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DRINGLICHKEITS-VORLAGE (Anlegung einer Skateboardfläche bzw. eines Kinderspielplatzes im Ortsteil Stockheim -Bestätigung einer Dringlichkeitsentscheidung-)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
8,1 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
DRINGLICHKEITS-VORLAGE (Anlegung einer Skateboardfläche bzw. eines Kinderspielplatzes im Ortsteil Stockheim
-Bestätigung einer Dringlichkeitsentscheidung-)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Kämmerei - Herr Dellner BE: Herr Dellner Kreuzau, 19. November 2009 Vorlagen-Nr. 1.Ergänzung 72/98 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Rat 20.10.1998 TOP: Anlegung einer Skateboardfläche bzw. eines Kinderspielplatzes im Ortsteil Stockheim -Bestätigung einer DringlichkeitsentscheidungI. Sach- und Rechtslage: Am 10.09.1998 wurde die als Anlage beigefügte Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1, Satz 2 GO.NW. getroffen. Diese Entscheidung ist nunmehr gem. § 60 Abs. 1 Satz 3 GO.NW. dem Rat zur Genehmigung vorzulegen. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Der Haushaltsansatz zur Anlegung des Kinderspielplatzes beträgt 30.000,- DM III. Beschlußvorschlag: Der Rat der Gemeinde Kreuzau genehmigt die getroffene Dringlichkeitsentscheidung vom 10.09.1998 gemäß § 60 Abs. 1 Satz 3 GO.NW. wie folgt: „Die Anlegung einer Skate-Fläche im Ortsteil Stockheim wird mangels geeigneter Standorte bzw. Finanzierbarkeit bis auf weiteres zurückgestellt. Die vorhandenen Haushaltsmittel von 30.000,- DM werden zur Herrichtung eines öffentlichen Kinderspielplatzes im Neubaugebiet Stockheim (Flur 2, Flurstück 274) verwendet. Der Gemeindedirektor wird beauftragt, die entsprechende Ausführung zu veranlassen. Die Eltern sollen aktiv an der Planung beteiligt werden.“ Der Gemeindedirektor - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: