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Allgemeine Vorlage (Neuberechnung des Verwaltungskostenbeitrages für den Schulverband Kreuzau-Nideggen für das Jahr 2oo1 und die folgenden Jahre)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
16 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Neuberechnung des Verwaltungskostenbeitrages für den Schulverband Kreuzau-Nideggen für das Jahr 2oo1 und die folgenden Jahre) Allgemeine Vorlage (Neuberechnung des Verwaltungskostenbeitrages für den Schulverband Kreuzau-Nideggen für das Jahr 2oo1 und die folgenden Jahre) Allgemeine Vorlage (Neuberechnung des Verwaltungskostenbeitrages für den Schulverband Kreuzau-Nideggen für das Jahr 2oo1 und die folgenden Jahre)

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Gemeinde Kreuzau Hauptamt - Herr Elsig BE: Herr Elsig / Herr Stolz Kreuzau, 19. November 2009 Vorlagen-Nr. 87/00 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Hauptausschuss Rat 07.11.2000 28.11.2000 TOP: Neuberechnung des Verwaltungskostenbeitrages für den Schulverband Kreuzau-Nideggen für das Jahr 2oo1 und die folgenden Jahre I. Sach- und Rechtslage: Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat in der Sitzung am 23.11.1995 beschlossen, den Verwaltungskostenbeitrag für den Schulverband Kreuzau-Nideggen ab dem Rechnungsjahr 1996 auf 15.000,00 DM festzusetzen. Bei dieser Festsetzung sind als Berechnungsgrundlagen die Sach- und Personalkosten zugrunde gelegt worden. Nicht berücksichtigt wurden dabei bisher: 1. 2. 3. 4. 5. Personalkosten des Gemeindeboten EDV-Koordinator Verbrauchsmaterialien für ADV Miete Kopierer/Telefonanlage Umlagebeitrag an die KDVZ Frechen Zu 2 Die Kosten eines Arbeitsplatzes des EDV-Koordinators wurden bisher bei der Berechnung außer Ansatz gelassen. Mit zunehmender Technisierung der Arbeitsplätze erhöhen sich zwangsläufig auch die Sachkosten eines Arbeitsplatzes und sind demzufolge in die Berechnung mit einzubeziehen. Zu 5 Der für die Gemeinde Kreuzau zu zahlende Umlagebeitrag an die KDVZ Frechen betrug im Jahre 1999 insgesamt 205.381,00 DM. Hiermit sind die gesamten Unterstützungsleistungen des Rechenzentrums Frechen für die Gemeinde abgegolten. Auf den Schulverband Kreuzau-Nideggen entfällt ein Anteil von 1,38 %. Eine Neuberechnung des Verwaltungskostenbeitrages für den Schulverband Kreuzau-Nideggen ist deshalb zwingend erforderlich. Anhaltspunkte für die Berechnung des Beitrages sind -wie bereits erwähnt- die Sach- und Personalkosten. Da im Hause mehrere Dienststellen mit der Abwicklung der Geschäfte des Schulverbandes beschäftigt sind, empfiehlt das Gemeindeprüfungsamt zur Ermittlung des Verwaltungskostenbeitrages die Zeitanteile der einzelnen Bediensteten, die mit Verbandsaufgaben betraut sind, anhand der durchschnittlichen Stundensätze (z.B. nach dem KGST-Gutachten 08/1999) zu errechnen. Setzt man die Sachkosten mit 1,5% des jährlichen Aufwandes an und ermittelt man den anteiligen Finanz- und Versorgungsaufwand nach durchschnittlichen Stundensätzen, so ergibt sich die nachstehend aufgeführte Berechnung: 2 Jährlich Miete für Büroraum monatlich (16qm x 14,28 DM) Bewirtschaftungskosten (1,5% der Jahreskosten 1999 in Höhe von 61.196,05 DM) 228,48 DM x 12 2.741,76 DM 917,94 DM Porto- und Fernsprechgebühren (1,5% der Jahreskosten 1999 in Höhe von 78.412,10 DM) 1.176,18 DM Büromaterialien (1,5% der Jahreskosten 1999 in Höhe von 52.134,51 DM) 782,02 DM Berechnung des anteiligen Finanz- und Versorgungsaufwandes a) Kasse 1.641,00 DM b) Personalabteilung 1.505,00 DM c) Haushaltsüberwachungskartei 213,50 DM d) Kämmerei 3.107,00 DM e) Schulabteilung 3.852,00 DM f) EDV-Koordinator 2.098,33 DM g) Gemeindebote 427,00 DM Gesamt: Verbrauchsmaterialien ADV (1,5% der Jahreskosten 1999 in Höhe von 3.781,34 DM) Miete Kopierer/Telefonanlage (1,5% der Jahreskosten 1999 in Höhe von 71.725,17 DM) Umlage an die KDVZ Frechen (1,38% des Umlagebetrages aus 1999 in Höhe von 205.381,40 DM) Insgesamt: Aufgerundet: 12.843,83 DM 56,72 DM 1.075,88 DM 2.834,26 DM 22.428,59 DM 22.500,00 DM Wie aus der vorstehenden Berechnung zu entnehmen ist, ist der bisher erhobene Verwaltungskostenbeitrag in Höhe von 15.000,00 DM nicht mehr kostendeckend. Eine Anhebung sollte daher zum 01. Januar 2001 erfolgen. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Durch die Neufestsetzung des Verwaltungskostenbeitrages ab 2001 in Höhe von 22.500,00 DM entstehen Mehreinnahmen in Höhe von 7500,00 DM. III. Beschlussvorschlag: „Der Verwaltungskostenbeitrag für den Schulverband Kreuzau-Nideggen wird ab dem Rechnungsjahr 2001 auf 22.500,00 DM festgesetzt.“ Der Bürgermeister - Ramm - 3 IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: