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Beschlussvorlage (Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung, PKW-Garage und Carport als Betriebsleiterwohnhaus für landwirtschaftlichen Betrieb auf dem Grundstück Bedburg-Kirchtroisdorf, An den Hecken, Gemarkung Pütz, Flur 26, Flurstück 238. hier: Erteilung des Einvernehmens gem. § 36 des Baugesetzbuches)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
14 kB
Datum
06.11.2007
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung, PKW-Garage und Carport als Betriebsleiterwohnhaus für landwirtschaftlichen Betrieb auf dem Grundstück Bedburg-Kirchtroisdorf, An den Hecken, Gemarkung Pütz, Flur 26, Flurstück 238.


hier: Erteilung des Einvernehmens gem. § 36 des Baugesetzbuches) Beschlussvorlage (Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung, PKW-Garage und Carport als Betriebsleiterwohnhaus für landwirtschaftlichen Betrieb auf dem Grundstück Bedburg-Kirchtroisdorf, An den Hecken, Gemarkung Pütz, Flur 26, Flurstück 238.


hier: Erteilung des Einvernehmens gem. § 36 des Baugesetzbuches)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP71022/2007 Fachbereich I Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung 18.10.2007 Betreff: Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung, PKW-Garage und Carport als Betriebsleiterwohnhaus für landwirtschaftlichen Betrieb auf dem Grundstück Bedburg-Kirchtroisdorf, An den Hecken, Gemarkung Pütz, Flur 26, Flurstück 238. hier: Erteilung des Einvernehmens gem. § 36 des Baugesetzbuches Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung beschließt aufgrund der fehlenden Erschließung das Einvernehmen gemäß § 36 des Baugesetzbuches zum vorliegenden Antrag auf Vorbescheid, zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung, PKW-Garage und Carport als Betriebsleiterwohnhaus für einen landwirtschaftlichen Betrieb auf dem Grundstück BedburgKirchtroisdorf, An den Hecken, Gemarkung Pütz, Flur 26, Flurstück 238 im Außenbereich von Bedburg-Kirchtroisdorf nicht zu erteilen. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Begründung: Mit Schreiben vom 25.09.2007 wird beim Landrat des Rhein-Erft-Kreises, Bauaufsichtsamt, ein Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung, PKWGarage und Carport als Betriebsleiterwohnhaus für landwirtschaftlichen Betrieb auf dem Grundstück Bedburg-Kirchtroisdorf, An den Hecken, Gemarkung Pütz, Flur 26, Flurstück 238 gestellt. Mit Verfügung vom 26.09.2007 bittet der Landrat des Rhein-Erft-Kreises nunmehr um Stellungnahme zur Bauvoranfrage. Das Grundstück liegt im Außenbereich gemäß § 35 des Baugesetzbuches. Im Außenbereich gem. § 35 Abs. 1, Satz 1 ist ein Vorhaben nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt Das Grundstück liegt im Gebiet des Landschaftplanes Nr. 2 des Rhein-Erft-Kreises. Dieser kennzeichnet die betreffende Fläche als geschützter Landschaftsbestandteil (flächig). Weitere Festsetzungen sind nicht getroffen. Der rechtsverbindliche Flächennutzungsplan der Stadt Bebung stellt die betreffende Fläche als „Fläche für die Landwirtschaft“ dar. Eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange ist daher nicht gegeben. Das geplante Vorhaben liegt an dem nicht ausgebauten Wirtschaftsweg „An den Hecken“. Der Wirtschaftsweg stellt keine ausreichende Erschließung dar. Somit sind die Voraussetzungen gemäß § 35 Abs. 1 Baugesetzbuch nicht gegeben. Das Einvernehmen gemäß § 36 Baugesetzbuch kann daher nicht erteilt werden. Mit dem Antrag wurde der Verwaltung ein Schreiben der Landwirtschaftskammer NordrheinWestfalen vorgelegt. Sie teilt mit, da es sich um ein Vorhaben handelt, welches einem landwirtschaftlichen Betrieb dient, dass aus landwirtschaftlicher Sicht keine Bedenken gegen das Bauvorhaben bestehen und das Vorhaben von der Dienststelle befürwortet wird. Die Verwaltung schlägt daher vor, wie im Beschlussvorschlag aufgeführt zu entscheiden. Anlagen: Übersichtsplan, Lageplan, Ansichten 50181 Bedburg, den 8.10.2007 ----------------------------------Jung/Klütsch Beschlussvorlage WP7-1022/2007 ----------------------------------Leveringhaus ----------------------------------Koerdt Fachbereichsleiter(in) Bürgermeister Seite 2