Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
89 kB
Datum
24.02.2016
Erstellt
11.02.16, 13:16
Aktualisiert
11.02.16, 13:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 11.02.2016
- Die Bürgermeisterin Az: SW 31
Nr. der Ratsdrucksache: 484-X
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Beratungsfolge
Termin
Betriebsausschuss "Forstbetrieb" der Stadt Bad Münstereifel
24.02.2016
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Fällen von Bäumen am Brückenbauwerk Neustraße in Bad Münstereifel-Schönau
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Berichterstatter: Herr Jonen
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( ) Kosten €: 1.500,00 €
( X ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Die Mittel stehen haushalts( ) Deckung:
rechtlich zur Verfügung
( ) Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
( ) ja / ( X ) nein
_________________ € jährlich
( x ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft s. Sachverh.
( ) Anlagen sind beigefügt
( ) Beschlussausführung bis ___________
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeisterin
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An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
BA Forst
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK2@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 484-X
1. Sachverhalt:
Durch die Wurzeln der an dem Brückenbauwerk in der Neustraße in Bad Münstereifel-Schönau, in
Höhe des Hauses Nr. 3 stehenden Bäume (eine Fichte und zwei Erlen), wird ein Teil des Gehweges an dem Brückenbauwerk angehoben. Um weitere Schäden durch die Flachwurzler am Bauwerk selbst und seiner Umgebung zu vermeiden, sollen die zu nah gepflanzten Bäume entfernt
werden.
Die Arbeiten müssen bis Ende Februar durchgeführt sein, denn nach § 39 Abs. 5 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) ist es verboten, Bäume, Hecken, Gebüsche und andere Gehölze
in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen.
Eine Ersatzbepflanzung ist zum Schutz des Brückenbauwerkes nicht ratsam.
2. Rechtliche Würdigung
siehe Sachverhalt!
3. Finanzielle Auswirkungen
Die Beauftragung zum Fällen der Bäume erfolgt als einfaches Geschäft der laufenden Verwaltung
(Kosten: ca. 1.500 €). Obwohl der Haushalt 2016 noch nicht beschlossen ist und die Stadt Bad
Münstereifel sich in der Übergangswirtschaft gem. § 82 GO befindet, ist dennoch eine Beauftragung, unter Beachtung des Naturschutzgesetzes, zum jetzigen Zeitpunkt unabweisbar.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
keine
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
keine
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
keine
7. Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, eine Fichte und zwei Erlen zum Schutz des Brückenbauwerkes in
der Neustraße in Bad Münstereifel-Schönau zu fällen.
Die erforderlichen Haushaltsmittel werden im Haushalt 2016 bereitgestellt. Die Ausführung der
Maßnahme erfolgt insoweit aus Gründen der Dringlichkeit im Vorgriff auf den Haushalt 2016.