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Mitteilungsvorlage (Zwischenbericht Stadtwerke - Betriebszweig Abwasser- (31.10.2015))

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
80 kB
Datum
09.12.2015
Erstellt
26.11.15, 13:16
Aktualisiert
26.11.15, 13:16
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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 05.08.2015 - Die Bürgermeisterin Az: SW2 Nr. der Ratsdrucksache: 367-X __________________________________________________________________________ Sitzungsfolge Termin Betriebsausschuss "Stadtwerke" 09.12.2015 Zur Mitteilung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung der Mitteilung: Zwischenbericht Stadtwerke - Betriebszweig Abwasser- (31.10.2015) __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr Willi Müller __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA SW1 PR SW2 Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ 1. Sachverhalt: Gemäß § 20 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) ist über die Entwicklung der Erträge und der Aufwendungen sowie über die Abwicklung des Vermögensplanes schriftlich zu berichten. Aus diesem Grunde werden die beigefügten Übersichten des Erfolgs- und Vermögensplans mit den Geschäftszahlen zum 30.09.2015 und zum 31.10.2015 erreicht. Der Erfolgsplan entwickelt sich im Gesamtergebnis positiv. Geringere Aufwendungen für bezogene Leistungen verbessern das Ergebnis zum 31.10.2015. Die unbekannte Variable bleibt die Ertragsseite, weil die Schmutzwassergebühren als mit Abstand wichtigste Ertragsquelle maßgeblich vom noch nicht bekannten Wasserverbrauch beeinflusst werden. Der Zwischenbericht des Betriebszweigs Abwasser zum 31.10.2015 wird zur Kenntnis genommen. Seite 2 von Ratsdrucksache 367-X 2. Rechtliche Würdigung Aufgabe nach § 21 ff EigVO NRW 3. Finanzielle Auswirkungen keine 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen keine 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen entfällt 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel keine