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Beschlussvorlage (Verkehrsberuhigende Maßnahmen in der Bachstraße, Teilbereich Kirspenich; hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 25.09.2015)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
150 kB
Datum
03.03.2016
Erstellt
18.02.16, 13:15
Aktualisiert
18.02.16, 13:15
Beschlussvorlage (Verkehrsberuhigende Maßnahmen in der Bachstraße, Teilbereich Kirspenich;
hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 25.09.2015) Beschlussvorlage (Verkehrsberuhigende Maßnahmen in der Bachstraße, Teilbereich Kirspenich;
hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 25.09.2015) Beschlussvorlage (Verkehrsberuhigende Maßnahmen in der Bachstraße, Teilbereich Kirspenich;
hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 25.09.2015)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 10.02.2016 - Die Bürgermeisterin Az: 32-52-05 Rei. Nr. der Ratsdrucksache: 397-X/Z-1 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Stadtentwicklungsausschuss 03.03.2016 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Verkehrsberuhigende Maßnahmen in der Bachstraße, Teilbereich Kirspenich; hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 25.09.2015 __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr Reidenbach __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich Die Mittel stehen haushalts( ) rechtlich zur Verfügung ( ) ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt (X) Beschlussausführung bis 31.03.2016 __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeisterin __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StadtE ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 397-X/Z-1 1. Sachverhalt: Im Rahmen einer Verkehrsschau fand am 10.02.2016 eine Erörterung mit dem Straßenverkehrsamt und der Verkehrspolizei vor Ort statt. Weiterhin nahm der Stadtverordnete Reiner Jansen teil. Hierbei wurde festgestellt, dass gem. den Beratungsvorlagen der Ursprungserläuterung die Verkehrssituation generell die alternierende Markierung von Parkflächen oder Parksteifen am Fahrbahnrand möglich wäre. Hierzu wurde eine Übersichtsskizze angefertigt, die diese Möglichkeit zur einfachen Veranschaulichung darstellt. Bei einer Ausführung ist konkret auf ausreichend Platz für jegliche Art von Fahrzeugverkehr zu berücksichtigen. Insbesondere darf hierdurch auch der Verkehr mit landwirtschaftlichen Gespannen oder LKW-Zügen nicht eingeschränkt werden. Die Situation vor Ort wurde von der Verwaltung insgesamt an mehreren Terminen zu unterschiedlichen Tageszeiten überprüft. Hierbei zeigte sich, dass insbesondere nachmittags, abends und an den Wochenenden dort bereits im Wechsel beidseitig entlang der Straße geparkt wird, wodurch es letztendlich auch zu einer begrüßenswerten Verkehrsberuhigung kommt. Im Falle einer Markierung von Parkbuchten oder Parkstreifen sind die entsprechenden verkehrsrechtlichen Vorgaben zu beachten. So sind für jeden Parkplatz in der Länge sechs Meter zu berücksichtigen. Hierdurch, so wurde von den Fachbehörden hingewiesen, wird die Zahl der Parkmöglichkeiten gegenüber der derzeitigen Situation reduziert. Dies würde vermutlich zu Unmut bei den Anwohnern führen, die dort derzeit zahlreich parken. Auch müssten die übrigen Bereiche mit der entsprechenden Beschilderung von der Parkmöglichkeit ausgenommen werden. Dies ist in jedem Fall vor einer abschließenden Entscheidung zu berücksichtigen. Die Entscheidung bleibt jedoch dem Ausschuss überlassen. Seite 3 von Ratsdrucksache 397-X/Z-1 Sollte der Ausschuss dennoch die Markierung von Parkflächen gem. der o. a. Skizze beschließen, wäre dies rechtlich unproblematisch. Das Straßenverkehrsamt wäre bereit, eine entsprechende Anordnung vorzunehmen. Weiterhin wurde die Aufstellung von Blumenkübeln beraten. Für diese gelten grundsätzlich die gleichen Feststellungen, wie für bauliche Fahrbahnverengungen. Sie führen nur dann zu einer Verkehrsberuhigung, wenn Verkehrsteilnehmer aufgrund des vorhandenen Begegnungsverkehrs vor dem Hindernis auf ihrer Fahrbahnhälfte anhalten und warten müssen. Die dortige Verkehrsbelastung ist jedoch erfreulicherweise so gering, dass Verkehrsteilnehmer in der Regel ohne anzuhalten oder die Geschwindigkeit zu verringern das Hindernis passieren können. Stattdessen wurde jedoch vor Ort erörtert, für die nördliche Einmündung der Straße „Im Baist“ durch die Markierung sogenannter Haifischzähne auf die Vorfahrtsregelung Rechts vor Links hinzuweisen und so in Fahrtrichtung Kirche eine Verkehrsberuhigung zu schaffen. 2. Rechtliche Würdigung Siehe Ursprungserläuterung! 3. Finanzielle Auswirkungen Für die Markierung von Parklätzen (Aufbringung von Hartplastik) werden ca. 1.000 Euro benötigt. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen Keine. 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Die Verwaltung schlägt vor, zunächst lediglich durch die Markierung von Haifischzähnen eine Verkehrsberuhigung herbeizuführen. Von der Markierung von Parkplätzen sollte zunächst Abstand genommen, da hierdurch die Anzahl der möglichen Parkplätze stark reduziert würde und dies erhebliche Einschränkungen für die Anwohner dort bedeuten würde. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel Keine. 7. Beschlussvorschlag: Die Verwaltung wird beauftragt, 1. für die nördliche Einmündung der Straße „Im Baist“ durch die Markierung sogenannter Haifischzähne auf die Vorfahrtsregelung Rechts vor Links hinzuweisen und so in Fahrtrichtung Kirche eine Verkehrsberuhigung zu schaffen. 2. A: zunächst keine Parkflächen dort zu markieren. oder B. gem. der vorgelegten Skizze die Markierung von Parkflächen zu veranlassen.