Daten
Kommune
Kreuzau
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Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Kämmerei - Herr Dellner
BE: Herr Dellner
Kreuzau, 19. November 2009
Vorlagen-Nr.
1.Ergänzung
72/98
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Rat
20.10.1998
TOP: Anlegung einer Skateboardfläche bzw. eines Kinderspielplatzes im Ortsteil Stockheim
-Bestätigung einer DringlichkeitsentscheidungI. Sach- und Rechtslage:
Am 10.09.1998 wurde die als Anlage beigefügte Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1, Satz 2 GO.NW.
getroffen.
Diese Entscheidung ist nunmehr gem. § 60 Abs. 1 Satz 3 GO.NW. dem Rat zur Genehmigung vorzulegen.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Der Haushaltsansatz zur Anlegung des Kinderspielplatzes beträgt 30.000,- DM
III. Beschlußvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Kreuzau genehmigt die getroffene Dringlichkeitsentscheidung vom 10.09.1998 gemäß § 60 Abs.
1 Satz 3 GO.NW. wie folgt:
„Die Anlegung einer Skate-Fläche im Ortsteil Stockheim wird mangels geeigneter Standorte bzw.
Finanzierbarkeit bis auf weiteres zurückgestellt.
Die vorhandenen Haushaltsmittel von 30.000,- DM werden zur Herrichtung eines öffentlichen Kinderspielplatzes
im Neubaugebiet Stockheim (Flur 2, Flurstück 274) verwendet. Der Gemeindedirektor wird beauftragt, die
entsprechende Ausführung zu veranlassen.
Die Eltern sollen aktiv an der Planung beteiligt werden.“
Der Gemeindedirektor
- Ramm -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen: