Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
90 kB
Datum
01.12.2015
Erstellt
19.11.15, 16:21
Aktualisiert
19.11.15, 16:21
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 18.11.2015
- Die Bürgermeisterin Az: 60.2
Nr. der Ratsdrucksache: 434-X
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Beratungsfolge
Termin
Stadtentwicklungsausschuss
01.12.2015
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Ausweisung von Wohnbauflächen in Bad Münstereifel-Houverath;
hier: Antrag auf Einleitung bauleitplanerischer Schritte
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Berichterstatter: Frau Schulz
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
Beschlussausführung bis ___________
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeisterin
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StadtE
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK2@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 434-X
1. Sachverhalt:
Der Verwaltung liegt ein Antrag zur Ausweisung von Wohnbauflächen auf dem Grundstück Gemarkung Houverath, Flur 39, Flurstück 1 in Bad Münstereifel-Houverath vor.
Das vorgenannte Grundstück mit einer Größe von 8.520 m² liegt im Außenbereich gem. § 35
BauGB und ist im Flächennutzungsplan teilweise als Fläche für die Landwirtschaft und teilweise
als Fläche für die Forstwirtschaft dargestellt. Es befindet sich zudem im Landschaftsschutzgebiet.
Das Grundstück grenzt unmittelbar an den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 24 „Houverath-Mühlenberg“, der in diesem Bereich mit Flächen für die Landwirtschaft sowie einer öffentlichen Grünfläche an das Grundstück anschließt.
Um eine Bebauung des Grundstückes zu ermöglichen, müsste zunächst die planungsrechtliche
Grundlage durch die Änderung des Flächennutzungsplanes sowie durch Satzungsrecht geschaffen werden. Aus Sicht der Stadtplanung bestehen hiergegen jedoch Bedenken. Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 24 „Houverath-Mühlenberg“ sind nicht mal 30 % der zur Verfügung stehenden Flächen bebaut. Zudem stehen vor allem im nördlichen Bereich des Ortsteils
Houverath noch genügend unbebaute Grundstücke zur Verfügung. Ein Bedarf an weiteren Flächen kann derzeit nicht begründet werden. Es wird vorgeschlagen dem Antrag nicht zu folgen.
2. Rechtliche Würdigung
Bauleitplanungen sind Verfahren, bei denen Lösungsvorschläge und mögliche Alternativen sowie
deren Auswirkungen mit und unter den privaten und öffentlichen Belangen abgewogen werden.
3. Finanzielle Auswirkungen
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
7. Beschlussvorschlag:
Dem Antrag zur Ausweisung von Wohnbauflächen auf dem Grundstück Gemarkung Houverath,
Flur 39, Flurstück 1 in Bad Münstereifel-Houverath wird nicht gefolgt.