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Mitteilungsvorlage (Einleitung der vereinfachten Flurbereinigung "Liersbachtal & Auf der Heide")

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
75 kB
Datum
04.11.2015
Erstellt
22.10.15, 17:11
Aktualisiert
22.10.15, 17:11
Mitteilungsvorlage (Einleitung der vereinfachten Flurbereinigung "Liersbachtal & Auf der Heide")

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 04.09.2015 - Der Bürgermeister Az: 84-24-31 Nr. der Ratsdrucksache: 122-X/Z-1 __________________________________________________________________________ Sitzungsfolge Termin Betriebsausschuss "Forstbetrieb" der Stadt Bad Münstereifel 04.11.2015 Zur Mitteilung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung der Mitteilung: Einleitung der vereinfachten Flurbereinigung "Liersbachtal & Auf der Heide" __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr Malburg __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich Beschlussausführung bis ___________ __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ 1. Sachverhalt: Durch die Bezirksregierung Köln wurde zur Versammlung zur Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft für o.g. Flurbereinigungsverfahren eingeladen. In der Versammlung am 03.09.2015 wurden folgende Personen in den Vorstand gewählt: Herr Stephan Brock, Herr Wilhelm Oberle und Herr Michael Zimmer. Als Vertreter wurden Herrn Loenenbach, Herr Bertold Bungart und Frau Maria Anna Hannewald gewählt. Der Vorstand wird nunmehr seine Arbeit aufnehmen. Hinsichtlich der sich aus dem Verfahren ergebenden städtischen Grundstücksangelegenheiten wird der zuständige Ausschuss bzw. Rat beteiligt.