Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
91 kB
Datum
15.12.2015
Erstellt
26.11.15, 13:16
Aktualisiert
26.11.15, 13:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 20.11.2015
- Die Bürgermeisterin Az: SW 21
Nr. der Ratsdrucksache: 440-X
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Beratungsfolge
Termin
Betriebsausschuss "Stadtwerke"
09.12.2015
Rat
15.12.2015
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Abwassergebühren (Kanalbenutzungsgebühren) 2016
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Berichterstatter: Herr W. Müller
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
Beschlussausführung bis ___________
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
SW 1
PR
SW 2
_________________
Bürgermeisterin
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
BA Stadtwerke
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Rat
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 440-X
1. Sachverhalt:
Gemäß § 77 Absatz 2 GO NRW (Grundsätze der Einnahmebeschaffung) gelten Gebühren als
vorrangige Einnahmequelle. Die aus der Schmutz- und Niederschlagswassergebühr bestehenden
Abwassergebühren sollen gemäß § 6 Absatz 1 KAG NRW die Kosten der öffentlichen Abwasseranlage (Kanalisation) decken. Um diesem Gesetzesauftrag gerecht zu werden, ist jährlich wiederkehrend eine Gebührenbedarfsberechnung (Kalkulation) vorzunehmen.
Die als Anlage beigefügte Kalkulation für das Jahr 2016 beruht auf dem Kalkulationsmodell, welches im Rahmen der Einführung der gesplitteten Abwassergebühr in Abstimmung mit der Kommunalagentur NRW entwickelt wurde.
Gegenüber der Kalkulation 2015 werden für das Jahr 2016 folgende Abweichungen erwartet:
Während die Kosten der Schmutzwasserbeseitigung um rd. 11.500 € steigen, verringern sich die
Kosten für die Niederschlagswasserbeseitigung um ca. 14.000 €.
Dies führt zu einer Erhöhung der kostendeckenden Schmutzwassergebühren auf 4,19 €. Um den
Gebührensatz des Vorjahres i.H.v. 4,12 €/m² beizubehalten, soll für das Jahr 2016 der Restbetrag
aus der Abwassergebührenhilfe 2012/2013 von 12.000 € ausgeschüttet werden. Zusätzlich soll
eine Verrechnung mit der Überdeckung aus Vorjahren von rd. 43.000 € erfolgen.
Bei der Niederschlagswassergebühr tritt rechnerisch eine Ermäßigung für die Leistungsgebühr
von 0,01 €/m² auf. Mit Rücksicht auf die kalkulatorischen Unwägbarkeiten und die geringfügige
Kostenveränderung kann der Gebührensatz gegenüber dem Vorjahr unverändert bleiben.
2. Rechtliche Würdigung
Aufgrund der gesetzlichen Regelung und der Rechtsprechung des OVG NRW ist eine jährlich
wiederkehrende Kalkulation aufzustellen.
3. Finanzielle Auswirkungen
Über die Abwassergebühren sind die Aufwendungen für den Betrieb der öffentlichen Kanalisation
zu finanzieren.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
Keine
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Es werden insgesamt rd. 54.000 € zur Stabilisierung der Schmutzwassergebühren ausgeschüttet.
Damit ist die Abwassergebührenhilfe aufgebraucht und die Überdeckung aus Vorjahren reduziert
sich um ca. 43.000 €.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Keine
7. Beschlussvorschlag:
Die Gebührenkalkulation für das Jahr 2016 (Anlage) ist vom Rat geprüft und gebilligt.