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Beschlussvorlage (18. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung vom 18.07.1995 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Bad Münstereifel; Satzungsentwurf)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
154 kB
Datum
15.12.2015
Erstellt
26.11.15, 17:11
Aktualisiert
26.11.15, 17:11
Beschlussvorlage (18. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung vom 18.07.1995 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Bad Münstereifel;
Satzungsentwurf) Beschlussvorlage (18. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung vom 18.07.1995 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Bad Münstereifel;
Satzungsentwurf) Beschlussvorlage (18. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung vom 18.07.1995 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Bad Münstereifel;
Satzungsentwurf) Beschlussvorlage (18. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung vom 18.07.1995 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Bad Münstereifel;
Satzungsentwurf)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 13.11.2015 - Die Bürgermeisterin Az: 24-50-03 Nr. der Ratsdrucksache: 432-X __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Haupt- und Finanzausschuss 08.12.2015 Rat 15.12.2015 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: 18. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung vom 18.07.1995 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Bad Münstereifel; Satzungsentwurf __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr R. Schmitz __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich Beschlussausführung bis ___________ __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeisterin __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: HFA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 432-X 1. Sachverhalt: Mit dieser Ratsdrucksache wird als Anlage 1 der Entwurf der 18. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung vom 18.07.1995 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Bad Münstereifel zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. Nachdem die Abfallentsorgungsgebühren durch die interkommunale europaweite Ausschreibung der Entsorgungsdienstleistungen sowie die Reduzierung der Kreisgebühren in den Jahren 2013 2015 bereits deutlich gesenkt werden konnten, wird mit der vorliegenden Änderungssatzung eine weitere Reduzierung vorgeschlagen. Diese Möglichkeit ist im Wesentlichen auf folgende Entwicklungen bzw. Sachverhalte zurückzuführen: 1. Entwicklung der Abfallgebühren des Kreises Nach Mitteilung der Kreisverwaltung werden nach dem Entwurf der Gebührenbedarfsberechnung 2016 die Entsorgungsgebühren des Kreises nicht geändert. 2. Entwicklung der Unternehmerentgelte Entsprechend den mit der Firma Schönmackers geschlossenen Verträgen, ist eine Entgeltanpassung möglich, soweit die Änderung der zugrunde zu legenden Indizes seit der letzten Änderung > 3 % beträgt. Dieser Wert konnte wieder Erwarten bislang nicht erreicht werden, so dass die Möglichkeit zur Entgelterhöhung frühestens ab dem 01.01.2017 greifen wird. 3. Auflösung von Gebührenüberschüssen aus Vorjahren Aus den Jahresabschlüssen der Vorjahre bis einschließlich 2014 ergibt sich ein Gebührenüberschuss von 353.177,07 €. Von diesem Überschuss werden entsprechend der Gebührenbedarfsberechnung 2015 bereits 65.000,00 € aufgelöst. Die verbleibenden 288.177,07 € sollen unter Beachtung des § 6 Absatz 2, Satz 3 des Kommunalabgabengesetzes NRW in den Jahren 2016 - 2018 aufgelöst werden. Diese Vorschrift regelt, dass Kostenüberdeckungen am Ende eines Kalkulationszeitraumes innerhalb der nächsten vier Jahre auszugleichen sind. Von der Verwaltung wird vorgeschlagen, den Gebührenüberschuss zunächst mit rund 90.000,00 € im Jahr 2016 und vor dem Hintergrund absehbarer Entgelterhöhungen mit jeweils rund 99.000,00 € in den Jahren 2017 und 2018 aufzulösen. Die unter Berücksichtigung des vorstehend ausgewiesen Auflösungsbetrages erstellte Gebührenbedarfberechnung 2016 führt in Summe zu einer Entlastung der Gebührenzahler in Höhe von rund 50.000,00 €. Darstellung der Gebührenentwicklung  Entwicklung der Restmüllbehältergebühr Behältergröße 60 Ltr. Restmüllbehälter 80 Ltr. Restmüllbehälter derzeitiger Gebüh- kalkulierte Reduzie- kalkulierter Gerensatz/€ rung/€ bührensatz/€ 60,60 3,60 57,00 € 80,80 4,80 76,00 € 120 Ltr. Restmüllbehälter 121,20 7,20 114,00 € 240 Ltr. Restmüllbehälter 242,40 14,40 228,00 € 660 Ltr. Container 1.333,20 79,20 1.254,00 € 1.100 Ltr. Container 2.222,00 132,00 2.090,00 € Seite 3 von Ratsdrucksache 432-X  Entwicklung des Grundpreises Bezeichnung Volle Grundgebühr bei Benutzung der Bio-Tonne Reduziert Grundgebühr bei Eigenkompostierung derzeitiger Gebüh- Kalkulierte Reduzie- kalkulierter Gerensatz /€ rung/€ bührensatz/€ 45,07 0,87 44,20 19,38 0,38 19,00  Entwicklung der Gebühr für zusätzlich vorgehaltene Biotonnen bzw. zusätzliches Biotonnenvolumen Biotonnenvolumen 80 Ltr. Gefäßvolumen derzeitiger Gebüh- kalkulierte Reduzie- kalkulierter Gerensatz/€ rung/€ bührensatz/€ 16,79 0,79 16,00 120 Ltr. Restmüllbehälter 25,19 1,19 24,00 240 Ltr. Restmüllbehälter 50,38 2,38 48,00  Entwicklung der Gebührenzuschläge bei Miete der Restmüllbehälter Bei den bereits geringen Mietgebühren wird auf eine Reduzierung verzichtet. Behältergröße 60 Ltr. Restmüllbehälter derzeitiger Gebüh- Veränderung um € rensatz/€ 1,05 0,00 kalkulierter Gebührensatz/€ 1,05 80 Ltr. Restmüllbehälter 1,05 0,00 1,05 120 Ltr. Restmüllbehälter 1,05 0,00 1,05 240 Ltr. Restmüllbehälter 1,33 0,00 1,33 660 Ltr. Container 4,90 0,00 4,90 1.100 Ltr. Container 6,76 0,00 6,76 Gebühr für die Gestellung und Abfuhr von Groß-Containern Gemäß § 11 Absatz 4 der Abfallentsorgungssatzung werden für Abfälle die nach ihrer Art, Menge und Beschaffenheit nicht mit den ansonsten angebotenen Systemen (Restmüllbehälter, Sperrgutabfuhr, Grünschnittsammlung) befördert werden können, Absetz- bzw. Abrollcontainer mit einem Fassungsvermögen von 7, 10, 12, 20 und 36 m³ Fassungsvermögen zur Verfügung gestellt. Für die Praxis sind diese Container nur von geringer Bedeutung. Mit der Gebühr wird das Entgelt der Firma Schönmackers für die Bereitstellung und den Transport der Container zuzüglich der Verwaltungsgemeinkosten auf die Benutzer umgelegt. Die ausführliche Darstellung zu den einzelnen Kostenpositionen des Gebührenhaushaltes finden Sie in der Anlage 2 zu dieser Ratsdrucksache. 2. Rechtliche Würdigung Gemäß § 6 Kommunalabgabengesetz i. V. mit den kommunalverfassungsrechtlichen Haushaltsvorschriften sind von der Stadt kostendeckende Gebühren zu erheben. 3. Finanzielle Auswirkungen Der Gebührenhaushalt „Abfallbeseitigung“ ist kostendeckend, so dass der Gesamthaushalt nicht tangiert wird. Seite 4 von Ratsdrucksache 432-X 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen Keine 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Keine 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel Keine 7. Beschlussvorschlag: 18. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung vom 18.07.1995 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Bad Münstereifel 1. Die Gebührenbedarfsberechnung (Anlage 2) zur 18. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung vom 18.07.1995 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Bad Münstereifel wurde vom Rat geprüft und gebilligt. 2. Die 18. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung vom 18.07.1995 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Bad Münstereifel wird in der Fassung des als Anlage 1 zu dieser Ratsdrucksache vorliegenden Entwurfs beschlossen. Die Satzung ist Bestandteil des Beschlusses.