Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Bewilligungsbescheid vom 08.10.2015)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
123 kB
Datum
15.12.2015
Erstellt
26.11.15, 17:11
Aktualisiert
26.11.15, 17:11
Beschlussvorlage (Bewilligungsbescheid vom 08.10.2015) Beschlussvorlage (Bewilligungsbescheid vom 08.10.2015) Beschlussvorlage (Bewilligungsbescheid vom 08.10.2015) Beschlussvorlage (Bewilligungsbescheid vom 08.10.2015)

öffnen download melden Dateigröße: 123 kB

Inhalt der Datei

B ezirksregierung Köln Datum: 08,10.2015 Bezirksregierung Köln, 50606 Köln Seite 1 von 4 Gegen Em pfanqsbekenntnis An den B ürgerm eister der Stadt Bad M ünstereifel A lexander B üttner Postfach 1240 53896 Bad M ünstereifel Aktenzeichen: Dez. 31 - KlnvFöG ,1? Auskunft erteilt: klnvfg@ bezreg-koeln.nrw .de Zimm er: H 355 Telefon: (0221) 147 -2 0 3 0 Bescheid über die B ereitstellung von Förderm itteln gem äß § 7 A bsatz 2 des G esetzes zur Um setzung des K om m un alinvestitionsförderun gsgesetzes in Nordrhein-W estfalen (KlnvFöG NRW ) Anlagen: 1. A llgem eine N ebenbestim m ungen fü r Zuwendungen zur Projektförderung an G em einden (GV) (ANBest-G) 2. M ittelabruf und Bestätigung gem äß § 8 A bsatz 2 KlnvFöG N R W (Muster) 3. B eendigungsanzeige und Bestätigung gem äß § 8 A bsatz 3 KlnvFöG NRW (M uster) 4. E m pfangsbekenntnis / R echtsm ittelverzicht Fax: (0221) 1 4 7 - 3507 Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln DB bis Köln Hbf, U-Bahn 3,4,5,16,18 bis Appellhofplatz Besuchereingang (Hauptpforte): Zeughausstr. 8 Telefonische Sprechzeiten: m o .- d o .: 8:30 - 15:00 Uhr I. Besuchertag: 1. Bereitstellung donnerstags: 8 :3 0 -1 5 :0 0 Uhr A u f G rundlage des G esetzes zur Um setzung des K om m unalinvestitions­ förderungsgesetzes in N ordrhein-W estfalen (K lnvFöG NRW) stelle ich für den Förderzeitraum gem äß § 5 des G esetzes zu r Förderung von Investitionen finanzschw acher Kom m unen (K om m unalinvestitionsförderungsgesetz KlnvFG) M ittel in Höhe von 568.187,03 Euro für Sie bereit. Bei dem Betrag handelt es sich um die Ihrer Kom m une zur Verfügung stehenden G esam tförderm ittel gem äß A nlage zu § 3 Absatz 2 KlnvFöG NRW. (weitere Term ine nach Vereinbarung) Landeskasse Düsseldorf: Landesbank Hessen-Thüringen IBAN: DE34 3005 0000 0000 0965 60 BIC: W ELADED DXXX Zahlungsavise bitte an zentralebuchungsstelle@ brk.nrw.de 2. Zw eck der Förderm ittel Zw eck d ie ser Mittel ist die Förderung von Investitionen nach dem K lnvFöG NRW in V erbindung mit dem KlnvFG zum Ausgleich unterschiedlicher W irtschaftskraft im Bundesgebiet. Die Z w e ckbindungsfrist beträgt bei G rundstücken und grundstücksgleichen Rechten / G ebäuden 10 Jahre, im Übrigen 3 Jahre ab Beendigung der Maßnahme. Hauptsitz: Zeughausstr. 2-10,50667 Köln Telefon: (0221) 1 4 7 - 0 Fax: (0221) 147 - 3185 USt-ID-Nr.: DE 812110859 poststelle@ brk.nrw.de www.bezreg-koeln.nrw.de B ezirksregierung Köln Datum: 08.10.2015 3. M aßnahm en anderer Träger Seite 2 vo n 4 S ow eit Sie gem äß § 6 Absatz 2 KlnvFöG N R W Investitionsm aßnahm en anderer T räger fördern, ergeben sich die förderfähigen Kosten aus der Differenz zwischen den G esam tkosten der M aßnahm e und dem Eigenanteil des anderen Trägers. Die Höhe des Eigenanteils des anderen Trägers soll in der Regel der des kom m unalen Eigenanteils entsprechen. Unabhängig vom Eigenanteil des anderen Trägers beträgt der kom m unale Eigenanteil m indestens 10 Prozent der förderfähigen Kosten. 4. Auszahlung Die A uszahlung der Mittel erfolgt entsprechend den Num m ern 1.4 und 1.4.1 ANBest-G . Dieser Bescheid ist rechtsm ittelfähig. Eine A uszahlung kom m t erst in Betracht, wenn dieser Bescheid bestandskräftig geworden ist (nach A blau f eines Monats nach B ekanntgabe des Bescheides). Sie können die B estan dskraft des B escheides herbeiführen, w enn Sie der B ew illigungsbehörde gegenüber schriftlich erklären, dass Sie auf die Einlegung von Rechtsm itteln verzichten. II. N ebenbestim m unqen Z ur Durchführung der Förderung nach dem KlnvFöG NRW werden die A N B est-G entsprechend herangezogen. Die beigefügten A N Best-G sind deshalb Bestandteil dieses Bescheides. Hierzu wird folgendes bestim mt: 1. Die Num m ern 1.4.2, 1.5., 1.6., 2., 6., 7.1. bis 7.4., 7.6., 9.4. und 9.5. A N B est-G finden keine Anw endung. 2. Ergänzend gelten folgende besondere N ebenbestim m ungen: 2.1. M aßnahm em eldung 2.1.1. V o r der ersten M aßnahm em eldung sind der B ew illigungsbehörde Inform ationen zum Förderem pfänger mitzuteilen. 2.1.2. Die K om m une m eldet der Bew illigungsbehörde je d e M aßnahme, die gefördert werden soll. Die Meldung soll zum M aßnahm ebeginn erfolgen. Sie m uss spätestens mit dem ersten M ittelabruf vorliegen. Die förderfähigen Kosten abzüglich des kom m unalen Eigenanteils aller gem eldeten M aßnahm en dürfen den nach Ziffer 1.1 dieses B escheids bereitgestellten Betrag nicht überschreiten. Der Eigenanteil d er Kom m une an den förderfähigen Kosten einer Maßnahm e beträgt m indestens 10 Prozent. 2.1.3. D er B ew illigungsbehörde ist unverzüglich jede Änderung einer bereits gem eldeten M aßnahm e zu melden. Ergeben sich Änderungen an den Investitionskosten einer M aßnahm e, beträgt der Eigenanteil der K om m une w eiterhin m indestens 10 Prozent der förderfähigen Kosten. B ezirksregierung Köln Datum: 0 8 .10.2015 2.1.4. 2.2. Die M eldungen / M itteilungen gem äß Ziffer 2.1.1. bis Ziffer 2.1.3. erfolgen ausschließlich elektronisch. Die technische Um setzung erfolgt durch den vom Land N ordrhein-W estfalen beauftragten Landesbetrieb Information und Technik N ordrhein-W estfalen (IT.NRW ). Notwendige Zugangsdaten werden durch IT.NRW g esondert mitgeteilt. Einzelheiten der M itteilung bzw. der Inform ation ergeben sich aus dem elektronischen Verfahren. A ndere Träger 2.2.1. Im Falle der W eitergabe von Mitteln an Dritte gem äß § 6 A bsatz 2 K lnvFöG NRW hat die Kom m une den Dritten die ihr obliegenden B estim m ungen (einschließlich der Nebenbestim m ungen), soweit zutreffend, aufzuerlegen. G egenüber dem Land bleibt die Kom m une fü r die zw eckgerechte M ittelverw endung verantwortlich. 2.2.2. Die W eiterleitung von Mitteln kann je M aßnahm e nur an einen Träger erfolgen. 2.2.3. Die Kom m une ruft auch die Mittel für M aßnahm en anderer Träger ab. 2.3. M ittelabruf 2.3.1. Je de r M ittelabruf setzt eine Bestätigung der Hauptverw altungsbeam tin / des H auptverw altungsbeam ten gem äß § 8 Absatz 2 KlnvFöG NRW voraus. V ertretung im A m t ist bei dieser Bestätigung zulässig; eine D elegation ist unzulässig. 2.3.2. Für den M ittelabruf und die Bestätigung ist diesem Bescheid ein M uster beigefügt. Das M uster ist verbindlich. Ergänzungen oder S treichungen sind unzulässig. 2.3.3. Die B ew illigungsbehörde teilt den Term in für den spätesten M ittelabruf fü r Investitionsvorhaben nach § 5 A bsatz 1 KlnvFG in der ersten Jahreshälfte 2019 und für Investitionsvorhaben nach § 5 A bsatz 2 K lnvFG in der ersten Jahreshälfte 2020 mit. 2.4. V ergabe Die K om m une ist verpflichtet, bei der V ergabe von A ufträgen für M aßnahm en im Rahm en des KlnvFöG NRW die nach dem G em eindehaushaltsrecht anzuw endenden V ergabegrundsätze zu beachten. 2.5. B eendigungsanzeige und Nachweis der V erw endung 2.5.1. Die Beendigung je d e r M aßnahm e ist der Bew illigungsbehörde unverzüglich, spätestens zwei Monate nach der Beendigung anzuzeigen. D ieser A nzeige ist eine Bestätigung d er H auptverw altungsbeam tin / des Hauptverw altungsbeam ten beizufügen, dass die örtliche R echnungsprüfung die zw e ckentsprechende V erw endung der Mittel bescheinigt hat. Diese B eendigungsanzeige gilt als V erw endungsnachw eis. A uf die V orlage d er Bücher / Belege wird verzichtet. 2.5.2. Für die B eendigungsanzeige und die Bestätigung gem äß § 8 A bsatz 3 K lnvF öG NR W ist dem Bescheid ein M uster beigefügt. Das M uster ist verbindlich. E rgänzungen oder Streichungen sind unzulässig. Seite 3 v o n 4 B ezirksreg ieru n g Köln Datum: 0 8 .1 0 .2 0 1 5 2.6. A uf die finanzielle Beteiligung des Bundes ist bei der Durchführung jeder B aum aßnahm e durch ein Bauschild und nach Fertigstellung in geeigneter Form hinzuweisen. Die G estaltungshinw eise des Bundes sind dabei zu beachten. Diese stehen im Internet zum Download zur Verfügung, u.a. auf den Seiten des M inisterium s fü r Inneres und K om m unales des Landes N ordrhein-W estfalen (w w w .m ik.nrw .de). 2.7. Fordert das Land Förderm ittel zurück, so richtet sich die Höhe der V erzinsung fü r den gesam ten Erstattungsbetrag nach § 10 A bsatz 2 K lnvFöG NRW. 3. 3.1. Durchführungszeitraum Der zu berücksichtigende D urchführungszeitraum ergibt sich aus § 5 KlnvFG. 3.2. Beginn einer M aßnahm e ist der Tag des A bschlusses eines der Um setzung dienenden rechtsverbindlichen Leistungsund Lieferungsvertrages. Eine M aßnahm e gilt als beendet, wenn alle Leistungen abgenom m en wurden. III. R echtsm ittelbelehrunq Sie können gegen diesen Bescheid innerhalb eines M onats nach seiner B ekanntgabe Klage erheben. Die Klage ist beim V erw altungsgericht Aachen, A dalbertsteinw eg 90, 52070 A achen schriftlich oder zur Niederschrift der U rkundsbeam tin bzw. des U rkundsbeam ten der G eschäftsstelle zu erklären. Die Klage kann auch in elektronischer Form nach Maßgabe der Verordnung über den elektronischen R echtsverkehr bei den V erw altungsgerichten und F inanzgerichten im Lande Nordrhein-W estfalen - E R W O V G /FG - vom 07.11.2012 (G V.N R W .2012 S. 548) in der jew eils geltenden Fassung eingereicht w erden. Das elektronische D okum ent muss mit einer qualifizierten elektronischen S ignatur nach § 2 Num m er 3 des Signaturgesetzes vom 16. Mai 2001 (BG Bl. I S. 876) in der jew eils geltenden Fassung versehen sein und an die elektronische Poststelle des G erichts überm ittelt werden. Falls die Frist durch das V erschulden einer von Ihnen bevollm ächtigten Person versäum t w erden sollte, w ürde deren V erschulden Ihnen zugerechnet werden. Bei der V erw endung der elektronischen Form sind besondere technische R ahm enbedingungen zu beachten. Die besonderen technischen V oraussetzungen sind unter w w w .eqvp.de aufgeführt. Mit freundlichen G rüßen Seite 4 v o n 4