Daten
Kommune
Bedburg
Größe
14 kB
Datum
06.11.2007
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP71014/2007
Fachbereich I
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung
18.10.2007
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 38 b/Bedburg, 1. Änderung
-Teilfläche zwischen Bahnstraße, Erft und BP 38 a –
hier:
Aufstellungsbeschluss
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung beschließt den Aufstellungsbeschluss für die 1.
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 38 b/Bedburg gemäß § 2 Abs. 1 und 4 des Baugesetzbuches
in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBI. I S. 2414), zuletzt geändert
durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2006 (BGBI. I S. 3316).
Wesentlichen Planungsziel ist, zur Stärkung des Einzelhandels im Hauptversorgungsbereich,
Gastronomie und Einzelhandel gemäß § 1 Abs. 5 Baunutzungsverordnung (BauNVO) nur
ausnahmsweise zuzulassen.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Seite: 2
Sitzungsvorlage
Begründung:
Mit Schreiben vom 14.09.2007 wird beim Landrat des Rhein-Erft-Kreises, Bauaufsichtsamt, ein
Bauantrag zur Errichtung eines Freestander SUBWAY-Restaurants auf dem Grundstück
Gemarkung Bedburg, Flur 38, Flurstück 260 gestellt. Mit Verfügung vom 18.09.2007 bittet der
Landrat des Rhein-Erft-Kreises nunmehr um Stellungnahme zum Bauantrag.
Das Grundstück liegt in dem rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 38 b / Bedburg. Dieser trifft für
diesen Bereich folgende Festsetzung: Gewerbegebiet (GE), Zweigeschossigkeit (II),
Grundflächenzahl 0,8.
In den textlichen Festsetzungen sind Einzelhandelsbetriebe und Gewerbebetriebe bis zu einer
Größenordnung von 200 m² sowie Gastronomie nicht ausgeschlossen. Daher besteht für den
vorgelegten Bauantrag ein Rechtsanspruch auf Genehmigung.
Somit schlägt die Verwaltung vor den Antrag zustimmend zur Kenntis zu nehmen.
Aufgrund der bestehenden und sich abzeichnenden Leerstände in den Geschäftsstrassen
Linden-, Graf-Salm- und Friedrich-Wilhelm-Strasse wird es erforderlich den
Hauptversorgungsbereich, insbesondere den Einzelhandel als Fachhandel zu stärken.
Um keine weiteren Einzelhandelsflächen und Gastronomie außerhalb des zentralen
Bereiches zu entwickeln, sollten die unbebauten Flächen im Plangeltungsbereich in ihrer
Nutzung eingeschränkt werden.
Die Verwaltung schlägt daher vor Einzelhandelsnutzungen sowie Gastronomie auf den noch
nicht bebauten Flächen nur ausnahmsweise zuzulassen. Hierfür ist die Änderung des
Bebauungsplan 38 b / Bedburg durch entpsrechende Änderung bzw. Ergänzung der textlichen
Festsetzungen erforderlich.
Die Verwaltung schlägt vor, wie im Beschlussvorschlag aufgeführt zu entscheiden.
Anlagen: Übersichtsplan, Lageplan, BP 38 b/Bedburg
50181 Bedburg, den 04.10.2007
----------------------------------Jung / Klütsch
Beschlussvorlage WP7-1014/2007
----------------------------------Leveringhaus
----------------------------------Koerdt
Fachbereichsleiter(in)
Bürgermeister
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