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Beschlussvorlage (Niederschrift)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
52 kB
Datum
08.04.2014
Erstellt
13.03.14, 15:06
Aktualisiert
13.03.14, 15:06
Beschlussvorlage (Niederschrift) Beschlussvorlage (Niederschrift) Beschlussvorlage (Niederschrift)

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Inhalt der Datei

Niederschrift der Bürgerversammlung zur frühzeitigen Beteiligung der Bürger an der Bauleitplanung am 11.02.2014 Beginn: 19 Uhr Ende: ca. 19.45 Uhr Darlegung und Anhörung gemäß §3 Abs.1 Baugesetzbuch( BauGB) 1. Thema der Veranstaltung: Vorstellung der Vorentwurfsplanung der Stadt Erftstadt für die Einbeziehungssatzung Radmacherstraße (Vorhaben: Verlagerung der Therapieeinrichtung vom Fronhof in die Radmacherstraße) 2. Ort der Veranstaltung: Erftstadt-Liblar, Rathaus, Großer Sitzungssaal 3. Veranstalter: Stadt Erftstadt, vertreten durch Herrn Wirtz, Umwelt- und Planungsamt Herrn Harting, Umwelt- und Planungsamt Frau Kochems, Architektin, Architekturbüro Buschner Herr Heidrich, Geschäftsführer Systeam-Gruppe (Betreiber der Therapieeinrichtung) 4. Veranstaltungsteilnehmer: 10 Bürger 5. Veranstaltungsablauf: Herr Wirtz begrüßt die Anwesenden und eröffnet die Bürgerversammlung. Sinn und Zweck der frühzeitigen Beteiligung gem. §3 Abs. 1 BauGB ist es u.a. in einem möglichst frühen Verfahrensstadium die beabsichtigten Planungen mit den Bürgern zu erörtern. Anschließend wird von Herrn Harting und der Architektin Frau Kochems die Vorentwurfsplanung anhand einer kurzen PowerPoint-Präsentation vorgestellt. Daraufhin können die Bürger Fragen zu den Planungen stellen. 6. Bedenken, Anregungen , Diskussionsbeiträge Wird sich eine Änderung der Patientenzahlen ergeben? Die Anzahl der Patienten beträgt derzeit im Fronhof ca. 40 Personen. Für die neue Einrichtung sind Patientenzahlen von 54-56 Personen geplant. Zudem ist zu erwähnen, dass durch die Vergrößerung auch 12-15 neue Arbeitsplätze vor Ort entstehen. Wird der Standort am Fronhof komplett aufgebeben? Das steht noch nicht endgültig fest. Die Planungen sind insgesamt noch nicht abgeschlossen. Denkbar wäre auch ein Betrieb mit zwei Standorten, wobei der Neubau dann eventuell niedriger ausfallen könnte. Der Betreiber des benachbarten Gartenbaubetriebs möchte sicherstellen, dass sein Betrieb durch die benachbarte Wohnnutzung keine Einschränkungen hinnehmen muss. Die Prämisse der Stadt Erftstadt ist es, diesen Betrieb zu erhalten. Das Grundstück wurde von der Stadt auch als Grundstück für einen Gartenbaubetrieb an den Betreiber verkauft. Es geht hier durch die Mischgebietsfestsetzung um 5 Dezibel Unterscheid beim Tag- und Nachtwert gegenüber dem bisherigen Gewerbegebiet. Die Tagzeit beginnt dabei schon um 6 Uhr. Es wird diesbezüglich von der Stadt ein Lärmgutachten in Auftrag gegeben werden, welches die Lärmsituation aufgrund der bestehenden Genehmigung prüft und wenn nötig, geeignete Lärmschutzmaßnahmen aufzeigt. Der bisherige Standort am Fronhof ist ebenfalls immissionsbelastet, durch den Verkehr und den benachbarten Discounter, der früh beliefert wird. Störend für den Betrieb seien diese Immissionen jedoch nicht gewesen. Der Betrieb in der Klinik beginnt für die Patienten um 7 Uhr morgens. Durch die Tieflage der neuen Standorts werde die Situation auch eher verbessert. Was spricht gegen die Festsetzung eines Gewerbegebiets? Diese Frage wurde im Vorfeld geprüft, wurde aber wegen des temporären Wohnens mit der Festsetzung des Mischgebiets beantwortet. Es kann jedoch noch einmal geprüft werden. Es wird noch eine Offenlage der Planung geben, die im nächsten Ausschuss für Stadtentwicklung beschlossen werden soll. Welche Krankheitsbilder werden in der Klinik behandelt? Die gleichen Krankheitsbilder wie im Fronhof auch. Es handelt sich um Rehabilitationsmaßnahmen nach der „Entgiftung“. Wird das Gelände nachts abgeschlossen? Nein. Die Klinik am Fronhof ist nachts auch nicht komplett abgeschlossen. Am Konzept der Klinik ändert sich nichts. Tagsüber ist das Gelände ohnehin offen. Es ist aber, wie bereits beim Fronhof, lediglich ein Zugang zum Gelände geplant. Müssen Patienten zu bestimmten Zeiten in der Klinik sein? Patienten haben ab einem bestimmten Zeitpunkt abends dort zu sein. Der Tagesablauf in der Klinik ist für die Patienten auch durch ein festgelegtes Programm (Frühstück, Bewegung, Arbeit etc.) so ausgelegt, dass die Patienten in den ersten Wochen die Klinik nicht verlassen müssen. „Raus“ aus der Klinik kommt ein Patient im Prinzip nur, wenn er die Therapie abbricht, was sehr selten vorkommt. Wann ist mit einem Baubeginn zu rechnen? Am 25.3. soll der Offenlagebeschluss im Ausschuss für Stadtentwicklung erfolgen. Anschließend findet eine einmonatige Offenlage statt. Sollten in der Offenlage keine schwerwiegenden Bedenken eingereicht werden, dann kann das Bauvorhaben ggf. auch bereits vor dem Satzungsbeschluss genehmigt werden. Der Satzungsbeschluss kann aufgrund der Kommunalwahl erst im Herbst 2014 erfolgen. Ist die vorgezeigte Planung endgültig? Die Planung kann sich noch geringfügig ändern. Das Konzept ist aber endgültig. Eventuell kann sich noch in der Höhe etwas ändern. Sollte der Standort Fronhof erhalten werden, kann es zu einer Reduzierung der Geschosszahl von III auf II kommen. Veranstaltungsschluss: Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr zu vernehmen sind, dankt Herr Wirtz den Teilnehmern für Ihr Interesse und für ihre Beiträge. Nach dem Hinweis von Herrn Wirtz, dass ab dem 18.02.2014 die Niederschrift eingesehen werden kann und nochmal Bedenken und Anregungen geäußert werden können sowie dass auch im April in der Offenlage noch Stellungnahmen abgegeben werden können, wird die Bürgerversammlung beendet. Anschließend begeben sich einige Teilnehmer in Einzeldiskussionen. (Harting) Schriftführer