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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 38 b/Bedburg, 1. Änderung -Teilfläche zwischen Bahnstraße, Erft und BP 38 a – hier:Aufstellungsbeschluss)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
14 kB
Datum
06.11.2007
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 38 b/Bedburg, 1. Änderung
-Teilfläche zwischen Bahnstraße, Erft und BP 38 a –

hier:Aufstellungsbeschluss) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 38 b/Bedburg, 1. Änderung
-Teilfläche zwischen Bahnstraße, Erft und BP 38 a –

hier:Aufstellungsbeschluss)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP71014/2007 Fachbereich I Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung 18.10.2007 Betreff: Bebauungsplan Nr. 38 b/Bedburg, 1. Änderung -Teilfläche zwischen Bahnstraße, Erft und BP 38 a – hier: Aufstellungsbeschluss Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung beschließt den Aufstellungsbeschluss für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 38 b/Bedburg gemäß § 2 Abs. 1 und 4 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBI. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2006 (BGBI. I S. 3316). Wesentlichen Planungsziel ist, zur Stärkung des Einzelhandels im Hauptversorgungsbereich, Gastronomie und Einzelhandel gemäß § 1 Abs. 5 Baunutzungsverordnung (BauNVO) nur ausnahmsweise zuzulassen. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Begründung: Mit Schreiben vom 14.09.2007 wird beim Landrat des Rhein-Erft-Kreises, Bauaufsichtsamt, ein Bauantrag zur Errichtung eines Freestander SUBWAY-Restaurants auf dem Grundstück Gemarkung Bedburg, Flur 38, Flurstück 260 gestellt. Mit Verfügung vom 18.09.2007 bittet der Landrat des Rhein-Erft-Kreises nunmehr um Stellungnahme zum Bauantrag. Das Grundstück liegt in dem rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 38 b / Bedburg. Dieser trifft für diesen Bereich folgende Festsetzung: Gewerbegebiet (GE), Zweigeschossigkeit (II), Grundflächenzahl 0,8. In den textlichen Festsetzungen sind Einzelhandelsbetriebe und Gewerbebetriebe bis zu einer Größenordnung von 200 m² sowie Gastronomie nicht ausgeschlossen. Daher besteht für den vorgelegten Bauantrag ein Rechtsanspruch auf Genehmigung. Somit schlägt die Verwaltung vor den Antrag zustimmend zur Kenntis zu nehmen. Aufgrund der bestehenden und sich abzeichnenden Leerstände in den Geschäftsstrassen Linden-, Graf-Salm- und Friedrich-Wilhelm-Strasse wird es erforderlich den Hauptversorgungsbereich, insbesondere den Einzelhandel als Fachhandel zu stärken. Um keine weiteren Einzelhandelsflächen und Gastronomie außerhalb des zentralen Bereiches zu entwickeln, sollten die unbebauten Flächen im Plangeltungsbereich in ihrer Nutzung eingeschränkt werden. Die Verwaltung schlägt daher vor Einzelhandelsnutzungen sowie Gastronomie auf den noch nicht bebauten Flächen nur ausnahmsweise zuzulassen. Hierfür ist die Änderung des Bebauungsplan 38 b / Bedburg durch entpsrechende Änderung bzw. Ergänzung der textlichen Festsetzungen erforderlich. Die Verwaltung schlägt vor, wie im Beschlussvorschlag aufgeführt zu entscheiden. Anlagen: Übersichtsplan, Lageplan, BP 38 b/Bedburg 50181 Bedburg, den 04.10.2007 ----------------------------------Jung / Klütsch Beschlussvorlage WP7-1014/2007 ----------------------------------Leveringhaus ----------------------------------Koerdt Fachbereichsleiter(in) Bürgermeister Seite 2