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Beschlussvorlage (Park- und Verkehrsregelung hier: Antrag der FDP-Fraktion vom 05.01.2016)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
104 kB
Datum
03.03.2016
Erstellt
18.02.16, 13:15
Aktualisiert
18.02.16, 13:15
Beschlussvorlage (Park- und Verkehrsregelung
hier: Antrag der FDP-Fraktion vom 05.01.2016) Beschlussvorlage (Park- und Verkehrsregelung
hier: Antrag der FDP-Fraktion vom 05.01.2016) Beschlussvorlage (Park- und Verkehrsregelung
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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 27.01.2016 - Die Bürgermeisterin Az: 32-52-26 Rei. Nr. der Ratsdrucksache: 453-X __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Stadtentwicklungsausschuss 03.03.2016 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Park- und Verkehrsregelung hier: Antrag der FDP-Fraktion vom 05.01.2016 __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr Reidenbach __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich Die Mittel stehen haushalts( ) rechtlich zur Verfügung ( ) ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft (X) Anlagen sind beigefügt (X) Beschlussausführung bis 30.09.2016 __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeisterin __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StadtE ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 453-X 1. Sachverhalt: Mit dem beigefügten Antrag beantragt die FDP-Fraktion die Überprüfung der Verkehrsführung und der Parksituation im Bereich der Innenstadt. Gem. der Zuständigkeitsordnung des Rates und seiner Ausschüsse erfolgt daher zunächst die Beratung im hierfür zuständigen Stadtentwicklungsausschuss. a) Parksituation Wie die Antragstellerin ausführt, basiert die aktuelle Verordnung zur Parkgebührenerhebung auf der Grundlage der durch das City Outlet eingetretenen Bedarfssituation. Als ordnungsrechtliches Instrumentarium dienen die in der Verordnung festgelegten Gebühren und die Festsetzung der jeweiligen Höchstparkdauer dem Ziel der Verkehrslenkung. Sie dient aber auch dem Ziel der regelmäßigen Frequentierung, um so durch eine angemessen beschränkte Höchstparkdauer im Innenstadtbereich Langzeitparken zu vermeiden und die nur begrenzt zur Verfügung stehenden Parkplätze durch den erforderlichen Wechsel bei Ablauf der Höchstparkdauer einer größeren Anzahl von der Parkplatzkunden anzubieten. Durch den Einsatz von Navigationsgeräten und deren Übersichtskarten bleiben auch ortunkundigen Outletbesuchern die innerhalb des Mauerrings liegenden Parkplätze nicht unbekannt. Aufgrund der Beschränkung der Höchstparkdauer konnte jedoch -im Vergleich zur vorherigen Situation in der Zeit von August 2014 bis Ende Januar 2015- wie erwartet festgestellt werden, dass die in der Stadt liegenden Parkplätze für die Shoppingtouren der Outletkunden aufgrund der begrenzten Höchstparkdauer uninteressant werden. Somit stehen die Stellplätze wieder den übrigen Verkehrsteilnehmern und Anwohnern zur Verfügung, die in der Stadt innerhalb der Höchstparkdauer sonstige Erledigungen wahrnehmen oder als Anwohner auf dem Klosterplatz/Kirchplatz/Große Bleiche ihr Fahrzeug abstellen. Hier setzt der Antrag der Antragstellerin an. In der Ursprungserläuterung (RD 1308-IX) hatte die Verwaltung zunächst vorgeschlagen, die Höchstparkdauer für Anwohner innerhalb des Mauerrings auf 14 Tage zu beschränken. Im Rahmen der Beratungen zum Erlass der aktuellen Regelung tagte zusätzlich zu den Ausschussberatungen eine interfraktionelle Arbeitsgruppe, die sich dafür aussprach, die Höchstparkdauer für Anwohner auf eine Woche festzusetzen. Zuvor war für Anwohner keine Höchstparkdauer festgelegt, so dass regelmäßig Dauer- und Langzeitparker beobachtet werden konnten. Durch die aktuelle Regelung konnte auch hier ein häufigerer Wechsel festgestellt werden, wodurch es einer größeren Zahl von Anwohnern möglich wird, einen freigewordenen Parkplatz zu benutzen. Zudem kann man unterstellen, dass die Mehrzahl der Anwohner ihr Fahrzeug mindestens einmal pro Woche für Einkäufe oder sonstige Fahrten einsetzen, so dass diese Regelung als praktikabel und in Bezug auf Wechsel der Nutzer gerecht erscheint. Die Gebühren für Anwohner betragen einen Euro pro Tag. Dies erscheint im Vergleich zu privaten Stellplatzmieten, die im Mauerring bei 30 bis 35 Euro pro Monat liegen, ebenfalls angemessen und gerecht. Zeitlich unbegrenzte und gebührenfreie Parkplätze stehen außerhalb des Mauerrings auch für Anwohner in ausreichender Anzahl zur Verfügung. Einen konkreten Vorschlag zur Ausdehnung der Höchstparkdauer oder Reduzierung der Gebührenhöhe, macht die Antragstellerin nicht. b) Verkehrsführung b1) Durchfahrt Langenhecke am Klosterplatz Das dortige Durchfahrtsverbot für PKWs unter 3,5 t Gesamtgewicht wird -wie von der Antragstellerin geschildert- nicht von allen Verkehrsteilnehmern beachtet. Bei ausgewählten Veranstaltungen im südlichen Abschnitt der Werther Straße, des Marktes und der Orchheimer Straße wird es sinnvollerweise offiziell ausgesetzt, um die Veranstaltungsgäste in diesem Bereich weniger durch PKW-Verkehr zu stören. Die Verwaltung geht jedoch aufgrund jahrelanger Erfahrungen davon aus, dass bei einer dauerhaften Freigabe der „Durchgangsverkehr“ von der Kölner Straße in Richtung Nöthener Straße enorm zunehmen wird. Dies wäre zudem mit einer zusätzlichen Verkehrsbelastung in der Heisterbacher Straße verbunden. Während den mehrmaligen Sanierungsphasen der Nöthener Straße konnte festgestellt werden, dass bei einer Sperrung auf der Nöthener Straße dieser unerlaubte Durchgangsverkehr enorm abnahm. Dies betrifft insbesondere auch die nur für Anliegerverkehr zugelassenen Straßen Windheckenweg und Ashfordstraße. Hier konnte ebenfalls ein hoher Anteil Seite 3 von Ratsdrucksache 453-X von Verkehrsteilnehmern festgestellt werden, die aus dem Bereich der Kölner Straße den Stadtkern über die Windhecke in Richtung Nöthen umfahren, um Zeit und Fahrtstrecke gegenüber der Umgehung über die L 194 (ehem. B 51) einzusparen. Es wird erwartet, dass sich dieser Verkehr dann teilweise ebenfalls auf die kürzere und schnellere Durchfahrtsmöglichkeit über Langenhecke und Heisterbacher Straße verlagert. b2) Sperrung Durchfahrt Alte Gasse/Werther Straße und Orchheimer Straße bei Veranstaltungen Bereits in der Vergangenheit erfolgte bei bestimmten Anlässen und Veranstaltungen eine vorübergehende Sperrung beider Möglichkeiten in die Stadt zu fahren. Um jedoch Anwohnerverkehr nicht „auszusperren“ bedarf es dann der Öffnung der Durchfahrt am Klosterplatz. Daher ist dies in jedem Falle abzuwägen. Für erfahrungsgemäß besucherstarke Tage des Weihnachtsmarktes ist dies in Erwägung zu ziehen. Hier muss ggf. flexibel reagiert werden können. Sperrungen für alle Weihnachtsmarkttage werden jedoch dem Bedürfnis des Anwohnerverkehrs nicht gerecht. Ggf. sollten auch tageszeitabhängige Sperrungen erfolgen. 2. Rechtliche Würdigung a) Parksituation Der § 6a Absätze 6 und 7 des Straßenverkehrsgesetzes berechtigt die Gemeinden, für das Parken auf öffentlichen Wegen und Plätzen Gebühren zu erheben. Die Ermächtigung zum Erlass von Gebührenordnungen nach § 6a Abs. 6 Satz 8 und Abs. 7 des Straßenverkehrsgesetzes wird auf die örtlichen Ordnungsbehörden übertragen. b) Verkehrsführung Die für eine Änderung der Verkehrszuführung erforderlichen Verkehrszeichen bedürfen der Anordnung der Straßenverkehrsbehörde des Kreises Euskirchen. 3. Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen in Bezug auf die Gebühreneinnahmen ergeben sich in erster Linie für den Fall, dass der Ausschuss die Verwaltung beauftragt, eine Änderung der Gebühren für Anwohner vorzunehmen. Ebenso würde ein finanzieller Aufwand entstehen, um die Softwareänderung der betroffenen Automaten vorzunehmen und neue Verkehrszeichen zu beschaffen. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen a) Parksituation Für eine Änderung in Bezug auf Höchstparkdauer oder Gebührenhöhe für Anwohner bedarf es des Erlasses einer Änderungsverordnung durch den Stadtrat. Zudem muss die Straßenverkehrsbehörde des Kreises die zu ändernde Beschilderung anordnen. Letztendlich ist eine Softwareänderung der betroffenen Parkscheinautomaten erforderlich. b) Verkehrsführung Anfang Februar werden die Fahrzeuge, die am Klosterplatz Richtung Marktstraße fahren, gezählt. Anschließend die Fahrzeuge, die durch die Heisterbacher Straße fahrenden Fahrzeuge. Es ist aber anzumerken, dass der Messzeitraum nicht repräsentativ ist und eine erneute Messung im Frühjahr für sinnvoll erachtet wird. 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen a) Parksituation Die Prüfung der Parkplatzbelegung im Mauerring sollte aus Sicht der Verwaltung nach den Wintermonaten erfolgen, um aussagekräftige Daten zu erlangen. b) Verkehrsführung Auswertung der aktuellen Verkehrsmessungen vom Februar und Wiederholung im Mai - siehe Ausführungen zu 1., b2). Seite 4 von Ratsdrucksache 453-X 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel Keine. 7. Beschlussvorschlag: a) Parksituation a1) Die derzeitige Parkgebührenregelung wird als ausreichend erachtet. Der Ausschuss beauftragt die Verwaltung, die Parksituation weiter zu beobachten und ggf. im nächsten Jahr eine erneute Prüfung und Bewertung der Regelungen vorzunehmen. a2) Der Ausschuss beauftragt die Verwaltung, für die nächste Sitzungsstaffel eine Änderungsverordnung vorzubereiten, in der die Höchstparkdauer für Anwohner auf 14 Tage ausgedehnt wird. Evtl. Kosten müssen je nach Höhe überplanmäßig bereitgestellt werden. oder b) Verkehrsführung b1) Durchfahrt Langenhecke am Klosterplatz Die Verwaltung wird beauftragt, die Zählergebnisse vom Februar und Mai auszuwerten und in der Ausschusssitzung im Juni vorzulegen. und b2) Sperrung Durchfahrt Alte Gasse/Werther Straße und Orchheimer Straße bei Veranstaltungen Die Verwaltung wird beauftragt, zu den betreffenden Anlässen die Umsetzung zeitlicher Sperrungen zu prüfen und vorzunehmen. Hierbei ist auch eine Sperrung für besucherstarke Zeiträume anlässlich des Weihnachtsmarktes zu prüfen.