Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
1,7 MB
Datum
08.04.2014
Erstellt
13.03.14, 15:06
Aktualisiert
13.03.14, 15:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Peutz Consult GmbH
Beratende Ingenieure VBI
Messstelle nach
§ 26 BImSchG zur
Ermittlung der Emissionen
und Immissionen von
Geräuschen und
Erschütterungen
Schalltechnische Untersuchung zum
Bebauungsplan Radmacherstraße in Erfurt
VMPA Güteprüfstelle
für den Schallschutz
im Hochbau
Leitung:
Dipl.-Phys. Axel Hübel
Bericht VL 7184-1 vom 06.03.2014
Dipl.-Ing. Heiko Kremer
Staatlich anerkannter
Sachverständiger für
Schall- und Wärmeschutz
Dipl.-Ing. Mark Bless
Anschriften:
Kolberger Straße 19
40599 Düsseldorf
Tel. +49 211 999 582 60
Fax +49 211 999 582 70
dus@peutz.de
Martener Straße 535
44379 Dortmund
Tel. +49 231 725 499 10
Fax +49 231 725 499 19
dortmund@peutz.de
Auftraggeber:
Stadt Erftstadt
Umwelt- und Planungsamt
Rathaus
Holzdamm 10
50374 Erftstadt
Knesebeckstraße 3
10623 Berlin
Tel. +49 30 310 172 16
Fax +49 30 310 172 40
berlin@peutz.de
Geschäftsführer:
Dipl.-Ing. Gerard Perquin
Dr. ir. Martijn Vercammen
Dipl.-Ing. Ferry Koopmans
AG Düsseldorf
HRB Nr. 22586
Ust-IdNr.: DE 119424700
Steuer-Nr.: 106/5721/1489
Bankverbindungen:
Bericht-Nr.:
VL 7184-1
Datum:
06.03.2014
Niederlassung:
Düsseldorf
Ref.:
AH / VK
Stadt-Sparkasse Düsseldorf
Konto-Nr.: 220 241 94
BLZ 300 501 10
DE79300501100022024194
BIC: DUSSDEDDXXX
Niederlassungen:
Mook / Nimwegen, NL
Zoetermeer / Den Haag, NL
Groningen, NL
Paris, F
Lyon, F
Leuven, B
Sevilla, E
www.peutz.de
Dokument: P:\VL\7184_VL_Erftstadt_Liblar_AH\@Bericht\7184_VL_Rap_01_20140306_StadtErftstadt_VK.odt
Inhaltsverzeichnis
1
Situation und Aufgabenstellung....................................................................................3
2
Bearbeitungsgrundlagen, zitierte Normen und Richtlinien.............................................4
3
Örtliche Gegebenheiten und Gebietsnutzungen............................................................5
4
Beurteilungsgrundlagen................................................................................................6
5
Berechnung und Beurteilung der Verkehrslärmimmissionen im Plangebiet...................7
5.1
5.2
5.3
5.4
6
Allgemeine Grundlagen...........................................................................................7
Straßenverkehrslärmemissionen ............................................................................7
Durchführung der Immissionsberechnungen für Verkehrslärm.................................8
Ergebnisse der Immissionsberechnungen und Beurteilung......................................9
Lärmschutzmaßnahmen bezüglich Verkehrslärm.........................................................9
6.1 Allgemeine Erläuterungen.......................................................................................9
6.2 Aktive Schallschutzmaßnahmen...........................................................................10
6.3 Passive Schallschutzmaßnahmen.........................................................................10
7
Zusammenfassung.....................................................................................................15
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1
Situation und Aufgabenstellung
Für die geplante Bebauungsplanänderung an der Köttinger Straße / Radmacherstraße in
Erftstadt-Liblar soll eine schalltechnische Untersuchung durchgeführt werden.
Im Planverfahren ist eine Ausweisung als Mischgebiet geplant. Ferner besteht die Planung
zu einem konkreten Bauvorhaben.
Ein Übersichtslageplan der örtlichen Gegebenheiten und des geplanten Bauvorhabens ist in
Anlage 1 dargestellt.
Die auf das Plangebiet einwirkenden Geräuschimmissionen aus Verkehrslärm sind mittels
eines digitalen Simulationsmodells rechnerisch zu ermitteln.
Die im Bereich des Plangebietes vorliegenden Verkehrslärmemissionen und -immissionen
der angrenzenden Straßen sind gemäß den Vorgaben der RLS 90 zu ermitteln.
Die Beurteilung der rechnerisch ermittelten Geräuschimmissionen (Straßenverkehrslärm)
erfolgt im Hinblick auf die Einhaltung der schalltechnischen Orientierungswerte der DIN
18005.
Im Falle einer Überschreitung sind die dann erforderlichen passiven Schallschutzmaßnahmen (Lärmpegelbereiche gemäß DIN 4109) im Plangebiet zu kennzeichnen.
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2
Bearbeitungsgrundlagen, zitierte Normen und Richtlinien
Titel / Beschreibung / Bemerkung
[1]
BImSchG
Bundes-Immissionsschutzgesetz
[2]
DIN 4109
[3]
DIN 4109, Beiblatt 1
[4]
DIN 18 005, Teil 1
[5]
DIN 18 005, Teil 1, Beiblatt 1
[6]
[7]
RLS-90
Richtlinien für den Lärmschutz an
Straßen
Planunterlagen
[8]
Verkehrszahlen
Kat. Datum
Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch
Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und
ähnliche Vorgänge
Schallschutz im Hochbau, Anforderungen und Nachweise
Schallschutz im Hochbau, Ausführungsbeispiele und Rechenverfahren
Schallschutz im Städtebau –
Grundlagen und Hinweise für die
Planung
Schallschutz im Städtebau – Berechnungsverfahren; Schalltechnische Orientierungswerte für
die städtebauliche Planung
Eingeführt mit allgemeinem
Rundschreiben Straßenbau Nr.
8/1990 vom 10.4.1990
Zur Verfügung gestellt durch den
Auftraggeber
zur Verfügung gestellt durch die
Stadt Erftstadt
G
Aktuelle Fassung
N
November 1989
N
November 1989
N
Juli 2002
N
Mai 1987
RIL 1990
P
Stand:
24.06.2013
P
26.02.2014
Kategorien:
G
V
VV
RdErl.
Gesetz
Verordnung
Verwaltungsvorschrift
Runderlass
N
RIL
Lit
P
Norm
Richtlinie
Buch, Aufsatz, Bericht
Planunterlagen / Betriebsangaben
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3
Örtliche Gegebenheiten und Gebietsnutzungen
Das Plangebiet liegt im Nordosten des Stadtteils Erftstadt-Liblar. Das Plangebiet liegt
zwischen der Köttinger Straße, der B 256 und der Radmacherstraße.
Einen Lageplan mit Darstellung des Plangebietes, der Immissionsorte und den örtlichen
Gegebenheiten zeigt die Anlage 1.
Bei den auf das Plangebiet einwirkenden maßgeblichen Verkehrswegen handelt es sich um
die Köttinger Straße, die B 256 und die Radmacherstraße.
Für das Plangebiet wird eine Gebietsnutzung entsprechend eines Mischgebietes (MI) angesetzt.
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4
Beurteilungsgrundlagen
Für die städtebauliche Planung ist die Beurteilung der Schallimmissionen aus Verkehrslärm
auf Grundlage der DIN 18005, Schallschutz im Städtebau, durchzuführen. Die anzustrebenden schalltechnischen Orientierungswerte sind in der DIN 18005, Schallschutz im
Städtebau, Beiblatt 1, aufgeführt.
Für das Plangebiet wird eine Gebietsnutzung entsprechend eines Mischgebietes (MI) angesetzt.
Innerhalb der vorliegenden Untersuchung wird die Einhaltung der in der nachfolgenden
Tabelle 4.1 aufgeführten schalltechnischen Orientierungswerte geprüft:
Tabelle 4.1: Schalltechnische Orientierungswerte nach DIN 18005, Beiblatt 1
Gebietsausweisung
Schalltechnische Orientierungswerte [dB(A)]
tags
nachts
Reine Wohngebiete (WR)
50
40
Allgemeine Wohngebiete (WA)
55
45
Dorfgebiete (MD) und Mischgebiete (MI)
60
50
Kerngebiete (MK) und Gewerbegebiete (GE)
65
55
In Beiblatt 1 zu DIN 18005, Teil 1 heißt es zu der Problematik der Überschreitung der
schalltechnischen Orientierungswerte:
"In vorbelasteten Bereichen, insbesondere bei vorhandener Bebauung, bestehenden
Verkehrswegen und Gemengelagen, lassen sich sie Orientierungswerte oft nicht einhalten. Wo im Rahmen einer Abwägung mit plausibler Begründung von den
Orientierungswerten abgewichen werden soll, sollte möglichst ein Ausgleich durch
andere geeignete Maßnahmen (z.B. geeignete Gebäudeanordnung und Grundrissgestaltung, bauliche Schallschutzmaßnahmen, insbesondere für Schlafräume) vorgesehen und planungsrechtlich abgesichert werden."
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5.1
Berechnung und Beurteilung der Verkehrslärmimmissionen im Plangebiet
Allgemeine Grundlagen
Die Geräuschbelastung durch Verkehrslärm innerhalb des Plangebietes wird rechnerisch
gemäß der RLS-90 für Straßenlärm ermittelt und anhand der schalltechnischen
Orientierungswerte nach Beiblatt 1 zu Teil 1 der DIN 18005 im Plangebiet beurteilt.
Bei den auf das Plangebiet einwirkenden maßgeblichen Verkehrswegen handelt es sich um
die Köttinger Straße, die B 256 und die Radmacherstraße.
Ausgehend von der Fahrzeugdichte sowie der Geschwindigkeit und weiteren Parametern
wird als Ausgangspunkt für die weiteren Berechnungen die sogenannte
Emission
berechnet.
Der Emissionspegel ist nur eine Eingangsgröße für die weiteren Berechnungen. Der
Emissionsschallpegel eines Verkehrsweges bezieht sich auf einen Abstand von 25 m vom
jeweiligen Fahrstreifen.
Ausgehend von den so berechneten Emissionspegeln wird dann die
Immission
in Form des sogenannten Beurteilungspegels an Immissionsorten berechnet.
Bei Überschreitung der schalltechnischen Orientierungswerte der DIN 18005 sind Schallschutzmaßnahmen vorzusehen.
Ein Übersichtslageplan des digitalen Simulationsmodells zum Verkehrslärm im Plangebiet
ist in Anlage 1 dargestellt.
5.2
Straßenverkehrslärmemissionen
Die Berechnung der maßgeblichen Verkehrsstärke erfolgte auf Grundlage der von der Stadt
Erftstadt zur Verfügung gestellten Verkehrszahlen [8]. Die Berechnung der Emissionspegel
als Ausgangsgröße für die Berechnung der Schallimmissionen aus Straßenverkehr erfolgt
gemäß der RLS-90 [6].
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Die Festlegung der für die schalltechnische Untersuchung anzusetzenden DTV-Werte und
Lkw-Anteile erfolgte auf der sicheren Seite, um evtl. auftretenden Erhöhungen der
prognostizierten Verkehrszahlen Rechnung zu tragen („worst-case“-Ansatz).
Die Berechnung der Emissionspegel ausgehend von der Fahrzeugdichte sowie der Geschwindigkeit und weiteren Parametern ist in Anlage 2 dokumentiert.
Die den Berechnungen zugrunde gelegten Emissionspegel sind in der folgenden Tabelle 5.1
zusammengefasst.
Tabelle 5.1: Emissionspegel (Summe beider Fahrtrichtungen)
Straße
Geschwindigkeit
v [km/h]
Verkehrs-
Lkw-
Emissions-
werte DTV
Anteile [%]
pegel [dB(A)]
[Kfz/24h]
Tag
Nacht
Tag
Nacht
B 265 (je Fahrtrichtung)
100/80*
7.000
8,3
8,3
65,7
58,4
B 265 (je Fahrtrichtung)
70/70*
7.000
8,3
8,3
63,6
56,2
50/50*
8.400
10,0
5,0
62,8
52,2
Köttinger Straße (südlicher Teil)
50/50*
7.800
6,5
3,3
61,3
51,0
Radmacherstraße
50/50*
800
20,0
10,0
54,8
45,2
Köttinger Straße (nördlicher
Teil)
*) höchstzulässige Geschwindigkeit Pkw/ höchstzulässige Geschwindigkeit Lkw
Der Emissionspegel eines Verkehrsweges bezieht sich auf einen Abstand von 25 m von der
jeweiligen Fahrspur.
5.3
Durchführung der Immissionsberechnungen für Verkehrslärm
Ausgehend von den berechneten Emissionsschallpegeln werden die Immissionen, d.h. die
individuellen Geräuschbelastungen für die jeweiligen Immissionsorte an den Baugrenzen
des Bauvorhabens (s. Anlage 1) mit dem Programm Soundplan Version 6.4 errechnet.
Die Berechnungen der Immissionsschallpegel wurden für Straßenverkehrslärm nach der
RLS-90 durchgeführt.
Das Ergebnis der Immissionsberechnung ist der sogenannte Beurteilungspegel, d.h. der mit
Zu- und Abschlägen versehene physikalische Zahlenwert des energieäquivalenten, A-bewerteten Dauerschallpegels.
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Bei der Immissionsberechnung wird die abschirmende und reflektierende Wirkung bereits
bestehender Gebäude im Umfeld berücksichtigt.
Die Berechnungen erfolgten sowohl als Einzelpunktberechnung geschossweise entlang der
Fassaden des Bauvorhabens sowie als flächenhafte Isophonenberechnungen (beide ohne
Berücksichtigung der Bebauungsdämpfung der geplanten Gebäude) für eine Berechnungshöhe von h = 3,50 m/ 9,00 m über Gelände getrennt für den Tages- und den Nachtzeitraum.
Für die geplanten Baukörper werden die Orientierungswerte für ein Mischgebiet von
60 dB(A) tags / 50 dB(A) nachts herangezogen.
5.4
Ergebnisse der Immissionsberechnungen und Beurteilung
Die Berechnung der Beurteilungspegel innerhalb des Plangebietes erfolgte in Form von
Einzelpunktberechnungen getrennt für den Tages- und Nachtzeitraum entlang der Fassaden
des Bauvorhabens (ohne Berücksichtigung der Bebauungsdämpfung des geplanten Gebäudes).
Die Ergebnisse der Einzelpunktberechnungen sind in Anlage 3 dargestellt.
Weiterhin erfolgten flächenhafte Isophonenberechnungen (ohne Berücksichtigung der Bebauungsdämpfung des geplanten Gebäudes).
Wie die Berechnungsergebnisse in Anlage 3 zeigen, ergeben sich am geplanten Gebäude
Beurteilungspegel zwischen 55 und 64 dB(A) zum Zeitraum des Tages und zwischen 47 und
55 dB(A) zum Nachtzeitraum.
Das bedeutet, dass innerhalb des Plangebietes Überschreitungen des schalltechnischen
Orientierungswertes von 60 dB(A) tags/ 50 dB(A) nachts in Höhe von bis zu 4 dB(A) tags
und 5 dB(A) nachts vorliegen.
6
6.1
Lärmschutzmaßnahmen bezüglich Verkehrslärm
Allgemeine Erläuterungen
Zum Schutz gegen Lärm ist grundsätzlich eine Vielzahl von Maßnahmen möglich. Diese
können sich auf die eigentliche Schallquelle, auf den Übertragungsweg zwischen Schallquelle und Empfänger und auf den Bereich des eigentlichen Empfängers beziehen.
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Bei Lärmschutzmaßnahmen wird zwischen aktiven und passiven Maßnahmen unterschieden, wobei sich aktive Maßnahmen auf die eigentliche Schallquelle bzw. den Schallausbreitungsweg beziehen und passive Maßnahmen auf den Bereich des Empfängers beschränkt sind.
6.2
Aktive Schallschutzmaßnahmen
Innerhalb des Plangebiets werden die schalltechnischen Orientierungswerte der DIN 18005
ca.5 dB(A) tags/nachts durch die Verkehrslärmimmissionen überschritten.
Grundsätzlich ist bei der Planung von Schallschutzmaßnahmen aktiven Maßnahmen
(Schallschutzwänden / -wällen) der Vorzug vor passiven Maßnahmen an den Gebäuden zu
geben. Der aktive Schallschutz müsste entlang der Kettwiger Straße eine Höhe entsprechend Traufhöhe des Gebäudes um die Obergeschosse zu schützen aufweisen. Bei 6
m Höhe wäre die städtebauliche Situation nicht vertretbar. Bei den vorliegenden Überschreitungen von ca. 5 dB(A) und der städtebaulichen Situation, die gegen aktiven Schallschutz spricht, wird alleiniger passiver Schallschutz festgesetzt.
6.3
Passive Schallschutzmaßnahmen
Zum Schutz der Empfängerseite vor erhöhten Schallimmissionen sind verschiedene
passive Schallschutzmaßnahmen möglich. Dies sind z.B.:
•
Akustisch günstige Orientierung der Räume
•
Einbau schalldämmender Fenster
•
Erhöhung der Schalldämmung der Fassade
•
Akustisch günstige Ausbildung bzw. Anordnung der Freibereiche / Aufenthaltsbereiche
•
Erhöhung der Schallabsorption in lärmempfindlichen Räumen
Eine Vielzahl der vorgenannten Maßnahmen bezieht sich auf den eigentlichen Planzustand
der zu errichtenden Gebäude und obliegt dem Bauträger bzw. dem zukünftigen Nutzer der
entsprechenden Gebäude bzw. sind für bestehende Bebauungen und Nutzungen kaum anzuwenden.
In den Fällen, in denen die errechneten Geräuschbelastungen oberhalb der gebietsabhängigen schalltechnischen Orientierungswerte liegen, werden vom Aufsteller des Bebauungsplanes so genannte „Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinflüssen“
in Form einer Kennzeichnung von Lärmpegelbereichen zum passiven Schallschutz gemäß
DIN 4109 [2] getroffen.
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•
Erläuterungen zu Außenlärmpegeln und Lärmpegelbereichen
Zur Festsetzung von passiven Lärmschutzmaßnahmen gemäß DIN 4109 sind die so genannten "maßgeblichen Außenlärmpegel", bezogen auf den Zeitraum des Tages (06.00 Uhr
bis 22.00 Uhr), heranzuziehen. Hierbei unterscheiden sich die maßgeblichen Außenlärmpegel bei Verkehrslärm von den berechneten Beurteilungspegeln zum Zeitraum des Tages
durch einen Zuschlag von 3 dB(A).
Die maßgeblichen Außenlärmpegel werden nach DIN 4109 Lärmpegelbereichen mit einer
Bereichsbreite von 5 dB zugeordnet. In Abhängigkeit von diesen Lärmpegelbereichen ergeben sich individuelle Anforderungen an die Luftschalldämmung der Außenbauteile.
•
Erläuterungen zu schalltechnischen Anforderungen an Außenbauteile
In der Tabelle 8 der DIN 4109 ist eine Staffelung der schalltechnischen Anforderung an die
Dämmung der Außenbauteile von Aufenthaltsräumen in Abhängigkeit vom Außenpegel bzw.
dem Lärmpegelbereich wiedergegeben.
Hinweis: Diese Zuordnung gilt für ein Verhältnis von Gesamtfläche des Außenbauteiles
(Fassade) zu Grundfläche des Aufenthaltsraumes von 0,8. Bei anderen baulichen
Gegebenheiten ergeben sich etwas abweichende Verhältnisse.
Diese Tabellen 8 und 9 der DIN 4109 [2] sind in Anlage 6 dargestellt.
In der Ergebnistabelle der Anlage 3 sind die nach DIN 4109 ermittelten maßgeblichen
Außenlärmpegel und die zugehörigen Lärmpegelbereiche aufgeführt. Im Lageplan der Anlage 5 sind die Lärmpegelbereiche nach DIN 4109 flächig für das Plangebiet berechnet.
Entsprechend der berechneten maßgeblichen Außenlärmpegel und der hieraus
resultierenden Lärmpegelbereiche ergeben sich Anforderungen an die Schalldämmung der
Außenbauteile der Gebäude überwiegend entsprechend Lärmpegelbereich IV.
Im nördlichen Bereich innerhalb der Baugrenze liegt eine Anforderung gemäß Lärmpegelbereich I vor.
•
Anforderungen an das Bauvorhaben:
Entsprechend der berechneten maßgeblichen Außenlärmpegel und der hieraus
resultierenden Lärmpegelbereiche ergeben sich Anforderungen an die Schalldämmung der
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Außenbauteile der Gebäude, wenn die Fassadenorientierung und Geschossigkeit berücksichtigt wird, entsprechend Lärmpegelbereich II bis Lärmpegelbereich IV.
Dabei ist zu beachten, dass die Anforderung bis einschließlich des Lärmpegelbereiches III
für Wohnnutzung in der Regel keine "echten" Anforderungen an die Fassadendämmung
darstellen, da diese Anforderung bereits von den heute aus Wärmeschutzgründen erforderlichen Isolierglasfenstern bei ansonsten üblicher Massivbauweise normalerweise bei entsprechendem Flächenverhältnis von Außenwand zu Fenster erfüllt wird.
•
Anforderungen an Wände / Fenster
In den Spalten 3 bis 5 der o.g. Tabelle 8 der DIN 4109 wird die resultierende Schalldämmung des Gesamtaußenbauteiles (Wand einschließlich Fenster etc.) eingeführt. Abhängig von den Flächenverhältnissen Wand/Fenster und der tatsächlichen Dämmung der
Außenwand sowie der Größe und der Nutzung des Raumes kann dann im späteren bauaufsichtlichen Verfahren das erforderliche Schalldämmmaß des Fensters berechnet werden.
Durch dieses Verfahren kann eine Überdimensionierung der Fenster etc. vermieden
werden, indem den individuellen Gegebenheiten der Gebäudekonstruktion Rechnung getragen wird.
Geht man von üblichen Flächenverhältnissen von maximal 40 % Fenster zu 60 % Wandfläche aus, so können die Schutzklassen der Fenster abgeschätzt werden. Hiernach ergeben sich folgende Schalldämmwerte jeweils für die Wand und für das Fenster. Bei Gebäuden mit einem höheren Fensteranteil ergeben sich entsprechend andere Anforderungen
an die Verglasung bzw. höhere Schallschutzklassen der Fenster.
Für Wohnräume:
Tabelle 6.1: Abgeschätzte Schalldämmwerte der Außenbauteile nach DIN 4109 für Wohnräume, max. 40 % Fensterfläche.
Lärmpegelbereich
Schallschutzerf. R'w,res
erf. R'w,Wand
erf. R'w,Fenster
klasse der
Fenster
I und II
30 dB
35 dB
25 dB
1
III
35 dB
40 dB
30 dB
2
IV
40 dB
45 dB
35 dB
3
V
45 dB
50 dB
40 dB
4
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Für Büroräume:
Tabelle 6.2: Abgeschätzte Schalldämmwerte der Außenbauteile nach DIN 4109 für Büroräume, max. 40 % Fensterfläche.
Lärmpegel-
Schallschutzerf. R'w,res
erf. R'w,Wand
erf. R'w,Fenster
II
30 dB
35 dB
25 dB
1
III
30 dB
35 dB
25 dB
1
IV
35 dB
40 dB
30 dB
2
V
40 dB
45 dB
35 dB
3
bereich
klasse der
Fenster
Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens ist, als Bestandteil der Bauvorlagen, auf den
Einzelfall abgestellt der Nachweis der konkret erforderlichen Schallschutzmaßnahmen zu
erbringen.
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Anlagenverzeichnis
Anlage 1
Übersichtslageplan mit Darstellung des geplanten Gebäudes und der
Immissionsorte
Anlage 2
Berechnung der Emissionspegel für Straßenverkehr gemäß RLS-90
Anlage 3
Ergebnis der Immissionsberechnungen gemäß DIN 18005 / DIN 4109 –
Verkehrslärm am Baukörper (ohne Bebauungsdämpfung)
Anlage 4
Ergebnis der Immissionsberechnungen gemäß DIN 18005 – Isophonendarstellungen tags und nachts
Anlage 5
Darstellung der Lärmpegelbereiche gemäß DIN 4109 flächenhaft im
Plangebiet für eine Rechenhöhe h = 9,00 m über Gelände (ohne Bebauungsdämpfung)
Anlage 6
Tabellen 8 und 9 der DIN 4109
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Übersichtslageplan mit Darstellung des geplanten Gebäudes und der Immissionsorte
Box anklicken und
Legende
gewünschte Skala
Emissionen Straße
importieren über
Gebäude Planung
Gebäude
-> Datei
Immissionsort mit Nr.
1
-> Element
einfügen ...
-> Skala_...
@_A4_Skala.sgs / XXX XX.XX.XX XX:XX:XX / A4_Skala.pdf
08
01
07
02
06
03
05
04
Maßstab 1:2000
0 10 20
40
60
80
m
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Berechnung der Emissionspegel für Straßenverkehr gemäß RLS 90
Straßenbezeichnung:
B 265 (je Fahrtrichtung)
Straßengattung:
Bundesstraße
DTV-Wert (Kfz/24h):
Verkehrswerte - Kfz/h:
Tag:
420
Nacht:
77
Emissionspegel:
Tag
Nacht
7000
LKW-Anteil [%]:
Tag:
8,3
Nacht:
8,3
Straßenoberfläche: Aspahltbeton, Splittmastixasphalt, nicht geriffelter Gußasphalt
Geschwindigkeiten [km/h]:
PKW:
100
LKW:
80
Steigung/Gefälle:
0,0%
Lm25
DStrO
Dv
DStg
Lm,E [dB(A)]
Straßenbezeichnung:
B 265 (je Fahrtrichtung)
Straßengattung:
Bundesstraße
DTV-Wert (Kfz/24h):
Verkehrswerte - Kfz/h:
Tag:
420
Nacht:
77
Lm25
DStrO
Dv
DStg
Lm,E [dB(A)]
Straßenbezeichnung:
Köttinger Straße (nördlicher Teil)
Straßengattung:
Landes-, Kreisstraße
DTV-Wert (Kfz/24h):
Verkehrswerte - Kfz/h:
Tag:
504
Nacht:
67
Lm25
DStrO
Dv
DStg
Lm,E [dB(A)]
Straßenbezeichnung:
Köttinger Straße (südlicher Teil)
Straßengattung:
Landes-, Kreisstraße
DTV-Wert (Kfz/24h):
Verkehrswerte - Kfz/h:
Tag:
468
Nacht:
62
Lm25
DStrO
Dv
DStg
Lm,E [dB(A)]
Straßenbezeichnung:
Radmacherstraße
Straßengattung:
Gemeindestraße
Verkehrswerte - Kfz/h:
Tag:
48
DTV-Wert (Kfz/24h):
Nacht:
9
Lm25
DStrO
Dv
DStg
Lm,E [dB(A)]
Datei: RLS_90 / Blatt: Anlage 2
65,8
0,0
-2,2
0,0
58,4
0,0
-2,2
0,0
63,6
56,2
66,9
0,0
-4,1
0,0
57,1
0,0
-4,9
0,0
62,8
52,2
65,9
0,0
-4,6
0,0
56,3
0,0
-5,3
0,0
61,3
51,0
Emissionspegel:
Tag
Nacht
800
LKW-Anteil [%]:
Tag:
20,0
Nacht:
10,0
Straßenoberfläche: Aspahltbeton, Splittmastixasphalt, nicht geriffelter Gußasphalt
Geschwindigkeiten [km/h]:
PKW:
50
LKW:
50
Steigung/Gefälle:
0,0%
58,4
Emissionspegel:
Tag
Nacht
7800
LKW-Anteil [%]:
Tag:
6,5
Nacht:
3,3
Straßenoberfläche: Aspahltbeton, Splittmastixasphalt, nicht geriffelter Gußasphalt
Geschwindigkeiten [km/h]:
PKW:
50
LKW:
50
Steigung/Gefälle:
0,0%
65,7
Emissionspegel:
Tag
Nacht
8400
LKW-Anteil [%]:
Tag:
10,0
Nacht:
5,0
Straßenoberfläche: Aspahltbeton, Splittmastixasphalt, nicht geriffelter Gußasphalt
Geschwindigkeiten [km/h]:
PKW:
50
LKW:
50
Steigung/Gefälle:
0,0%
58,4
0,0
-0,1
0,0
Emissionspegel:
Tag
Nacht
7000
LKW-Anteil [%]:
Tag:
8,3
Nacht:
8,3
Straßenoberfläche: Aspahltbeton, Splittmastixasphalt, nicht geriffelter Gußasphalt
Geschwindigkeiten [km/h]:
PKW:
70
LKW:
70
Steigung/Gefälle:
0,0%
65,8
0,0
-0,1
0,0
58,3
0,0
-3,5
0,0
49,3
0,0
-4,1
0,0
54,8
45,2
VL 7184-1 • 06.03.2014 • Anlage 2
Ergebnis der Immissionsberechnungen gemäß DIN 18005 Verkehr/ DIN 4109
Verkehrslärm am Baukörper (ohne Bebauungsdämpfung)
Immissionspunkt
IP
Name
1
01
2
geplantes Bauvorhaben
02
geplantes Bauvorhaben
03
geplantes Bauvorhaben
04
geplantes Bauvorhaben
05
geplantes Bauvorhaben
06
geplantes Bauvorhaben
07
geplantes Bauvorhaben
08
geplantes Bauvorhaben
Gebietseinstufung
Fassaden- Geschoss
orientierung
3
O
O
O
O
O
O
O
O
O
S
S
S
W
W
W
W
W
W
W
W
W
N
N
N
4
EG
1.OG
2.OG
EG
1.OG
2.OG
EG
1.OG
2.OG
EG
1.OG
2.OG
EG
1.OG
2.OG
EG
1.OG
2.OG
EG
1.OG
2.OG
EG
1.OG
2.OG
5
MI
MI
MI
MI
MI
MI
MI
MI
MI
MI
MI
MI
MI
MI
MI
MI
MI
MI
MI
MI
MI
MI
MI
MI
Schalltechnischer
Orientierungswert
Beurteilungspegel
Tag
dB(A)
6
60
60
60
60
60
60
60
60
60
60
60
60
60
60
60
60
60
60
60
60
60
60
60
60
Tag
dB(A)
8
61,1
63,3
63,9
61,3
63,2
63,8
61,2
63,0
63,6
58,3
59,5
60,1
55,4
56,7
57,5
55,4
56,6
57,6
58,7
60,3
61,9
59,6
61,2
62,8
Nacht
dB(A)
7
50
50
50
50
50
50
50
50
50
50
50
50
50
50
50
50
50
50
50
50
50
50
50
50
Nacht
dB(A)
9
50,7
52,9
53,6
50,9
52,8
53,4
50,8
52,7
53,3
48,6
49,7
50,4
47,2
48,5
49,7
47,7
48,9
50,1
51,3
52,9
54,6
51,4
53,1
54,8
Überschreitung des
Orientierungswertes
Tag
dB(A)
10
1,1
3,3
3,9
1,3
3,2
3,8
1,2
3,0
3,6
0,1
0,3
1,9
1,2
2,8
Nacht
dB(A)
11
0,7
2,9
3,6
0,9
2,8
3,4
0,8
2,7
3,3
0,4
0,1
1,3
2,9
4,6
1,4
3,1
4,8
Maßgeblicher
Außenlärmpegel
Lärmpegelbereich
12
65
67
67
65
67
67
65
66
67
62
63
64
59
60
61
59
60
61
62
64
65
63
65
66
13
III
IV
IV
III
IV
IV
III
IV
IV
III
III
III
II
II
III
II
II
III
III
III
III
III
III
IV
VL 7184-1 · 06.03.2014 · Anlage 3.1
SoundPLAN 6.4
Ergebnis der Immissionsberechnungen gemäß DIN 18005
Isophonendarstellung für eine Rechenhöhe h= 3,50 m ü. G. zum Tageszeitraum
(ohne Bebauungsdämpfung)
70
75
72
,5
,5
65
67
75
,5
75
72
70
67,
72
,5
-> Datei
70
5
65
75
Legende
57,5
65
67,
5
75
72,
70
-> Skala_...
60
62,5
70
72,5
5
67,
62,5
65
5
72,
60
,5
25
55
75
,5
75
67,5
-> Element
einfügen ...
72
70
5
62,
<= 35
<= 40
<= 45
<= 50
<= 55
<= 60
<= 65
<= 70
<= 75
<= 80
35 <
40 <
45 <
50 <
55 <
60 <
65 <
70 <
75 <
80 <
57,5
65
5
60
62,5
65
5
70
72,
67,5
65
75
70
Box anklicken und
Beurteilungspegel
gewünschte
Skala
in dB(A)
importieren über
Emissionen Straße
60
65
67,5
65
70
72,
5
75
7
62
,5
5
67,
,5
62,5
0
65
70
67,5
Maßstab 1:1000
70
5
60
65
62,5
62,
65
67,5
65
65
65
70
72,5
62,5
0
65
7 72,5
72,5
67 ,5
75
70
655570255,5,50
62
75
67,5
Gebäude
Plangebietsgrenze
62,5
5
@_A4_Skala.sgs / XXX XX.XX.XX XX:XX:XX / A4_Skala.pdf
,5
72
Gebäude Planung
5 10
20
30
40
m
VL 7184-1 • 06.03.2014 • Anlage 4.1
57
,5
60
62
,5
70
62,5
65
,5
62
60
57
,5
-> Datei
-> Element
einfügen ...
55
60
-> Skala_...
47,5
Legende
52
,5
62,
5
52,5
55
57,5
60
55
57,5
60
57
,5
70
65
67
,5
5
67,
<= 35
<= 40
<= 45
<= 50
<= 55
<= 60
<= 65
<= 70
<= 75
<= 80
35 <
40 <
45 <
50 <
55 <
60 <
65 <
70 <
75 <
80 <
42
45,550
65
50
55
62,
5
Box anklicken und
Beurteilungspegel
gewünschte
Skala
in dB(A)
importieren über
52,5
55
57,5
60
57,5
60
65
67
67
,5
,5
Ergebnis der Immissionsberechnungen gemäß DIN 18005
Isophonendarstellung für eine Rechenhöhe h= 3,50 m ü. G. zum Nachtzeitraum
(ohne Bebauungsdämpfung)
Emissionen Straße
5
65
,5
Plangebietsgrenze
55
60
62,5
52,5
55
,5
60
57
5
55
57,
60
70
50
57,5
67,
67
,5
67,5
Gebäude
52
542,5
524,5
,5
7
500
44
65
67,5
52,5
55
55
Maßstab 1:1000
55
52,
0
55
60
57,5
57,5
,5
52
5
55
60
57,5
62,
57
,5
55
60
67,
@_A4_Skala.sgs / XXX XX.XX.XX XX:XX:XX / A4_Skala.pdf
5
Gebäude Planung
5 10
20
30
40
m
5
VL 7184-1 • 06.03.2014 • Anlage 4.2
Ergebnis der Immissionsberechnungen gemäß DIN 18005
Isophonendarstellung für eine Rechenhöhe h= 9,00 m ü. G. zum Tageszeitraum
(ohne Bebauungsdämpfung)
70
72
,5
70
5
,5
67,5
67,
Box anklicken und
Beurteilungspegel
gewünschte
Skala
in dB(A)
importieren über
60
72
,5
67
<= 35
<= 40
<= 45
<= 50
<= 55
<= 60
<= 65
<= 70
<= 75
<= 80
35 <
40 <
45 <
50 <
55 <
60 <
65 <
70 <
75 <
80 <
-> Datei
62,5
-> Element
einfügen ...
65
65
72,5
67
,5
70
Legende
Emissionen Straße
Gebäude Planung
62,5
67
,5
65
,5
62
Gebäude
5
62,5
65
65
62,5
67,5
67,
70
72,
5
Plangebietsgrenze
62,5
65
65
62,5
70
72,5
65
67,5
,5
67
67,5
@_A4_Skala.sgs / XXX XX.XX.XX XX:XX:XX / A4_Skala.pdf
-> Skala_...
67,5
70
60
72
,5
65
67,5
65
Maßstab 1:1000
0
5 10
20
30
40
m
VL 7184-1 • 06.03.2014 • Anlage 4.3
Ergebnis der Immissionsberechnungen gemäß DIN 18005
Isophonendarstellung für eine Rechenhöhe h= 9,00 m ü. G. zum Nachtzeitraum
(ohne Bebauungsdämpfung)
5
57,5
60
65
62,
60
55
57,5
62
,5
65
52,5
Box anklicken und
Beurteilungspegel
gewünschte
Skala
in dB(A)
importieren über
<= 35
<= 40
<= 45
<= 50
<= 55
<= 60
<= 65
<= 70
<= 75
<= 80
35 <
40 <
45 <
50 <
55 <
60 <
65 <
70 <
75 <
80 <
-> Datei
50
-> Element
einfügen ...
55
60
65
62,
5
62
57
,5
,5
65
5
52,
55
57,5
-> Skala_...
57
,5
Legende
55
Emissionen Straße
5
57,
57,5
52,5
55
55
Maßstab 1:1000
57,5
60
62,
55
57,5
5
55
55
60
55
57,5
65
Plangebietsgrenze
52,5
62,5
Gebäude
,5
57
@_A4_Skala.sgs
/ XXX XX.XX.XX XX:XX:XX / A4_Skala.pdf
65
Gebäude Planung
0
5 10
20
30
40
m
VL 7184-1 • 06.03.2014 • Anlage 4.4
Darstellung der Lärmpegelbereiche gemäß DIN 4109 flächenhaft im Plangebiet
für eine Rechenhöhe h= 9,00 m ü. G. (ohne Bebauungsdämpfung)
Box anklicken und
Lärmpegelbereiche
gewünschte
Skala
nach DIN 4109
importieren über
Lärmpegelbereich
I
II
III
IV
V
VI
VII
-> Datei
-> Element
einfügen ...
-> Skala_...
Legende
Emissionen Straße
@_A4_Skala.sgs / XXX XX.XX.XX XX:XX:XX / A4_Skala.pdf
Gebäude Planung
Gebäude
Plangebietsgrenze
Maßstab 1:1000
0
5 10
20
30
40
m
VL 7184-1 • 06.03.2014 • Anlage 5
Tabellen 8 und 9 der DIN 4109
Tabelle 8 der DIN 4109: Anforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen (gültig für ein Verhältnis S(W+F) / SG = 0,8)
Spalte
1
2
3
4
Raumarten
Zeile
Lärmpegelbereich
"Maßgeblicher
Außenlärmpegel"
dB(A)
1
2
3
4
5
6
7
I
II
III
IV
V
VI
VII
Aufenthaltsräume in
Bettenräume in
Wohnungen, ÜbernachKrankenanstalten
tungsräume in
und Sanatorien
Beherbergungsstätten,
Unterrichtsräume u.ä.
erf. R'w,res des Außenbauteils in dB
bis 55
56 bis 60
61 bis 65
66 bis 70
71 bis 75
76 bis 80
> 80
35
35
40
45
50
2
30
30
35
40
45
50
)
2
)
)
1
) An Außenbauteile von Räumen, bei denen der eindringende Außenlärm aufgrund der in den Räumen ausgeübten
Tätigkeiten nur einen untergeordneten Beitrag zum Innenraumpegel leistet, werden keine Anforderungen gestellt.
2
2
5
Büroräume 1)
u.ä.
30
30
35
40
45
50
) Die Anforderungen sind hier aufgrund der örtlichen Gegebenheiten festzulegen.
Tabelle 9 der DIN 4109: Korrekturwerte für das erforderliche resultierende Schalldämm-Maß nach Tabelle 8 in Abhängigkeit vom Verhältnis S (W+F) / SG
3
5
6
Spalte/Zeile
1
2
4
7
8
9
10
S(W+F) / SG
1,3
1,0
2,0
2,5
1,6
0,8
0,6
0,5
0,4
1
+2
+1
Korrektur
+5
+4
+3
0
-1
-2
-3
2
S(W+F) / SG: Gesamtfläche des Außenbauteils eines Aufenthaltsraumes in m²
SG:
Grundfläche eines Aufenthaltsraumes in m²
VL 7184-1 • 06.03.2014 • Anlage 6