Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
10 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Hauptamt - Herr Heinz
BE: Herr Heinz BE: Herr Stolz
Kreuzau, 19. November 2009
Vorlagen-Nr.
147/97
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Hauptausschuß
Rat
18.11.1997
26.11.1997
TOP: Änderung der Richtlinien über besondere Ehrungen durch die Gemeinde Kreuzau vom 17.10.1994 unter Punkt
8.2
I. Sach- und Rechtslage:
Die Richtlinien über besondere Ehrungen durch die Gemeinde Kreuzau vom 17.10.1994 sehen unter Punkt 8.2 folgende
Regelungen vor.
8.2
Bei 50-jährigen (goldenen) Hochzeiten wird neben dem Glückwunsch eine Barzuwendung in Höhe von 200,00
DM, bei 60-jährigen (diamantenen), bei 65-jährigen (eisernen) Hochzeiten und bei der 70-jährigen
Gnadenhochzeit werden eine Barzuwendung in Höhe von 300,00 DM überreicht.
Angesichts der angespannten Finanzlage der Gemeinde schlägt die Verwaltung vor, die Zuwendungen um jeweils 100,- DM, ab dem 01.01.1998 zu kürzen. Das Land NW hat seinerseits bereits den Zuschuß von 150,00 DM auf 100,00 DM
reduziert.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Im Haushaltsplan für 1998 können hierdurch 3.700,00 DM eingespart werden.
III. Beschlußvorschlag:
Die Richtlinien über besondere Ehrungen durch die Gemeinde Kreuzau vom 17.10.1994 werden im Punkt 8.2
dergestalt geändert, daß die aufgeführten Barzuwendungen um jeweils 100,00 DM gekürzt werden. Punkt 8.2
erhält nunmehr folgende Fassung:
Bei 50-jährigen (goldenen) Hochzeiten wird neben dem Glückwunsch eine Barzuwendung in Höhe von
100,00 DM, bei 60-jährigen (diamantenen), bei 65-jährigen (eisernen) Hochzeiten und bei der 70jährigen Gnadenhochzeit werden eine Barzuwendung in Höhe von 200,00 DM überreicht.
Diese Regelung tritt ab 01.01.1998 in Kraft.
Der Gemeindedirektor
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
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Ja:
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Nein:
- Ramm -
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Enthaltungen:
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