Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
89 kB
Datum
24.02.2016
Erstellt
11.02.16, 13:16
Aktualisiert
11.02.16, 13:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 22.01.2016
- Die Bürgermeisterin Az: 82
Nr. der Ratsdrucksache: 469-X
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Beratungsfolge
Termin
Betriebsausschuss "Forstbetrieb" der Stadt Bad Münstereifel
24.02.2016
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Jagdstörung und Verunreinigung von Feld und Flur "Auf Wielersbenden"
Hier: Antrag der UWV Fraktion vom 26.10.2015
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Berichterstatter: FAM Franz Petran
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
Beschlussausführung bis ___________
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeisterin
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
BA Forst
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK2@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 469-X
1. Sachverhalt:
Die UWV Fraktion stellte am 26.10.2015 den Antrag (s.Anlage), den Bereich „Auf dem Wielersbenden“ durch die Errichtung einer Schrankenanlage zu sperren. Grund ist die Jagdstörung und
Verunreinigungen von Feld und Flur.
Die Kosten würde der Jagdpächter der Jagdgenossenschaft Bad Münstereifel übernehmen.
Im Juni 2015 wurde ein entsprechender Antrag durch die Jagdgenossenschaft Bad Münstereifel
gestellt und mit einer ausführlichen schriftlichen Begründung durch den Forstbetrieb abgelehnt.
Seitdem hat sich keine Änderung in der Sach- und Rechtslage ergeben, so dass der Forstbetrieb
dies nochmals darlegen möchte.
Durch die Schranke, würde ein für den öffentlichen Verkehr verbotener Wirtschaftsweg gesperrt.
Selbst wenn die Errichtung der Schranke auf Kosten des Jagdpächters erfolgt und Schlüssel an
die Grundstückseigentümer gegeben werden, so verbleibt doch die Verkehrssicherungspflicht
beim Eigentümer des Weges, somit bei der Stadt Bad Münstereifel.
Auch bei einer Verzichterklärung für evtl. Haftungsfälle, bleibt im Falle eines Rechtsstreites im
Schadensfall ein nicht kalkulierbares Restrisiko für die Stadt Bad Münstereifel bestehen.
2. Rechtliche Würdigung
3. Finanzielle Auswirkungen
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
7. Beschlussvorschlag:
Der Antrag der UWV-Fraktion auf Errichtung einer Schranke „Auf dem Wielersbenden“ wird abgelehnt.