Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
16 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Hauptamt - Herr Elsig
BE: Herr Elsig / Herr Stolz
Kreuzau, 19. November 2009
Vorlagen-Nr.
87/00
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Hauptausschuss
Rat
07.11.2000
28.11.2000
TOP: Neuberechnung des Verwaltungskostenbeitrages für den Schulverband Kreuzau-Nideggen für das Jahr 2oo1 und
die folgenden Jahre
I. Sach- und Rechtslage:
Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat in der Sitzung am 23.11.1995 beschlossen, den Verwaltungskostenbeitrag für den
Schulverband Kreuzau-Nideggen ab dem Rechnungsjahr 1996 auf 15.000,00 DM festzusetzen. Bei dieser Festsetzung
sind als Berechnungsgrundlagen die Sach- und Personalkosten zugrunde gelegt worden. Nicht berücksichtigt wurden
dabei bisher:
1.
2.
3.
4.
5.
Personalkosten des Gemeindeboten
EDV-Koordinator
Verbrauchsmaterialien für ADV
Miete Kopierer/Telefonanlage
Umlagebeitrag an die KDVZ Frechen
Zu 2
Die Kosten eines Arbeitsplatzes des EDV-Koordinators wurden bisher bei der Berechnung außer Ansatz gelassen. Mit
zunehmender Technisierung der Arbeitsplätze erhöhen sich zwangsläufig auch die Sachkosten eines Arbeitsplatzes und
sind demzufolge in die Berechnung mit einzubeziehen.
Zu 5
Der für die Gemeinde Kreuzau zu zahlende Umlagebeitrag an die KDVZ Frechen betrug im Jahre 1999 insgesamt
205.381,00 DM. Hiermit sind die gesamten Unterstützungsleistungen des Rechenzentrums Frechen für die Gemeinde
abgegolten. Auf den Schulverband Kreuzau-Nideggen entfällt ein Anteil von 1,38 %.
Eine Neuberechnung des Verwaltungskostenbeitrages für den Schulverband Kreuzau-Nideggen ist deshalb zwingend
erforderlich.
Anhaltspunkte für die Berechnung des Beitrages sind -wie bereits erwähnt- die Sach- und Personalkosten. Da im Hause
mehrere Dienststellen mit der Abwicklung der Geschäfte des Schulverbandes beschäftigt sind, empfiehlt das
Gemeindeprüfungsamt zur Ermittlung des Verwaltungskostenbeitrages die Zeitanteile der einzelnen Bediensteten, die
mit Verbandsaufgaben betraut sind, anhand der durchschnittlichen Stundensätze (z.B. nach dem KGST-Gutachten
08/1999) zu errechnen.
Setzt man die Sachkosten mit 1,5% des jährlichen Aufwandes an und ermittelt man den anteiligen Finanz- und
Versorgungsaufwand nach durchschnittlichen Stundensätzen, so ergibt sich die nachstehend aufgeführte Berechnung:
2
Jährlich
Miete für Büroraum monatlich (16qm x 14,28 DM)
Bewirtschaftungskosten
(1,5% der Jahreskosten 1999 in Höhe von 61.196,05 DM)
228,48 DM x 12 2.741,76 DM
917,94 DM
Porto- und Fernsprechgebühren
(1,5% der Jahreskosten 1999 in Höhe von 78.412,10 DM)
1.176,18 DM
Büromaterialien
(1,5% der Jahreskosten 1999 in Höhe von 52.134,51 DM)
782,02 DM
Berechnung des anteiligen Finanz- und Versorgungsaufwandes
a) Kasse
1.641,00 DM
b) Personalabteilung
1.505,00 DM
c) Haushaltsüberwachungskartei
213,50 DM
d) Kämmerei
3.107,00 DM
e) Schulabteilung
3.852,00 DM
f) EDV-Koordinator
2.098,33 DM
g) Gemeindebote
427,00 DM
Gesamt:
Verbrauchsmaterialien ADV
(1,5% der Jahreskosten 1999 in Höhe von 3.781,34 DM)
Miete Kopierer/Telefonanlage
(1,5% der Jahreskosten 1999 in Höhe von 71.725,17 DM)
Umlage an die KDVZ Frechen
(1,38% des Umlagebetrages aus 1999 in Höhe von 205.381,40 DM)
Insgesamt:
Aufgerundet:
12.843,83 DM
56,72 DM
1.075,88 DM
2.834,26 DM
22.428,59 DM
22.500,00 DM
Wie aus der vorstehenden Berechnung zu entnehmen ist, ist der bisher erhobene Verwaltungskostenbeitrag in Höhe von
15.000,00 DM nicht mehr kostendeckend. Eine Anhebung sollte daher zum 01. Januar 2001 erfolgen.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Durch die Neufestsetzung des Verwaltungskostenbeitrages ab 2001 in Höhe von 22.500,00 DM entstehen
Mehreinnahmen in Höhe von 7500,00 DM.
III. Beschlussvorschlag:
„Der Verwaltungskostenbeitrag für den Schulverband Kreuzau-Nideggen wird ab dem Rechnungsjahr 2001 auf
22.500,00 DM festgesetzt.“
Der Bürgermeister
- Ramm -
3
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen: