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Beschlussvorlage (Festlegung der Anzahl der Eingangsklassen an Grundschulen und deren Verteilung auf (Teil-) Standorte gemäß § 46 Abs. 3 SchulG NRW)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
104 kB
Datum
15.12.2015
Erstellt
03.12.15, 17:11
Aktualisiert
03.12.15, 17:11
Beschlussvorlage (Festlegung der Anzahl der Eingangsklassen an Grundschulen und deren Verteilung auf (Teil-) Standorte gemäß § 46 Abs. 3 SchulG NRW) Beschlussvorlage (Festlegung der Anzahl der Eingangsklassen an Grundschulen und deren Verteilung auf (Teil-) Standorte gemäß § 46 Abs. 3 SchulG NRW) Beschlussvorlage (Festlegung der Anzahl der Eingangsklassen an Grundschulen und deren Verteilung auf (Teil-) Standorte gemäß § 46 Abs. 3 SchulG NRW)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 19.11.2015 - Die Bürgermeisterin Az: 41-10-10 Nr. der Ratsdrucksache: 436-X __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Rat 15.12.2015 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Festlegung der Anzahl der Eingangsklassen an Grundschulen und deren Verteilung auf (Teil-) Standorte gemäß § 46 Abs. 3 SchulG NRW __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Hans-Josef Dederichs __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich Beschlussausführung bis ___________ __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeisterin __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK2@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 436-X 1. Sachverhalt: Nach § 46 Absatz 3 SchulG legt der Schulträger unter Beachtung der Höchstgrenze für die zu bildenden Eingangsklassen an Grundschulen nach der Verordnung gemäß § 93 Abs. 2 Nummer 3 die Zahl und die Verteilung der Eingangsklassen auf die Schulen und Teilstandorte fest. Das Ergebnis dieses Entscheidungsprozesses entfaltet bereits Wirkung für die Aufnahmeentscheidung der Schulleitungen zum Schuljahr 2016 / 2017 und ist der Schulaufsicht bis zum 15.01.2016 mitzuteilen. Aus diesem Grunde erfolgte das bereits durchgeführte Anmeldeverfahren an den Grundschulen der Stadt Bad Münstereifel seitens der Schulleitungen unter einem entsprechenden Vorbehalt. Zu berücksichtigen ist ferner, dass im Bereich des Grundschulverbundes Höhengebiet an beiden Teilstandorten mit dem Schuljahr 2016 / 2017 der jahrgangsübergreifende Unterricht für die Klassen 1 bis 4 eingeführt wird. Danach sind alle Schülerinnen und Schüler (SuS) des Grundschulverbundes Höhengebiet als SuS in Eingangsklassen zu rechnen. Auf der Grundlage dieser rechtlichen Rahmenbedingungen sowie der von den Grundschulleitungen am 18.11.2015 gemachten Angaben ergibt sich nachfolgende Berechnung: Grundschule bzw. Teilstand- SuS in Eingangs- Klassenrichtort klassen 2016/2017 zahl Eingangsklassen KGS Arloff GGS Bad Münstereifel KGV Höhengebiet, Teilstandort Mutscheid KGV Höhengebiet, Teilstandort Houverath 43 Anmeldungen 61 Anmeldungen 82, darunter 14 Anmeldungen 74,darunter 22 Anmeldungen 23 23 23 1,87 2,65 3,56 23 3,22 Gesamt 260 23 11,30 Nach § 6a Absatz 2 Ziffer 1 der Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs. 2 SchulG ist bei einem Rechenwert kleiner als 15 auf die darüber liegende ganze Zahl aufzurunden. Demnach sind insgesamt 12 Eingangsklassen zu bilden. Diese verteilen sich wie folgt: KGS Arloff GGS Bad Münstereifel KGV Höhengebiet, Teilstandort Mutscheid KGV Höhengebiet, Teilstandort Houverath , 2. Rechtliche Würdigung 2 3 4 3 Mit der Änderung des § 46 Abs. 3 SchulG im Rahmen des 8. Schulrechtsänderungsgesetzes zielte der Gesetzgeber darauf ab, pädagogisch sinnvolle sowie schulorganisatorisch machbare Schulangebote auf der einen und eine wohnortnahe Schulversorgung auf der anderen Seite zu verbinden und zugleich zu einer gerechten Klassenbildung zu kommen. Hier ist u. a. vorgesehen: Die Bildung von Eingangsklassen ist an folgende Schülerzahlen gebunden: 1 Eingangsklasse bei einer Schülerzahl zwischen 15 und 29; 2 Eingangsklassen bei einer Schülerzahl von 30 bis 56; 3 Eingangsklassen bei einer Schülerzahl zwischen 57 und 81; 4 Eingangsklassen bei einer Schülerzahl zwischen 82 und 104. Einführung der kommunalen Klassenrichtzahl (23) als Grundlage zur Berechnung der Anzahl der Eingangsklassem (siehe obige Tabelle). Schulträger erhalten die Option, die Aufnahmekapazität von Grundschulen im sozialen Brennpunkt oder von Schwerpunktschulen im Bereich Inklusion zu begrenzen, um so an diesen Schulen kleinere Klassen zu ermöglichen. Die Mindestgröße von Grundschulen wird auf 92 Kinder abgesenkt, d. h. einzügige Grundschulen sind möglich. Ausnahme: Die letzte Grundschule in einer Kommune kann sogar mit nur 46 Schülerinnen und Schülern in zwei jahrgangsübergreifenden Klassen fortgeführt werden. Seite 3 von Ratsdrucksache 436-X Es werden Teilstandortlösungen intensiviert. Schulen mit weniger als 92 SuS können als Teilstandorte fortgeführt werden. Für den Umstellungsprozess wird eine Übergangsfrist von 5 Jahren eingeräumt. 3. Finanzielle Auswirkungen Keine 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen Keine 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen keine 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel Die seit Jahren vorhandene degressive Entwicklung bei den Schülerzahlen infolge sich fortsetzender Geburtenrückgänge flacht, auch durch den Flüchtlingszustrom, ab. 7. Beschlussvorschlag: Es wird beschlossen, in Anwendung des § 46 Abs. 3 SchulG NRW in den städtischen Grundschulen im Schuljahr 2016 / 2017 insgesamt 12 Eingangsklassen zu bilden. Diese Eingangsklassen werden auf folgende Standorte verteilt: KGS Arloff: GGS Bad Münstereifel: GSV Höhengebiet, Teilst. Mutscheid: GSV Höhengebiet, Teilst. Houverath: 2 3 4 3