Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
25 kB
Datum
25.02.2014
Erstellt
29.08.13, 15:06
Aktualisiert
29.08.13, 15:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Friedhofsgebührensatzung
7.4
Friedhofsgebührensatzung der Stadt Erftstadt
in der Fassung vom ……..
Der Rat der Stadt Erftstadt hat in seiner Sitzung am ……………. aufgrund des § 4 des
Bestattungsgesetzes Nordrhein-Westfalen, der §§ 2, 4, 5, 6 des Kommunalabgabengesetzes
Nordrhein-Westfalen und der §§ 7, 41 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen – jeweils in
der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung – diese Friedhofsgebührensatzung
beschlossen:
§1
Art und Umfang der Gebühren
(1)
Für die Benutzung der Einrichtungen des Friedhofswesens und der Anlagen werden Benutzungsgebühren erhoben. Die Grabgebühren werden im Rahmen einer
Gebührenkalkulation im Wege der Kostenrechnung ermittelt. Die Gebühren der
Graberstellung werden kostendeckend auf den Kubikmeter Grabaushub bezogen, wobei
ein 50 %-iger Zuschlag für Handschachtung und ein 15 %-iger Abschlag bei Tiefenbettung
vorzunehmen ist. Für die Benutzung der Leichenhallen werden kostendeckend Gebühren
erhoben. Die Kosten der Grababräumung sind in den Grabgebühren enthalten
(2)
Für Umbettung und Tieferbettung werden privatrechtliche Entgelte in Höhe des der Stadt
entstehenden Fremdaufwandes einschl. Mehrwertsteuer zzgl. 10 v. H. Verwaltungskostenzuschlag erhoben.
(3)
Bei pflegefreien Gräbern wird zu der Grabgebühr eine Gebühr für die Dauergrabpflege
während der Laufzeit in tatsächlicher Höhe erhoben.
(4)
Für Amtshandlungen der Friedhofsverwaltung werden Verwaltungsgebühren erhoben. Die
festzusetzende Gebühr richtet sich nach der Verwaltungsgebührenordnung der Stadt
Erftstadt.
§2
Gebührenschuldner
Gebührenschuldner ist bei Bestattung der Antragsteller oder die Person, die nach dem
Bestattungsgesetz Nordrhein-Westfalen zur Bestattung verpflichtet ist.
Bei Umbettung oder Tieferbettung ist der Gebührenschuldner grundsätzlich der Antragsteller. Bei
Wiedererwerb oder Verlängerung von Wahlgrabstätten ist Gebührenschuldner der Nutzungsberechtigte oder sein Rechtsnachfolger.
Mehrere Antragsteller haften als Gesamtschuldner.
§3
Höhe der Gebühren
(1)
Es gelten die im beiliegenden Gebührentarif festgesetzten Gebühren.
(2)
Für die Verlängerung des Nutzungsrechtes im Beilegungsfall wird unter Anrechnung der
noch nicht abgelaufenen Ruhefristen des letzten Beerdigungsfalles für die sich durch den
akuten Beerdigungsfall ergebende Verlängerungsverpflichtung eine Grabnutzungsgebühr
je Monat erhoben.
(3)
Wahlgräber haben bei Erstverkauf eine 5 Jahre höhere Laufzeit als Reihengräber.
(4)
Sollte vor der Bestattung in derselben Grabstelle eine Tieferbettung erfolgen, wird für die
Bestattung im gleichen Grab nur 50% der Bestattungsgebühr erhoben.
§4
Entstehung der Ansprüche und Fälligkeit
Die Gebührenschuld entsteht mit der Inanspruchnahme der Leistungen nach der Friedhofssatzung. Die Gebühren und privatrechtliche Entgelte sind innerhalb von vier Wochen nach
Zugang der Zahlungsaufforderung fällig.
§5
In-Kraft-Treten
Diese Neufassung der Friedhofsgebührensatzung tritt am 01.01.2014 in Kraft. Gleichzeitig tritt die
bisher geltende Friedhofsgebührensatzung in der Fassung vom 01.08.2010 außer Kraft.
Bekanntmachungsanordnung
Die vorstehende Friedhofsgebührensatzung der Stadt Erftstadt wird hiermit öffentlich bekannt
gemacht.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) beim Zustandekommen dieser
Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht
werden kann, es sei denn
a)
eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren
wurde nicht durchgeführt;
b)
diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden;
c)
der Bürgermeister hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet oder
d)
der Form- und Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und dabei die
verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Erftstadt, den …………2013
Erner
Bürgermeister
Gebührentarif zur Friedhofsgebührensatzung der Stadt Erftstadt (Alt)
Gebühr 2010
seit 01.08.2010
I.
Grabnutzungsgebühren
Reihengräber
1
2
3
4
5
6
7
bis 5 Jahre
bis 5 Jahre
ab 5 Jahre
ab 5 Jahre
Urnengrab
Reihengrab anonym
Urnengrab anonym
Jahre
Gebühr
25 J.
15 J.
30 J.
20 J.
20 J.
20 J.
20 J.
455,00 €
273,00 €
1.605,00 €
1.410,00 €
1.197,00 €
1.410,00 €
1.197,00 €
25 J.
35 J.
25 J.
35 J.
25 J.
35 J.
25 J.
25 J.
2.083,00 €
2.508,00 €
3.465,00 €
4.443,00 €
4.847,00 €
6.377,00 €
1.352,00 €
1.463,00 €
Wahlgräber
8
9
10
11
12
13
14
15
1-stellig
1-stellig
2-stellig
2-stellig
3-stellig
3-stellig
Urnenwahlgrab 2-stellig
Urnenwahlgrab 4-stellig
Wiedererwerb
16
17
18
19
20
21
22
23
pro 10 Jahre
1-stellig
2-stellig
2-stellig
2-stellig
3-stellig
3-stellig
3-stellig
4-stellig
Verlängerung
833,00 €
1.374,00 €
1.939,00 €
2.492,00 €
3.045,00 €
3.597,00 €
540,00 €
585,00 €
pro Monat
24
25
26
27
28
29
30
31
1-stellig
2-stellig
3-stellig
4-stellig
5-stellig
6-stellig
Urnenwahlgrab 2-stellig
Urnenwahlgrab 4-stellig
II.
Bestattungsgebühren
32
33
34
35
Erdbestattung bis 5 J.
Erdbestattung ab 5 J.
Tiefenbestattung
Urnenbestattung
III.
Benutzungsgebühren Leichenhalle
36
Gebühr je Benutzung
6,90 €
11,50 €
16,20 €
20,80 €
25,40 €
30,00 €
4,50 €
4,80 €
205,00 €
471,00 €
669,00 €
200,00 €
249,00 €
Gebührentarif zur Friedhofsgebührensatzung der Stadt Erftstadt (Neu)
Lfd.Nr.
Gebührenart
Laufzeit
Gebühr 2013
ab 01.01.2014
I.
Grabnutzungsgebühren
1
2
3
4
5
5a
6
7
7a
Kinder
Kinder
ab 5 Jahre
ab 5 Jahre
Urnengrab
Urnengrab an Stelen
RG anonym /Pflegeleicht
URG anonym/Pflegeleicht
Pflegefreies Grab
8
9
10
11
12
13
14
15
1-stellig
1-stellig
2-stellig
2-stellig
3-stellig
3-stellig
Urnenwahlgrab 2-stellig
Urnenwahlgrab 4-stellig
16
17
18
19
20
21
22
23
1-stellig
2-stellig
3-stellig
4-stellig
5-stellig
6-stellig
Urnenwahlgrab 2-stellig
Urnenwahlgrab 4-stellig
24
25
26
27
28
29
30
31
1-stellig
2-stellig
3-stellig
4-stellig
5-stellig
6-stellig
Urnenwahlgrab 2-stellig
Urnenwahlgrab 4-stellig
Reihengräber
Jahre
Gebühr
25 J.
15 J.
30 J.
20 J.
20 J.
20 J.
20 J.
20 J.
20 J.
455,00 €
273,00 €
1.788,00 €
1.589,00 €
1.372,00 €
1.734,00 €
1.914,00 €
1.661,00 €
RGA/URA +Pflegegebühr
25 J.
35 J.
25 J.
35 J.
25 J.
35 J.
25 J.
25 J.
2.412,00 €
2.900,00 €
3.988,00 €
5.107,00 €
5.260,00 €
6.887,00 €
1.756,00 €
1.869,00 €
Wahlgräber
Wiedererwerb
Verlängerung
II.
Bestattungsgebühren
32
33
34
35
Erdbestattung bis 5 J.
Erdbestattung ab 5 J.
Tiefenbestattung
Urnenbestattung
pro 10 Jahre
960,00 €
1.596,00 €
2.100,00 €
2.712,00 €
3.324,00 €
4.140,00 €
702,00 €
744,00 €
pro Monat
III.
Benutzungsgebühren Leichenhalle
36
Gebühr je Benutzung
5,85 €
6,20 €
8,00 €
13,30 €
17,50 €
22,60 €
27,70 €
34,50 €
235,00 €
549,00 €
779,00 €
233,00 €
212,00 €