Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
83 kB
Datum
15.12.2015
Erstellt
26.11.15, 17:11
Aktualisiert
26.11.15, 17:11
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Inhalt der Datei
Anlage 2 zu RD 432-X
Gebührenbedarfsberechnung 2016 zur Satzung über die Abfallentsorgungsgebühren in
der Stadt Bad Münstereifel
I.
Aufwendungen
A. Unternehmerentgelte
Grundlage für die nachstehend aufgeführten Unternehmerentgelte sind die im Rahmen der
interkommunalen Zusammenarbeit abgeschlossenen Entsorgungs- und Verwertungsverträge.
1.
Behältergestellung und -service, Sammlung und Transport für Restabfall
1.1 Miete für Behältergestellung
1.2 Entleerungs- und Transportentgelt
2.
2.2. Entleerungs- und Transportentgelt für Bioabfall
1.523,96 €
111.034,87 €
Sperrmüllsammlung
o 876 t/a x 50,69 €/t =
4.
167.498,88 €
Behältergestellung und -service, Sammlung und Transport für Bioabfall
2.1. Miete für Behältergestellung
3.
1.459,27 €
44.404,44 €
Grünabfallsammlung
o 2 Grüngutsammlungen jährlich
6.961,40 €
5.
Weihnachtsbaumabfuhr
1.674,22 €
6.
Kühlgeräte, Elektrogroßgeräte auf Abruf
o Leistungsentgelt
10.800,00 €
7.
Mobile Schadstoffsammlung (4 Termine pro Jahr)
8.
Leerung der Altbatterie-Sammelbehälter
9.
Gestellung und Leerung eines am Containerstandort, Josef-JonasStraße, dauerhaft vorgehaltenen 5 cbm Abfallcontainers
6.066,24 €
390,00 €
1.976,48 €
10. Sammlung und Transport von Altpapier (abzüglich DSD-Anteil)
10.1. Gesamtentgelt einschl. der Unterstützung der Vereinssammlungen
10.2. Erlösgutschrift (1.270 t x 97,49 €/t)
11. Behälteränderungsdienst und Behälterbestandspflege
Gesamtbetrag der Unternehmerentgelte:
B.
101.047,91 €
./. 123.812,30 €
6.326,73 €
337.352,11 €
Abfallgebühren des Kreises
1.
Abfallgebühren für sonstige Problemabfälle
H:\240\TEXTE\Texte 2015\d09sc008.doc
35.000,00 €
-2-
2.
Abfallgebühren für
- Siedlungsabfälle (Restmüll)
- Biomüll
- Sperrmüll
- Grünabfälle
- ca. 2.780 t x 123,00 €=
- ca. 2.013 t x 71,30 €=
- ca. 876 t x 71,00 €=
- ca. 105 t x 54,30 €=
341.940,00 €
143.526,90 €
62.196,00 €
5.701,50 €
Gesamtbetrag der Entsorgungsgebühren des Kreises:
588.364,40 €
C. Sonstige Aufwendungen
1.
Sondernutzungsgebühren für Containerstandorte
=
3.300,00 €
2.
Containerpatenschaften
=
9.290,00 €
3.
Reinigung des Containerstandortes im Gewerbegebiet,
Josef-Jonas-Straße
7.680,00 €
4.
Kalkulatorische Rückstellung - Herrichtung der
Containerstandorte
6.000,00 €
5.
Kosten für die Aufstellung, Unterhaltung und Entleerung der
Straßenpapierkörbe (Containermiete u. -abfuhr, Ersatzbeschaffung)
6.
Kosten der Beseitigung wilder Müllkippen
9.800,00 €
7.
Vermischte Ausgaben
7.500,00 €
=
Gesamtbetrag der sonstigen Kosten:
13.120,00 €
56.690,00 €
D. Städtische Kostenanteile
1.
Personalaufwendungen
74.450,00 €
2.
Aus- und Fortbildung
905,00 €
3.
Reise-, Fahrtkosten, Auslagen
955,00 €
4
Bücher, Zeitschriften etc.
720,00 €
5.
I. V. Organisationsmanagement
2.430,00 €
6.
I. V. Bewirtschaftungskosten
3.490,00 €
7.
I. V. Bauhof
12.600,00 €
8.
I V. Verwaltungsgemeinkosten
28.424,27 €
9.
I. V. Dienstleistung TUIV
10.
I. V. Personalkosten Bauhof
11.
I. V. Versicherung
1.530,00 €
27.500,00 €
1.380,00 €
Gesamtbetrag der städtischen Kostenanteile
154.384,27 €
Kosten der Abfallentsorgung insgesamt:
=
1.136.970,78 €
./. Kostenerstattung DSD für Containerstandorte
=
19.730,00 €
Summe:
=
1.117.060,78 €
H:\240\TEXTE\Texte 2015\d09sc008.doc
-3-
II. Gebührenberechnung
Berechnung der Restmüllbehältergebühr
Folgende Aufwendungen werden in die Ermittlung der Restmüllbehältergebühr einbezogen:
1. Unternehmerentgelte
1.1. Unternehmerentgelte für Sammlung und Transport von Restmüll
1.2. Sammlung und Transport von Altpapier (abzüglich DSD-Anteil
und Gutschrift aus dem Verwertungserlös)
1.3. Sperrmüllsammlung
1.4. Leistungsentgelt für die Abholung von Elektrogroßgeräten auf Abruf
1.5. Gestellung und Leerung eines am Containerstandort „Josef-JonasStraße“ dauerhaft vorgehaltenen 5 cbm Abfallcontainers
2.
167.498,88 €
./. 22.764,39 €
44.404,44 €
10.800,00 €
1.976,48 €
Abfallgebühren des Kreises
2.1.
2.2.
2.3.
2.4.
Abfallgebühren für sonstige Problemabfälle
Entsorgungsgebühren Siedlungsabfälle (Restmüll)
Entsorgungsgebühren Sperrmüll
Entsorgungsgebühren Grünabfälle
35.000,00 €
341.940,00 €
62.196,00 €
5.701,50 €
3. 50 % der Gesamtpersonalkosten ./. 686,40 € Anteil für Behälterverwaltung.
50.288,60 €
4. Sonstige Aufwendungen
4.1. Sondernutzungsgebühren für Containerstandorte
4.2. Containerpatenschaften
4.3. Reinigung des Containerstandortes im Gewerbegebiet
Josef-Jonas-Straße
4.4. Kalkulatorische Rückstellung – Herrichtung der Containerstandorte
5. Verwaltungsgemeinkosten (2,5 % der Restmüllbehältergebühr)
Gesamtkosten aus Ziffern 1 bis 5
3.300,00 €
9.290,00 €
7.680,00 €
6.000,00 €
18.546,49 €
741.857,96 €
./. Kostenerstattung DSD für Containerstandorte
=
Summe:
19.730,00 €
722.127,96 €
Ermittlung des 14-tgl. insgesamt vorgehaltenen Restmüllbehältervolumens
3.641 Behälter x
1.122 Behälter x
1.643 Behälter x
299 Behälter x
7 Behälter x
54 Behälter x
60 l Volumen
80 l Volumen
120 l Volumen
240 l Volumen
660 l Volumen x 2
1.100 l Volumen x 2
=
=
=
=
=
=
Kosten je Liter Restmüllbehältervolumen (722.127,96 €: 705.180 Ltr.)
H:\240\TEXTE\Texte 2015\d09sc008.doc
218.460 l
89.760 l
197.160 l
71.760 l
9.240 l
118.800 l
705.180 l
1,024 €
-4-
Behältergröße
Gebührensatz/€
60 Ltr. Restmüllbehälter
61,45 €
80 Ltr. Restmüllbehälter
81,90 €
120 Ltr. Restmüllbehälter
122,90 €
240 Ltr. Restmüllbehälter
245,75 €
660 Ltr. Container x 2
1.351,70 €
1.100 Ltr. Container x 2
2.252,80 €
Berechnung des einheitlichen Grundpreises
Folgende Aufwendungen werden in die Ermittlung des Grundpreises einbezogen:
50 % der gesamten Personalkosten
50.975,00 €
Aus- und Fortbildung
905,00 €
Reise-, Fahrtkosten, Auslagen
955,00 €
Bücher, Zeitschriften etc.
720,00 €
I. V. Organisationsmanagement
2.430,00 €
I. V. Bewirtschaftungskosten
3.490,00 €
I. V. TUIV
1.530,00 €
I. V. Bauhof
I. V. Versicherung
Kosten für die Aufstellung, Unterhaltung und Entleerung der
Straßenpapierkörbe (Containermiete u. - abfuhr, Ersatzbeschaffung)
Kosten der Beseitigung wilder Müllkippen
9.800,00 €
Vermischte Ausgaben
7.500,00 €
Grünabfallsammlung
6.961,40 €
Weihnachtsbaumabfuhr
1.674,22 €
Mobile Schadstoffsammlung
6.066,24 €
Leerung Altbatteriesammelbehälter
Anteilige Kosten der Behälterbestandspflege
(Gesamtkosten./. 2.530,69 € Kostenanteil aus der Mietgefäßgebühr)
Anteilige Kosten der Biomüllerfassung
(Gesamtkosten ./. 25.522,17 € Anteil aus der Gebührenumlage)
Anteilige Verwaltungsgemeinkosten
12.600,00 €
1.380,00 €
13.120,00 €
390,00 €
3.796,04 €
230.563,56 €
9.098,88 €
insgesamt:
363.955,34 €
Bei der Ermittlung des einheitlichen Grundpreises ist hinsichtlich der Berechnungs/Maßstabseinheiten (Anzahl der Haushalte, Läden, Praxen usw.) zu berücksichtigen, dass
2.946 wegen Eigenkompostierung einen reduzierten Grundpreises und 6.383 Benutzungseinheiten den volle Grundpreis zahlen. Insgesamt erfasst sind demnach 9.329 Benutzungseinheiten. Dies ergibt für die Ermittlung des vollen Grundpreises 7.650 Berechnungseinheiten.
Kostenanteil
Berechnungseinheiten
363.955,34 Euro = 47,58 Euro
7.650
H:\240\TEXTE\Texte 2015\d09sc008.doc
-5-
Voller Grundpreis =
Um 57% reduzierter Grundpreis =
47,58 Euro
20,46 Euro
Berechnung der Gebühr für zusätzlich vorgehaltene Biotonnen bzw. zusätzliches Biotonnenvolumen
Für die Ermittlung der Zusatzgebühr werden 50% der Kosten der Biomüllentsorgung durch das
insgesamt vorhandene Biotonnenvolumen geteilt und mit dem jeweiligen Behältervolumen vervielfältigt.
1. 50% des Unternehmerentgeltes
2. 50 % der Verwertungsgebühren (Kompostwerk)
3. Anteilige Verwaltungsgemeinkosten
56.279,42 €
71.763,45 €
3.283,15 €
insgesamt:
131.326,02 €
Ermittlung des Biotonnenvolumens
654 Behälter x
1.816 Behälter x
1.359 Behälter x
80 l Volumen
120 l Volumen
240 l Volumen
=
=
=
52.320 l
217.920 l
326.160 l
596.400 l
Kosten je Liter Biotonnenvolumen (131.326,02 € : 596.400 Ltr.)
Biotonnenvolumen
80 Ltr. Gefäßvolumen
0,2202 €
kalkulierter Gebührensatz/€
17,62 €
120 Ltr. Gefäßvolumen
26,42 €
240 Ltr. Gefäßvolumen
52,85 €
Bei Zugrundelegung der vorstehenden Gebührensätze und der aktuellen Zahlen zur Veranlagung der Gebühr für zusätzlich vorgehaltenes Biotonnenvolumen, nämlich
3 x 80 Ltr. Biotonne (Zusatztonne)
11 x 120 Ltr. Biotonne (Zusatztonne)
43 x 240 Ltr. Biotonne (Zusatztonne)
867 x Zusatzgebühr 240 Ltr. Biotonne
beträgt das Gebührenaufkommen aus der Erhebung der Zusatzgebühr
52,86 €
290,62 €
2.272,55 €
22.906,14 €
25.522,17 €
Berechnung der Gebührenzuschläge bei Miete der Behälter
Entsprechend der Abfallentsorgungssatzung besteht die Möglichkeit, die erforderlichen Restmüllbehälter zu mieten. Die Gebührenzuschläge betragen auf der Grundlage der
1.
2.
3.
4.
5.
Mietentgelte
Personalkosten (66 Std./pa. x 26,00 € : 5 x 2
2/5 des Entgeltes für den Behälteränderungsdienst und
die Behälterbestandspflege
50 % der Wartungskosten aus dem WasteWatcher-Vertrag
für die Behälterverwaltung
anteiligen Verwaltungsgemeinkosten
Grundbetrag je Mietbehälter (Summe der Ziffern 2 - 5 : 4.060 Behälter)
- für den
- für den
60 l Abfallbehälter (0,94 € Grundbetrag + 0,29 € Mietentgelt)
80 l Abfallbehälter (0,94 € Grundbetrag + 0,29 € Mietentgelt)
H:\240\TEXTE\Texte 2015\d09sc008.doc
1.459,27 €
686,40 €
2.530,69 €
464,10 €
131,81 €
0,94 €
1,23 €
1,23 €
-6-
- für den 120 l Abfallbehälter (0,94 € Grundbetrag + 0,29 € Mietentgelt)
- für den 240 l Abfallbehälter (0,94 € Grundbetrag + 0,57 € Mietentgelt)
- für den 660 l Abfallbehälter (0,94 € Grundbetrag + 4,14 € Mietentgelt)
- für den 1.100 l Abfallbehälter (0,94 € Grundbetrag + 6,00 € Mietentgelt)
1,23 €
1,51 €
5,08 €
6,94 €
Ermittlung der Sondergebühr für die Gestellung und Abfuhr von Großcontainern im
Rahmen des § 1 Abs. 4 der Abfallentsorgungssatzung
Gemäß Angebot der Firma Schönmackers vom 05.11.2012 beträgt das Unternehmerentgelt für
die Gestellung, Miete (bis zu 7 Werktage mietfrei) und Abtransport von Großcontainern mit
einem Fassungsvermögen von 7 und 10 cbm
einem Fassungsvermögen von 12, 20 und 36 cbm
117,61 €
129,51 €
Wird die in der vorstehenden Gebühr enthaltene kostenneutrale Standzeit des Containers von 7
Werktagen überschritten, so wird ein Mietpreis von 1,79 € je Container und Tag erhoben. Hinzuzurechnen sind ebenfalls die Verwaltungsgemeinkosten von 2,5 %, so dass die Containermiete nach Ablauf von 7 Werktagen für jede weiteren Tag 1,83 Euro beträgt.
III. Gebührenberechnung bei Auflösung des Gebührenüberschusses aus Vorjahren
Ermittlung der Über-/Unterdeckung des Gebührenhaushaltes „Abfallwirtschaft“;
Stand: Jahresabschluss 2013
Überdeckung zum Stand Jahresabschluss 2008
Unterdeckung 2009
Überdeckung 2010
Überdeckung 2011
Überdeckung 2012
Überdeckung 2013
Überdeckung 2014
10.987,26 €
./. 8.381,40 €
23.202,19 €
4.248,61 €
17.181,33 €
188.521,55 €
117.417,53 €
Summe:
353.177,07 €
a. Restmüllbehältergebühr
Kalkulierter Anteil an den Gesamtkosten:
722.127,96 €
Reduzierung um ./. 7,23 % aus der Auflösung des Gebührenüberschusses
Summe der in die Restmüllbehältergebühr einzubeziehenden Kosten
52.206,96 €
669.921,00 €
Ermittlung des 14-tgl. insgesamt vorgehaltenen Restmüllbehältervolumens
3.641 Behälter x
1.122 Behälter x
1.643 Behälter x
299 Behälter x
7 Behälter x
54 Behälter x
60 l Volumen
80 l Volumen
120 l Volumen
240 l Volumen
660 l Volumen x 2
1.100 l Volumen x 2
=
=
=
=
=
=
Kosten je Liter Restmüllbehältervolumen (671.579,00 €: 705.180 Ltr.)
H:\240\TEXTE\Texte 2015\d09sc008.doc
218.460 l
89.760 l
197.160 l
71.760 l
9.240 l
118.800 l
705.180 l
0,95 € (abgerundet)
-7-
Behältergröße
Gebührensatz/€
60 Ltr. Restmüllbehälter
57,00 €
80 Ltr. Restmüllbehälter
76,00 €
120 Ltr. Restmüllbehälter
114,00 €
240 Ltr. Restmüllbehälter
228,00 €
660 Ltr. Container x 2
1.254,00 €
1.100 Ltr. Container x 2
2.090,00 €
b. Einheitlicher Grundpreises
Kalkulierter Anteil an den Gesamtkosten:
363.955,34 €
Reduzierung um ./. 7,1 % aus der Auflösung des Gebührenüberschusse
25.852,74 €
Summe der in den Grundpreis einzubeziehenden Kosten
338.102,60 €
Bei der Ermittlung des einheitlichen Grundpreises ist hinsichtlich der Berechnungs/Maßstabseinheiten (Anzahl der Haushalte, Läden, Praxen usw.) zu berücksichtigen, dass
2.946 wegen Eigenkompostierung einen reduzierten Grundpreises und 6.383 Benutzungseinheiten den volle Grundpreis zahlen. Insgesamt erfasst sind demnach 9.329 Benutzungseinheiten. Dies ergibt für die Ermittlung des vollen Grundpreises 7.650 Berechnungseinheiten.
Kostenanteil
Berechnungseinheiten
338.102,60 Euro = 44,20 Euro
7.650
Voller Grundpreis =
Um 57% reduzierter Grundpreis =
44,20 Euro
19,00 Euro
c. Gebühr für zusätzlich vorgehaltene Biotonnen bzw. zusätzliches Biotonnenvolumen
Kalkulierter Kostenanteil:
131.326,02 €
Reduzierung um ./. 9,17 % aus der Auflösung des Gebührenüberschusse
Summe der in den Grundpreis einzubeziehenden Kosten
12.046,02 €
119.280,00 €
Ermittlung des Biotonnenvolumens
654 Behälter x
1.816 Behälter x
1.359 Behälter x
80 l Volumen
120 l Volumen
240 l Volumen
=
=
=
52.320 l
217.920 l
326.160 l
596.400 l
Kosten je Liter Biotonnenvolumen (122.133,20 € : 596.400 Ltr.)
Biotonnenvolumen
80 Ltr. Gefäßvolumen
0,20€
kalkulierter Gebührensatz/€
16,00 €
120 Ltr. Gefäßvolumen
24,00 €
240 Ltr. Gefäßvolumen
48,00 €
H:\240\TEXTE\Texte 2015\d09sc008.doc
-8-
Erläuterungen zur Gebührenbedarfsberechnung
Zu Ziffer I - Aufwendungen A.
Unternehmerentgelte
Aufgrund der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung vom 19.07.2011 zwischen den Städten
und Gemeinden Bad Münstereifel, Blankenheim, Dahlem, Hellenthal, Kall, Mechernich,
Schleiden, Weilerswist und Zülpich wurde der Stadt Mechernich die Aufgabe der Sammlung und Beförderung von Restmüll, Biomüll, Altpapier, Sperrmüll (inkl. Altholz und Elektrogeräte), Grüngut und Problemstoffen für die Gemeindegebiete der beteiligten Kommunen übertragen.
Im Rahmen dieser Aufgabenübertragung wurden die bezeichneten Abfallentsorgungsleistungen zum 01.01.2013 europaweit ausgeschrieben. Nach dem Ergebnis dieser Ausschreibung hat die Firma Schönmackers Umweltdienste, Kerpen, den Auftrag für die Einsammlung und Transport der bezeichneten Abfälle und Wertstoffe erhalten. Der Auftrag
für die Verwertung des Altpapiers ging an die Firma Siegrist GmbH, St. Leon-Rot.
Der Kalkulation liegen die ab dem 01.01.2016 gültigen Unternehmerentgelte zugrunde.
Gemäß der vertraglichen Regelung zur Preisanpassung hat die Firma Schönmackers für
2016 keinen Anspruch auf eine Erhöhung der Unternehmerentgelte.
Erlösgutschrift aus der Altpapierverwertung
Der vom Auftragnehmer, der Firma Siegrist, angebotene Verwertungserlös aus der Vermarktung des Altpapiers unterliegt während der Vertragslaufzeit einer Preisanpassung,
welche sich nach dem Großhandelspreisindex für Altpapier des Statistischen Bundesamtes richtet. Diese Anpassung wird anhand der Veränderungen des Indexes für Großhandelsverkaufspreise für Altpapier der Sorte „Gemischtes Altpapier (B12 – 1.02)“, Basis
2010 = 100, errechnet. Der im Angebot angegebene Verwertungserlös je Tonne basiert
auf einem Indexstand von 124,8 Punkten (Durchschnitt Juli – September 2011). Der
Durchschnitt der Indizes für Januar - Juli 2015 betrug lediglich 76,4 Punkte und liegt damit
deutlich unter dem Basiswert. Da die Entwicklung des Altpapierpreises von der konjunkturellen Entwicklung nicht nur des Binnenmarktes sondern auch der globalen Märkte abhängt, wurde, insbesondere zur Vermeidung von Gebührenausfällen, der mittlere Indexwert für Altpapier aus den Durchschnittswerten der Jahre 2005 – 2014 ( = 74,19 Punkte)
errechnet und für die Berechnung der voraussichtlichen Erlöszahlungen des Jahres 2016
zugrunde gelegt. Demgemäß beträgt der Verwertungserlös 97,49 € je Tonne.
B.
Abfallgebühren des Kreises
Nach Auskunft der Kreisverwaltung wird es aufgrund der Neuvergabe des Vertrages zur
Entsorgung von Sondermüll bei diesen Gebühren entsprechende Änderungen geben. Für
die anderen Entsorgungsgebühren sind keine Gebührenänderungen vorgesehen.
1.
Abfallgebühren für sonstige Problemabfälle
Die beim Abfallwirtschaftzentrum angelieferte und abgerechnete Sondermüllmenge verursacht bei im wesentlichen gleichbleibenden Gebührensätzen Kosten in Höhe von rund
35.000,00 €/pa.
2.
Abfallgebühren für
a)
Siedlungsabfälle (Hausmüll)
Die Gebühr für die Entsorgung von Restmüll beträgt nach der aktuell gültigen Gebührensatzung 123,00 €/t.
H:\240\TEXTE\Texte 2015\d09sc008.doc
-9-
In den Jahren 2005 – 2014 betrug die durchschnittliche Restmüllmenge 2.780 Tonnen/jährlich, die voraussichtlich auch im Jahr 2016 anfallen wird.
b)
Bio-Abfälle (Biotonne)
In den Jahren 2005 – 2014 betrug die durchschnittliche Biomüllmenge rund 2.013
Tonnen/jährlich. Für das Jahr 2016 wird von einer gleichbleibenden Erfassungsmenge ausgegangen.
Die Gebühr für die Übernahme des Biomülls beträgt nach der aktuell gültigen Gebührensatzung 71,30 €/t.
c)
Sperrmüll
Aufgrund der durchschnittlichen Erfassungsmenge der Jahre 2005 – 2015 wird die im
Jahr 2016 erfasste Sperrmüllmenge mit 876 t geschätzt.
Die Gebühr für die Entsorgung unberaubtem Sperrmüll beträgt nach der aktuell gültigen Gebührensatzung 71,00 €/t. „Unberaubt“ bedeutet, dass dem Sperrmüll die
Wertstoffe - insbesondere Altholz – nicht entzogen wurden. Für diesen „wertstoffhaltigen“ Sperrmüll hat der Kreis günstigere Entsorgungskonditionen aushandeln können.
d)
Grünabfälle
Im Rahmen der beiden Grünabfallsammlungen werden rd. 105 t kompostierbare Abfälle erfasst. Die hierfür zu veranschlagenden Gebühren belaufen sich auf insgesamt
5.701,50 Euro.
C. Sonstige Kosten
1.
Sondernutzungsgebühren für Containerstandorte
Nach Maßgabe der Sondernutzungssatzung der Stadt Bad Münstereifel sind für die
überwiegend im öffentlichen Straßenraum aufgestellten Wertstoffcontainer Sondernutzungsgebühren zu entrichten. Die Ausweisung der Sondernutzungsgebühr ist nicht nur
aufgrund der verbindlichen Satzungsvorschriften erforderlich, sondern auch in Bezug auf
die zukünftigen Verhandlungen mit DSD über die Anpassung der Entgeltzahlungen als
Argumentationshilfe geboten.
2.
Containerpatenschaft
Mit der Einführung des Dualen Systems und der hiermit verbundenen Erstattung der im
Zusammenhang mit den Containerstellplätzen entstehenden Kosten (Herrichtung, Bereitstellung, Reinigung, Sondernutzungsgebühren usw.) ist die bis dahin dem Entsorgungsunternehmen übertragene Reinigungsverpflichtung auf die Stadt übergegangen. Die Stadt
hat diese Reinigungspflicht interessierten Vereinen und sonstigen gemeinnützigen Organisationen im Rahmen so genannter Containerpatenschaften übertragen. Die Vereine und
gemeinnützigen Organisationen haben sich verpflichtet, insgesamt 36 Containerstandorte
wöchentlich zu kontrollieren und im Bedarfsfall zu reinigen. Die hierfür gewährte Aufwandsentschädigung beträgt 255,65 Euro jährlich je Containerstandort. Darüber hinaus
ist für einen auf Privatgelände stehenden Container eine Nutzungsentschädigung in Höhe
von 76,69 Euro jährlich zu zahlen.
3.
Reinigung des Containerstandortes im Gewerbegebiet, Josef-Jonas-Straße
Der insbesondere wegen seiner räumlichen Nähe zum Rewe Markt stark frequentierte
Standort der Wertstoffcontainer im Gewerbegebiet wies in der Vergangenheit starke VerH:\240\TEXTE\Texte 2015\d09sc008.doc
- 10 -
unreinigungen auf, die zuletzt ein nicht mehr vertretbares Ausmaß erreichten. Da aufgrund der personellen Situation des städt. Bauhofes eine kontinuierliche Reinigung durch
die Stadt selbst nicht gewährleistet werden konnte, wurde die Firma Meissner mit der
Säuberung des Containerstandortes beauftragt.
Seitens des REWE Markt wird diese Maßnahme mit 230,08 Euro monatlich bezuschusst.
4.
Kalkulatorische Rückstellung - Herrichtung Containerstandorte
Aus den Entgeltzahlungen der DSD wird im kommenden Jahr ein Betrag von 6.000,00
Euro zur Verfügung gestellt, um bisher noch nicht befestigte Containerstandorte herzurichten, u. a. muss der neue Standort der Altglasbehälter in Nähe des Bahnüberganges in
Arloff hergerichtet werden.
5.
Kosten für die Aufstellung, Unterhaltung und Entleerung der Straßenpapierkörbe (Containermiete und -abfuhr, Ersatzbeschaffung)
Nach den Vorschriften des Landesabfallgesetzes werden die Kosten für die Aufstellung,
Unterhaltung und Entleerung von Straßenpapierkörben über die Abfallgebühr abgerechnet. Hierfür fallen zukünftig Kosten in Höhe von rund 13.120,00 Euro jährlich an.
6.
Kosten der Beseitigung wilder Müllkippen
Gemäß § 5 Abs. 6 des Landesabfallgesetzes umfasst die Müllabfuhr auch das Einsammeln der im Gemeindegebiet fortgeworfenen und verbotswidrig abgelagerten Abfälle einschließlich der Auto-, Motorrad- und anderer Zweiradwracks, von den der Allgemeinheit
zugänglichen Grundstücken, wenn Maßnahmen gegen den Verursacher nicht möglich
oder nicht vertretbar sind und kein anderer verpflichtet ist. Zu den ansatzfähigen Kosten
im Sinne des Kommunalabgabengesetzes zählen nach § 9 Abs. 2 LAbfG auch die Kosten
für das Einsammeln, Befördern und Endbeseitigen verbotswidriger Abfallablagerungen
auf den der Allgemeinheit zugänglichen Grundstücken.
Für das Jahr 2016 wird ein Betrag von 9.800,00 € für die Beseitigung wilder Müllkippen
veranschlagt.
7.
Vermischte Ausgaben
Unter dieser Position werden die Aufwendungen u. a. für den Versand der Müllabfuhrkalender und den Verwaltungskostenbeitrag der Stadt Mechernich gemäß § 7 der eingangs
bezeichneten öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zusammengefasst. Hierfür sind insgesamt rund 7.500,00 € zu veranschlagen.
D.
Städtischen Kostenanteile
1.
Personalaufwendungen
Für das Haushaltsjahr 2016 werden für den Bereich Abfallentsorgung Personalausgaben
auf der Grundlage des Rechnungsergebnis 2014 veranschlagt.
3.
Aus- und Fortbildung
Die hier ausgewiesenen Aufwendungen entsprechen dem Haushaltsansatz 2016
4.
Reise-, Fahrtkosten, Auslagen
Die hier ausgewiesenen Aufwendungen entsprechen dem Haushaltsansatz 2016
5.
Bücher, Zeitschriften etc
Die hier ausgewiesenen Aufwendungen entsprechen dem Haushaltsansatz 2016
H:\240\TEXTE\Texte 2015\d09sc008.doc
- 11 -
6.
Innere Verrechnung Organisationsmanagement
Die hier ausgewiesenen Aufwendungen entsprechen dem Rechungsergebnis 2014
7.
Innere Verrechnung Bewirtschaftungskosten
Die hier ausgewiesenen Aufwendungen entsprechen dem Rechungsergebnis 2014
8.
Innere Verrechnung Bauhof
Die hier ausgewiesenen Aufwendungen entsprechen dem Rechungsergebnis 2014
9.
Verwaltungsgemeinkosten (2,5 % des Gebührenaufkommens)
2,5 % des ermittelten Gebührenaufkommens werden als so genannte Verwaltungsgemeinkosten, z.B. für die Querschnittsämter (Hauptamt, Stadtkasse) in die Gebührenbedarfsberechnung eingestellt.
10.
Innere Verrechnung TUIV (Technikunterstützte Informationsverarbeitung)
Die hier ausgewiesenen Aufwendungen entsprechen dem Rechungsergebnis 2014
11.
Innere Verrechnung Personalkosten Bauhof
Die hier ausgewiesenen Aufwendungen entsprechen dem Rechungsergebnis 2014
12.
Innere Verrechnung Versicherung
Die hier ausgewiesenen Aufwendungen entsprechen dem Rechnungsergebnis 2014
Kostenerstattung DSD für Containerstandorte
Entsprechend der Vereinbarung über die Erstattung der im Zusammenhang mit den Containerstellplätzen anfallenden Kosten erhält die Stadt Bad Münstereifel für die in ihrem Gebiet aufgestellten Glascontainer einen Pauschalbetrag von 1,15 Euro/ Einwohner/Jahr; insgesamt etwa
19.730,-- Euro.
Mengenstatistik
Abfall- und Wertstoffmengen der städtischen Abfallentsorgung
Jahr
Restmüll
Sperrmüll
Biomüll
Grünschnitt
Altpapier
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
2798 t
2803 t
2799 t
2823 t
2866 t
2966 t
2972 t
2673 t
2570 t
2530 t
952 t
895 t
954 t
885 t
926 t
882 t
938 t
951 t
682 t
692 t
1727 t
1782 t
1981 t
2050 t
2114 t
2039 t
2013 t
2080 t
2067 t
2281 t
115 t
103 t
107 t
128 t
108 t
112 t
86 t
87 t
97 t
95 t
1334 t
1378 t
1462 t
1456 t
1426 t
1439 t
1468 t
1400 t
1497 t
1512 t
27.800 t
8.757 t
20.134 t
1.048 t
14.289 t
2.780 t
876 t
2.013 t
105 t
1.429 t
Summe:
Durchschnitt
H:\240\TEXTE\Texte 2015\d09sc008.doc