Daten
Kommune
Linnich
Größe
22 kB
Datum
14.09.2010
Erstellt
02.09.10, 10:27
Aktualisiert
02.09.10, 10:27
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT LINNICH
Beschlussvorlage
Der Bürgermeister
- öffentlich -
Drucksache B-136/2010
Beratungsfolge
Termin
TOP
Ausschuss für Stadtentwicklung
14.09.2010
Dienststelle
Datum:
Sachbearbeiter:
Aktenzeichen
Fachbereich 6
06.08.2010
Herr Reyer
FB 6
Bebauungsplan Hottorf Nr. 3 „Drosselweg III“;
Beratung über die abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Träger
öffentlicher Belange während der Offenlage
Finanzielle Auswirkungen
X
Die Vorlage berührt nicht den Etat
Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmeseite
Mittel stehen zur Verfügung
Hh.-Stelle
Haushaltsausgabereste
Bisher angeordnet
Investitionsprogramm
Verpflichtungsermächtigung
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt Hh.-Stelle
Deckungsvorschlag:
Gez. Esser
(Kämmerei)
Beratungsergebnis
Einstimmig
Mit Stimmenmehrheit
Laut Beschlussvorschlag
Abweichender Beschlussvorschlag
Ja _____ Nein _____ Enthaltungen _____
Beschlussvorschlag:
s. nachfolgende Vorschläge zu Einzelbeschlüssen und Gesamtbeschluss.
Problembeschreibung/Begründung:
Darlegung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung:
In der Ortschaft Hottorf sollen am südöstlichen Rand zwischen Drosselweg und der Landstraße L
226 Wohnbauflächen ausgewiesen werden. Geplant ist die Festlegung von ca. 18 Wohneinheiten
mit einer integrierten Ausgleichsfläche. Weiter soll in einem Teilbereich des bestehenden Bebauungsplanes Hottorf Nr. 2 „Drosselweg II“ die bauliche Ausnutzbarkeit angepasst und erhöht
werden. Der Ausschuss für Umwelt und Stadtentwicklung hat am 28.10.2008 beschlossen, den
Bebauungsplan Hottorf Nr. 3 „Drosselweg III“ aufzustellen und hierzu die frühzeitige Beteiligung
der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange durchzuführen. Im Parallelverfahren zum
Bebauungsplan wird die 25. Änderung des Flächennutzungsplanes durchgeführt. Die frühzeitige
Beteiligung fand vom 11.05. bis 10.06.2009 statt. Die Offenlage erfolgte in der Zeit vom 17.05. bis
16.06.2010.
I.
Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit:
Ö1.
Eheleute Gerda u. Alfred Kuffner, Hottorf
(Eingang 15.06.2010)
Wesentlicher Inhalt der Stellungnahme:
Im Bereich der Flurstücke 196, 36, 268, 341, 342 ist eine eingeschossige Bauweise
vorgeschrieben. Sattel- und Pultdächer sind jeweils ab einer bestimmten Dachneigung erlaubt.
Flachdächer sind nicht erlaubt.
Mit diesen Festsetzungen erklärt man sich nicht einverstanden aus folgendem Grund:
Der Drosselweg weist in der Bestandsbebauung ein- und zweigeschossige Bauten auf. Hier sind
sogar ein zweigeschossiges Wohnhaus und ein Teilbereich eines weiteren Wohnhauses mit
Flachdach errichtet worden. Das nähere Umfeld des Drosselweges, in der Düsseldorfer Straße,
der Bergstraße und in der Flurgasse ist im Wesentlichen von zweigeschossiger Bauweise
bestimmt.
Es wird angeregt, die ortstypische zweigeschossige Bauweise, so wie in dem Bereich WA 1 auch
im Bereich WA 2 festzusetzen, und auch die bereits im Umfeld realisierte Flachdachbebauung zu
ermöglichen.
Abwägungsvorschlag:
Im nördlichen Bereich des Bebauungsplanes Nr. 3 „Drosselweg wird ein Teilbereich des bereits
rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 2 Hottorf überlagert und ersetzt diesen im dargestellten
Bereich. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 2 wurden bezüglich Art und Maß der
Nutzung und beibehalten und lediglich ergänzt um eine Angabe zur maximalen Höhe der
Baukörper. Im nördlichen Plangebietsbereich wurde weiterhin eine Fläche planungsrechtlich als
Wohnbaufläche ausgewiesen, die als Zwickel zwischen der „Abgrenzung des im Zusammenhang
bebauten Ortsteil“ und dem rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 2 entstanden war.
Die Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 2 Hottorf wurden übernommen
insbesondere bezüglich Art und Maß der Bebauung. Festgesetzt wurde ein Wohngebiet für Einzelund Doppelhäuser, eingeschossige Bauweise und Grundflächenzahl/ Geschossflächenzahl (GRZ /
GFZ) von 0,3/0,3.
Die neu errichteten Gebäude im Drosselweg sind gemäß § 2 Abs. (5) LBauO NRW eingeschossig.
Zum Teil wirken diese Gebäude jedoch mehrgeschossig, durch die Schaffung von Wohnraum im
Dachgeschoß sind zum Teil interessante Konstruktionen realisiert worden.
Der Anregung bezüglich der Dachform kann entsprochen werden. Für den überlagerten Bereich
des Bebauungsplangebietes NR. 3, konkret für das WA 2, wird die Festsetzung entsprechend
geändert, so dass auch Flachdächer in diesem Bereich des Bebauungsplanes ermöglicht werden.
Beschlussvorschlag zu Ö1:
Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Linnich, der Anregung bezüglich der Dachform zu
entsprechen. Für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 3, in welchem der bestehende
Bebauungsplan Nr. 2 überlagert wird – konkret: der Bereich WA2 – wird die Dachform
freigegeben. Die Festsetzung wird entsprechend geändert.
Im Hinblick auf die Anregung zur Mehrgeschossigkeit der Bebauung empfiehlt der Ausschuss dem
Rat der Stadt Linnich, dem Abwägungsvorschlag zu folgen und die Festsetzungen bezüglich Art
und Maß der Bebauung, des Wohngebietes für Einzel- und Doppelhäuser, der eingeschossigen
Bauweise und der Grundflächenzahl/Geschossflächenzahl von 0,3/0,3 beizubehalten.
II. Positive Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange:
2
T1
T2
T3
T4
T5
T6
T7
T8
T9
T 10
T 11
T 12
T 13
Erftverband, Bereich Abwassertechnik, Bergheim
Infracor GmbH, Marl
RWE Rhein-Ruhr Verteilnetz GmbH, Düren
Gemeinde Aldenhoven
Rurtalbahn GmbH, Düren
Thyssengas GmbH, Duisburg
Industrie- und Handelskammer Aachen
Wasserverband Eifel-Rur, Düren
EWV GmbH, Stolberg
Bezirksregierung Köln, allgem. Landeskultur
Wehrbereichsverwaltung West, Düsseldorf
EBV GmbH, Hückelhoven
Kreis Düren, Wasserwirtschaft sowie Landschaftspflege
und Naturschutz
(Eingang: 25.05.2010)
(Eingang: 25.05.2010)
(Eingang: 25.05.2010)
(Eingang: 26.05.2010)
(Eingang: 27.05.2010)
(Eingang: 31.05.2010)
(Eingang: 08.06.2010)
(Eingang: 09.06.2010)
(Eingang: 09.06.2010)
(Eingang: 15.06.2010)
(Eingang: 22.06.2010)
(Eingang: 23.06.2010)
(Eingang: 23.06.2010)
Beschlussvorschlag zu II., T 1 bis T 13:
Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Linnich die Feststellung, dass die unter T 1 bis T 13
genannten Träger öffentlicher Belange mit der Planung einverstanden sind.
III. Träger öffentlicher Belange, die sich zur Planung geäußert haben:
T 14
Gelsenwasser Energienetze GmbH, Hünxe
(Eingang: 31.05.2010)
Wesentlicher Inhalt der Stellungnahme:
Es wird darauf hingewiesen, dass das Pflanzen von Bäumen über den Anlagen der GWN
unzulässig ist, wenn hierdurch die Betriebssicherheit und die Reparaturmöglichkeit beeinträchtigt
werden. Es wird um Beachtung des Merkblattes über „Baumstandorte und unterirdische Ver- und
Entsorgungsanlagen“, herausgegeben von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und
Verkehrswesen, Arbeitsausschuss kommunaler Straßenbau. Es bestehen keine Bedenken, wenn
ein horizontaler Abstand zwischen der Stammachse des Baumes und der Außenkante der
Anlagen der GWN von mindestens 2,50 m eingehalten wird. Sollten ausnahmsweise Bäume in
einem geringeren Abstand als 2,50 von den Anlagen der GWN entfernt gepflanzt werden müssen,
so sind mit der GWN abzustimmende Sicherungsmaßnahmen vorzunehmen, die zu Lasten des
Verursachers gehen.
Beschlussvorschlag zu T 14:
Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Linnich, in die textlichen Festsetzungen des
Bebauungsplanes einen entsprechenden Hinweis aufzunehmen, wonach die Vorgaben der GWN
lt. Merkblatt einzuhalten sind.
3
T 15
Landesbetrieb Straßen.NRW
(Eingang 01.06.2010)
Wesentlicher Inhalt der Stellungnahme:
Grundsätzlich bestehen keine Bedenken gegen die Bauleitplanung. Ein Mindestabstand von 10,00
m vom äußeren Fahrbahnrand der L226 für bauliche Anlagen jeder Art ist einzuhalten.
Abwägungsvorschlag:
Der Hinweis wurde bei der Bearbeitung des Planwerkes in den Festsetzungen bereits
berücksichtigt. Zur besonderen Betonung wird als Ergänzung eine nachrichtliche Darstellung der
10,0 m Linie in die Planzeichnung und ein entsprechender Hinweis in den Textteil aufgenommen.
Beschlussvorschlag zu T 15:
Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Linnich die Feststellung, dass der Hinweis des
Landesbetriebes Straßen.NRW bei der Bearbeitung des Planwerkes in den Festsetzungen bereits
berücksichtigt wurde. Zur besonderen Betonung empfiehlt der Ausschuss dem Rat der Stadt
Linnich, als Ergänzung eine nachrichtliche Darstellung der 10,0 m Linie in die Planzeichnung und
einen entsprechenden Hinweis in den Textteil aufgenommen.
T 16
Landwirtschaftskammer NRW, Kreisstelle Düren
(Eingang: 22.06.2010)
Wesentlicher Inhalt der Stellungnahme:
Um den Unkrautbewuchs auf der Ausgleichsfläche in den ersten Jahren einzudämmen empfiehlt
die Landwirtschaftskammer NRW folgendes Vorgehen:
1.
Vor der Baumpflanzung ist eine Qualitäts-Standart-Mischung (QSM), entweder G V
oder G VI auszubringen.
2.
Erst nach Entwicklung einer Grasnarbe sind Gehölze zu pflanzen.
Die Pflege der Bäume und der Grasnarbe ist durch einen Bewirtschaftungsvertrag langfristig
sicherzustellen.
Abwägungsvorschlag:
Der Empfehlung der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen kann grundsätzlich gefolgt
werden. Im Zusammenhang mit der Realisierung der Ausgleichsmaßnahme wird die Empfehlung
an das ausführende Unternehmen weitergeleitet.
Beschlussvorschlag zu T 16:
Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Linnich, den Empfehlungen der
Landwirtschaftskammer NRW grundsätzlich zu folgen. Im Zusammenhang mit der Realisierung der
Ausgleichsmaßnahme ist die Empfehlung an das ausführende Unternehmen weiterzuleiten.
4
Vorschlag Gesamtbeschluss:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Linnich, sich den
Empfehlungsbeschlüssen zu I./Ö1, II./T1 – T13, T14, T15 und T16 vollinhaltlich anzuschließen und
1. den Bebauungsplan Hottorf Nr. 3 „Drosselweg III“ einschl. der Begründung als Satzung
gem. § 10 BauGB zu beschließen;
2. die Verwaltung zu beauftragen, den Satzungsbeschluss öffentlich bekannt zu machen.
Mit dieser Bekanntmachung erhält der Bebauungsplan seine Rechtskraft.
In Vertretung:
Corsten
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