Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
104 kB
Datum
03.03.2016
Erstellt
18.02.16, 13:15
Aktualisiert
18.02.16, 13:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 27.01.2016
- Die Bürgermeisterin Az: 32-52-26 Rei.
Nr. der Ratsdrucksache: 453-X
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Beratungsfolge
Termin
Stadtentwicklungsausschuss
03.03.2016
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Park- und Verkehrsregelung
hier: Antrag der FDP-Fraktion vom 05.01.2016
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Berichterstatter: Herr Reidenbach
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
Die Mittel stehen haushalts( )
rechtlich zur Verfügung
( )
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
(X) Anlagen sind beigefügt
(X) Beschlussausführung bis 30.09.2016
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeisterin
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An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StadtE
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 453-X
1. Sachverhalt:
Mit dem beigefügten Antrag beantragt die FDP-Fraktion die Überprüfung der Verkehrsführung und
der Parksituation im Bereich der Innenstadt. Gem. der Zuständigkeitsordnung des Rates und seiner Ausschüsse erfolgt daher zunächst die Beratung im hierfür zuständigen Stadtentwicklungsausschuss.
a) Parksituation
Wie die Antragstellerin ausführt, basiert die aktuelle Verordnung zur Parkgebührenerhebung auf
der Grundlage der durch das City Outlet eingetretenen Bedarfssituation. Als ordnungsrechtliches
Instrumentarium dienen die in der Verordnung festgelegten Gebühren und die Festsetzung der
jeweiligen Höchstparkdauer dem Ziel der Verkehrslenkung. Sie dient aber auch dem Ziel der regelmäßigen Frequentierung, um so durch eine angemessen beschränkte Höchstparkdauer im
Innenstadtbereich Langzeitparken zu vermeiden und die nur begrenzt zur Verfügung stehenden
Parkplätze durch den erforderlichen Wechsel bei Ablauf der Höchstparkdauer einer größeren Anzahl von der Parkplatzkunden anzubieten.
Durch den Einsatz von Navigationsgeräten und deren Übersichtskarten bleiben auch ortunkundigen Outletbesuchern die innerhalb des Mauerrings liegenden Parkplätze nicht unbekannt. Aufgrund der Beschränkung der Höchstparkdauer konnte jedoch -im Vergleich zur vorherigen Situation in der Zeit von August 2014 bis Ende Januar 2015- wie erwartet festgestellt werden, dass die in
der Stadt liegenden Parkplätze für die Shoppingtouren der Outletkunden aufgrund der begrenzten
Höchstparkdauer uninteressant werden. Somit stehen die Stellplätze wieder den übrigen Verkehrsteilnehmern und Anwohnern zur Verfügung, die in der Stadt innerhalb der Höchstparkdauer
sonstige Erledigungen wahrnehmen oder als Anwohner auf dem Klosterplatz/Kirchplatz/Große
Bleiche ihr Fahrzeug abstellen.
Hier setzt der Antrag der Antragstellerin an. In der Ursprungserläuterung (RD 1308-IX) hatte die
Verwaltung zunächst vorgeschlagen, die Höchstparkdauer für Anwohner innerhalb des Mauerrings
auf 14 Tage zu beschränken. Im Rahmen der Beratungen zum Erlass der aktuellen Regelung tagte zusätzlich zu den Ausschussberatungen eine interfraktionelle Arbeitsgruppe, die sich dafür aussprach, die Höchstparkdauer für Anwohner auf eine Woche festzusetzen. Zuvor war für Anwohner
keine Höchstparkdauer festgelegt, so dass regelmäßig Dauer- und Langzeitparker beobachtet
werden konnten. Durch die aktuelle Regelung konnte auch hier ein häufigerer Wechsel festgestellt
werden, wodurch es einer größeren Zahl von Anwohnern möglich wird, einen freigewordenen
Parkplatz zu benutzen. Zudem kann man unterstellen, dass die Mehrzahl der Anwohner ihr Fahrzeug mindestens einmal pro Woche für Einkäufe oder sonstige Fahrten einsetzen, so dass diese
Regelung als praktikabel und in Bezug auf Wechsel der Nutzer gerecht erscheint.
Die Gebühren für Anwohner betragen einen Euro pro Tag. Dies erscheint im Vergleich zu privaten
Stellplatzmieten, die im Mauerring bei 30 bis 35 Euro pro Monat liegen, ebenfalls angemessen und
gerecht.
Zeitlich unbegrenzte und gebührenfreie Parkplätze stehen außerhalb des Mauerrings auch für
Anwohner in ausreichender Anzahl zur Verfügung.
Einen konkreten Vorschlag zur Ausdehnung der Höchstparkdauer oder Reduzierung der Gebührenhöhe, macht die Antragstellerin nicht.
b) Verkehrsführung
b1) Durchfahrt Langenhecke am Klosterplatz
Das dortige Durchfahrtsverbot für PKWs unter 3,5 t Gesamtgewicht wird -wie von der Antragstellerin geschildert- nicht von allen Verkehrsteilnehmern beachtet. Bei ausgewählten Veranstaltungen
im südlichen Abschnitt der Werther Straße, des Marktes und der Orchheimer Straße wird es sinnvollerweise offiziell ausgesetzt, um die Veranstaltungsgäste in diesem Bereich weniger durch
PKW-Verkehr zu stören.
Die Verwaltung geht jedoch aufgrund jahrelanger Erfahrungen davon aus, dass bei einer dauerhaften Freigabe der „Durchgangsverkehr“ von der Kölner Straße in Richtung Nöthener Straße
enorm zunehmen wird. Dies wäre zudem mit einer zusätzlichen Verkehrsbelastung in der Heisterbacher Straße verbunden. Während den mehrmaligen Sanierungsphasen der Nöthener Straße
konnte festgestellt werden, dass bei einer Sperrung auf der Nöthener Straße dieser unerlaubte
Durchgangsverkehr enorm abnahm. Dies betrifft insbesondere auch die nur für Anliegerverkehr
zugelassenen Straßen Windheckenweg und Ashfordstraße. Hier konnte ebenfalls ein hoher Anteil
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von Verkehrsteilnehmern festgestellt werden, die aus dem Bereich der Kölner Straße den Stadtkern über die Windhecke in Richtung Nöthen umfahren, um Zeit und Fahrtstrecke gegenüber der
Umgehung über die L 194 (ehem. B 51) einzusparen. Es wird erwartet, dass sich dieser Verkehr
dann teilweise ebenfalls auf die kürzere und schnellere Durchfahrtsmöglichkeit über Langenhecke
und Heisterbacher Straße verlagert.
b2) Sperrung Durchfahrt Alte Gasse/Werther Straße und Orchheimer Straße bei Veranstaltungen
Bereits in der Vergangenheit erfolgte bei bestimmten Anlässen und Veranstaltungen eine vorübergehende Sperrung beider Möglichkeiten in die Stadt zu fahren. Um jedoch Anwohnerverkehr
nicht „auszusperren“ bedarf es dann der Öffnung der Durchfahrt am Klosterplatz. Daher ist dies in
jedem Falle abzuwägen. Für erfahrungsgemäß besucherstarke Tage des Weihnachtsmarktes ist
dies in Erwägung zu ziehen. Hier muss ggf. flexibel reagiert werden können. Sperrungen für alle
Weihnachtsmarkttage werden jedoch dem Bedürfnis des Anwohnerverkehrs nicht gerecht. Ggf.
sollten auch tageszeitabhängige Sperrungen erfolgen.
2. Rechtliche Würdigung
a) Parksituation
Der § 6a Absätze 6 und 7 des Straßenverkehrsgesetzes berechtigt die Gemeinden, für das Parken auf öffentlichen Wegen und Plätzen Gebühren zu erheben. Die Ermächtigung zum Erlass von
Gebührenordnungen nach § 6a Abs. 6 Satz 8 und Abs. 7 des Straßenverkehrsgesetzes wird auf
die örtlichen Ordnungsbehörden übertragen.
b) Verkehrsführung
Die für eine Änderung der Verkehrszuführung erforderlichen Verkehrszeichen bedürfen der Anordnung der Straßenverkehrsbehörde des Kreises Euskirchen.
3. Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen in Bezug auf die Gebühreneinnahmen ergeben sich in erster Linie für
den Fall, dass der Ausschuss die Verwaltung beauftragt, eine Änderung der Gebühren für Anwohner vorzunehmen.
Ebenso würde ein finanzieller Aufwand entstehen, um die Softwareänderung der betroffenen Automaten vorzunehmen und neue Verkehrszeichen zu beschaffen.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
a) Parksituation
Für eine Änderung in Bezug auf Höchstparkdauer oder Gebührenhöhe für Anwohner bedarf es
des Erlasses einer Änderungsverordnung durch den Stadtrat. Zudem muss die Straßenverkehrsbehörde des Kreises die zu ändernde Beschilderung anordnen.
Letztendlich ist eine Softwareänderung der betroffenen Parkscheinautomaten erforderlich.
b) Verkehrsführung
Anfang Februar werden die Fahrzeuge, die am Klosterplatz Richtung Marktstraße fahren, gezählt.
Anschließend die Fahrzeuge, die durch die Heisterbacher Straße fahrenden Fahrzeuge. Es ist
aber anzumerken, dass der Messzeitraum nicht repräsentativ ist und eine erneute Messung im
Frühjahr für sinnvoll erachtet wird.
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
a) Parksituation
Die Prüfung der Parkplatzbelegung im Mauerring sollte aus Sicht der Verwaltung nach den Wintermonaten erfolgen, um aussagekräftige Daten zu erlangen.
b) Verkehrsführung
Auswertung der aktuellen Verkehrsmessungen vom Februar und Wiederholung im Mai - siehe
Ausführungen zu 1., b2).
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6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Keine.
7. Beschlussvorschlag:
a) Parksituation
a1)
Die derzeitige Parkgebührenregelung wird als ausreichend erachtet. Der Ausschuss
beauftragt die Verwaltung, die Parksituation weiter zu beobachten und ggf. im
nächsten Jahr eine erneute Prüfung und Bewertung der Regelungen vorzunehmen.
a2)
Der Ausschuss beauftragt die Verwaltung, für die nächste Sitzungsstaffel eine Änderungsverordnung vorzubereiten, in der die Höchstparkdauer für Anwohner auf 14
Tage ausgedehnt wird. Evtl. Kosten müssen je nach Höhe überplanmäßig bereitgestellt werden.
oder
b) Verkehrsführung
b1)
Durchfahrt Langenhecke am Klosterplatz
Die Verwaltung wird beauftragt, die Zählergebnisse vom Februar und Mai auszuwerten und
in der Ausschusssitzung im Juni vorzulegen.
und
b2)
Sperrung Durchfahrt Alte Gasse/Werther Straße und Orchheimer Straße bei Veranstaltungen
Die Verwaltung wird beauftragt, zu den betreffenden Anlässen die Umsetzung zeitlicher
Sperrungen zu prüfen und vorzunehmen. Hierbei ist auch eine Sperrung für besucherstarke Zeiträume anlässlich des Weihnachtsmarktes zu prüfen.