Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
98 kB
Datum
19.01.2016
Erstellt
14.01.16, 13:15
Aktualisiert
14.01.16, 13:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 22.12.2015
- Die Bürgermeisterin Az: 23.2
Nr. der Zusatzerläuterung: 437-X/Z-1
__________________________________________________________________________
Zusatzerläuterung für den
Termin
Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport, Soziales, Städtepartnerschaften und Tourismus
19.01.2016
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
__________________________________________________________________________
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Herrichtung des Zwischentrakts an der Grundschule Mutscheid für Zwecke der Flüchtlingsunterbringung
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( X ) Kosten €: ca. 240.000,00 €
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( X ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( X ) Anlagen sind beigefügt
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
( X ) Deckung:
Haushalt 2016
( X ) Folgekosten: ( X )ja / ( ) nein
derzeit nicht bezifferbar € jährlich
Beschlussausführung bis ___________
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
40
Dez
_________________
Bürgermeisterin
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
Bildungsausschuss
@GRK2@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 437-X/Z-1
1. Sachverhalt:
Die Verwaltung hat in der Zwischenzeit die Schulleitung des Grundschulverbundes HouverathMutscheid, die Geschäftsführung des DRK als Träger der lokalen Kita und den MGV Mutscheid
als gelegentlichen Nutzer der in Rede stehenden Räumlichkeiten offiziell über die Überlegungen
informiert und Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Die Rückäußerungen der Schule sowie
des DRK sind dieser Vorlage als Anlagen 1 und 2 beigefügt.
Am 05.01.2016 wurde das Objekt zusammen mit einem Mitarbeiter des Ing.-Büros Sampels besichtigt, um eine erste zeichnerische Vorstellung des Projekts sowie eine grobe Schätzung des
voraussichtlichen Umbauaufwandes zu erhalten. Die danach erstellte Planskizze ist dieser Vorlage
als Anlage 3 beigefügt. Genauere Informationen zum Umbauaufwand werden voraussichtlich bis
zum Sitzungstermin vorliegen.
Am 12.01.2016 fand der von Schule und DRK erbetene Ortstermin. Zugegen waren Herr Klöcker
vom DRK, Frau Kleefisch als Leiterin der DRK-Kita, 2 Elternvertreter der Kita (u. a. Herr Milischewski), Herr v. Rechenberg als Schulleiter, Herr Schmitz als Vorsitzender des MGV Mutscheid
sowie Frau Bürgermeisterin Preiser-Marian, Herr Dederichs, Herr Reidenbach, Herr Gerd Römer
und Herr Ley seitens der Stadt. Den Gesprächspartnern wurde das Vorhaben allgemein erläutert
und nachfolgend beschriebene Maßnahmen aufgezeigt, die zur Abgrenzung der unterschiedlichen
Nutzungen (Schule, Kita, Flüchtlingsunterbringung) vorgesehen sind.
Die Zuwegung zur Flüchtlingsunterkunft wird ausschließlich von der Straße „Am Lammerstal“ aus ermöglicht.
Die zu Schule und Kita gelegenen Seiten des in der Ursprungsvorlage dargestellten Außengeländes erhalten eine mindestens 2 m hohe blickdichte Einzäunung.
Im Rahmen der erforderlichen Fenstererneuerung werden alle zum Schulhof weisenden
Fenster mit Milchverglasung ausgeführt und erhalten für Lüftungszwecke lediglich eine
Kipp-Funktion.
Der zu separierende Raum für die zentrale Stromversorgung erhält einen Zugang zum
Schulhof.
Für die Nutzung als Flüchtlingsunterkunft sind erforderliche Sanitär-Einrichtungen zu schaffen. Hierzu ist geplant, 2 der 4 vorhandenen Sanitärbereiche umzubauen und eine unmittelbare Verbindung zur Flüchtlingsunterkunft herzustellen. Die beiden übrigen Sanitärbereiche waren lange Zeit außer Betrieb und werden als Ersatz für Schulzwecke ertüchtigt.
Was die zeitliche Planung anbetrifft, so ist eine Inbetriebnahme der neuen Unterkunft - vorbehaltlich zeitnaher Beschlüsse durch die zuständigen Ratsgremien – nach Auffassung der Verwaltung
im Herbst 2016 möglich.
Alle Gesprächspartner hegen die Hoffnung und Erwartung, dass in der Unterkunft ausschließlich
Familienverbünde untergebracht werden. Herr Reidenbach machte deutlich, dass dieses Ansinnen
sehr nachvollziehbar ist und von der Verwaltung auch nach Möglichkeit umgesetzt wird, es aber
seitens der Stadt hierfür nicht in allen Fällen eine Garantie geben kann.
Herr v. Rechenberg kann dem Vorhaben insoweit etwas Positives abgewinnen, als eine Inanspruchnahme der Sport- und Mehrzweckhalle vermieden wird. Zudem erhofft er sich bei Zuweisung von Familien auch eine Stärkung der Schülerzahlen am Schulstandort. Hinsichtlich der technischen Umsetzung bittet er, die Schule zur Straße „Im Lammerstal“ hin einzufrieden, um eine
unerwünschte Inanspruchnahme der schulischen Infra-Struktur außerhalb der Schulzeiten nach
Möglichkeit zu vermeiden. Er regt zudem an, die Überdachung des Schulhofes ersatzlos zu entfernen.
Herr Klöcker vom DRK erwartet ebenfalls weiteren Zulauf für die Kita in Folge der Aufnahme von
Familien. Auf der anderen Seite sehen Frau Kleefisch und Herr Klöcker das Problem der Aufsicht
über den öffentlichen Spielplatz hinter dem Kindergarten. Frau Kleefisch befürchtet, dass diese
öffentliche Einrichtung bestimmungsfremd in Anspruch genommen und das Kita-Personal mit der
Überwachung und ggfls. allmorgendlichen Säuberung der Anlage überfordert wird.
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Es entsteht Handlungsbedarf, wenn sich die geäußerten Befürchtungen bewahrheiten. In einem
solchen Fall wäre zu prüfen, ob der Hausmeister hier zusätzliche Kontrollgänge durchführen kann
oder sogar das Erfordernis besteht, die Benutzung des Spielplatzes - z. B. durch adäquate Einfriedung - auf die Kita zu beschränken.
2. Rechtliche Würdigung
Keine.
3. Finanzielle Auswirkungen
Die investiven Aufwendungen (u. a. für die Erneuerung der Außentüren und –fenster, der Elektroinstallation sowie der Sanitärbereiche) sind entsprechend der noch ausstehenden Kostenschätzung im Rahmen der Aufstellung des Haushalts 2016 zu berücksichtigen.
Die Verwaltung wird noch prüfen, ob und inwieweit das Vorhaben aus Mitteln des Kommunalen
Investitionsfonds mitfinanziert werden kann und hierzu im Rahmen des Aufstellungsverfahrens
zum Haushalt 2016 Aussagen treffen.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
Keine.
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Keine.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Keine.
7. Beschlussvorschlag:
1.
Dem vorgestellten Konzept zur Umwandlung des Zwischentraktes der Grundschule als
Flüchtlingsunterkunft wird unter der Voraussetzung zugestimmt, dass die aufgeführten
Hinweise der Schule und des DRK aufgegriffen und umgesetzt werden.
2.
Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Planungsschritte einzuleiten und eine erforderliche bauordnungsrechtliche Genehmigung herbeizuführen.
3.
Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen der Haushaltssatzung 2016 erforderliche Mittel
einzustellen und eine Inanspruchnahme von Fördermitteln aus dem Kommunalen Investitionsfond zu prüfen.