Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Schaffung einer neuen Zufahrt auf der L 11 im Ortsbereich Arloff; hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 25.09.2015)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
86 kB
Datum
03.03.2016
Erstellt
18.02.16, 13:15
Aktualisiert
18.02.16, 13:15
Beschlussvorlage (Schaffung einer neuen Zufahrt auf der L 11 im Ortsbereich Arloff;
hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 25.09.2015) Beschlussvorlage (Schaffung einer neuen Zufahrt auf der L 11 im Ortsbereich Arloff;
hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 25.09.2015)

öffnen download melden Dateigröße: 86 kB

Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 20.01.2016 - Die Bürgermeisterin Az: 32-52-05 Rei. Nr. der Ratsdrucksache: 398-X/Z-1 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Stadtentwicklungsausschuss 03.03.2016 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Schaffung einer neuen Zufahrt auf der L 11 im Ortsbereich Arloff; hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 25.09.2015 __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr Reidenbach __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich ( X ) Beschlussausführung bis 31.03.2016 __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeisterin __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StadtE ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 398-X/Z-1 1. Sachverhalt: 1. Unter Ziffer 1 des Beschlusses vom 01.12.2015 hatte der Ausschuss die Verwaltung beauftragt, beim Landesbetrieb Straßenbau NRW die rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen für die weitere Zufahrt/Einmündung in die Landesstraße 11 (L 11) prüfen zu lassen und diese wegen der zu erwartenden Kostentragung durch die Stadt Bad Münstereifel vor einer formellen Antragstellung dem Ausschuss zur Beratung vorzulegen. Bereits im Zusammenhang mit der Planung der Sport- und Mehrzweckhalle hatte die Stadtverwaltung beim damaligen Rheinischen Straßenbauamt des Landschaftsverbandes wegen einer Anbindung der Straße „Im Floting“ an die L 11 (Kirchheimer Straße) angefragt. Hierbei ging es jedoch lediglich um die Anbindung von Sportplatz und -halle. Eine Entlastung des Verkehrs auf den Straßen „Erlenhecke“, „Auf den Schmitten“ und „Im Floting“ war hierbei nicht vorgesehen. Mit Schreiben vom 31.10.1996 hatte das Straßenbauamt mitgeteilt, dass für die Einrichtung einer Zufahrt zum Sportplatz und zur -halle über die L 11 grundsätzlich keine Bedenken bestehen. Voraussetzung ist jedoch der Bau einer Linksabbiegespur zu Lasten der Stadt (die rechtlichen Bedingungen und Kostentragungspflichten des Trägers der an die L 11 angebundenen neuen Straße wurden in der Ursprungserläuterung unter Ziffer 2 ausführlich erläutert). Eine entsprechende Verwaltungsvereinbarung zum Bau einer Linksabbiegespur hat die Stadt Bad Münstereifel seinerzeit jedoch nicht abgeschlossen. Daher hat die Bauaufsichtsbehörde im Rahmen der Bauerlaubnis auch als Nebenbestimmung die ausschließliche Erschließung über die Straße „Im Floting“ festgesetzt. Auf der Grundlage des vorliegenden Beschlusses geht der Landesbetrieb im Vergleich zu der damaligen Situation nun von einem stärkeren Verkehrsaufkommen aus, da Ziel ja die Entlastung der o. a. innerörtlichen Straßen ist. Insofern hält der Landesbetrieb an der Einrichtung einer Linksabbiegespur zu Lasten der Stadt nach wie vor fest. 2. Unter Punkt 2 des Beschlusses wurde die Verwaltung beauftragt, eine Parallelstraße zwischen der L 11 und der Straße „Im Floting“ zu planen. Hierzu sind neben Grunderwerb umfangreiche planerische Arbeiten erforderlich. Entsprechende Haushaltsmittel sind bisher nicht vorgesehen, so dass hierzu erst später berichtet werden kann. 2. Rechtliche Würdigung, 3. Finanzielle Auswirkungen und 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen Siehe Ursprungserläuterung! 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Die Verwaltung schlägt vor, den Antrag nicht weiter zu verfolgen, da die erforderlichen Haushaltsmittel für eine Linksabbiegespur auf der L 11 nicht bereit gestellt werden können. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel Keine. 7. Beschlussvorschlag: Die mögliche Anbindung der Straße „Im Floting“ an die Landesstraße 11 wird nicht weiter verfolgt.