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Beschlussvorlage (Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung auf den Friedhöfen Erftstadt-Blessem und Erftstadt-Erp)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
32 kB
Datum
13.02.2014
Erstellt
30.01.14, 15:17
Aktualisiert
30.01.14, 15:17
Beschlussvorlage (Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung auf den Friedhöfen Erftstadt-Blessem und Erftstadt-Erp) Beschlussvorlage (Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung auf den Friedhöfen Erftstadt-Blessem und Erftstadt-Erp)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 32/2014 Az.: 6710-15 Amt: - 65 BeschlAusf.: - - 652 - Datum: 24.01.2014 gez. Böcking Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung Betrifft: - 20 - Termin 13.02.2014 gez. Erner, Bürgermeister BM / Dezernent 30.01.2014 Datum Freigabe -100- Bemerkungen beschließend Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung auf den Friedhöfen Erftstadt-Blessem und Erftstadt-Erp Finanzielle Auswirkungen: Mittel sind im Wirtschaftsplan 2014 des Eigenbetriebs Straßen enthalten. Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Dem bereits erfolgten Rückschnitt einer Trauerweide (Salix alba `Tristis`) sowie der Fällung eines Feldahorns (Acer campestre) auf dem Friedhof in E.-Blessem und der Fällung einer Kastanie (Aesculus hippocastanum) auf dem Friedhof in E.-Erp wird laut § 6 Abs. 1 (c) der Baumschutzsatzung der Stadt Erftstadt (nachträglich) zugestimmt. Begründung: Friedhof Erftstadt-Blessem Im Eingangsbereich des Friedhofes in Blessem steht eine sehr prägende Trauerweide. Vor einigen Jahren kam es sturmbedingt zum Ausbruch eines großen Kronenteils, welcher einige Grabstätten stark beschädigt hatte. Der Baum ist in den letzten Jahren mehrfach fachgerecht beschnitten worden. Bei der letzten Kontrolle sind im Stammbereich zahlreiche Pilzfruchtkörper des Schwefelporlings (Laetiporus sulhureus) vorgefunden worden. Die Ansiedlung dieses holzzerstörenden Pilzes ist als Folge des Ausbruches anzusehen. Bedingt durch den spezifischen Holzabbau des Schwefelporlings war die Verkehrssicherheit nicht mehr gewährleistet. In Absprache mit der ausführenden Firma Baumpflege Bollmann und dem Blessemer Ortsbürgermeister Herrn Zimmermann ist zur Herstellung der Verkehrssicherheit die Einkürzung des Baumes bis auf wenige Meter Resthöhe durchgeführt worden. Ein derartig starker Rückschnitt ist gem. der Baumschutzsatzung nicht fachgerecht, er war jedoch die einzige Alternative zur Fällung des Baumes. Durch die im Dezember 2013 erfolgte Maßnahme kann die Weide als Kopfbaum erhalten werden. Aufgrund des massiven Pilzbefalls und der nicht mehr gegebenen Bruchsicherheit war eine zeitnahe Einkürzung notwendig, welche keinen Aufschub bis zur nächsten Ausschusssitzung im Frühjahr 2014 duldete. Der starken Einkürzung ist daher nachträglich zuzustimmen. Weiterhin ist die Fällung eines Feldahorns notwendig. Der Baum befindet sich an der mittig des Friedhofs verlaufenden Mauer, an der zahlreiche Bäume in Reihe stehen. Aufgrund eines umfangreichen Rindenschadens sowie einer Rissbildung im Bereich des Zwiesels (Gefahr des Auseinanderbrechens) ist zur vorübergehenden Herstellung der Verkehrssicherheit eine starke Einkürzung der Krone ausgeführt worden. Durch den Rückschnitt wurde jedoch lediglich der kurzfristige Erhalt des Ahorns ermöglicht. Friedhof Erftstadt-Erp Der zum Friedhof Erp gehörende Parkplatz ist von einer schmalen Grünfläche eingefasst, in der verschiedene Sträucher und auch vereinzelt Bäume stehen. Unmittelbar angrenzend zur VonAare-Straße (schräg gegenüber der Kindertagesstätte) steht eine Kastanie, deren Fällung erforderlich ist. Die Kastanie zeigt seit einigen Jahren Vitalitätsmängel auf, so dass verschiedene baumpflegerische Maßnahmen an ihr durchgeführt worden sind. Eine umfangreiche Einkürzung der Baumkrone erfolgte 2012. Im Dezember 2013 kam es zum Ausbruch eines Starkastes. Im Januar diesen Jahres sind zahlreiche Pilzfruchtkörper im gesamten Stammbereich hervorgetreten. Es handelt sich um Fruchtkörper des Austernseitlings (Pleurotus ostreatus). Im oberen Kronenbereich sind zudem Fruchtkörper des Samtfußrüblings (Flammulina velutipes) erkennbar. Diese Kombination von Pilzfruchtkörpern tritt seit wenigen Jahren verstärkt an Kastanien auf und erfordert bei starkem Befall die Fällung der betroffenen Bäume. Dieses war in Erftstadt bisher in der Grünanlage Rektor-Meller-Straße (V 62/2013), in den Lechenicher Wallanlagen (V 240/2013) sowie in Privatgärten der Fall. Aufgrund des massiven Pilzbefalls und der nicht mehr gegebenen Bruchsicherheit, ist der Fällung beizupflichten. (Erner) -2-