Daten
Kommune
Jülich
Größe
213 kB
Datum
28.05.2013
Erstellt
15.05.13, 17:17
Aktualisiert
15.05.13, 17:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 32
Jülich, 30.04.2013
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 184/2013
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Haupt- und Finanzausschuss
Termin
23.05.2013
Stadtrat
28.05.2013
TOP
Ergebnisse
Bericht „Einnahmen Parkraumbewirtschaftung“ (Antrag 04/2013 - B90 / Die Grünen)
Anlg.: ./.
I
32
SD.Net
Beschlussentwurf:
entfällt
Bericht:
Die Parkraumbewirtschaftung in Jülich basiert auf der Gebührenordnung für Parkuhren und Parkscheinautomaten im Gebiet der Stadt Jülich - Parkgebührenordnung- vom 16.06.1993. Die letzte - 5.
- Änderung erfolgte im Juni 2007.
Im Rahmen der Haushaltsberatungen 2013 wurden sukzessive Erhöhungen der Parkgebühreneinnahmen beschlossen: in 2014 sollen die Parkgebühren der Innenstadt um 20.000,00 € erhöht werden
und die Parkgebühren für Oberdeck und beide Unterdecks der Tiefgarage um 15.000,00 €. Somit
sind in 2014 insgesamt 35.000,00 € Mehreinnahmen an Parkgebühren in der Innenstadt einschl.
Oberdeck und Unterdecks der Tiefgarage (ohne Dauerparker) zu erzielen.
In diesem Zusammenhang beantragt die Stadtratsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen mit Schreiben
vom 21.02.2013 die Abschaffung des kostenlosen Parkens an Samstagen im Stadtgebiet Jülich ab
2014.
Folgende finanzielle Auswirkungen lassen sich berechnen:
A: Erhöhung der Parkgebühren Innenstadt ohne Parkhaus Zitadelle
Die Einnahmenberechnung der Parkscheinautomaten im Jülicher Stadtgebiet für das Jahr 2012 hat
ergeben, dass insgesamt Gebühren in Höhe von rund 342.800,00 € vereinnahmt wurden.
Für den kernstadtnahen Parkraum belaufen sich die Gebühren derzeit auf 0,50 € je halbe Stunde und
für die übrigen ausgeschilderten Stellplätze auf 0,25 € je halbe Stunde.
Unter Beibehaltung dieses Verhältnisses ist es sinnvoll und verhältnismäßig, eine Erhöhung um
0,10 € je Taktung für den kernstadtnahen Parkraum und um 0,05 € für die übrigen ausgeschilderten
Stellplätze durchzuführen. Dies entspricht einer durchgängigen Erhöhung um 20%.
Auf Grundlage der Jahreseinnahme in Höhe von rund 342.800,00 € würde sich - unter Beibehaltung
der halbstündigen Taktung - eine mögliche Mehreinnahme in Höhe von rund 68.000,00 € errechnen.
Demgegenüber stehen einmalige Ausgaben zur Tarifumstellung der Parkscheinautomaten sowie der
Änderung der Gebührenschilder. Die Kosten belaufen sich laut der vorliegenden Angebote auf rund
9.000,00 €.
B: Erhöhung der Parkgebühren Parkhaus Zitadelle Oberdeck und 2 Tiefgeschosse
Gemäß Parkgebührenordnung der Stadt Jülich sind im Parkhaus Zitadelle zur Zeit zu zahlen:
für das obere Parkdeck 0,50 € je halbe Stunde
für die beiden Tiefgeschosse 0,30 € je halbe Stunde für die ersten drei Stunden und 0,30 € je
weitere Stunde
Die beiden Tiefgeschosse sind derzeit gebührenpflichtig in dem Zeitraum Montags bis Freitags von
09:00 Uhr bis 18:00 Uhr und Samstags von 09:00 Uhr bis 14:00 Uhr.
In 2012 wurden folgende Gebühren vereinnahmt:
für das obere Parkdeck rund 95.800,00 €
für die beiden Tiefgeschosse rund 85.000,00 €
Da sich das Parkhaus Zitadelle kernstadtnah befindet, ist für das obere Parkdeck eine Erhöhung um
0,10 € je Einheit, also 20%, auf 0,60 € je halbe Stunde akzeptabel.
Somit errechnet sich hier eine mögliche Mehreinnahme in Höhe von rund 19.000,00 € jährlich.
Bei den beiden Tiefgeschossen errechnet sich eine 20%ige Steigerung der Gebührenpflicht, rund
0,05 € pro Taktung, wie folgt:
0,35 € je halbe Stunde für die ersten drei Stunden und
0,35 € je weitere Stunde
Die maximale Tagesgebühr würde sich dann auf 4,20 € belaufen.
Auf Grundlage der Jahreseinnahme in Höhe von rund 85.000,00 € würde sich - unter Beibehaltung
der Taktung - eine Mehreinnahme in Höhe von rund 17.000,00 € errechnen.
C: Abschaffung des kostenlosen Parkens an Samstagen
Unter Berücksichtigung der Parkgebühreneinnahmen in 2012 würden - für den Fall, dass samstags
eine Gebührenpflicht an Parkscheinautomaten eingeführt wird - bei 48 Samstagen (ohne Feiertage)
Sitzungsvorlage 184/2013
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jährlich rein rechnerisch Mehreinnahmen in Höhe von ca. 84.000,00 € anfallen.
Da die Geschäfte samstags zwischen 14:00 Uhr und 16:00 Uhr schließen und zudem auch samstags
keine Arztpraxen geöffnet haben, wäre eine Mehreinnahme in Höhe von 60% dieses Betrages, also
rund 50.000,00 €, als realistisch anzusehen.
Für ein gebührenpflichtiges Samstagsparken stehen einmalige Ausgaben zur Tarifumstellung der
Parkscheinautomaten sowie der Änderung der Gebührenschilder an. Die Kosten belaufen sich laut
der vorliegenden Angebote auf rund 9.000,00 €.
Eine Tarifumstellung für beide Optionen – Erhöhung der Einnahmen um 0,10 € bzw. 0,05 € je Taktung sowie Abschaffung des kostenlosen Parkens an Samstagen – würde laut der vorliegenden Angebote ebenfalls insgesamt rund 9.000,00 € kosten.
Zusammenfassend wären folgende jährliche Mehreinnahmen rein rechnerisch möglich:
1. Erhöhung der Parkgebühren Parkscheinautomaten Innenstadt um 0,10 € in der Kernstadt
sowie 0,05 € für die übrigen ausgeschilderten Stellplätze => rund 68.000,00 €
2. Erhöhung der Parkgebühren Parkscheinautomat Oberdeck Parkhaus Zitadelle um 0,10 € =>
rund 19.000,00 €
3. Erhöhung der Parkgebühren für die beiden Tiefgeschosse Parkhaus Zitadelle um 0,05 € =>
rund 17.000,00 €
4. Abschaffung des kostenlosen Parkens an Samstagen => rund 50.000,00 €
Hinsichtlich einer weiteren Erhöhung der Parkgebühren für die Haushaltsjahre 2015 ff sollte eine
Überprüfung der jährlichen Einnahmesituation zwingend erfolgen.
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto):
entfällt
Sitzungsvorlage 184/2013
Seite 3
ja
1.Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten:
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
jährl. Einnahmen:
ja
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
ja
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
x
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
Sitzungsvorlage 184/2013
x
nein
nein
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