Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
142 kB
Datum
01.12.2015
Erstellt
19.11.15, 16:21
Aktualisiert
19.11.15, 16:21
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 08.11.2015
-Die BürgermeisterinAz: 32-52-39 Rei.
Nr. der Ratsdrucksache: 364-X/Z-2
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Beratungsfolge
Termin
Stadtentwicklungsausschuss
01.12.2015
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Verkehrsberuhigung in Hummerzheim
hier: Antrag der UWV-Fraktion vom 28.07.2015
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Berichterstatter: Herr Reidenbach
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
(X)
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
Beschlussausführung bis Frühjahr 2016
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeisterin
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An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StadtE
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 364-X/Z-2
1. Sachverhalt:
In der Sitzung am 27.10.2015 hat der Ausschuss einstimmig beschlossen:
„Die Verwaltung wird beauftragt, über das Ergebnis der Verkehrsschau in der nächsten Ausschusssitzung zu berichten.“
Die Verkehrskommission hat nach Auswertung der Verkehrsmessungen die Ortsdurchfahrt der
Kreisstraße 50 (K 50) – Bühlenstraße in Hummerzheim im Rahmen der letzten Verkehrsschau am
29.10.2015 überprüft.
Parallel liegt jedoch auch ein Antrag der UWV-Fraktion auf Kreisebene vor, so dass dort auch entsprechende politische Beratungen erfolgen werden
In der Verkehrsschau wurde folgendes Ergebnis festgehalten:
„Auszug aus der Niederschrift über die Verkehrsschau am 29.10.2015 im Gebiet der Stadt Bad Münstereifel
Teilnehmer:
Herr Reidenbach, Ordnungsbehörde, Stadt Bad Münstereifel
Herr Eisbrüggen, Regionalniederlassung Ville-Eifel, Landesbetrieb Straßenbau NRW
Herr Mohr, Abt. 66.2, Kreis Euskirchen (außer TOP 12 / 13)
Herr Trenz, Kreispolizeibehörde
Herr Latz, Leiter Straßenverkehrsbehörde, Kreis Euskirchen
Frau Grab, Straßenverkehrsbehörde, Kreis Euskirchen
Frau Heß, Praktikantin Kreis Euskirchen
TOP 4a Hummerzheim, Antrag auf Einrichtung verkehrsberuhigender Maßnahmen
im Verlauf der K 50
Die UWV-Fraktionen sowohl im Rat der Stadt als auch im Kreistag haben die Einrichtung von verkehrsberuhigenden Maßnahmen in der Ortsdurchfahrt Hummerzheim beantragt.
Die Stadt hat dort Verkehrsmessungen durchgeführt. Im Ergebnis ist festzustellen, dass die Verkehrsbelastung sehr gering ist. Es ist im Schnitt mit einer Belastung von nur 400 Fahrzeugen täglich zu rechnen. Die
gemessenen Geschwindigkeiten aus Fahrtrichtung Soller weisen durchschnittlich eine V 85 von 54 km/h auf,
aus Fahrtrichtung Berresheim von 69 km/h.
Eine Möglichkeit, Fahrbahneinengungen am Ortseingang aus Richtung Soller anzubringen, sind nicht gegeben. Der Straßenverlauf mit Kurve, Senke und Kuppe lässt keine sichere Einrichtung von Fahrbahneinengungen zu; sie würden den Verkehrsteilnehmer zum Umfahren des Hindernisses in Richtung Gegenverkehr
drängen, der durch den genannten Straßenverlauf nicht ausreichend einsehbar wäre.
Aus Fahrtrichtung Berresheim zeigt das Ergebnis der gemessenen Geschwindigkeiten zwar die Einrichtung
einer Einengung als angebracht. Eine Einengung müsste jedoch bereits unmittelbar am Ortseingang auf
Grund der örtlichen Gegebenheiten installiert werden; ihre Auswirkungen wären dadurch auch nur auf diesem kurzen Bereich spürbar, nicht jedoch in der übrigen Ortsdurchfahrt.
Eine Auswirkung auf die Geschwindigkeit ist durch Fahrbahneinengungen und -verschwenkungen nur gegeben, wenn ausreichend Gegenverkehr vorhanden ist. Nur bei Gegenverkehr wird der Verkehrsteilnehmer zur
Reduzierung der Geschwindigkeit bzw. zum Anhalten vor dem Hindernis gezwungen; ohne Gegenverkehr
können die Hindernisse weiterhin ohne Reduzierung der Geschwindigkeit ungehindert durchfahren bzw. umfahren werden. Bei einer Verkehrsbelastung von nur 400 Fahrzeugen täglich, die sich zudem überwiegend
auf jeweils eine Fahrtrichtung morgens und abends verteilen, ist mit einer positiven Entwicklung durch das
Installieren von Hindernissen in der vorliegenden Ortsdurchfahrt nicht zu rechnen; erfahrungsgemäß können
Auswirkungen erst ab einer Belastung von mindestens 1000 Fahrzeugen/Tag erwartet werden.
Die Verkehrskommission steht daher eine Fahrbahneinengung am Ortseingang Hummerzheim aus Fahrtrichtung Berresheim zurückhaltend gegenüber.
Unabhängig davon wird die Polizei gebeten, in diesem Bereich im Rahmen ihrer personellen Möglichkeiten
Verkehrskontrollen durchzuführen.“
2. Rechtliche Würdigung
Siehe Ursprungserläuterung.
3. Finanzielle Auswirkungen
Da die Straßenbaulast beim Kreis liegt, wären eventuelle Maßnahmen durch den Kreis zu tragen.
Seite 3 von Ratsdrucksache 364-X/Z-2
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
Keine.
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Da es sich bei der K 50 um eine Kreisstraße handelt und auch dort eine politische Beratung ansteht, erschient es sinnvoll, dass die Fraktionen sich mit den Kreistagsfraktionen in Verbindung
setzten, um dort evtl. Zielvorstellungen durchzusetzen.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Keine.
7. Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, über das Ergebnis der Beratungen auf Kreisebene zu berichten.