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Beschlussvorlage (Verkehrsberuhigung in Hummerzheim hier: Antrag der UWV-Fraktion vom 28.07.2015)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
142 kB
Datum
01.12.2015
Erstellt
19.11.15, 16:21
Aktualisiert
19.11.15, 16:21
Beschlussvorlage (Verkehrsberuhigung in Hummerzheim
hier: Antrag der UWV-Fraktion vom 28.07.2015) Beschlussvorlage (Verkehrsberuhigung in Hummerzheim
hier: Antrag der UWV-Fraktion vom 28.07.2015) Beschlussvorlage (Verkehrsberuhigung in Hummerzheim
hier: Antrag der UWV-Fraktion vom 28.07.2015)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 08.11.2015 -Die BürgermeisterinAz: 32-52-39 Rei. Nr. der Ratsdrucksache: 364-X/Z-2 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Stadtentwicklungsausschuss 01.12.2015 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Verkehrsberuhigung in Hummerzheim hier: Antrag der UWV-Fraktion vom 28.07.2015 __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr Reidenbach __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) (X) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich Beschlussausführung bis Frühjahr 2016 __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeisterin __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StadtE ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 364-X/Z-2 1. Sachverhalt: In der Sitzung am 27.10.2015 hat der Ausschuss einstimmig beschlossen: „Die Verwaltung wird beauftragt, über das Ergebnis der Verkehrsschau in der nächsten Ausschusssitzung zu berichten.“ Die Verkehrskommission hat nach Auswertung der Verkehrsmessungen die Ortsdurchfahrt der Kreisstraße 50 (K 50) – Bühlenstraße in Hummerzheim im Rahmen der letzten Verkehrsschau am 29.10.2015 überprüft. Parallel liegt jedoch auch ein Antrag der UWV-Fraktion auf Kreisebene vor, so dass dort auch entsprechende politische Beratungen erfolgen werden In der Verkehrsschau wurde folgendes Ergebnis festgehalten: „Auszug aus der Niederschrift über die Verkehrsschau am 29.10.2015 im Gebiet der Stadt Bad Münstereifel Teilnehmer: Herr Reidenbach, Ordnungsbehörde, Stadt Bad Münstereifel Herr Eisbrüggen, Regionalniederlassung Ville-Eifel, Landesbetrieb Straßenbau NRW Herr Mohr, Abt. 66.2, Kreis Euskirchen (außer TOP 12 / 13) Herr Trenz, Kreispolizeibehörde Herr Latz, Leiter Straßenverkehrsbehörde, Kreis Euskirchen Frau Grab, Straßenverkehrsbehörde, Kreis Euskirchen Frau Heß, Praktikantin Kreis Euskirchen TOP 4a Hummerzheim, Antrag auf Einrichtung verkehrsberuhigender Maßnahmen im Verlauf der K 50 Die UWV-Fraktionen sowohl im Rat der Stadt als auch im Kreistag haben die Einrichtung von verkehrsberuhigenden Maßnahmen in der Ortsdurchfahrt Hummerzheim beantragt. Die Stadt hat dort Verkehrsmessungen durchgeführt. Im Ergebnis ist festzustellen, dass die Verkehrsbelastung sehr gering ist. Es ist im Schnitt mit einer Belastung von nur 400 Fahrzeugen täglich zu rechnen. Die gemessenen Geschwindigkeiten aus Fahrtrichtung Soller weisen durchschnittlich eine V 85 von 54 km/h auf, aus Fahrtrichtung Berresheim von 69 km/h. Eine Möglichkeit, Fahrbahneinengungen am Ortseingang aus Richtung Soller anzubringen, sind nicht gegeben. Der Straßenverlauf mit Kurve, Senke und Kuppe lässt keine sichere Einrichtung von Fahrbahneinengungen zu; sie würden den Verkehrsteilnehmer zum Umfahren des Hindernisses in Richtung Gegenverkehr drängen, der durch den genannten Straßenverlauf nicht ausreichend einsehbar wäre. Aus Fahrtrichtung Berresheim zeigt das Ergebnis der gemessenen Geschwindigkeiten zwar die Einrichtung einer Einengung als angebracht. Eine Einengung müsste jedoch bereits unmittelbar am Ortseingang auf Grund der örtlichen Gegebenheiten installiert werden; ihre Auswirkungen wären dadurch auch nur auf diesem kurzen Bereich spürbar, nicht jedoch in der übrigen Ortsdurchfahrt. Eine Auswirkung auf die Geschwindigkeit ist durch Fahrbahneinengungen und -verschwenkungen nur gegeben, wenn ausreichend Gegenverkehr vorhanden ist. Nur bei Gegenverkehr wird der Verkehrsteilnehmer zur Reduzierung der Geschwindigkeit bzw. zum Anhalten vor dem Hindernis gezwungen; ohne Gegenverkehr können die Hindernisse weiterhin ohne Reduzierung der Geschwindigkeit ungehindert durchfahren bzw. umfahren werden. Bei einer Verkehrsbelastung von nur 400 Fahrzeugen täglich, die sich zudem überwiegend auf jeweils eine Fahrtrichtung morgens und abends verteilen, ist mit einer positiven Entwicklung durch das Installieren von Hindernissen in der vorliegenden Ortsdurchfahrt nicht zu rechnen; erfahrungsgemäß können Auswirkungen erst ab einer Belastung von mindestens 1000 Fahrzeugen/Tag erwartet werden. Die Verkehrskommission steht daher eine Fahrbahneinengung am Ortseingang Hummerzheim aus Fahrtrichtung Berresheim zurückhaltend gegenüber. Unabhängig davon wird die Polizei gebeten, in diesem Bereich im Rahmen ihrer personellen Möglichkeiten Verkehrskontrollen durchzuführen.“ 2. Rechtliche Würdigung Siehe Ursprungserläuterung. 3. Finanzielle Auswirkungen Da die Straßenbaulast beim Kreis liegt, wären eventuelle Maßnahmen durch den Kreis zu tragen. Seite 3 von Ratsdrucksache 364-X/Z-2 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen Keine. 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Da es sich bei der K 50 um eine Kreisstraße handelt und auch dort eine politische Beratung ansteht, erschient es sinnvoll, dass die Fraktionen sich mit den Kreistagsfraktionen in Verbindung setzten, um dort evtl. Zielvorstellungen durchzusetzen. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel Keine. 7. Beschlussvorschlag: Die Verwaltung wird beauftragt, über das Ergebnis der Beratungen auf Kreisebene zu berichten.