Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Bebauungsplan Hottorf Nr. 3 „Drosselweg III“; Beratung über die abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange während der Offenlage)

Daten

Kommune
Linnich
Größe
22 kB
Datum
14.09.2010
Erstellt
02.09.10, 10:27
Aktualisiert
02.09.10, 10:27
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Hottorf Nr. 3 „Drosselweg III“;
Beratung über die abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange während der Offenlage) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Hottorf Nr. 3 „Drosselweg III“;
Beratung über die abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange während der Offenlage) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Hottorf Nr. 3 „Drosselweg III“;
Beratung über die abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange während der Offenlage) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Hottorf Nr. 3 „Drosselweg III“;
Beratung über die abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange während der Offenlage) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Hottorf Nr. 3 „Drosselweg III“;
Beratung über die abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange während der Offenlage)

öffnen download melden Dateigröße: 22 kB

Inhalt der Datei

STADT LINNICH Beschlussvorlage Der Bürgermeister - öffentlich - Drucksache B-136/2010 Beratungsfolge Termin TOP Ausschuss für Stadtentwicklung 14.09.2010 Dienststelle Datum: Sachbearbeiter: Aktenzeichen Fachbereich 6 06.08.2010 Herr Reyer FB 6 Bebauungsplan Hottorf Nr. 3 „Drosselweg III“; Beratung über die abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange während der Offenlage Finanzielle Auswirkungen X Die Vorlage berührt nicht den Etat Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmeseite Mittel stehen zur Verfügung Hh.-Stelle Haushaltsausgabereste Bisher angeordnet Investitionsprogramm Verpflichtungsermächtigung Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt Hh.-Stelle Deckungsvorschlag: Gez. Esser (Kämmerei) Beratungsergebnis Einstimmig Mit Stimmenmehrheit Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschlussvorschlag Ja _____ Nein _____ Enthaltungen _____ Beschlussvorschlag: s. nachfolgende Vorschläge zu Einzelbeschlüssen und Gesamtbeschluss. Problembeschreibung/Begründung: Darlegung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung: In der Ortschaft Hottorf sollen am südöstlichen Rand zwischen Drosselweg und der Landstraße L 226 Wohnbauflächen ausgewiesen werden. Geplant ist die Festlegung von ca. 18 Wohneinheiten mit einer integrierten Ausgleichsfläche. Weiter soll in einem Teilbereich des bestehenden Bebauungsplanes Hottorf Nr. 2 „Drosselweg II“ die bauliche Ausnutzbarkeit angepasst und erhöht werden. Der Ausschuss für Umwelt und Stadtentwicklung hat am 28.10.2008 beschlossen, den Bebauungsplan Hottorf Nr. 3 „Drosselweg III“ aufzustellen und hierzu die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange durchzuführen. Im Parallelverfahren zum Bebauungsplan wird die 25. Änderung des Flächennutzungsplanes durchgeführt. Die frühzeitige Beteiligung fand vom 11.05. bis 10.06.2009 statt. Die Offenlage erfolgte in der Zeit vom 17.05. bis 16.06.2010. I. Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit: Ö1. Eheleute Gerda u. Alfred Kuffner, Hottorf (Eingang 15.06.2010) Wesentlicher Inhalt der Stellungnahme: Im Bereich der Flurstücke 196, 36, 268, 341, 342 ist eine eingeschossige Bauweise vorgeschrieben. Sattel- und Pultdächer sind jeweils ab einer bestimmten Dachneigung erlaubt. Flachdächer sind nicht erlaubt. Mit diesen Festsetzungen erklärt man sich nicht einverstanden aus folgendem Grund: Der Drosselweg weist in der Bestandsbebauung ein- und zweigeschossige Bauten auf. Hier sind sogar ein zweigeschossiges Wohnhaus und ein Teilbereich eines weiteren Wohnhauses mit Flachdach errichtet worden. Das nähere Umfeld des Drosselweges, in der Düsseldorfer Straße, der Bergstraße und in der Flurgasse ist im Wesentlichen von zweigeschossiger Bauweise bestimmt. Es wird angeregt, die ortstypische zweigeschossige Bauweise, so wie in dem Bereich WA 1 auch im Bereich WA 2 festzusetzen, und auch die bereits im Umfeld realisierte Flachdachbebauung zu ermöglichen. Abwägungsvorschlag: Im nördlichen Bereich des Bebauungsplanes Nr. 3 „Drosselweg wird ein Teilbereich des bereits rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 2 Hottorf überlagert und ersetzt diesen im dargestellten Bereich. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 2 wurden bezüglich Art und Maß der Nutzung und beibehalten und lediglich ergänzt um eine Angabe zur maximalen Höhe der Baukörper. Im nördlichen Plangebietsbereich wurde weiterhin eine Fläche planungsrechtlich als Wohnbaufläche ausgewiesen, die als Zwickel zwischen der „Abgrenzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteil“ und dem rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 2 entstanden war. Die Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 2 Hottorf wurden übernommen insbesondere bezüglich Art und Maß der Bebauung. Festgesetzt wurde ein Wohngebiet für Einzelund Doppelhäuser, eingeschossige Bauweise und Grundflächenzahl/ Geschossflächenzahl (GRZ / GFZ) von 0,3/0,3. Die neu errichteten Gebäude im Drosselweg sind gemäß § 2 Abs. (5) LBauO NRW eingeschossig. Zum Teil wirken diese Gebäude jedoch mehrgeschossig, durch die Schaffung von Wohnraum im Dachgeschoß sind zum Teil interessante Konstruktionen realisiert worden. Der Anregung bezüglich der Dachform kann entsprochen werden. Für den überlagerten Bereich des Bebauungsplangebietes NR. 3, konkret für das WA 2, wird die Festsetzung entsprechend geändert, so dass auch Flachdächer in diesem Bereich des Bebauungsplanes ermöglicht werden. Beschlussvorschlag zu Ö1: Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Linnich, der Anregung bezüglich der Dachform zu entsprechen. Für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 3, in welchem der bestehende Bebauungsplan Nr. 2 überlagert wird – konkret: der Bereich WA2 – wird die Dachform freigegeben. Die Festsetzung wird entsprechend geändert. Im Hinblick auf die Anregung zur Mehrgeschossigkeit der Bebauung empfiehlt der Ausschuss dem Rat der Stadt Linnich, dem Abwägungsvorschlag zu folgen und die Festsetzungen bezüglich Art und Maß der Bebauung, des Wohngebietes für Einzel- und Doppelhäuser, der eingeschossigen Bauweise und der Grundflächenzahl/Geschossflächenzahl von 0,3/0,3 beizubehalten. II. Positive Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange: 2 T1 T2 T3 T4 T5 T6 T7 T8 T9 T 10 T 11 T 12 T 13 Erftverband, Bereich Abwassertechnik, Bergheim Infracor GmbH, Marl RWE Rhein-Ruhr Verteilnetz GmbH, Düren Gemeinde Aldenhoven Rurtalbahn GmbH, Düren Thyssengas GmbH, Duisburg Industrie- und Handelskammer Aachen Wasserverband Eifel-Rur, Düren EWV GmbH, Stolberg Bezirksregierung Köln, allgem. Landeskultur Wehrbereichsverwaltung West, Düsseldorf EBV GmbH, Hückelhoven Kreis Düren, Wasserwirtschaft sowie Landschaftspflege und Naturschutz (Eingang: 25.05.2010) (Eingang: 25.05.2010) (Eingang: 25.05.2010) (Eingang: 26.05.2010) (Eingang: 27.05.2010) (Eingang: 31.05.2010) (Eingang: 08.06.2010) (Eingang: 09.06.2010) (Eingang: 09.06.2010) (Eingang: 15.06.2010) (Eingang: 22.06.2010) (Eingang: 23.06.2010) (Eingang: 23.06.2010) Beschlussvorschlag zu II., T 1 bis T 13: Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Linnich die Feststellung, dass die unter T 1 bis T 13 genannten Träger öffentlicher Belange mit der Planung einverstanden sind. III. Träger öffentlicher Belange, die sich zur Planung geäußert haben: T 14 Gelsenwasser Energienetze GmbH, Hünxe (Eingang: 31.05.2010) Wesentlicher Inhalt der Stellungnahme: Es wird darauf hingewiesen, dass das Pflanzen von Bäumen über den Anlagen der GWN unzulässig ist, wenn hierdurch die Betriebssicherheit und die Reparaturmöglichkeit beeinträchtigt werden. Es wird um Beachtung des Merkblattes über „Baumstandorte und unterirdische Ver- und Entsorgungsanlagen“, herausgegeben von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, Arbeitsausschuss kommunaler Straßenbau. Es bestehen keine Bedenken, wenn ein horizontaler Abstand zwischen der Stammachse des Baumes und der Außenkante der Anlagen der GWN von mindestens 2,50 m eingehalten wird. Sollten ausnahmsweise Bäume in einem geringeren Abstand als 2,50 von den Anlagen der GWN entfernt gepflanzt werden müssen, so sind mit der GWN abzustimmende Sicherungsmaßnahmen vorzunehmen, die zu Lasten des Verursachers gehen. Beschlussvorschlag zu T 14: Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Linnich, in die textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes einen entsprechenden Hinweis aufzunehmen, wonach die Vorgaben der GWN lt. Merkblatt einzuhalten sind. 3 T 15 Landesbetrieb Straßen.NRW (Eingang 01.06.2010) Wesentlicher Inhalt der Stellungnahme: Grundsätzlich bestehen keine Bedenken gegen die Bauleitplanung. Ein Mindestabstand von 10,00 m vom äußeren Fahrbahnrand der L226 für bauliche Anlagen jeder Art ist einzuhalten. Abwägungsvorschlag: Der Hinweis wurde bei der Bearbeitung des Planwerkes in den Festsetzungen bereits berücksichtigt. Zur besonderen Betonung wird als Ergänzung eine nachrichtliche Darstellung der 10,0 m Linie in die Planzeichnung und ein entsprechender Hinweis in den Textteil aufgenommen. Beschlussvorschlag zu T 15: Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Linnich die Feststellung, dass der Hinweis des Landesbetriebes Straßen.NRW bei der Bearbeitung des Planwerkes in den Festsetzungen bereits berücksichtigt wurde. Zur besonderen Betonung empfiehlt der Ausschuss dem Rat der Stadt Linnich, als Ergänzung eine nachrichtliche Darstellung der 10,0 m Linie in die Planzeichnung und einen entsprechenden Hinweis in den Textteil aufgenommen. T 16 Landwirtschaftskammer NRW, Kreisstelle Düren (Eingang: 22.06.2010) Wesentlicher Inhalt der Stellungnahme: Um den Unkrautbewuchs auf der Ausgleichsfläche in den ersten Jahren einzudämmen empfiehlt die Landwirtschaftskammer NRW folgendes Vorgehen: 1. Vor der Baumpflanzung ist eine Qualitäts-Standart-Mischung (QSM), entweder G V oder G VI auszubringen. 2. Erst nach Entwicklung einer Grasnarbe sind Gehölze zu pflanzen. Die Pflege der Bäume und der Grasnarbe ist durch einen Bewirtschaftungsvertrag langfristig sicherzustellen. Abwägungsvorschlag: Der Empfehlung der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen kann grundsätzlich gefolgt werden. Im Zusammenhang mit der Realisierung der Ausgleichsmaßnahme wird die Empfehlung an das ausführende Unternehmen weitergeleitet. Beschlussvorschlag zu T 16: Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Linnich, den Empfehlungen der Landwirtschaftskammer NRW grundsätzlich zu folgen. Im Zusammenhang mit der Realisierung der Ausgleichsmaßnahme ist die Empfehlung an das ausführende Unternehmen weiterzuleiten. 4 Vorschlag Gesamtbeschluss: Der Ausschuss für Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Linnich, sich den Empfehlungsbeschlüssen zu I./Ö1, II./T1 – T13, T14, T15 und T16 vollinhaltlich anzuschließen und 1. den Bebauungsplan Hottorf Nr. 3 „Drosselweg III“ einschl. der Begründung als Satzung gem. § 10 BauGB zu beschließen; 2. die Verwaltung zu beauftragen, den Satzungsbeschluss öffentlich bekannt zu machen. Mit dieser Bekanntmachung erhält der Bebauungsplan seine Rechtskraft. In Vertretung: Corsten 5