Daten
Kommune
Bedburg
Größe
29 kB
Datum
23.10.2007
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
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Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP71041/2007
Fachbereich IV
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Personal, Organisation und
Finanzmanagement
23.10.2007
Betreff:
Einführung der leistungsorientierten Bezahlung für die Beschäftigten, Beamtinnen und Beamte der
Stadt Bedburg
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss nimmt die Konzeption zur Einführung einer leistungsorientierten Bezahlung für die
Beschäftigten, Beamtinnen und Beamte der Stadt Bedburg zur Kenntnis und schlägt dem Rat vor,
im Rahmen der Aufstellung des Haushaltsplanes für das Jahr 2008 die gemäß der Konzeption für
den Beamtenbereich erforderlichen Mittel zur Verfügung zu stellen.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
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Sitzungsvorlage
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Begründung:
Mit der Tarifeinigung am 09. Februar 2005 über eine Neugestaltung des Tarifrechts des
öffentlichen Dienstes hat die größte Tarifreform des öffentlichen Dienstes seit 40 Jahren
stattgefunden. Durch das neue Tarifrecht für den öffentlichen Dienst (TVöD) wurden die
bisherigen manteltariflichen Regelungen u.a. des BAT und des BMT-G grundsätzlich
abgelöst. Die bisherigen Tarifregelungen für Arbeiter/innen und Angestellte wurden im
TVöD zusammengeführt.
Diese umfassende Umgestaltung des öffentlichen Tarifrechts hat gravierende
Auswirkungen auf die konkrete Arbeit der personalverwaltenden Stellen der kommunalen
Arbeitgeber. Die neuen Tarifregelungen, die sich u.a. im Bereich der Leistungsorientierung
im Entgeltbereich durch eine gesteigerte Flexibilität auszeichnen, erfordern einen den
Bedürfnissen der Stadt Bedburg angepassten Rahmen, der letztendlich in der
„Dienstvereinbarung zur Einführung leistungsorientierter Entgelte und Vereinbarung eines
betrieblichen Systems nach § 18 Abs. 6 Satz 1 TVöD sowie nach den beamtenrechtlichen
Regelungen der Leistungs- und Prämienverordnung“ seine Ausprägung fand.
Nach § 18 Abs. 2 TVöD wird ab dem 01.01.2007 ein Leistungsentgelt, das eine variable
und leistungsorientierte Bezahlung zusätzlich zum Tabellenentgelt darstellt, eingeführt.
Diese tarifliche Vorgabe führte bei der Stadt Bedburg dazu, dass ein Projektteam gebildet
wurde, dem neben Mitgliedern des Personalrates und Beschäftigten des Fachbereiches IV
–Finanzen, Personal und Organisation- ein externer Berater angehörte.
Die Aufgabe des Projektteams bestand darin, die Vorgaben des TVöD für die Belange der
Stadt Bedburg in optimal wirksamer Weise umzusetzen und alle Voraussetzungen für die
Realisierung zu schaffen.
Dies beinhaltete die Konzeption der Vorgehensweise zur Einführung der
leistungsorientierten Bezahlung (LoB), die Integration von Beschäftigten und Beamtinnen/Beamtenregelungen, instrumentelle Fragen, die Verfassung der notwendigen Entwürfe für
Dienstvereinbarungen und Empfehlungen zur Umsetzung.
Das Projektteam erarbeitete folgende Grundsätze, an denen sich die erarbeiteten
Ergebnisse zu messen hatten:
¾
¾
¾
¾
¾
¾
¾
¾
Fairness der Regelung
Transparenz
überschaubare Handhabung
leichte Abrechenbarkeit
passend für Beschäftigte und Beamte
verantwortliche Beteiligung der Führung
Akzeptanz in Führung, Personalrat und bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
Verbindung zur wirklichen Leistung
In diesen Grundsätzen deuten sich bereits einige der Lösungsrichtungen an, die an
insgesamt acht Projekttagen erarbeitet wurden.
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Da das neue Tarifrecht für den Bereich der leistungsorientierten Bezahlung den
Vertragspartnern, Personalrat und der jeweiligen Kommune bewusst einen großen
Spielraum – in Verfahrens- und Durchführungsfragen besteht weitgehende
Handlungsfreiheit – einräumt, waren vielfältige Festlegungen erforderlich.
Obwohl der TVöD nur für die tariflich Beschäftigten gilt, war sich das Projektteam von
Anfang darüber einig, dass auch die beamteten Beschäftigten im Rahmen der
gesetzlichen Möglichkeiten in eine entsprechenden Lösung mit einbezogen werden
sollten.
Grundlage von möglichen leistungsorientierten Vergütungsbestandteilen können nur die
Leistungen der einzelnen Beschäftigten sein. Daraus ergaben sich folgende
Notwendigkeiten, um Leistungen bewerten zu können:
•
•
•
ein für alle verpflichtendes Verfahren zur systematischen Leistungsbeurteilung,
die Möglichkeiten zum Treffen von Zielvereinbarungen (können zwischen
Führungskraft und Mitarbeiter/in jederzeit schriftlich getroffen werden),
die Bewertung besonderer Leistungen Einzelner oder von Teams
Daraus leitet sich eine entscheidende Bedeutung für das Urteil der Führungskräfte im
Hinblick auf die Bewertung der Leistung des/der Einzelnen ab. Aus diesem Grund war es
u.a. erforderlich, eine geeignete Dienstanweisung über die Beurteilung von
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadt Bedburg zu erarbeiten. Damit sowohl die
Führungskräfte als auch die Mitarbeiter/innen wissen, nach welchen Grundsätzen und
Kriterien sie zu beurteilen haben bzw. beurteilt werden, wurde darüber hinaus eine
entsprechende Handanweisung zur Dienstanweisung über die Beurteilung erstellt.
Jede Führungskraft leitet ihren Organisationsbereich eigenverantwortlich. Diese
Eigenverantwortlichkeit wird durch die Bildung einzelner Leistungsbudgets noch
unterstrichen. Da es unterschiedliche rechtliche bzw. tarifliche Grundlagen bezüglich der
Beschäftigten einerseits sowie den Beamtinnen und Beamten andererseits gibt, ist die
Bildung von Leistungsbudgets für die Beschäftigten und Beamten in den einzelnen
Organisationseinheiten, damit sind die einzelnen Fachbereiche, das Ratsbüro, der Bauhof,
die Geschäftsstelle Bedburg der ARGE Rhein-Erft sowie die Führungskräfte dieser
Organisationseinheiten gemeint, erforderlich.
Die Höhe der einzelnen Leistungsbudgets ergibt sich aus den tariflichen und
beamtenrechtlichen Regelungen.
Die Leistungsbudgets müssen auf Grund tarifvertraglicher Regelungen in Höhe von 1 %
der Personalkosten des Vorjahres (das sind bezogen auf das Jahr 2006 ca. 34.000 €) an
die Beschäftigten ausgezahlt werden. Diese Regelung existiert im Beamtenbereich nicht.
Vereinbart wurde hier – vorbehaltlich der Mittelbereitstellung durch den Stadtrat - zwar
ebenfalls die Verpflichtung zur Auszahlung eines errechneten Gesamtbetrages in Höhe
von ca. 19.600 €, diese Auszahlungen können jedoch sowohl an die Beamten/Beamtinnen
erfolgen als auch für Fördermaßnahmen im Bereich der Personalentwicklung verausgabt
werden.
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Weitere Ausführungen sind der Ergebnisdokumentation, die als Anlage beigefügt ist, zu
entnehmen.
Hinsichtlich des Beschäftigtenbereiches ist zu berücksichtigen, dass die Finanzierung aus
umgewidmeten tariflichen Entgeltbestandteilen erfolgt. Das System startet in 2007 mit
einem Volumen von 1 %, im Wesentlichen finanziert aus der Umstrukturierung von
Urlaubsgeld und Weihnachtszuwendung zu einer gekürzten Jahressonderzahlung. Die
weitere
Finanzierung
soll
aus
auslaufenden
Besitzständen
und
linearen
Entgelterhöhungen, die für die leistungsbezogene Bezahlung zur Verfügung gestellt
werden, erfolgen. Da insoweit die Finanzierung der Leistungsbezahlung durch eine
„Kürzung“ des Bezahlungsvolumens im Übrigen erfolgt, wurde ein sogenannter
„Auskehrzwang“ vereinbart. Das bedeutet, dass die Zahlung des Leistungsentgeltes dem
Arbeitgeber nicht freigestellt ist, sondern in der tariflich definierten Höhe verpflichtend ist
(Ausschüttungspflicht).
Die Zielgröße ist ein Volumen von 8 % der Entgeltsumme. Es ist jedoch nicht festgelegt,
wann diese Zielgröße erreicht werden soll. Dies hängt wesentlich von der Entwicklung der
auslaufenden Besitzstände sowie der weiteren Entwicklung der Entgelthöhe ab.
Während der Projektphase wurden die Führungskräfte und der Personalrat über den
Stand des Projektes informiert; Anregungen und Verbesserungsvorschläge wurden vom
Projektteam entgegengenommen, diskutiert und im Einzelfall teilweise auch berücksichtigt.
Die allgemein gute und konstruktive Zusammenarbeit im Projektteam während der
insgesamt 8 Sitzungstage und mit den o.a. Beteiligten führte zu Vorschlägen für
Dienstvereinbarungen, denen der Personalrat im Rahmen des betrieblichen
Mitbestimmungsverfahrens nach dem Landespersonalvertretungsgesetz vorbehaltlos
zustimmen konnte.
Darüber hinaus wurden bereits auf Grund dieser Dienstvereinbarungen sowohl die
Führungskräfte in zweitägigen Seminaren als auch sämtliche Mitarbeiter/innen in kleinen
Gruppen (ca. 20 – 25 Personen) in halbtägigen Informationsveranstaltungen entsprechend
vorbereitet bzw. geschult, damit sie ihrer jeweiligen Verantwortung gerecht werden
können.
Somit ist die Stadt Bedburg eine der ersten Kommunalverwaltungen im Rhein-Erft-Kreis,
die über eine einsatzbereite Konzeption zur leistungsorientierten Bezahlung verfügt. Diese
ist sicherlich in mancher Ausprägung mutig, setzt sie doch sehr stark auf den Aspekt einer
sehr guten Führungsarbeit, sie bietet andererseits aber auch die Chance, in weitaus
stärkerem Maße als konventionelle Systeme mit Mitteln der Kommunikation
Leistungspotentiale bei den Mitarbeitern zu erschließen und zu heben.
Die Mitarbeiter der Stadt Bedburg haben die Möglichkeit, bereits für das Jahr 2007 an dem
Verfahren zur leistungsorientierten Bezahlung teilzunehmen, die mit der Vergütung im
Monat April 2008 erstmalig ausgeschüttet würde.
Als nichtöffentliche Anlage ist die Ergebnisdokumentation des Projektes „Umsetzung TvöD in
Bedburg“ der Sitzungsvorlage beigefügt.
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Sitzungsvorlage
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 16.10.2007
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----------------------------------Baum
----------------------------------Koerdt
Fachbereichsleiter
Bürgermeister
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