Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
87 kB
Datum
24.02.2016
Erstellt
12.11.15, 17:10
Aktualisiert
23.11.15, 13:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 17.07.2015
- Die Bürgermeisterin Az: 82-06-20
Nr. der Ratsdrucksache: 350-X
__________________________________________________________________________
Beratungsfolge
Termin
Rat
24.11.2015
Betriebsausschuss "Forstbetrieb" der Stadt Bad Münstereifel
24.02.2016
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Einbringung des Entwurfs des Wirtschaftsplanes 2016 des Forstbetriebes der Stadt Bad
Münstereifel
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Berichterstatter: Herr Dengel
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
Beschlussausführung bis ___________
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
Rat
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
BA Forst
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 350-X
1. Sachverhalt:
Seit dem 01.01.2007 ist der Forstbetrieb der Stadt Bad Münstereifel eine eigenbetriebsähnliche
Einrichtung gem. § 107 Abs. 2 GO NRW und wird auf der Grundlage der für Eigenbetriebe geltenden gesetzlichen Vorschriften, des Landesforstgesetzes NRW und den Bestimmungen der Betriebssatzung geführt.
2. Rechtliche Würdigung
Gemäß § 12 der Betriebssatzung ist neben dem jährlichen Forstwirtschaftsplan ein Wirtschaftsplan aufzustellen, dem der Forstwirtschaftsplan zu Grunde liegt.
Der Wirtschaftsplan wird den Stadtverordneten und Sachkundigen Bürgern als Anlage beigefügt.
3. Finanzielle Auswirkungen
entfällt
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
entfällt
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
entfällt
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
entfällt
7. Beschlussvorschlag:
Der Entwurf des Wirtschaftsplanes 2016 wird zur Beratung in den Betriebsausschuss des Forstbetriebes verwiesen.