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Mitteilungsvorlage (Verwendung von Ersatzgeldern des Kreises Euskirchen für forstliche Naturschutzmaßnahmen)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
81 kB
Datum
24.02.2016
Erstellt
11.02.16, 13:16
Aktualisiert
11.02.16, 13:16
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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 27.01.2016 - Die Bürgermeisterin Az: 82/Fb Nr. der Ratsdrucksache: 478-X __________________________________________________________________________ Sitzungsfolge Termin Betriebsausschuss "Forstbetrieb" der Stadt Bad Münstereifel 24.02.2016 Zur Mitteilung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung der Mitteilung: Verwendung von Ersatzgeldern des Kreises Euskirchen für forstliche Naturschutzmaßnahmen __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr Seifert __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeisterin __________________________________________________________________________ 1. Sachverhalt: Der Kreis Euskirchen hat sein grundsätzliches Einverständnis zur Verwendung kreiseigner Ersatzgelder bei der Durchführung von forstlichen Naturschutzmaßnahmen im Wald gegenüber dem Regionalforstamt Hocheifel- Zülpicher Börde erklärt. Der Kreis Euskirchen präferiert zunächst den Einsatz seiner Ersatzgelder im Kommunalwald. Der Kreis Euskirchen hat in dem o.a. Zusammenhang als eine Rahmenbedingung die forstliche Förderung im Privat- und Kommunalwald mit ins Spiel gebracht und geht davon aus, dass im Zusammenhang mit dem Einsatz seiner Ersatzgelder die Möglichkeiten der forstlichen Förderung von den Waldbesitzern ausgeschöpft werden und der Kreis Euskirchen dann noch den beim Waldbesitzer verbleibenden Eigenanteil aus Ersatzgeldern finanziert. Seite 2 von Ratsdrucksache 478-X Das Regionalforstamt Hocheifel-Zülpicher Börde hat gegenüber dem Kreis Euskirchen zugesagt, Maßnahmenvorschläge für das Jahr 2016 bei den Kommunen abzufragen und bis Anfang Februar zur Abstimmung zu unterbreiten. In einer Maßnahmentabelle an das Regionalforstamt wurden aus dem Revier Nord 3 Flächen gemeldet, die Reviere Süd und Mitte meldeten Fehlanzeige. 2. Rechtliche Würdigung Rechtsvorschriften sind die Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung forstlicher Maßnahmen im Körperschaftswald und die Sofortmaßnahmenkonzepte für die Natura 2000 Gebiete DE-5406-301 (Eschweiler Tal und Kalkkuppen) und DE- 5406-302 (Bad Münstereifel Wald) 3. Finanzielle Auswirkungen 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel