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Dringlichkeitsentscheidung (Dringlichkeitsentscheidung Aufhebung SV 1-Vermerk)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
64 kB
Datum
25.02.2014
Erstellt
13.02.14, 15:16
Aktualisiert
13.02.14, 15:16
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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister D 30/2014 Amt: 20 Az.: Datum: 23.01.2014 Amtsleiter 03.02.2014 Datum Freigabe -100- RPA Beratungsfolge Rat Betrifft: Termin 25.02.2014 gez. Erner, Bürgermeister BM / Dezernent Bemerkungen beschließend Dringlichkeitsentscheidung Aufhebung SV 1-Vermerk Ich bitte, folgenden Beschluss zu fassen: Die Vorlage V 31/2014 wird gem. § § 60 Abs. 1 S. 1 Gemeindeordnung NW beschlossen. Begründung der Dringlichkeit: Im der Ratssitzung vom 02.07.2013 wurde die Gründung der Energiegesellschaft Erftstadt mbH beschlossen und das entsprechende Gründungskapital bereitgestellt. Da der Geschäftsführer bereits im Dezember 2013 die Einzahlung des Gründungskapitals auf dem Konto der GmbH verbindlich bestätigt hat und hierfür persönlich haftet, ist es erforderlich, das Gründungskapital kurzfristig auf das Konto der GmbH einzuzahlen. DRINGLICHKEITSENTSCHEIDUNG Der Vorlage D 30/2014 wird zugestimmt. Erftstadt, den 23.01.2014 (Erner) (Zerres) Bürgermeister Ausschussvorsitzende/r -2-