Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
91 kB
Datum
04.11.2015
Erstellt
22.10.15, 17:11
Aktualisiert
22.10.15, 17:11
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 22.09.2015
- Der Bürgermeister Az: 24-91-05
Nr. der Ratsdrucksache: 391-X
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Beratungsfolge
Termin
Betriebsausschuss "Forstbetrieb" der Stadt Bad Münstereifel
04.11.2015
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
FriedWaldzuwegung;
Bau eines Parkplatzes mit Wendemöglichkeit im Einmündungsbereich des Forstweges
"Kornbachtal" -Vorstellung der Entwurfsplanung durch das Ingenieurbüro Lorenz
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Berichterstatter: Herr R. Schmitz
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( X )Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
( ) Deckung:
( X ) Folgekosten: ( X )ja / ( ) nein
ca. 1.500,00 – 2.000,00 € jährlich
Beschlussausführung bis ___________
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
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An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
BA Forst
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK2@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 391-X
1. Sachverhalt:
Es wird auf den Inhalt der Mitteilungsvorlage Nr. 326-X vom 02.06.2015 verwiesen, mit der das
Anschreiben des Ingenieurbüros Lorenz zum Vorentwurf für den bezeichneten Parkplatzneubau
sowie eine Kostenschätzung vorgelegt wurden.
In der Sitzung wird Herr Lorenz den Vorentwurf vorstellen und im Anschluss für Fragen des Ausschusses zur Verfügung stehen.
2. Rechtliche Würdigung
Eine rechtliche Verpflichtung zur Herstellung eines weiteren Parkplatzes für den Zugang zum
FriedWald Iversheim besteht nicht. Insoweit ist die Begründung einer solchen freiwilligen Leistung
vor dem Hintergrund der städtischen Haushaltslage und des ratsbeschlossenen Konsolidierungsziels, ab dem Jahr 2022 wieder einen ausgeglichenen Haushalt aufstellen zu können, nicht darstellbar. Auf die Auflagen der Kommunalaufsicht in der Genehmigung des fortgeschriebenen
Haushaltssicherungskonzeptes (s. Anlage) wird daher hingewiesen. Der Bau eines solchen Parkplatzes lässt sich auch aus wirtschaftlicher Sicht nicht begründen, da spätestens durch den beschlossenen Bau des Parkplatzes gegenüber der Antoniuskapelle (s. Beschluss zu RD 195-X)
ausreichend Parkmöglichkeiten geschaffen werden. Zudem ist fraglich, ob durch die derzeit noch
gegebene Entfernung des geplanten Parkplatzes zur aktivierten FriedWaldfläche die erwartete
Entlastung der Ortslage Iversheim vom Zielverkehr in Richtung FriedWald tatsächlich eintritt.
Auch bei einer Finanzierung der Baukosten über den Wirtschaftsplan des Forstbetriebes als Eigentümerin der FriedWald-Fläche würde sich an der vorstehenden Bewertung grundsätzlich nichts
ändern.
3. Finanzielle Auswirkungen
Gemäß der vom Ingenieurbüro Lorenz vorgelegten Baukostenschätzung belaufen sich diese auf
73.780,00 €. Die geschätzten laufenden jährlichen Kosten von 1.500,00 - 2.000,00 € resultieren
aus der notwendigen Unterhaltung und der Reinigung des Parkplatzes, der Durchführung des
Winterdienstes, der Abschreibung sowie der vom Landesbetrieb entsprechend der §§ 18 ff Straßen- und Wegegesetz zu erhebenden Sondernutzungsgebühr von 769,00 €/jährlich.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
Keine
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Keine
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Keine
7. Beschlussvorschlag:
Aufgrund der geschätzten Aufwendungen von 73.780,00 € und den laufenden jährlichen Kosten
(u.a. für die Unterhaltung sowie die Sondernutzungsgebühren) wird auf Neubau eines Parkplatzes
mit Wendemöglichkeit im Einmündungsbereich des Forstweges „Kornbachtal“ verzichtet.