Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Allgemeine Vorlage (Änderung der Richtlinien über besondere Ehrungen durch die Gemeinde Kreuzau vom 17.10.1994 unter Punkt 8.2)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
10 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Änderung der Richtlinien über besondere Ehrungen durch die Gemeinde Kreuzau vom 17.10.1994 unter Punkt 8.2)

öffnen download melden Dateigröße: 10 kB

Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Hauptamt - Herr Heinz BE: Herr Heinz BE: Herr Stolz Kreuzau, 19. November 2009 Vorlagen-Nr. 147/97 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Hauptausschuß Rat 18.11.1997 26.11.1997 TOP: Änderung der Richtlinien über besondere Ehrungen durch die Gemeinde Kreuzau vom 17.10.1994 unter Punkt 8.2 I. Sach- und Rechtslage: Die Richtlinien über besondere Ehrungen durch die Gemeinde Kreuzau vom 17.10.1994 sehen unter Punkt 8.2 folgende Regelungen vor. 8.2 Bei 50-jährigen (goldenen) Hochzeiten wird neben dem Glückwunsch eine Barzuwendung in Höhe von 200,00 DM, bei 60-jährigen (diamantenen), bei 65-jährigen (eisernen) Hochzeiten und bei der 70-jährigen Gnadenhochzeit werden eine Barzuwendung in Höhe von 300,00 DM überreicht. Angesichts der angespannten Finanzlage der Gemeinde schlägt die Verwaltung vor, die Zuwendungen um jeweils 100,- DM, ab dem 01.01.1998 zu kürzen. Das Land NW hat seinerseits bereits den Zuschuß von 150,00 DM auf 100,00 DM reduziert. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Im Haushaltsplan für 1998 können hierdurch 3.700,00 DM eingespart werden. III. Beschlußvorschlag: Die Richtlinien über besondere Ehrungen durch die Gemeinde Kreuzau vom 17.10.1994 werden im Punkt 8.2 dergestalt geändert, daß die aufgeführten Barzuwendungen um jeweils 100,00 DM gekürzt werden. Punkt 8.2 erhält nunmehr folgende Fassung: Bei 50-jährigen (goldenen) Hochzeiten wird neben dem Glückwunsch eine Barzuwendung in Höhe von 100,00 DM, bei 60-jährigen (diamantenen), bei 65-jährigen (eisernen) Hochzeiten und bei der 70jährigen Gnadenhochzeit werden eine Barzuwendung in Höhe von 200,00 DM überreicht. Diese Regelung tritt ab 01.01.1998 in Kraft. Der Gemeindedirektor IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: _________________ Ja: _________________ Nein: - Ramm - _______________________ Enthaltungen: ___________