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Beschlussvorlage (Wassergebühren 2016; hier: 22. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserversorgungssatzung der Stadt Bad Münstereifel vom 28.01.1982)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
94 kB
Datum
15.12.2015
Erstellt
26.11.15, 17:11
Aktualisiert
26.11.15, 17:11
Beschlussvorlage (Wassergebühren 2016;
hier:	22. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserversorgungssatzung der Stadt Bad Münstereifel vom 28.01.1982) Beschlussvorlage (Wassergebühren 2016;
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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 18.11.2015 - Die Bürgermeisterin Az: SW 21.1 Nr. der Ratsdrucksache: 390-X __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Betriebsausschuss "Stadtwerke" 09.12.2015 Rat 15.12.2015 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Wassergebühren 2016; hier: 22. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserversorgungssatzung der Stadt Bad Münstereifel vom 28.01.1982 __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Kaufm. Betriebsleiter W. Müller __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft (X) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich Beschlussausführung bis ___________ __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeisterin __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: BA Stadtwerke ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen 1. Sachverhalt: Seite 2 von Ratsdrucksache 390-X Gemäß § 76 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GO) NRW Grundsätze der Einnahmebeschaffung) gelten Gebühren als vorrangige Einnahmequelle. Gem. § 6 Abs. 1 Kommunalabgabengesetz (KAG) NRW soll das veranschlagte Gebührenaufkommen die voraussichtlichen Kosten der Einrichtung oder Anlage nicht übersteigen und in der Regel decken. Um diesem Gesetzesauftrag gerecht zu werden, sind jährlich wiederkehrende Gebührenbedarfsberechnungen vorzunehmen. Die Verbrauchsgebühr wurde von 1,42 €/cbm zum 01.01.2015 auf 1,34 €/cbm ermäßigt. Dafür gab es zwei Gründe, nämlich die gebührenrechtliche Verpflichtung, die erwirtschafteten Gewinne den Gebührenpflichtigen zu erstatten und die steuerrechtlichen Verrechnungsmöglichkeiten zu nutzen. Die bisherigen Geschäftszahlen bestätigen nochmals die Erwartung, dass der Gebührensatz von 1,34 €/cbm nicht kostendeckend sein kann. Nach dem Kostendeckungsprinzip des § 6 Abs. 1 KAG NRW ist der Gebührensatz auf ein kostendeckendes Niveau anzuheben. Damit die Gebührenerhöhung moderat ausfällt und möglichst nicht über den Gebührensatz von 2014 hinausgeht, wurde der Entwurf des Erfolgsplans 2016 auf Einsparpotentiale untersucht und verschiedene Aufwandpositionen gekürzt. Die Untersuchung ist unter der Prämisse erfolgt, dass die gesicherte Wasserversorgung nicht beeinträchtigt werden darf. Im Rahmen der kommenden Beratungen über den Entwurf des Wirtschaftsplans des Betriebszweiges Wasser werden im Erfolgsplan die vorgenommenen Kürzungen noch umzusetzen sein. Als zweiter Schritt sind die neuesten Daten über den Wasserverbrauch ausgewertet worden. Der Wasserbezug vom Wasserverband Oleftal ist in 2015 bisher gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres spürbar angestiegen. Dafür gibt es vielfältige Gründe, zu denen sicherlich nicht nur, aber auch die höhere Besucherzahl der Kernstadt gehört. Jedenfalls berechtigt diese Entwicklung, die Prognose des gebührenpflichtigen Wasserverbrauches 2016 um 25.000 cbm auf 856.000 cbm zu erhöhen. Mit den beiden erläuterten Schritten, zum Einen auf der Aufwandseite und zum Anderen über die Verbrauchsmenge auf der Ertragsseite, gelingt es, die Gebührenerhöhung auf 1,42, €/cbm zu begrenzen. 2. Rechtliche Würdigung Gebührenbedarfsberechnung (Kalkulation) aufgrund des Kostendeckungsprinzips § 6 Abs. 1 KAG NRW: 3. Finanzielle Auswirkungen Erhöhung der Verbrauchsgebühr von zur Zeit 1,34 €/cbm auf 1,42 €/cbm zum 01.01.2016. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen Entfällt. 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Entfällt. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel Entfällt Seite 3 von Ratsdrucksache 390-X 7. Beschlussvorschlag: Wassergebühren 2016; hier: 22. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserversorgungssatzung der Stadt Bad Münstereifel vom 28.01.1982. 1. 2. Die Gebührenbedarfsberechnung (Anlage 1 und 2 zu RD.-Nr. 390-X) zur 22. Änderungssatzung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserversorgungssatzung der Stadt Bad Münstereifel vom 28.01.1982 ist vom Rat geprüft und gebilligt. Die 22. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserversorgungssatzung der Stadt Bad Münstereifel vom 28.01.1982 in der Fassung des als Anlage 3 zu RD.-Nr. 390-X vorliegenden Entwurfs wird beschlossen.