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Beschlussvorlage (Abwassergebühren (Kanalbenutzungsgebühren) 2016)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
91 kB
Datum
15.12.2015
Erstellt
26.11.15, 13:16
Aktualisiert
26.11.15, 13:16
Beschlussvorlage (Abwassergebühren (Kanalbenutzungsgebühren) 2016) Beschlussvorlage (Abwassergebühren (Kanalbenutzungsgebühren) 2016)

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Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 20.11.2015 - Die Bürgermeisterin Az: SW 21 Nr. der Ratsdrucksache: 440-X __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Betriebsausschuss "Stadtwerke" 09.12.2015 Rat 15.12.2015 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Abwassergebühren (Kanalbenutzungsgebühren) 2016 __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr W. Müller __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich Beschlussausführung bis ___________ __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA SW 1 PR SW 2 _________________ Bürgermeisterin __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: BA Stadtwerke ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 440-X 1. Sachverhalt: Gemäß § 77 Absatz 2 GO NRW (Grundsätze der Einnahmebeschaffung) gelten Gebühren als vorrangige Einnahmequelle. Die aus der Schmutz- und Niederschlagswassergebühr bestehenden Abwassergebühren sollen gemäß § 6 Absatz 1 KAG NRW die Kosten der öffentlichen Abwasseranlage (Kanalisation) decken. Um diesem Gesetzesauftrag gerecht zu werden, ist jährlich wiederkehrend eine Gebührenbedarfsberechnung (Kalkulation) vorzunehmen. Die als Anlage beigefügte Kalkulation für das Jahr 2016 beruht auf dem Kalkulationsmodell, welches im Rahmen der Einführung der gesplitteten Abwassergebühr in Abstimmung mit der Kommunalagentur NRW entwickelt wurde. Gegenüber der Kalkulation 2015 werden für das Jahr 2016 folgende Abweichungen erwartet: Während die Kosten der Schmutzwasserbeseitigung um rd. 11.500 € steigen, verringern sich die Kosten für die Niederschlagswasserbeseitigung um ca. 14.000 €. Dies führt zu einer Erhöhung der kostendeckenden Schmutzwassergebühren auf 4,19 €. Um den Gebührensatz des Vorjahres i.H.v. 4,12 €/m² beizubehalten, soll für das Jahr 2016 der Restbetrag aus der Abwassergebührenhilfe 2012/2013 von 12.000 € ausgeschüttet werden. Zusätzlich soll eine Verrechnung mit der Überdeckung aus Vorjahren von rd. 43.000 € erfolgen. Bei der Niederschlagswassergebühr tritt rechnerisch eine Ermäßigung für die Leistungsgebühr von 0,01 €/m² auf. Mit Rücksicht auf die kalkulatorischen Unwägbarkeiten und die geringfügige Kostenveränderung kann der Gebührensatz gegenüber dem Vorjahr unverändert bleiben. 2. Rechtliche Würdigung Aufgrund der gesetzlichen Regelung und der Rechtsprechung des OVG NRW ist eine jährlich wiederkehrende Kalkulation aufzustellen. 3. Finanzielle Auswirkungen Über die Abwassergebühren sind die Aufwendungen für den Betrieb der öffentlichen Kanalisation zu finanzieren. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen Keine 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Es werden insgesamt rd. 54.000 € zur Stabilisierung der Schmutzwassergebühren ausgeschüttet. Damit ist die Abwassergebührenhilfe aufgebraucht und die Überdeckung aus Vorjahren reduziert sich um ca. 43.000 €. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel Keine 7. Beschlussvorschlag: Die Gebührenkalkulation für das Jahr 2016 (Anlage) ist vom Rat geprüft und gebilligt.