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Beschlussvorlage (Förderung der Investitionen finanzschwacher Kommunen; Investitionsoffensive der Bundesregierung)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
169 kB
Datum
15.12.2015
Erstellt
10.12.15, 13:15
Aktualisiert
10.12.15, 13:15
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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 10.12.2015 - Die Bürgermeisterin Az: 10.2 Mü Nr. der Ratsdrucksache: 427-X/Z-1 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Rat 15.12.2015 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Förderung der Investitionen finanzschwacher Kommunen; Investitionsoffensive der Bundesregierung __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr Orth __________________________________________________________________________ (X) Kosten €: 631.318,92 €, davon 63.131,89 € städtischer Eigenanteil. ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. (x) Deckung: Die Mittel werden im Haushalt 2016 bereit gestellt. Der städt. Eigenanteil ist bereits über zweckentsprechend gesperrte "erhaltene Anzahlungen" gesichert. Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt . Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich ( ) Beschlussausführung bis ___________ __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeisterin __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK2@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 427-X/Z-1 1. Sachverhalt: In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 08.12.2015 wurde nach Beratung von Fragen der Opportunität des Mitteleinsatzes für die vorgeschlagenen Zwecke und der Beschreibung der Maßnahmen im Detail für die in der Ursprungs-RD benannten Maßnahmen in der Sache kein Beschluss gefasst. Die Verwaltung wurde gebeten, weitergehende Erläuterungen zur Begründung der vorgeschlagenen Maßnahmen für die Ratssitzung am 15.12.2015 schriftlich aufzubereiten. Dieser Bitte folgend sind weitergehende Maßnahmebegründungen nachstehend aufgelistet. Kostenstelle 02 126 201 Löschgruppe Arloff, Umrüstung Hallenbeleuchtung 1.500 € Kostenstelle 02 126 202 Löschgruppe Bad Münstereifel, Umrüstung Hallenbeleuchtung 7.500 € *) Kostenstelle 03 212 100 Hauptschule, Umrüstung Beleuchtung Klassen und Kapelle 9.000 € *) Kostenstelle 03 215 101 Realschule, Umrüstung Beleuchtung Klassen und Kapelle Summe: ------------------- 9.000 € 27.000 € *) Beide Maßnahmen beziehen sich auf das Schulzentrum im ehem. Konviktgebäude, so dass dort zusammen 18.000 € eingesetzt werden sollen. Die Umstellung der Beleuchtung auf LED-Technik führt nach wie vor zu relativ hohen Anschaffungskosten. Aus diesem Grund ist die Umrüstung als längerfristiger Prozess geplant. Priorität bekommen jeweils die Vorhaben, die aufgrund technischer Störungen ohnehin Handlungsbedarf aufweisen oder deren Verbrauchswerte aufgrund intensiver Leistungsabnahme prägnant hoch ausfallen. Ferner hat der Einsatz der LED-Technik nicht nur einen den Verbrauch mindernden Effekt, sondern aufgrund der längeren Betriebszeiten der LED-Technik auch einen wirtschaftlichen. In den Feuerwehrgerätehäusern in Arloff und Bad Münstereifel sind sowohl die hohen Verbrauchswerte als auch die Störungsanfälligkeit der noch zum Einsatz kommenden alten Vorschaltgeräte maßgeblich für eine alsbaldige Erneuerung. Die geplante Umrüstung umfasst nicht die kompletten Beleuchtungskörper, sondern nur den Austausch der herkömmlichen Leuchtmittel gegen LED-Leuchten. Im Feuerwehrhaus Bad Münstereifel wurden zur Anschauung bereits 2 LED-Leuchten eingebaut. Im Schulzentrum (Konvikt) ist in erster Linie eine Umrüstung in den Treppenhäusern und Fluren vorgesehen, da hier die Leistungsabnahme hoch ist und teilweise noch die herkömmliche und verbrauchsintensive Halogentechnik zum Einsatz kommt. Aus wirtschaftlichen und praktischen Erwägungen soll auch die Beleuchtung in der ehemaligen Konviktkapelle (Schulforum und Versammlungsstätte) auf LED-Technik umgerüstet werden, da ein Austausch defekter Leuchtmittel hier stets außergewöhnlich hohen Aufwand (Einsatz großer Gerüste) erfordert. Zudem ist auch hier noch alte Halogentechnik im Einsatz. Schließlich sollen noch die Klassenräume umgerüstet werden, in denen noch die alte T8-Technik mit konventionellen Vorschaltgeräten im Einsatz ist. Kostenstelle 08 424 10 Heinz-Gerlach-Halle, Umrüstung der Heizungsanlage 120.000 € Im Zuge der Erstellung eines nach § 16 Abs. 3 EnEV vorgeschriebenen Energieausweises für die Heinz-Gerlach-Halle wurden mit Blick auf die seit 1993 im Betrieb befindliche und mit dauerhafter Seite 3 von Ratsdrucksache 427-X/Z-1 Leistungsabnahme behafteter Heizungsanlage Modernisierungsempfehlungen gemäß § 20 EnEV ermittelt, die für den Betrieb der Halle nicht zuletzt ein erhebliches Einsparpotenzial darstellen und auch bisherige Mängel der Lüftungsanlage beheben. Im Einzelnen: Die aktuelle Heizungsanlage besteht aus einem Gasheizkessel Fa. Viessmann 250-285 KW mit einem Gasgebläsebrenner Fa. Weishaupt 60-335 KW. Die Lüftungsanlage umfasst ein Zuluftkastengerät mit Luftfiltern, Lufterhitzern und Ventilatoren mit einer Leistung von 16.000 cbm/h, ein Fortluftkastengerät mit 12.400 cbm/h sowie Zu- und Fortluftkastengeräte für die Nebenräume mit einer Leistung von 3.000 cbm/h. Im Rahmen des in den nächsten Jahren planmäßig anstehenden Austausches (kein Systemwechsel!) der vorhandenen Anlage sollte zur Energieoptimierung ein Gasbrennwertkessel mit Brauchwasserladesystem sowie zugehörigem Anlagen-, Hydraulik- und Abgassystem und eine neue Mess-, Steuerungs- und Regeltechnik-Anlage mit DDC und Schaltschrank eingebaut werden. Die für den Betrieb der Versammlungsstätte erforderliche Lüftungsanlage sollte mit einer Wärmerückgewinnungsanlage gekoppelt werden. Im Energieausweis gem. § 20 EnEV, ausgestellt durch das RWE im Rahmen des Energiecontrollings, wurden bereits im Jahr 2009 für die Heinz-Gerlach-Halle Sanierungsempfehlungen im Bezug auf die Dämmung des Heizkreisverteilers und der Warmwasserverteilung, den Austausch der Umwälzpumpen gegen elektronisch gesteuerte Pumpen und die Ausstattung der Lüftungsanlage mit einer Wärmerückgewinnung gegeben. Folgende Gewerke sind vorgesehen: Heizkreisverteilung Heizkreisverteilung Lüftungsanlage Heizungsanlage Mess(DDC) und Regeltechnik Vollständiges Dämmen des Heizkreisverteilers und der Warmwasserverteilung Austausch der Umwälzpumpen gegen elektronisch gesteuerte Umwälzpumpen Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnungsanlage ergänzen Kesselanlage austauschen gegen Gasbrennwertkessel mit Brauchwasserladesystem und zugehöriger Anlagen-Hydraulik sowie Abgassystem Neue Mess-, Steuerungs- und Regeltechnik mit DDC und Schaltschrank Summe: Vorgeschlagene Maßnahmen insgesamt: davon städtischer Eigenanteil: Zuwendungsanteil: 10.000 € 10.000 € 10.000 € 70.000 € 20.000 € 120.000 € 147.000 € 14.700 € 132.300 € In der Ratssitzung soll jedoch noch kein Beschluss erfolgen, vielmehr soll eine abschließende Befassung mit der Thematik im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2016 erfolgen. Insoweit ist der Beschlussvorschlag der Ursprungs-RD obsolet; über ihn ist nicht abzustimmen. 2. Rechtliche Würdigung Seite 4 von Ratsdrucksache 427-X/Z-1 3. Finanzielle Auswirkungen 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel 7. Beschlussvorschlag: