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Mitteilungsvorlage (Zwischenbericht Stadtwerke - Betriebszweig Wasser - (31.10.2015))

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
81 kB
Datum
09.12.2015
Erstellt
26.11.15, 13:16
Aktualisiert
26.11.15, 13:16
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Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 18.11.2015 - Die Bürgermeisterin Az: SW1 Nr. der Ratsdrucksache: 368-X __________________________________________________________________________ Sitzungsfolge Termin Betriebsausschuss "Stadtwerke" 09.12.2015 Zur Mitteilung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung der Mitteilung: Zwischenbericht Stadtwerke - Betriebszweig Wasser - (31.10.2015) __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr W. Müller __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA SW 1 PR SW 2 Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ 1. Sachverhalt: Gemäß §20 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) NRW ist über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen sowie über die Abwicklung des Vermögensplanes schriftlich zu berichten. Aus diesem Grund werden die beigefügten Übersichten des Erfolgs- und Vermögensplanes mit den Geschäftszahlen zum 30.09.2015 und 31.10.2015 überreicht. Der Erfolgsplan entwickelt sich nach den Zahlen zum 31.10.2015 annähernd plangerecht. Mindererträge werden durch Minderaufwendungen kompensiert. Die bisherigen Geschäftszahlen lassen sogar darauf hoffen, dass der Verlust geringer als eingeplant ausfällt. Das endgültige Jahresergebnis wird maßgeblich durch den erst nach Ende des Wirtschaftsjahres feststehenden Wasserverbrauch beeinflusst. Die bezogene Menge liegt am 31.10.2015 rd. 38.000 cbm über dem Vorjahreswert. Seite 2 von Ratsdrucksache 368-X 2. Rechtliche Würdigung Rechtliche Grundlage ist §§ 20 EigVO NRW 3. Finanzielle Auswirkungen keine 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen keine 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen entfällt 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel keine 7. Beschlussvorschlag Der Zwischenbericht des Betriebszweiges Wasser zum 31.10.2015 wird zur Kenntnis genommen.