Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
87 kB
Datum
03.11.2015
Erstellt
03.11.15, 13:15
Aktualisiert
03.11.15, 13:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 30.10.2015
- Der Bürgermeister Az: 51-73-80
Nr. der Ratsdrucksache: 309-X/Z-2
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Beratungsfolge
Termin
Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport, Soziales, Städtepartnerschaften und Tourismus
03.11.2015
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Skater-Anlage im "Goldenen Tal"
hier: Schreiben der CDU-Fraktion vom 28.10.2015
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Berichterstatter: Herr Dederichs / Frau Stertenbrink
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
Die Mittel stehen haushalts( )
rechtlich zur Verfügung
( )
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( ) Beschlussausführung bis ___________
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
Bildungsausschuss
@GRK2@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 309-X/Z-2
1. Sachverhalt:
Ergänzend zur Ratsdrucksache 309-X/Z 1 wird das Schreiben der CDU-Fraktion vom 28.10.2015
vorgelegt.
Die Verwaltung verweist hierzu auf die Ausführungen in der Ratsdrucksache 309-X/Z 1.
2. Rechtliche Würdigung
3. Finanzielle Auswirkungen
Haushaltsmittel, insbesondere für eine Fremdbeauftragung, stehen im Jahr 2015 haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Das gesetzliche Verbot, nach dem die Begründung von Finanzvorfällen
ohne haushaltsmäßige Deckung (§§ 23 ff. GemHVO) untersagt ist, ist unbeschadet der Festlegungen des HSK zwingend zu beachten.
Im Übrigen wird auf die Erläuterungen der Verwaltung in der Ratsdrucksache 309-X/Z 1 verwiesen.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
7. Beschlussvorschlag: