Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
52 kB
Datum
08.04.2014
Erstellt
13.03.14, 15:06
Aktualisiert
13.03.14, 15:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Niederschrift der Bürgerversammlung
zur frühzeitigen Beteiligung der Bürger an der Bauleitplanung am 11.02.2014
Beginn: 19 Uhr
Ende: ca. 19.45 Uhr
Darlegung und Anhörung gemäß §3 Abs.1 Baugesetzbuch( BauGB)
1. Thema der Veranstaltung:
Vorstellung der Vorentwurfsplanung der Stadt Erftstadt für die Einbeziehungssatzung
Radmacherstraße (Vorhaben: Verlagerung der Therapieeinrichtung vom Fronhof in die
Radmacherstraße)
2. Ort der Veranstaltung:
Erftstadt-Liblar, Rathaus, Großer Sitzungssaal
3. Veranstalter: Stadt Erftstadt, vertreten durch
Herrn Wirtz, Umwelt- und Planungsamt
Herrn Harting, Umwelt- und Planungsamt
Frau Kochems, Architektin, Architekturbüro Buschner
Herr Heidrich, Geschäftsführer Systeam-Gruppe (Betreiber der Therapieeinrichtung)
4. Veranstaltungsteilnehmer:
10 Bürger
5. Veranstaltungsablauf:
Herr Wirtz begrüßt die Anwesenden und eröffnet die Bürgerversammlung. Sinn und Zweck der
frühzeitigen Beteiligung gem. §3 Abs. 1 BauGB ist es u.a. in einem möglichst frühen
Verfahrensstadium die beabsichtigten Planungen mit den Bürgern zu erörtern. Anschließend wird
von Herrn Harting und der Architektin Frau Kochems die Vorentwurfsplanung anhand einer kurzen
PowerPoint-Präsentation vorgestellt. Daraufhin können die Bürger Fragen zu den Planungen stellen.
6. Bedenken, Anregungen , Diskussionsbeiträge
Wird sich eine Änderung der Patientenzahlen ergeben?
Die Anzahl der Patienten beträgt derzeit im Fronhof ca. 40 Personen. Für die neue Einrichtung sind
Patientenzahlen von 54-56 Personen geplant. Zudem ist zu erwähnen, dass durch die Vergrößerung
auch 12-15 neue Arbeitsplätze vor Ort entstehen.
Wird der Standort am Fronhof komplett aufgebeben?
Das steht noch nicht endgültig fest. Die Planungen sind insgesamt noch nicht abgeschlossen.
Denkbar wäre auch ein Betrieb mit zwei Standorten, wobei der Neubau dann eventuell niedriger
ausfallen könnte.
Der Betreiber des benachbarten Gartenbaubetriebs möchte sicherstellen, dass sein Betrieb durch
die benachbarte Wohnnutzung keine Einschränkungen hinnehmen muss.
Die Prämisse der Stadt Erftstadt ist es, diesen Betrieb zu erhalten. Das Grundstück wurde von der
Stadt auch als Grundstück für einen Gartenbaubetrieb an den Betreiber verkauft. Es geht hier durch
die Mischgebietsfestsetzung um 5 Dezibel Unterscheid beim Tag- und Nachtwert gegenüber dem
bisherigen Gewerbegebiet. Die Tagzeit beginnt dabei schon um 6 Uhr. Es wird diesbezüglich von der
Stadt ein Lärmgutachten in Auftrag gegeben werden, welches die Lärmsituation aufgrund der
bestehenden Genehmigung prüft und wenn nötig, geeignete Lärmschutzmaßnahmen aufzeigt.
Der bisherige Standort am Fronhof ist ebenfalls immissionsbelastet, durch den Verkehr und den
benachbarten Discounter, der früh beliefert wird. Störend für den Betrieb seien diese Immissionen
jedoch nicht gewesen. Der Betrieb in der Klinik beginnt für die Patienten um 7 Uhr morgens. Durch
die Tieflage der neuen Standorts werde die Situation auch eher verbessert.
Was spricht gegen die Festsetzung eines Gewerbegebiets?
Diese Frage wurde im Vorfeld geprüft, wurde aber wegen des temporären Wohnens mit der
Festsetzung des Mischgebiets beantwortet. Es kann jedoch noch einmal geprüft werden. Es wird
noch eine Offenlage der Planung geben, die im nächsten Ausschuss für Stadtentwicklung
beschlossen werden soll.
Welche Krankheitsbilder werden in der Klinik behandelt?
Die gleichen Krankheitsbilder wie im Fronhof auch. Es handelt sich um Rehabilitationsmaßnahmen
nach der „Entgiftung“.
Wird das Gelände nachts abgeschlossen?
Nein. Die Klinik am Fronhof ist nachts auch nicht komplett abgeschlossen. Am Konzept der Klinik
ändert sich nichts. Tagsüber ist das Gelände ohnehin offen. Es ist aber, wie bereits beim Fronhof,
lediglich ein Zugang zum Gelände geplant.
Müssen Patienten zu bestimmten Zeiten in der Klinik sein?
Patienten haben ab einem bestimmten Zeitpunkt abends dort zu sein. Der Tagesablauf in der Klinik
ist für die Patienten auch durch ein festgelegtes Programm (Frühstück, Bewegung, Arbeit etc.) so
ausgelegt, dass die Patienten in den ersten Wochen die Klinik nicht verlassen müssen. „Raus“ aus der
Klinik kommt ein Patient im Prinzip nur, wenn er die Therapie abbricht, was sehr selten vorkommt.
Wann ist mit einem Baubeginn zu rechnen?
Am 25.3. soll der Offenlagebeschluss im Ausschuss für Stadtentwicklung erfolgen. Anschließend
findet eine einmonatige Offenlage statt. Sollten in der Offenlage keine schwerwiegenden Bedenken
eingereicht werden, dann kann das Bauvorhaben ggf. auch bereits vor dem Satzungsbeschluss
genehmigt werden. Der Satzungsbeschluss kann aufgrund der Kommunalwahl erst im Herbst 2014
erfolgen.
Ist die vorgezeigte Planung endgültig?
Die Planung kann sich noch geringfügig ändern. Das Konzept ist aber endgültig. Eventuell kann sich
noch in der Höhe etwas ändern. Sollte der Standort Fronhof erhalten werden, kann es zu einer
Reduzierung der Geschosszahl von III auf II kommen.
Veranstaltungsschluss:
Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr zu vernehmen sind, dankt Herr Wirtz den
Teilnehmern für Ihr Interesse und für ihre Beiträge. Nach dem Hinweis von Herrn Wirtz, dass ab dem
18.02.2014 die Niederschrift eingesehen werden kann und nochmal Bedenken und Anregungen
geäußert werden können sowie dass auch im April in der Offenlage noch Stellungnahmen abgegeben
werden können, wird die Bürgerversammlung beendet. Anschließend begeben sich einige
Teilnehmer in Einzeldiskussionen.
(Harting)
Schriftführer