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Beschlussvorlage (Neufassung Gebührensatzung Friedhof)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
25 kB
Datum
25.02.2014
Erstellt
29.08.13, 15:06
Aktualisiert
29.08.13, 15:06
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Inhalt der Datei

Friedhofsgebührensatzung 7.4 Friedhofsgebührensatzung der Stadt Erftstadt in der Fassung vom …….. Der Rat der Stadt Erftstadt hat in seiner Sitzung am ……………. aufgrund des § 4 des Bestattungsgesetzes Nordrhein-Westfalen, der §§ 2, 4, 5, 6 des Kommunalabgabengesetzes Nordrhein-Westfalen und der §§ 7, 41 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen – jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung – diese Friedhofsgebührensatzung beschlossen: §1 Art und Umfang der Gebühren (1) Für die Benutzung der Einrichtungen des Friedhofswesens und der Anlagen werden Benutzungsgebühren erhoben. Die Grabgebühren werden im Rahmen einer Gebührenkalkulation im Wege der Kostenrechnung ermittelt. Die Gebühren der Graberstellung werden kostendeckend auf den Kubikmeter Grabaushub bezogen, wobei ein 50 %-iger Zuschlag für Handschachtung und ein 15 %-iger Abschlag bei Tiefenbettung vorzunehmen ist. Für die Benutzung der Leichenhallen werden kostendeckend Gebühren erhoben. Die Kosten der Grababräumung sind in den Grabgebühren enthalten (2) Für Umbettung und Tieferbettung werden privatrechtliche Entgelte in Höhe des der Stadt entstehenden Fremdaufwandes einschl. Mehrwertsteuer zzgl. 10 v. H. Verwaltungskostenzuschlag erhoben. (3) Bei pflegefreien Gräbern wird zu der Grabgebühr eine Gebühr für die Dauergrabpflege während der Laufzeit in tatsächlicher Höhe erhoben. (4) Für Amtshandlungen der Friedhofsverwaltung werden Verwaltungsgebühren erhoben. Die festzusetzende Gebühr richtet sich nach der Verwaltungsgebührenordnung der Stadt Erftstadt. §2 Gebührenschuldner Gebührenschuldner ist bei Bestattung der Antragsteller oder die Person, die nach dem Bestattungsgesetz Nordrhein-Westfalen zur Bestattung verpflichtet ist. Bei Umbettung oder Tieferbettung ist der Gebührenschuldner grundsätzlich der Antragsteller. Bei Wiedererwerb oder Verlängerung von Wahlgrabstätten ist Gebührenschuldner der Nutzungsberechtigte oder sein Rechtsnachfolger. Mehrere Antragsteller haften als Gesamtschuldner. §3 Höhe der Gebühren (1) Es gelten die im beiliegenden Gebührentarif festgesetzten Gebühren. (2) Für die Verlängerung des Nutzungsrechtes im Beilegungsfall wird unter Anrechnung der noch nicht abgelaufenen Ruhefristen des letzten Beerdigungsfalles für die sich durch den akuten Beerdigungsfall ergebende Verlängerungsverpflichtung eine Grabnutzungsgebühr je Monat erhoben. (3) Wahlgräber haben bei Erstverkauf eine 5 Jahre höhere Laufzeit als Reihengräber. (4) Sollte vor der Bestattung in derselben Grabstelle eine Tieferbettung erfolgen, wird für die Bestattung im gleichen Grab nur 50% der Bestattungsgebühr erhoben. §4 Entstehung der Ansprüche und Fälligkeit Die Gebührenschuld entsteht mit der Inanspruchnahme der Leistungen nach der Friedhofssatzung. Die Gebühren und privatrechtliche Entgelte sind innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Zahlungsaufforderung fällig. §5 In-Kraft-Treten Diese Neufassung der Friedhofsgebührensatzung tritt am 01.01.2014 in Kraft. Gleichzeitig tritt die bisher geltende Friedhofsgebührensatzung in der Fassung vom 01.08.2010 außer Kraft. Bekanntmachungsanordnung Die vorstehende Friedhofsgebührensatzung der Stadt Erftstadt wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt; b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden; c) der Bürgermeister hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- und Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Erftstadt, den …………2013 Erner Bürgermeister Gebührentarif zur Friedhofsgebührensatzung der Stadt Erftstadt (Alt) Gebühr 2010 seit 01.08.2010 I. Grabnutzungsgebühren Reihengräber 1 2 3 4 5 6 7 bis 5 Jahre bis 5 Jahre ab 5 Jahre ab 5 Jahre Urnengrab Reihengrab anonym Urnengrab anonym Jahre Gebühr 25 J. 15 J. 30 J. 20 J. 20 J. 20 J. 20 J. 455,00 € 273,00 € 1.605,00 € 1.410,00 € 1.197,00 € 1.410,00 € 1.197,00 € 25 J. 35 J. 25 J. 35 J. 25 J. 35 J. 25 J. 25 J. 2.083,00 € 2.508,00 € 3.465,00 € 4.443,00 € 4.847,00 € 6.377,00 € 1.352,00 € 1.463,00 € Wahlgräber 8 9 10 11 12 13 14 15 1-stellig 1-stellig 2-stellig 2-stellig 3-stellig 3-stellig Urnenwahlgrab 2-stellig Urnenwahlgrab 4-stellig Wiedererwerb 16 17 18 19 20 21 22 23 pro 10 Jahre 1-stellig 2-stellig 2-stellig 2-stellig 3-stellig 3-stellig 3-stellig 4-stellig Verlängerung 833,00 € 1.374,00 € 1.939,00 € 2.492,00 € 3.045,00 € 3.597,00 € 540,00 € 585,00 € pro Monat 24 25 26 27 28 29 30 31 1-stellig 2-stellig 3-stellig 4-stellig 5-stellig 6-stellig Urnenwahlgrab 2-stellig Urnenwahlgrab 4-stellig II. Bestattungsgebühren 32 33 34 35 Erdbestattung bis 5 J. Erdbestattung ab 5 J. Tiefenbestattung Urnenbestattung III. Benutzungsgebühren Leichenhalle 36 Gebühr je Benutzung 6,90 € 11,50 € 16,20 € 20,80 € 25,40 € 30,00 € 4,50 € 4,80 € 205,00 € 471,00 € 669,00 € 200,00 € 249,00 € Gebührentarif zur Friedhofsgebührensatzung der Stadt Erftstadt (Neu) Lfd.Nr. Gebührenart Laufzeit Gebühr 2013 ab 01.01.2014 I. Grabnutzungsgebühren 1 2 3 4 5 5a 6 7 7a Kinder Kinder ab 5 Jahre ab 5 Jahre Urnengrab Urnengrab an Stelen RG anonym /Pflegeleicht URG anonym/Pflegeleicht Pflegefreies Grab 8 9 10 11 12 13 14 15 1-stellig 1-stellig 2-stellig 2-stellig 3-stellig 3-stellig Urnenwahlgrab 2-stellig Urnenwahlgrab 4-stellig 16 17 18 19 20 21 22 23 1-stellig 2-stellig 3-stellig 4-stellig 5-stellig 6-stellig Urnenwahlgrab 2-stellig Urnenwahlgrab 4-stellig 24 25 26 27 28 29 30 31 1-stellig 2-stellig 3-stellig 4-stellig 5-stellig 6-stellig Urnenwahlgrab 2-stellig Urnenwahlgrab 4-stellig Reihengräber Jahre Gebühr 25 J. 15 J. 30 J. 20 J. 20 J. 20 J. 20 J. 20 J. 20 J. 455,00 € 273,00 € 1.788,00 € 1.589,00 € 1.372,00 € 1.734,00 € 1.914,00 € 1.661,00 € RGA/URA +Pflegegebühr 25 J. 35 J. 25 J. 35 J. 25 J. 35 J. 25 J. 25 J. 2.412,00 € 2.900,00 € 3.988,00 € 5.107,00 € 5.260,00 € 6.887,00 € 1.756,00 € 1.869,00 € Wahlgräber Wiedererwerb Verlängerung II. Bestattungsgebühren 32 33 34 35 Erdbestattung bis 5 J. Erdbestattung ab 5 J. Tiefenbestattung Urnenbestattung pro 10 Jahre 960,00 € 1.596,00 € 2.100,00 € 2.712,00 € 3.324,00 € 4.140,00 € 702,00 € 744,00 € pro Monat III. Benutzungsgebühren Leichenhalle 36 Gebühr je Benutzung 5,85 € 6,20 € 8,00 € 13,30 € 17,50 € 22,60 € 27,70 € 34,50 € 235,00 € 549,00 € 779,00 € 233,00 € 212,00 €