Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
104 kB
Datum
15.03.2016
Erstellt
18.02.16, 13:15
Aktualisiert
18.02.16, 13:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den16.02.2016
- Die Bürgermeisterin Az: 60 Schl.
Nr. der Ratsdrucksache: 477-X
__________________________________________________________________________
Beratungsfolge
Termin
Stadtentwicklungsausschuss
03.03.2016
Rat
15.03.2016
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
__________________________________________________________________________
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Regionalplan für den Regierungsbezirk KölnEntwicklungsplanung der Stadt Bad Münstereifel
__________________________________________________________________________
Berichterstatter: BMin Sabine Preiser-Marian
__________________________________________________________________________
( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
Beschlussausführung bis ___________
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeisterin
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StadtE
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Rat
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 477-X
1. Sachverhalt:
Die Ziele der Raumordnung werden im Landesentwicklungsplan gebündelt. Dieser befindet sich
derzeit in der Neuaufstellung, die Beteiligungsverfahren sind durchgeführt, eine Beschlussfassung
hierzu steht in der ersten Jahreshälfte 2016 an.
Folgende Ziele und Grundsätze der Raumordnung sind dabei definiert:
- Bedarfsgerechte und flächensparende Siedlungsentwicklung
- Freiraumsicherung (Verringerung der Freirauminanspruchnahme)
- Rohstoffsicherung
- Erneuerbare Energien
- Klimaschutz/anpassung
- Risikovorsorge
- Erhaltende Kulturlandschaftsentwicklung
- Regionale Kooperationen
Die Umsetzung dieser Ziele und Grundsätze erfolgt auf regionalplanerischer Ebene.
Zunächst auf der Ebene des Gebietsentwicklungsplanes, dessen Aufstellung in der Zuständigkeit
der Bezirksregierung liegt, im folgenden auf Ebene der Flächennutzungsplanungen der Kommunen.
„Lt. Bezirksregierung wird es dabei Aufgabe der Regionalplanung sein, die unterschiedlichen Flächenansprüche zu koordinieren, zu ordnen und in einem Gesamtplan für die nächsten Jahrzehnte
darzustellen. Dieses anspruchsvolle Ziel ist dabei nur im Dialog mit den regionalen Akteuren aus
den Kommunen und den Interessenvertretern aus Wirtschaft, Umwelt und Gesellschaft zu erreichen.“
Die Bezirksregierung ist dabei, diese Schritte vorzubereiten bzw. einzuleiten.
Zusammenfassend wurden in einem ersten Schritt die „Regionalen Perspektiven“ für die Planungsregion Köln erarbeitet (http://www.bezregkoeln.nrw.de/brk_internet/leistungen/abteilung03/32/regionalplanung/regionale_perspektiven.pdf )
In einem zweiten Schritt fand am 28.01.2016 eine Informationsveranstaltung statt.
Nachfolgend die Presseinfo der Bezirksregierung hierzu:
„Auf Einladung von Regierungspräsidentin Gisela Walsken kamen heute die Landräte, Bürgermeisterinnen und Bürgermeister des Regierungsbezirks zusammen, um sich über den beginnenden Prozess zur Erarbeitung des neuen Regionalplans zu informieren. Der Regionalplan beeinflusst als gemeindeübergreifender Rahmenplan wesentlich die künftige räumliche Entwicklung des
Regierungsbezirks. Er trifft unter anderem Festlegungen zu zukünftigen Wohn- und Gewerbestandorten, zur Energieversorgung, zur Rohstoffsicherung sowie zur Sicherung des Freiraums und
der natürlichen Ressourcen.
Die Bezirksregierung sieht in den Kommunen als Trägerinnen der Bauleitplanung den ersten Ansprechpartner auf dem Weg zu einem neuen Regionalplan. Sie bittet die Kommunen, sich aktuell
mit den räumlichen Entwicklungszielen für ihr Gebiet auseinanderzusetzen. "Jetzt haben die
Kommunen die Chance, ihre Belange bereits frühzeitig in die Konzeption des neuen Regionalplans einzubringen", erklärte Regierungspräsidentin Walsken.“
Mitte des Jahres wird die Bezirksregierung erste Gespräche auf Kreisebene führen, im Herbst
diesen Jahres werden Gespräche mit den Kommunen aufgenommen.
Dieser sehr umfangreichen Planungsprozesses soll 5 bis 6 Jahre in Anspruch nehmen.
Bereits mit der Einladung zu dieser Veranstaltung wurden die Kommunen darauf hingewiesen,
dass es von großem Vorteil für die kommunalen Belange ist, frühzeitig die räumlichen Entwicklungsperspektiven durch aktuelle Beiträge in den Planungsprozess einbringen zu können.
Es wird empfohlen, bereits jetzt den Flächennutzungsplan zu überprüfen und zur Vorbereitung auf
diesen Prozess über eigene Stadtentwicklungskonzepte zu verfügen.
Sich frühzeitig fundiert auf diesen Prozess vorzubereiten, wird für die Stadt Bad Münstereifel auf
jeden Fall erforderlich sein.
Seite 3 von Ratsdrucksache 477-X
Die Flächennutzungsplanung der Stadt basiert auf Planungsüberlegungen aus den 1990er Jahren,
die nach einer langen Planungsphase in die Wirksamkeit des Flächennutzungsplanes im Jahr
2000 mündete. Es ist fraglich, ob diese Planung den aktuellen Anforderungen an die räumliche
Entwicklung entspricht.
Die Stadt Bad Münstereifel muss sich mit der Bevölkerungsentwicklung, der Siedlungs- und Gewerbeflächenentwicklung auseinandersetzen. Es stellen sich Fragen zum Bedarf, zu Reserven,
zum Flächentausch und ggfls. zu Flächenrücknahmen und zu unterschiedlichen Flächennutzungen, insbesondere für erneuerbare Energien.
Entwicklungsperspektiven, die besonders auf die ländliche Region abgestimmt sind, müssen erarbeitet werden und in diese Überlegungen mit einfließen.
Besondere Bedeutung kommen dabei den Erkenntnissen der Bezirksregierung aus dem in den
letzten Jahren durchgeführten Siedlungsflächenmonitoring zu. Demnach sind im Regierungsbezirk
Köln ca. 5.800 ha Wohnbauflächenreserven sowie ca. 4.100 ha Gewerbeflächenreserven vorhanden, wobei man davon ausgeht, dass weder die Lage noch der Zuschnitt dieser Reserven den
aktuellen Standort- und Qualitätsansprüchen entspricht.
Nach den Zahlen des Flächenreports aus 2012 werden im Kreis Euskirchen 11,83 % allgemeine
Bauflächenreserven und 29,59% gewerbliche Bauflächenreserven vorgehalten. Im Vergleich zu
anderen Regionen bestehen im Kreis Euskirchen hohe Flächenreserven. Ob dies mit dem aktuellen Bedarf vereinbar ist, ist zu untersuchen, ggfls. sind Anpassungen erforderlich.
Eine ausreichende Versorgung der Stadt mit Siedlungs- und Gewerbeflächen ist Voraussetzung
für eine zukunftsfähige Stadtentwicklung mit einer erfolgreichen und nachhaltigen kommunale
Wirtschafts- und Bevölkerungsentwicklung.
Gefragt sind für die Zukunft nachfrage- und bedarfsgerechte Flächen, dies immer unter dem Aspekt der Freiraumsicherung, der Kulturlandschaftssicherung, den erneuerbaren Energien, dem
Klimaschutz und der Rohstoffsicherung.
Die Stadt Bad Münstereifel muss im Rahmen ihrer planerischen Möglichkeiten hierfür die Grundlage schaffen.
Es ist erforderlich, offensiv in den Planungsprozess einzusteigen und sich mit den planungsrechtlichen Erfordernissen auseinander zu setzen.
Es erscheint sinnvoll, dies im Kontext zu sehen, mit den Überlegungen zur Erstellung eines integrierten Handlungs- und Entwicklungskonzeptes.
Die notwendigen Schritte, um in diesen Planungsprozess einzusteigen, sollten im Rahmen eines
Stadtentwicklungskonzeptes vorbereitet werden.
2. Rechtliche Würdigung
./.
3. Finanzielle Auswirkungen
Für die Jahre 2016 ff. sind Mittel zur Erstellung eines integrierten Handlungs- und Entwicklungskonzeptes angemeldet.
Die konkreten Kosten sind zu ermitteln.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
./.
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
./.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
./.
7. Beschlussvorschlag:
Im Rahmen eines Stadtentwicklungskonzeptes werden die räumlichen Entwicklungsziele für die
Zukunft der Stadt Bad Münstereifel definiert und deren Umsetzung auf regionalplanerischer Ebene
vorbereitet.