Daten
Kommune
Bedburg
Größe
13 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP6-151/2003
Sitzungsteil
Fachbereich IV
Öffentlich
Az.:
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Haupt- und Finanzausschuss
Bemerkungen:
18.11.2003
Betreff:
Vorberatung der 2. Änderungssatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Bedburg
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg, die im Entwurf vorgelegte
2. Änderungssatzung der Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Bedburg zu beschließen.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Seite: 2
Sitzungsvorlage
Begründung:
§ 23 Abs. 1 der Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Bedburg in der derzeitigen
Fassung regelt die Ordnungswidrigkeitstatbestände. Buchstabe b) der Vorschrift enthält einen
redaktionellen Fehler. Die Bezeichnung „§ 6 Abs. 1 Satz 3“ muss lauten: „§ 6 Abs. 1 Satz 2“.
§ 23 Abs. 1 Buchstabe e) regelt den Ordnungswidrigkeitentatbestand „Verbrennen von
Kleingartenabfällen“. Mit der Ersten Änderungssatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in
der Stadt Bedburg vom 09.07.2003 wurde jedoch die entsprechende Vorschrift hierzu in der
Abfallentsorgungssatzung ersatzlos gestrichen. Eine Beseitigung von verwertbaren pflanzlichen
Abfällen aus privaten Haushaltungen etwa durch Verbrennen ist nach § 27 Abs. 2 KrW-/AbfG
gundsätzlich nur in den dafür zugelassenen Anlagen oder Einrichtungen erlaubt. Allgemeine
Ausnahmen hierzu können durch Rechtsverordnung getroffen werden oder im Einzelfall durch die
zuständige Behörde. Zuständige Behörde ist derzeit die Kreisordnungsbehörde.
Mit der Aufhebung der Pflanzenabfallverordnung als allgemeine Ausnahme ist auch der
Ordnungswidrigkeitentatbestand aus der städtischen Satzung zu streichen.
50181 Bedburg, den 8. Juli 2009
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----------------------------------Harren
Sachbearbeiter(in)
Fachbereichsleiter(in)
Bürgermeister