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Beschlussvorlage (Anlage zur Vorlage WP7-1002/2007)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
10 kB
Datum
13.11.2007
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Anlage zur Vorlage WP7-1002/2007)

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Inhalt der Datei

WP7-1002/2007 Anlage zur Vorlage WP7-1002/2007 Sechzehnte Änderungssatzung zur Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen in der Stadt Bedburg vom. Aufgrund der §§ 7, 8, 9 und 41 Abs. 1 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666, SGV. NRW 2023), zuletzt geändert durch Artikel I des Ersten Teils des Gesetzes vom 03. Mai 2005 (GV. NRW. S. 498), des § 18 a des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushaltes (Wasserhaushaltsgesetz) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. August 2002 (BGBl. I S. 3245), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 25. Juni 2005 (BGBl. I S. 1746),der §§ 51, 53, 161 a des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeswassergesetz- LWG -) in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Juni 1995 (GV. NRW. S. 926) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 3. Mai 2005 (GV. NRW. S. 463), des § 15 des Gesetzes zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen (Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz KrW / AbfG -) vom 27. September 1994 (BGBl. I S. 2705), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 09. Dezember 2006 (BGBl. I S. 2819), der §§ 2, 4, 6 und 7 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21. Oktober 1969 (GV. NW. S. 712), zuletzt geändert durch Verordnung vom 28. April 2005 (GV. NRW. S. 488), hat der Rat der Stadt Bedburg in seiner Sitzung am folgende 16. Änderung zur Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen in der Stadt Bedburg beschlossen: Artikel I. § 11 erhält folgende Fassung: Gebührensatz (1) Die Benutzungsgebühr für die Entsorgung von Kleinkläranlagen für häusliches Schmutzwasser mit einem CSB Wert von bis zu 30.000 mg/l beträgt 39,44 €/m³ abgefahrenen Grubeninhaltes. (2) Die Benutzungsgebühr für die Entsorgung von Kleinkläranlagen für häusliches Schmutzwasser mit einem CSB Wert von über 30.000 mg/l beträgt 57,29 €/m³ abgefahrenen Grubeninhaltes. (3) Die Benutzungsgebühr für die Entsorgung von Abwasser aus abflusslosen Gruben mit einem CSB Wert von bis zu 2.000 mg/l beträgt 22,85 €/m³ abgefahrenen Grubeninhaltes. (4) Die Benutzungsgebühr für die Entsorgung von Abwasser aus abflusslosen Gruben mit einem CSB Wert von über 2.000 mg/l beträgt 57,29 €/m³ abgefahrenen Grubeninhaltes. Artikel II. Diese Satzung tritt am 01.01.2008 in Kraft. Gleichzeitig endet damit die Rechtskraft der 15. Änderungssatzung. 50181 Bedburg, den Stadt Bedburg Der Bürgermeister