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Sitzungsvorlage (Bericht „Einnahmen Parkraumbewirtschaftung“ (Antrag 04/2013 - B90 / Die Grünen))

Daten

Kommune
Jülich
Größe
213 kB
Datum
28.05.2013
Erstellt
15.05.13, 17:17
Aktualisiert
15.05.13, 17:17
Sitzungsvorlage (Bericht „Einnahmen Parkraumbewirtschaftung“ (Antrag 04/2013 - B90 / Die Grünen)) Sitzungsvorlage (Bericht „Einnahmen Parkraumbewirtschaftung“ (Antrag 04/2013 - B90 / Die Grünen)) Sitzungsvorlage (Bericht „Einnahmen Parkraumbewirtschaftung“ (Antrag 04/2013 - B90 / Die Grünen)) Sitzungsvorlage (Bericht „Einnahmen Parkraumbewirtschaftung“ (Antrag 04/2013 - B90 / Die Grünen))

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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 32 Jülich, 30.04.2013 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 184/2013 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Haupt- und Finanzausschuss Termin 23.05.2013 Stadtrat 28.05.2013 TOP Ergebnisse Bericht „Einnahmen Parkraumbewirtschaftung“ (Antrag 04/2013 - B90 / Die Grünen) Anlg.: ./. I 32 SD.Net Beschlussentwurf: entfällt Bericht: Die Parkraumbewirtschaftung in Jülich basiert auf der Gebührenordnung für Parkuhren und Parkscheinautomaten im Gebiet der Stadt Jülich - Parkgebührenordnung- vom 16.06.1993. Die letzte - 5. - Änderung erfolgte im Juni 2007. Im Rahmen der Haushaltsberatungen 2013 wurden sukzessive Erhöhungen der Parkgebühreneinnahmen beschlossen: in 2014 sollen die Parkgebühren der Innenstadt um 20.000,00 € erhöht werden und die Parkgebühren für Oberdeck und beide Unterdecks der Tiefgarage um 15.000,00 €. Somit sind in 2014 insgesamt 35.000,00 € Mehreinnahmen an Parkgebühren in der Innenstadt einschl. Oberdeck und Unterdecks der Tiefgarage (ohne Dauerparker) zu erzielen. In diesem Zusammenhang beantragt die Stadtratsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen mit Schreiben vom 21.02.2013 die Abschaffung des kostenlosen Parkens an Samstagen im Stadtgebiet Jülich ab 2014. Folgende finanzielle Auswirkungen lassen sich berechnen: A: Erhöhung der Parkgebühren Innenstadt ohne Parkhaus Zitadelle Die Einnahmenberechnung der Parkscheinautomaten im Jülicher Stadtgebiet für das Jahr 2012 hat ergeben, dass insgesamt Gebühren in Höhe von rund 342.800,00 € vereinnahmt wurden. Für den kernstadtnahen Parkraum belaufen sich die Gebühren derzeit auf 0,50 € je halbe Stunde und für die übrigen ausgeschilderten Stellplätze auf 0,25 € je halbe Stunde. Unter Beibehaltung dieses Verhältnisses ist es sinnvoll und verhältnismäßig, eine Erhöhung um 0,10 € je Taktung für den kernstadtnahen Parkraum und um 0,05 € für die übrigen ausgeschilderten Stellplätze durchzuführen. Dies entspricht einer durchgängigen Erhöhung um 20%. Auf Grundlage der Jahreseinnahme in Höhe von rund 342.800,00 € würde sich - unter Beibehaltung der halbstündigen Taktung - eine mögliche Mehreinnahme in Höhe von rund 68.000,00 € errechnen. Demgegenüber stehen einmalige Ausgaben zur Tarifumstellung der Parkscheinautomaten sowie der Änderung der Gebührenschilder. Die Kosten belaufen sich laut der vorliegenden Angebote auf rund 9.000,00 €. B: Erhöhung der Parkgebühren Parkhaus Zitadelle Oberdeck und 2 Tiefgeschosse Gemäß Parkgebührenordnung der Stadt Jülich sind im Parkhaus Zitadelle zur Zeit zu zahlen:   für das obere Parkdeck 0,50 € je halbe Stunde für die beiden Tiefgeschosse 0,30 € je halbe Stunde für die ersten drei Stunden und 0,30 € je weitere Stunde Die beiden Tiefgeschosse sind derzeit gebührenpflichtig in dem Zeitraum Montags bis Freitags von 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr und Samstags von 09:00 Uhr bis 14:00 Uhr. In 2012 wurden folgende Gebühren vereinnahmt:   für das obere Parkdeck rund 95.800,00 € für die beiden Tiefgeschosse rund 85.000,00 € Da sich das Parkhaus Zitadelle kernstadtnah befindet, ist für das obere Parkdeck eine Erhöhung um 0,10 € je Einheit, also 20%, auf 0,60 € je halbe Stunde akzeptabel. Somit errechnet sich hier eine mögliche Mehreinnahme in Höhe von rund 19.000,00 € jährlich. Bei den beiden Tiefgeschossen errechnet sich eine 20%ige Steigerung der Gebührenpflicht, rund 0,05 € pro Taktung, wie folgt:   0,35 € je halbe Stunde für die ersten drei Stunden und 0,35 € je weitere Stunde Die maximale Tagesgebühr würde sich dann auf 4,20 € belaufen. Auf Grundlage der Jahreseinnahme in Höhe von rund 85.000,00 € würde sich - unter Beibehaltung der Taktung - eine Mehreinnahme in Höhe von rund 17.000,00 € errechnen. C: Abschaffung des kostenlosen Parkens an Samstagen Unter Berücksichtigung der Parkgebühreneinnahmen in 2012 würden - für den Fall, dass samstags eine Gebührenpflicht an Parkscheinautomaten eingeführt wird - bei 48 Samstagen (ohne Feiertage) Sitzungsvorlage 184/2013 Seite 2 jährlich rein rechnerisch Mehreinnahmen in Höhe von ca. 84.000,00 € anfallen. Da die Geschäfte samstags zwischen 14:00 Uhr und 16:00 Uhr schließen und zudem auch samstags keine Arztpraxen geöffnet haben, wäre eine Mehreinnahme in Höhe von 60% dieses Betrages, also rund 50.000,00 €, als realistisch anzusehen. Für ein gebührenpflichtiges Samstagsparken stehen einmalige Ausgaben zur Tarifumstellung der Parkscheinautomaten sowie der Änderung der Gebührenschilder an. Die Kosten belaufen sich laut der vorliegenden Angebote auf rund 9.000,00 €. Eine Tarifumstellung für beide Optionen – Erhöhung der Einnahmen um 0,10 € bzw. 0,05 € je Taktung sowie Abschaffung des kostenlosen Parkens an Samstagen – würde laut der vorliegenden Angebote ebenfalls insgesamt rund 9.000,00 € kosten. Zusammenfassend wären folgende jährliche Mehreinnahmen rein rechnerisch möglich: 1. Erhöhung der Parkgebühren Parkscheinautomaten Innenstadt um 0,10 € in der Kernstadt sowie 0,05 € für die übrigen ausgeschilderten Stellplätze => rund 68.000,00 € 2. Erhöhung der Parkgebühren Parkscheinautomat Oberdeck Parkhaus Zitadelle um 0,10 € => rund 19.000,00 € 3. Erhöhung der Parkgebühren für die beiden Tiefgeschosse Parkhaus Zitadelle um 0,05 € => rund 17.000,00 € 4. Abschaffung des kostenlosen Parkens an Samstagen => rund 50.000,00 € Hinsichtlich einer weiteren Erhöhung der Parkgebühren für die Haushaltsjahre 2015 ff sollte eine Überprüfung der jährlichen Einnahmesituation zwingend erfolgen. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto): entfällt Sitzungsvorlage 184/2013 Seite 3 ja 1.Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: jährl. Einnahmen: ja nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ ja 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung x nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja Sitzungsvorlage 184/2013 x nein nein Seite 4