Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
112 kB
Datum
09.12.2015
Erstellt
26.11.15, 17:11
Aktualisiert
26.11.15, 17:11
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 24.11.2015
- Die Bürgermeisterin Az: SW2
Nr. der Ratsdrucksache: 311-X/Z-1
__________________________________________________________________________
Beratungsfolge
Termin
Betriebsausschuss "Stadtwerke"
09.12.2015
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
__________________________________________________________________________
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Abwasserbeseitigung Nöthen und Gilsdorf
hier: weiteres Verfahren
__________________________________________________________________________
Berichterstatter: Herr W. Müller
__________________________________________________________________________
( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
Beschlussausführung bis ___________
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
SW1
SW2
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
BA Stadtwerke
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK2@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 311-X/Z-1
1. Sachverhalt:
A. Einleitung
Das in der RD-Nr. 311-X angekündigte Gespräch mit dem Erftverband fand am 02.09.2015 statt.
Aufgrund der vom Verband wiederholt und zunehmend nachdrücklich gegenüber der Stadt bekundeten erheblichen Sanierungsbedürftigkeit der Kläranlage Nöthen ist darüber nachgedacht worden, die ebenfalls geplante Stilllegung der Kläranlage Pesch in der benachbarten Gemeinde Nettersheim auszuklammern und nur den Verbindungssammler von der Kläranlage Nöthen durch das
Eschweiler Tal bis zum Regenüberlaufbecken (RÜB) Steinbruch zu verlegen.
B. Beweggründe
Diese Überlegungen wurden aus drei Beweggründen angestellt:
a)
Nach der verbandlichen Variantenuntersuchung ist die Variante 3, Anbindung
Nöthen/Gilsdorf an Kläranlage Kirspenich und Sanierung Kläranlage Pesch, in der Gesamtschau unter den 4 Varianten zwar „nur“ die zweigünstigste Lösung, für die Stadt aber sogar
die günstigste Variante.
b)
Die in der Gesamtschau günstigste Variante 2, Anbindung Nöthen/Gilsdorf und Pesch an die
Kläranlage Kirspenich, wird für die Stadt teurer als die Variante 3, weil wegen der verbandlichen Veranlagungsrichtlinien die Stadt 95,74 % (letzter Stand) der Kosten der Verbindungssammler aufgebürdet würden, obwohl der Verbindungssammler von der Kläranlage Pesch
nach Gilsdorf von der Stadt überhaupt nicht und der weiterführende Verbindungsammler bis
zum RÜB Steinbruch nur wenig mehr als 50 % benutzt wird.
c)
Dem Verband brauchen keine Mitbenutzungsrechte an dem bestehenden städt. Verbindungssammlersystem zur Kläranlage Kirspenich gewährt werden.
C. Gesprächsverlauf
In dem Gespräch ist folgendes Lösungskonzept miteinander erörtert worden:
1.
Der Erftverband führt die begonnene Planung für den Verbindungssammler von der Kläranlage Nöthen bis zum RÜB Eschweiler Tal fort. Die Ausführungsplanung ist von der Stadt zu
genehmigen.
2.
Der Erftverband übernimmt den Bau des Verbindungssammlers.
3.
Nach der Fertigstellung wird der Betrieb des Verbindungssammlers vom Erftverband an die
Stadt übertragen.
4.
Die Stadt trägt die Projektkosten (Planung, Bauleistungen).
5.
Es wird keine Vorentscheidung über das Schicksal der Kläranlage Pesch getroffen.
Der Erftverband mochte sich weder in der Besprechung noch danach dazu durchringen, der Stadt
den Betrieb des Verbindungssammlers zuzusagen. Außerdem wollte man mit der Stadt die Ausführungsplanung nur besprechen, aber keinen Genehmigungsvorbehalt hinnehmen.
D. Fortgang
Das hartnäckige verbandliche Beharren auf den eigenen Maximalpositionen hat die Verwaltung
bewogen, mit Schreiben vom 25.09.2015 dem Verband mitzuteilen, dass keine Absicht mehr be-
Seite 3 von Ratsdrucksache 311-X/Z-1
steht, von der bisherigen Rechtsauffassung abzurücken und erklärt, wie die vom Erftverband kurzfristig gewollte Stilllegung der Kläranlage Nöthen dennoch erreicht werden kann:
1.
Der Stadt beauftragt den Erftverband mit Rücksicht auf die bereits vorgenommen Planungsarbeiten mit der Ausführungsplanung des Verbindungssammlers von der Kläranlage
Nöthen bis zum RÜB Eschweiler Tal. Die Planungskosten werden von der Stadt getragen.
2.
Die Stadt übernimmt den Bau und Betrieb des Verbindungssammlers.
3.
Nach Vorlage der Ausführungsplanung wird die Stadt kurzfristig die Baumaßnahme ausschreiben, den Auftrag vergeben und mit dem Bau beginnen.
4.
Die Stadt finanziert vollständig die Baumaßnahme. Die erforderlichen Finanzmittel stehen
dafür schon bereit.
Mit Schreiben vom 15.10.2015 teilte der Erftverband mit, „aufgrund der absoluten Dringlichkeit
werden wir die Ausführungsplanung abschließen, Ihnen vorstellen und auf dieser Basis den Bau
ausführen.“
Dieser Absicht ist die Verwaltung schriftlich entgegen getreten. Außerdem wurde gegenüber dem
Erftverband der Hinweis aus der Besprechung wiederholt, dass die Beteiligungsrechte der politischen Gremien zu wahren sind und ein gemeinsames Gespräch, auch in protokolierter Form, keine Grundlage bietet, um die Baumaßnahme konkret anzugehen.
Gleichzeitig wurde der Erftverband zur kommenden Sitzung des Betriebsausschusses eingeladen,
um seine Position nochmals darlegen zu können. Zwischenzeitlich hat der Erftverband die Einladung angenommen.
E. Finanzielle Folgen
In der RD-Nr. 311 wurden die finanziellen Konsequenzen aus dem Projekt der beiden Verbindungssammler von der Kläranlage Pesch bis Gilsdorf und von der Kläranlage Nöthen bis zum
RÜB Eschweiler Tal nochmals dargestellt, die in Kurzform wiederholt werden:
Anteil Stadt bei Abrechnung nach echten Kosten:
jährlich 85.207 €
Anteil Stadt nach Verbandsrichtlinien je nach Benutzungsquote:
jährlich 148.519 €, 120.010 €, 146.556 €
Mehraufwendungen Stadt:
jährlich zwischen 34.803 € und 63.312 €
Nach 10 Jahren mindestens
rd. 350.000 €
Schon allein angesichts der finanziellen Folgen empfiehlt die Verwaltung, die eingenommene
Rechtsposition nicht aufzugeben oder zu schmälern.
Damit die Stadtwerke zwischen dem 01.01.2015 und dem Beschluss sowie der Genehmigung des
Wirtschaftsplanes 2016 handlungsfähig bleiben, sollte der Ansatz aus dem Vermögensplan 2015
von 1,6 Mio. € für den Verbindungssammler nach 2016 übertragen werden.
2. Rechtliche Würdigung
Ausfluss Abwasserbeseitigungspflicht gem. §§ 53 und 54 LWG NRW, Frage der gesetzlichen Zuständigkeit Erftverband oder Stadt.
3. Finanzielle Auswirkungen
Investitionen bei Bau durch die Stadt, ansonsten höhere Verbandsbeiträge.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
Erst nach Klärung der Zuständigkeit abschließend beantwortbar.
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Seite 4 von Ratsdrucksache 311-X/Z-1
Freiwillige Übertragung Bau und Betrieb an Erftverband mit Kostenanteil von annähernd 96 %.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
keine
7. Beschlussvorschlag:
I. Grundsatz
Die Bürgermeisterin und die Betriebsleitung werden beauftragt, alle Schritte zu unternehmen, um
die finanziellen Interessen der Stadt Bad Münstereifel an einer ausgewogenen Kostenverteilung
an den geplanten Abwasssermaßnahmen (Verbindungssammler Kläranlage Nöthen bis RÜB Eschweiler Steinbruch und von Pesch bis Gilsdorf) zu wahren.
II. Stilllegung Kläranlage Nöthen
Damit die vom Erftverband als absolut dringlich bezeichnete Stilllegung der Kläranlage Nöthen
kurzfristig möglich ist, wird anknüpfend an das Schreiben vom 25.09.2015 folgende Regelung vorgeschlagen:
1.
Die Stadt beauftragt den Erftverband mit Rücksicht auf die bereits vorgenommenen Planungsarbeiten mit der Ausführungsplanung des Verbindungssammlers von der Kläranlage
Nöthen bis zum RÜB Eschweiler Tal. Die Ausführungsplanung ist von der Stadt zu genehmigen. Die Planungskosten werden von der Stadt getragen.
2.
Die Stadt übernimmt den Bau und Betrieb des Verbindungssammlers.
3.
Nach Vorlage der Ausführungsplanung wird die Stadt kurzfristig die Baumaßnahme ausschreiben, den Auftrag vergeben und mit dem Bau beginnen.
4.
Die Stadt finanziert vollständig die Baumaßnahme. Die erforderlichen Finanzmittel werden
dafür bereit gestellt.
5.
Die Beteiligten sind sich darin einig, dass aus dieser Regelung keine Ansprüche auf Zustimmung der Stadt zur Verlegung des Verbindungssammlers von der Kläranlage Pesch
bis an das städt. Kanalsystem in Gilsdorf, insbesondere das unerlässliche Mitbenutzungsrecht am städt. Verbindungssammlersystem, abgeleitet werden dürfen.
III. Weiteres Vorgehen
Sollte es zu keinem Einvernehmen über den Bau des Verbindungssammlers von der Klaranlage
Nöthen bis zum RÜB Eschweiler Tal kommen, wird über eine förmliche Kanalnetzanzeige gegenüber der Bezirksregierung die Herstellung des Verbindungssammlers angemeldet und nach Genehmigung ausgeführt. Sofern der Erftverband eine gemeinsame Ausführungsplanung ablehnt
oder der Stadt die erstellte Ausführungsplanung vorenthält, wird eine eigene Ausführungsplanung
in Auftrag gegeben und die Übernahme jedweder Planungsaufwendungen des Verbandes verweigert.
IV. Finanzierung
Der Ansatz aus dem Vermögensplan 2015 von 1,6 Mio. € für den Verbindungssammler Kläranlage
Nöthen bis RÜB Eschweiler Tal, Steinbruch, wird vollständig nach 2016 übertragen.