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Beschlussvorlage (Gebührenbedarfsberechnung)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
83 kB
Datum
15.12.2015
Erstellt
26.11.15, 17:11
Aktualisiert
26.11.15, 17:11

Inhalt der Datei

Anlage 2 zu RD 432-X Gebührenbedarfsberechnung 2016 zur Satzung über die Abfallentsorgungsgebühren in der Stadt Bad Münstereifel I. Aufwendungen A. Unternehmerentgelte Grundlage für die nachstehend aufgeführten Unternehmerentgelte sind die im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit abgeschlossenen Entsorgungs- und Verwertungsverträge. 1. Behältergestellung und -service, Sammlung und Transport für Restabfall 1.1 Miete für Behältergestellung 1.2 Entleerungs- und Transportentgelt 2. 2.2. Entleerungs- und Transportentgelt für Bioabfall 1.523,96 € 111.034,87 € Sperrmüllsammlung o 876 t/a x 50,69 €/t = 4. 167.498,88 € Behältergestellung und -service, Sammlung und Transport für Bioabfall 2.1. Miete für Behältergestellung 3. 1.459,27 € 44.404,44 € Grünabfallsammlung o 2 Grüngutsammlungen jährlich 6.961,40 € 5. Weihnachtsbaumabfuhr 1.674,22 € 6. Kühlgeräte, Elektrogroßgeräte auf Abruf o Leistungsentgelt 10.800,00 € 7. Mobile Schadstoffsammlung (4 Termine pro Jahr) 8. Leerung der Altbatterie-Sammelbehälter 9. Gestellung und Leerung eines am Containerstandort, Josef-JonasStraße, dauerhaft vorgehaltenen 5 cbm Abfallcontainers 6.066,24 € 390,00 € 1.976,48 € 10. Sammlung und Transport von Altpapier (abzüglich DSD-Anteil) 10.1. Gesamtentgelt einschl. der Unterstützung der Vereinssammlungen 10.2. Erlösgutschrift (1.270 t x 97,49 €/t) 11. Behälteränderungsdienst und Behälterbestandspflege Gesamtbetrag der Unternehmerentgelte: B. 101.047,91 € ./. 123.812,30 € 6.326,73 € 337.352,11 € Abfallgebühren des Kreises 1. Abfallgebühren für sonstige Problemabfälle H:\240\TEXTE\Texte 2015\d09sc008.doc 35.000,00 € -2- 2. Abfallgebühren für - Siedlungsabfälle (Restmüll) - Biomüll - Sperrmüll - Grünabfälle - ca. 2.780 t x 123,00 €= - ca. 2.013 t x 71,30 €= - ca. 876 t x 71,00 €= - ca. 105 t x 54,30 €= 341.940,00 € 143.526,90 € 62.196,00 € 5.701,50 € Gesamtbetrag der Entsorgungsgebühren des Kreises: 588.364,40 € C. Sonstige Aufwendungen 1. Sondernutzungsgebühren für Containerstandorte = 3.300,00 € 2. Containerpatenschaften = 9.290,00 € 3. Reinigung des Containerstandortes im Gewerbegebiet, Josef-Jonas-Straße 7.680,00 € 4. Kalkulatorische Rückstellung - Herrichtung der Containerstandorte 6.000,00 € 5. Kosten für die Aufstellung, Unterhaltung und Entleerung der Straßenpapierkörbe (Containermiete u. -abfuhr, Ersatzbeschaffung) 6. Kosten der Beseitigung wilder Müllkippen 9.800,00 € 7. Vermischte Ausgaben 7.500,00 € = Gesamtbetrag der sonstigen Kosten: 13.120,00 € 56.690,00 € D. Städtische Kostenanteile 1. Personalaufwendungen 74.450,00 € 2. Aus- und Fortbildung 905,00 € 3. Reise-, Fahrtkosten, Auslagen 955,00 € 4 Bücher, Zeitschriften etc. 720,00 € 5. I. V. Organisationsmanagement 2.430,00 € 6. I. V. Bewirtschaftungskosten 3.490,00 € 7. I. V. Bauhof 12.600,00 € 8. I V. Verwaltungsgemeinkosten 28.424,27 € 9. I. V. Dienstleistung TUIV 10. I. V. Personalkosten Bauhof 11. I. V. Versicherung 1.530,00 € 27.500,00 € 1.380,00 € Gesamtbetrag der städtischen Kostenanteile 154.384,27 € Kosten der Abfallentsorgung insgesamt: = 1.136.970,78 € ./. Kostenerstattung DSD für Containerstandorte = 19.730,00 € Summe: = 1.117.060,78 € H:\240\TEXTE\Texte 2015\d09sc008.doc -3- II. Gebührenberechnung Berechnung der Restmüllbehältergebühr Folgende Aufwendungen werden in die Ermittlung der Restmüllbehältergebühr einbezogen: 1. Unternehmerentgelte 1.1. Unternehmerentgelte für Sammlung und Transport von Restmüll 1.2. Sammlung und Transport von Altpapier (abzüglich DSD-Anteil und Gutschrift aus dem Verwertungserlös) 1.3. Sperrmüllsammlung 1.4. Leistungsentgelt für die Abholung von Elektrogroßgeräten auf Abruf 1.5. Gestellung und Leerung eines am Containerstandort „Josef-JonasStraße“ dauerhaft vorgehaltenen 5 cbm Abfallcontainers 2. 167.498,88 € ./. 22.764,39 € 44.404,44 € 10.800,00 € 1.976,48 € Abfallgebühren des Kreises 2.1. 2.2. 2.3. 2.4. Abfallgebühren für sonstige Problemabfälle Entsorgungsgebühren Siedlungsabfälle (Restmüll) Entsorgungsgebühren Sperrmüll Entsorgungsgebühren Grünabfälle 35.000,00 € 341.940,00 € 62.196,00 € 5.701,50 € 3. 50 % der Gesamtpersonalkosten ./. 686,40 € Anteil für Behälterverwaltung. 50.288,60 € 4. Sonstige Aufwendungen 4.1. Sondernutzungsgebühren für Containerstandorte 4.2. Containerpatenschaften 4.3. Reinigung des Containerstandortes im Gewerbegebiet Josef-Jonas-Straße 4.4. Kalkulatorische Rückstellung – Herrichtung der Containerstandorte 5. Verwaltungsgemeinkosten (2,5 % der Restmüllbehältergebühr) Gesamtkosten aus Ziffern 1 bis 5 3.300,00 € 9.290,00 € 7.680,00 € 6.000,00 € 18.546,49 € 741.857,96 € ./. Kostenerstattung DSD für Containerstandorte = Summe: 19.730,00 € 722.127,96 € Ermittlung des 14-tgl. insgesamt vorgehaltenen Restmüllbehältervolumens 3.641 Behälter x 1.122 Behälter x 1.643 Behälter x 299 Behälter x 7 Behälter x 54 Behälter x 60 l Volumen 80 l Volumen 120 l Volumen 240 l Volumen 660 l Volumen x 2 1.100 l Volumen x 2 = = = = = = Kosten je Liter Restmüllbehältervolumen (722.127,96 €: 705.180 Ltr.) H:\240\TEXTE\Texte 2015\d09sc008.doc 218.460 l 89.760 l 197.160 l 71.760 l 9.240 l 118.800 l 705.180 l 1,024 € -4- Behältergröße Gebührensatz/€ 60 Ltr. Restmüllbehälter 61,45 € 80 Ltr. Restmüllbehälter 81,90 € 120 Ltr. Restmüllbehälter 122,90 € 240 Ltr. Restmüllbehälter 245,75 € 660 Ltr. Container x 2 1.351,70 € 1.100 Ltr. Container x 2 2.252,80 € Berechnung des einheitlichen Grundpreises Folgende Aufwendungen werden in die Ermittlung des Grundpreises einbezogen:  50 % der gesamten Personalkosten 50.975,00 €  Aus- und Fortbildung 905,00 €  Reise-, Fahrtkosten, Auslagen 955,00 €  Bücher, Zeitschriften etc. 720,00 €  I. V. Organisationsmanagement 2.430,00 €  I. V. Bewirtschaftungskosten 3.490,00 €  I. V. TUIV 1.530,00 €  I. V. Bauhof  I. V. Versicherung  Kosten für die Aufstellung, Unterhaltung und Entleerung der Straßenpapierkörbe (Containermiete u. - abfuhr, Ersatzbeschaffung)  Kosten der Beseitigung wilder Müllkippen 9.800,00 €  Vermischte Ausgaben 7.500,00 €  Grünabfallsammlung 6.961,40 €  Weihnachtsbaumabfuhr 1.674,22 €  Mobile Schadstoffsammlung 6.066,24 €  Leerung Altbatteriesammelbehälter  Anteilige Kosten der Behälterbestandspflege (Gesamtkosten./. 2.530,69 € Kostenanteil aus der Mietgefäßgebühr)  Anteilige Kosten der Biomüllerfassung (Gesamtkosten ./. 25.522,17 € Anteil aus der Gebührenumlage)  Anteilige Verwaltungsgemeinkosten 12.600,00 € 1.380,00 € 13.120,00 € 390,00 € 3.796,04 € 230.563,56 € 9.098,88 € insgesamt: 363.955,34 € Bei der Ermittlung des einheitlichen Grundpreises ist hinsichtlich der Berechnungs/Maßstabseinheiten (Anzahl der Haushalte, Läden, Praxen usw.) zu berücksichtigen, dass 2.946 wegen Eigenkompostierung einen reduzierten Grundpreises und 6.383 Benutzungseinheiten den volle Grundpreis zahlen. Insgesamt erfasst sind demnach 9.329 Benutzungseinheiten. Dies ergibt für die Ermittlung des vollen Grundpreises 7.650 Berechnungseinheiten. Kostenanteil Berechnungseinheiten 363.955,34 Euro = 47,58 Euro 7.650 H:\240\TEXTE\Texte 2015\d09sc008.doc -5- Voller Grundpreis = Um 57% reduzierter Grundpreis = 47,58 Euro 20,46 Euro Berechnung der Gebühr für zusätzlich vorgehaltene Biotonnen bzw. zusätzliches Biotonnenvolumen Für die Ermittlung der Zusatzgebühr werden 50% der Kosten der Biomüllentsorgung durch das insgesamt vorhandene Biotonnenvolumen geteilt und mit dem jeweiligen Behältervolumen vervielfältigt. 1. 50% des Unternehmerentgeltes 2. 50 % der Verwertungsgebühren (Kompostwerk) 3. Anteilige Verwaltungsgemeinkosten 56.279,42 € 71.763,45 € 3.283,15 € insgesamt: 131.326,02 € Ermittlung des Biotonnenvolumens 654 Behälter x 1.816 Behälter x 1.359 Behälter x 80 l Volumen 120 l Volumen 240 l Volumen = = = 52.320 l 217.920 l 326.160 l 596.400 l Kosten je Liter Biotonnenvolumen (131.326,02 € : 596.400 Ltr.) Biotonnenvolumen 80 Ltr. Gefäßvolumen 0,2202 € kalkulierter Gebührensatz/€ 17,62 € 120 Ltr. Gefäßvolumen 26,42 € 240 Ltr. Gefäßvolumen 52,85 € Bei Zugrundelegung der vorstehenden Gebührensätze und der aktuellen Zahlen zur Veranlagung der Gebühr für zusätzlich vorgehaltenes Biotonnenvolumen, nämlich     3 x 80 Ltr. Biotonne (Zusatztonne) 11 x 120 Ltr. Biotonne (Zusatztonne) 43 x 240 Ltr. Biotonne (Zusatztonne) 867 x Zusatzgebühr 240 Ltr. Biotonne beträgt das Gebührenaufkommen aus der Erhebung der Zusatzgebühr 52,86 € 290,62 € 2.272,55 € 22.906,14 € 25.522,17 € Berechnung der Gebührenzuschläge bei Miete der Behälter Entsprechend der Abfallentsorgungssatzung besteht die Möglichkeit, die erforderlichen Restmüllbehälter zu mieten. Die Gebührenzuschläge betragen auf der Grundlage der 1. 2. 3. 4. 5. Mietentgelte Personalkosten (66 Std./pa. x 26,00 € : 5 x 2 2/5 des Entgeltes für den Behälteränderungsdienst und die Behälterbestandspflege 50 % der Wartungskosten aus dem WasteWatcher-Vertrag für die Behälterverwaltung anteiligen Verwaltungsgemeinkosten Grundbetrag je Mietbehälter (Summe der Ziffern 2 - 5 : 4.060 Behälter) - für den - für den 60 l Abfallbehälter (0,94 € Grundbetrag + 0,29 € Mietentgelt) 80 l Abfallbehälter (0,94 € Grundbetrag + 0,29 € Mietentgelt) H:\240\TEXTE\Texte 2015\d09sc008.doc 1.459,27 € 686,40 € 2.530,69 € 464,10 € 131,81 € 0,94 € 1,23 € 1,23 € -6- - für den 120 l Abfallbehälter (0,94 € Grundbetrag + 0,29 € Mietentgelt) - für den 240 l Abfallbehälter (0,94 € Grundbetrag + 0,57 € Mietentgelt) - für den 660 l Abfallbehälter (0,94 € Grundbetrag + 4,14 € Mietentgelt) - für den 1.100 l Abfallbehälter (0,94 € Grundbetrag + 6,00 € Mietentgelt) 1,23 € 1,51 € 5,08 € 6,94 € Ermittlung der Sondergebühr für die Gestellung und Abfuhr von Großcontainern im Rahmen des § 1 Abs. 4 der Abfallentsorgungssatzung Gemäß Angebot der Firma Schönmackers vom 05.11.2012 beträgt das Unternehmerentgelt für die Gestellung, Miete (bis zu 7 Werktage mietfrei) und Abtransport von Großcontainern mit   einem Fassungsvermögen von 7 und 10 cbm einem Fassungsvermögen von 12, 20 und 36 cbm 117,61 € 129,51 € Wird die in der vorstehenden Gebühr enthaltene kostenneutrale Standzeit des Containers von 7 Werktagen überschritten, so wird ein Mietpreis von 1,79 € je Container und Tag erhoben. Hinzuzurechnen sind ebenfalls die Verwaltungsgemeinkosten von 2,5 %, so dass die Containermiete nach Ablauf von 7 Werktagen für jede weiteren Tag 1,83 Euro beträgt. III. Gebührenberechnung bei Auflösung des Gebührenüberschusses aus Vorjahren Ermittlung der Über-/Unterdeckung des Gebührenhaushaltes „Abfallwirtschaft“; Stand: Jahresabschluss 2013 Überdeckung zum Stand Jahresabschluss 2008 Unterdeckung 2009 Überdeckung 2010 Überdeckung 2011 Überdeckung 2012 Überdeckung 2013 Überdeckung 2014 10.987,26 € ./. 8.381,40 € 23.202,19 € 4.248,61 € 17.181,33 € 188.521,55 € 117.417,53 € Summe: 353.177,07 € a. Restmüllbehältergebühr Kalkulierter Anteil an den Gesamtkosten: 722.127,96 € Reduzierung um ./. 7,23 % aus der Auflösung des Gebührenüberschusses Summe der in die Restmüllbehältergebühr einzubeziehenden Kosten 52.206,96 € 669.921,00 € Ermittlung des 14-tgl. insgesamt vorgehaltenen Restmüllbehältervolumens 3.641 Behälter x 1.122 Behälter x 1.643 Behälter x 299 Behälter x 7 Behälter x 54 Behälter x 60 l Volumen 80 l Volumen 120 l Volumen 240 l Volumen 660 l Volumen x 2 1.100 l Volumen x 2 = = = = = = Kosten je Liter Restmüllbehältervolumen (671.579,00 €: 705.180 Ltr.) H:\240\TEXTE\Texte 2015\d09sc008.doc 218.460 l 89.760 l 197.160 l 71.760 l 9.240 l 118.800 l 705.180 l 0,95 € (abgerundet) -7- Behältergröße Gebührensatz/€ 60 Ltr. Restmüllbehälter 57,00 € 80 Ltr. Restmüllbehälter 76,00 € 120 Ltr. Restmüllbehälter 114,00 € 240 Ltr. Restmüllbehälter 228,00 € 660 Ltr. Container x 2 1.254,00 € 1.100 Ltr. Container x 2 2.090,00 € b. Einheitlicher Grundpreises Kalkulierter Anteil an den Gesamtkosten: 363.955,34 € Reduzierung um ./. 7,1 % aus der Auflösung des Gebührenüberschusse 25.852,74 € Summe der in den Grundpreis einzubeziehenden Kosten 338.102,60 € Bei der Ermittlung des einheitlichen Grundpreises ist hinsichtlich der Berechnungs/Maßstabseinheiten (Anzahl der Haushalte, Läden, Praxen usw.) zu berücksichtigen, dass 2.946 wegen Eigenkompostierung einen reduzierten Grundpreises und 6.383 Benutzungseinheiten den volle Grundpreis zahlen. Insgesamt erfasst sind demnach 9.329 Benutzungseinheiten. Dies ergibt für die Ermittlung des vollen Grundpreises 7.650 Berechnungseinheiten. Kostenanteil Berechnungseinheiten 338.102,60 Euro = 44,20 Euro 7.650 Voller Grundpreis = Um 57% reduzierter Grundpreis = 44,20 Euro 19,00 Euro c. Gebühr für zusätzlich vorgehaltene Biotonnen bzw. zusätzliches Biotonnenvolumen Kalkulierter Kostenanteil: 131.326,02 € Reduzierung um ./. 9,17 % aus der Auflösung des Gebührenüberschusse Summe der in den Grundpreis einzubeziehenden Kosten 12.046,02 € 119.280,00 € Ermittlung des Biotonnenvolumens 654 Behälter x 1.816 Behälter x 1.359 Behälter x 80 l Volumen 120 l Volumen 240 l Volumen = = = 52.320 l 217.920 l 326.160 l 596.400 l Kosten je Liter Biotonnenvolumen (122.133,20 € : 596.400 Ltr.) Biotonnenvolumen 80 Ltr. Gefäßvolumen 0,20€ kalkulierter Gebührensatz/€ 16,00 € 120 Ltr. Gefäßvolumen 24,00 € 240 Ltr. Gefäßvolumen 48,00 € H:\240\TEXTE\Texte 2015\d09sc008.doc -8- Erläuterungen zur Gebührenbedarfsberechnung Zu Ziffer I - Aufwendungen A. Unternehmerentgelte Aufgrund der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung vom 19.07.2011 zwischen den Städten und Gemeinden Bad Münstereifel, Blankenheim, Dahlem, Hellenthal, Kall, Mechernich, Schleiden, Weilerswist und Zülpich wurde der Stadt Mechernich die Aufgabe der Sammlung und Beförderung von Restmüll, Biomüll, Altpapier, Sperrmüll (inkl. Altholz und Elektrogeräte), Grüngut und Problemstoffen für die Gemeindegebiete der beteiligten Kommunen übertragen. Im Rahmen dieser Aufgabenübertragung wurden die bezeichneten Abfallentsorgungsleistungen zum 01.01.2013 europaweit ausgeschrieben. Nach dem Ergebnis dieser Ausschreibung hat die Firma Schönmackers Umweltdienste, Kerpen, den Auftrag für die Einsammlung und Transport der bezeichneten Abfälle und Wertstoffe erhalten. Der Auftrag für die Verwertung des Altpapiers ging an die Firma Siegrist GmbH, St. Leon-Rot. Der Kalkulation liegen die ab dem 01.01.2016 gültigen Unternehmerentgelte zugrunde. Gemäß der vertraglichen Regelung zur Preisanpassung hat die Firma Schönmackers für 2016 keinen Anspruch auf eine Erhöhung der Unternehmerentgelte. Erlösgutschrift aus der Altpapierverwertung Der vom Auftragnehmer, der Firma Siegrist, angebotene Verwertungserlös aus der Vermarktung des Altpapiers unterliegt während der Vertragslaufzeit einer Preisanpassung, welche sich nach dem Großhandelspreisindex für Altpapier des Statistischen Bundesamtes richtet. Diese Anpassung wird anhand der Veränderungen des Indexes für Großhandelsverkaufspreise für Altpapier der Sorte „Gemischtes Altpapier (B12 – 1.02)“, Basis 2010 = 100, errechnet. Der im Angebot angegebene Verwertungserlös je Tonne basiert auf einem Indexstand von 124,8 Punkten (Durchschnitt Juli – September 2011). Der Durchschnitt der Indizes für Januar - Juli 2015 betrug lediglich 76,4 Punkte und liegt damit deutlich unter dem Basiswert. Da die Entwicklung des Altpapierpreises von der konjunkturellen Entwicklung nicht nur des Binnenmarktes sondern auch der globalen Märkte abhängt, wurde, insbesondere zur Vermeidung von Gebührenausfällen, der mittlere Indexwert für Altpapier aus den Durchschnittswerten der Jahre 2005 – 2014 ( = 74,19 Punkte) errechnet und für die Berechnung der voraussichtlichen Erlöszahlungen des Jahres 2016 zugrunde gelegt. Demgemäß beträgt der Verwertungserlös 97,49 € je Tonne. B. Abfallgebühren des Kreises Nach Auskunft der Kreisverwaltung wird es aufgrund der Neuvergabe des Vertrages zur Entsorgung von Sondermüll bei diesen Gebühren entsprechende Änderungen geben. Für die anderen Entsorgungsgebühren sind keine Gebührenänderungen vorgesehen. 1. Abfallgebühren für sonstige Problemabfälle Die beim Abfallwirtschaftzentrum angelieferte und abgerechnete Sondermüllmenge verursacht bei im wesentlichen gleichbleibenden Gebührensätzen Kosten in Höhe von rund 35.000,00 €/pa. 2. Abfallgebühren für a) Siedlungsabfälle (Hausmüll) Die Gebühr für die Entsorgung von Restmüll beträgt nach der aktuell gültigen Gebührensatzung 123,00 €/t. H:\240\TEXTE\Texte 2015\d09sc008.doc -9- In den Jahren 2005 – 2014 betrug die durchschnittliche Restmüllmenge 2.780 Tonnen/jährlich, die voraussichtlich auch im Jahr 2016 anfallen wird. b) Bio-Abfälle (Biotonne) In den Jahren 2005 – 2014 betrug die durchschnittliche Biomüllmenge rund 2.013 Tonnen/jährlich. Für das Jahr 2016 wird von einer gleichbleibenden Erfassungsmenge ausgegangen. Die Gebühr für die Übernahme des Biomülls beträgt nach der aktuell gültigen Gebührensatzung 71,30 €/t. c) Sperrmüll Aufgrund der durchschnittlichen Erfassungsmenge der Jahre 2005 – 2015 wird die im Jahr 2016 erfasste Sperrmüllmenge mit 876 t geschätzt. Die Gebühr für die Entsorgung unberaubtem Sperrmüll beträgt nach der aktuell gültigen Gebührensatzung 71,00 €/t. „Unberaubt“ bedeutet, dass dem Sperrmüll die Wertstoffe - insbesondere Altholz – nicht entzogen wurden. Für diesen „wertstoffhaltigen“ Sperrmüll hat der Kreis günstigere Entsorgungskonditionen aushandeln können. d) Grünabfälle Im Rahmen der beiden Grünabfallsammlungen werden rd. 105 t kompostierbare Abfälle erfasst. Die hierfür zu veranschlagenden Gebühren belaufen sich auf insgesamt 5.701,50 Euro. C. Sonstige Kosten 1. Sondernutzungsgebühren für Containerstandorte Nach Maßgabe der Sondernutzungssatzung der Stadt Bad Münstereifel sind für die überwiegend im öffentlichen Straßenraum aufgestellten Wertstoffcontainer Sondernutzungsgebühren zu entrichten. Die Ausweisung der Sondernutzungsgebühr ist nicht nur aufgrund der verbindlichen Satzungsvorschriften erforderlich, sondern auch in Bezug auf die zukünftigen Verhandlungen mit DSD über die Anpassung der Entgeltzahlungen als Argumentationshilfe geboten. 2. Containerpatenschaft Mit der Einführung des Dualen Systems und der hiermit verbundenen Erstattung der im Zusammenhang mit den Containerstellplätzen entstehenden Kosten (Herrichtung, Bereitstellung, Reinigung, Sondernutzungsgebühren usw.) ist die bis dahin dem Entsorgungsunternehmen übertragene Reinigungsverpflichtung auf die Stadt übergegangen. Die Stadt hat diese Reinigungspflicht interessierten Vereinen und sonstigen gemeinnützigen Organisationen im Rahmen so genannter Containerpatenschaften übertragen. Die Vereine und gemeinnützigen Organisationen haben sich verpflichtet, insgesamt 36 Containerstandorte wöchentlich zu kontrollieren und im Bedarfsfall zu reinigen. Die hierfür gewährte Aufwandsentschädigung beträgt 255,65 Euro jährlich je Containerstandort. Darüber hinaus ist für einen auf Privatgelände stehenden Container eine Nutzungsentschädigung in Höhe von 76,69 Euro jährlich zu zahlen. 3. Reinigung des Containerstandortes im Gewerbegebiet, Josef-Jonas-Straße Der insbesondere wegen seiner räumlichen Nähe zum Rewe Markt stark frequentierte Standort der Wertstoffcontainer im Gewerbegebiet wies in der Vergangenheit starke VerH:\240\TEXTE\Texte 2015\d09sc008.doc - 10 - unreinigungen auf, die zuletzt ein nicht mehr vertretbares Ausmaß erreichten. Da aufgrund der personellen Situation des städt. Bauhofes eine kontinuierliche Reinigung durch die Stadt selbst nicht gewährleistet werden konnte, wurde die Firma Meissner mit der Säuberung des Containerstandortes beauftragt. Seitens des REWE Markt wird diese Maßnahme mit 230,08 Euro monatlich bezuschusst. 4. Kalkulatorische Rückstellung - Herrichtung Containerstandorte Aus den Entgeltzahlungen der DSD wird im kommenden Jahr ein Betrag von 6.000,00 Euro zur Verfügung gestellt, um bisher noch nicht befestigte Containerstandorte herzurichten, u. a. muss der neue Standort der Altglasbehälter in Nähe des Bahnüberganges in Arloff hergerichtet werden. 5. Kosten für die Aufstellung, Unterhaltung und Entleerung der Straßenpapierkörbe (Containermiete und -abfuhr, Ersatzbeschaffung) Nach den Vorschriften des Landesabfallgesetzes werden die Kosten für die Aufstellung, Unterhaltung und Entleerung von Straßenpapierkörben über die Abfallgebühr abgerechnet. Hierfür fallen zukünftig Kosten in Höhe von rund 13.120,00 Euro jährlich an. 6. Kosten der Beseitigung wilder Müllkippen Gemäß § 5 Abs. 6 des Landesabfallgesetzes umfasst die Müllabfuhr auch das Einsammeln der im Gemeindegebiet fortgeworfenen und verbotswidrig abgelagerten Abfälle einschließlich der Auto-, Motorrad- und anderer Zweiradwracks, von den der Allgemeinheit zugänglichen Grundstücken, wenn Maßnahmen gegen den Verursacher nicht möglich oder nicht vertretbar sind und kein anderer verpflichtet ist. Zu den ansatzfähigen Kosten im Sinne des Kommunalabgabengesetzes zählen nach § 9 Abs. 2 LAbfG auch die Kosten für das Einsammeln, Befördern und Endbeseitigen verbotswidriger Abfallablagerungen auf den der Allgemeinheit zugänglichen Grundstücken. Für das Jahr 2016 wird ein Betrag von 9.800,00 € für die Beseitigung wilder Müllkippen veranschlagt. 7. Vermischte Ausgaben Unter dieser Position werden die Aufwendungen u. a. für den Versand der Müllabfuhrkalender und den Verwaltungskostenbeitrag der Stadt Mechernich gemäß § 7 der eingangs bezeichneten öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zusammengefasst. Hierfür sind insgesamt rund 7.500,00 € zu veranschlagen. D. Städtischen Kostenanteile 1. Personalaufwendungen Für das Haushaltsjahr 2016 werden für den Bereich Abfallentsorgung Personalausgaben auf der Grundlage des Rechnungsergebnis 2014 veranschlagt. 3. Aus- und Fortbildung Die hier ausgewiesenen Aufwendungen entsprechen dem Haushaltsansatz 2016 4. Reise-, Fahrtkosten, Auslagen Die hier ausgewiesenen Aufwendungen entsprechen dem Haushaltsansatz 2016 5. Bücher, Zeitschriften etc Die hier ausgewiesenen Aufwendungen entsprechen dem Haushaltsansatz 2016 H:\240\TEXTE\Texte 2015\d09sc008.doc - 11 - 6. Innere Verrechnung Organisationsmanagement Die hier ausgewiesenen Aufwendungen entsprechen dem Rechungsergebnis 2014 7. Innere Verrechnung Bewirtschaftungskosten Die hier ausgewiesenen Aufwendungen entsprechen dem Rechungsergebnis 2014 8. Innere Verrechnung Bauhof Die hier ausgewiesenen Aufwendungen entsprechen dem Rechungsergebnis 2014 9. Verwaltungsgemeinkosten (2,5 % des Gebührenaufkommens) 2,5 % des ermittelten Gebührenaufkommens werden als so genannte Verwaltungsgemeinkosten, z.B. für die Querschnittsämter (Hauptamt, Stadtkasse) in die Gebührenbedarfsberechnung eingestellt. 10. Innere Verrechnung TUIV (Technikunterstützte Informationsverarbeitung) Die hier ausgewiesenen Aufwendungen entsprechen dem Rechungsergebnis 2014 11. Innere Verrechnung Personalkosten Bauhof Die hier ausgewiesenen Aufwendungen entsprechen dem Rechungsergebnis 2014 12. Innere Verrechnung Versicherung Die hier ausgewiesenen Aufwendungen entsprechen dem Rechnungsergebnis 2014 Kostenerstattung DSD für Containerstandorte Entsprechend der Vereinbarung über die Erstattung der im Zusammenhang mit den Containerstellplätzen anfallenden Kosten erhält die Stadt Bad Münstereifel für die in ihrem Gebiet aufgestellten Glascontainer einen Pauschalbetrag von 1,15 Euro/ Einwohner/Jahr; insgesamt etwa 19.730,-- Euro. Mengenstatistik Abfall- und Wertstoffmengen der städtischen Abfallentsorgung Jahr Restmüll Sperrmüll Biomüll Grünschnitt Altpapier 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2798 t 2803 t 2799 t 2823 t 2866 t 2966 t 2972 t 2673 t 2570 t 2530 t 952 t 895 t 954 t 885 t 926 t 882 t 938 t 951 t 682 t 692 t 1727 t 1782 t 1981 t 2050 t 2114 t 2039 t 2013 t 2080 t 2067 t 2281 t 115 t 103 t 107 t 128 t 108 t 112 t 86 t 87 t 97 t 95 t 1334 t 1378 t 1462 t 1456 t 1426 t 1439 t 1468 t 1400 t 1497 t 1512 t 27.800 t 8.757 t 20.134 t 1.048 t 14.289 t 2.780 t 876 t 2.013 t 105 t 1.429 t Summe: Durchschnitt H:\240\TEXTE\Texte 2015\d09sc008.doc