Maßnahmen entsprechen der Förderkulisse. Kostenstelle Bezeichnung Betrag Maßnahme 02 126 201 Löschgruppe Arloff 1.500,00 Umrüstung Hallenbeleuchtung 02 126 202 Löschgruppe Bad Münstereifel 7.500,00 Umrüstung Hallenbeleuchtung 03 212 100 Hauptschule 9.000,00 Umrüstung Beleuchtung Klassen und Kapelle 03 215 100 Realschule 08 424 101 Heinz-Gerlach-Halle 9.000,00 Umrüstung Beleuchtung Klassen und Kapelle 120.000,00 Umrüstung der Heizungsanlage Summe 147.000,00 Über die Verwendung der restlichen Fördergelder wird im Zuge der Haushaltsplanaufstellung 2016 oder der Folgejahre beraten. Diese Maßnahmen sind dann im Haushaltsplan zu veranschlagen. Das Programm steht – wie bereits erwähnt – bis 2018 zur Verfügung. 2. Rechtliche Würdigung Siehe Sachverhaltsdarstellung 3. Finanzielle Auswirkungen Die Maßnahmen werden zu 90% gefördert. Der Eigenanteil von 10% wird aus der Bilanzposition „erhaltene Anzahlungen“ geleistet. Da die Maßnahmen teilweise das Anlagevermögen erhöhen, sind in gleicher Höhe Sonderposten zu bilden. Anfallender Abschreibungsaufwand wird durch die ertragswirksame Auflösung der Sonderposten neutralisiert. Werden die Mittel nicht investiv im Sinne des kommunalen Haushaltsrechts eingesetzt, erfolgt der Nachweis in der Ergebnisrechnung, analog dem bei der Bildungs- und Sportpauschale praktiziertem Verfahren für Maßnahmen der baulichen Unterhaltung. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen keine 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen keine Seite 4 von Ratsdrucksache 427-X 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel Die geförderten Investitionen sollen gem. § 4 Absatz 3 KInvFG unter Berücksichtigung der demografischen Veränderung auch längerfristig nutzbar sein. Die längerfristige Nutzbarkeit kann nur prognostiziert werden. Die Prognoseentscheidung und deren Grundlage muss belegbar sein. 7. Beschlussvorschlag: Im ersten Schritt beschließt der Rat die Umsetzung der folgenden Maßnahmen im Rahmen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetz: Kostenstelle Bezeichnung Betrag Maßnahme 02 126 201 Löschgruppe Arloff 1.500,00 Umrüstung Hallenbeleuchtung 02 126 202 Löschgruppe Bad Münstereifel 7.500,00 Umrüstung Hallenbeleuchtung 03 212 100 Hauptschule 9.000,00 Umrüstung Beleuchtung Klassen und Kapelle 03 215 100 Realschule 9.000,00 Umrüstung Beleuchtung Klassen und Kapelle 08 424 101 Heinz Gerlach Halle 120.000,00 Umrüstung der Heizungsanlage Summe 147.000,00 Die Abwicklung erfolgt haushaltsrechtlich als über- bzw. außerplanmäßige Auszahlung mit Deckung über Mehreinzahlungen. Die konkrete Beauftragung erfolgt nach der Detailplanung und der Einholung von Preisanfragen auf der Grundlage der allgemeinen Regelungen der Hauptsatzung und der Geschäftsordnung. Über die Verwendung der restlichen Fördermittel von rd. 421.000 € wird im Zuge der Haushaltsplanberatungen 2016 entschieden.