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Beschlussvorlage (Schallgutachten Verkehr)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
1,7 MB
Datum
08.04.2014
Erstellt
13.03.14, 15:06
Aktualisiert
13.03.14, 15:06

Inhalt der Datei

Peutz Consult GmbH Beratende Ingenieure VBI Messstelle nach § 26 BImSchG zur Ermittlung der Emissionen und Immissionen von Geräuschen und Erschütterungen Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Radmacherstraße in Erfurt VMPA Güteprüfstelle für den Schallschutz im Hochbau Leitung: Dipl.-Phys. Axel Hübel Bericht VL 7184-1 vom 06.03.2014 Dipl.-Ing. Heiko Kremer Staatlich anerkannter Sachverständiger für Schall- und Wärmeschutz Dipl.-Ing. Mark Bless Anschriften: Kolberger Straße 19 40599 Düsseldorf Tel. +49 211 999 582 60 Fax +49 211 999 582 70 dus@peutz.de Martener Straße 535 44379 Dortmund Tel. +49 231 725 499 10 Fax +49 231 725 499 19 dortmund@peutz.de Auftraggeber: Stadt Erftstadt Umwelt- und Planungsamt Rathaus Holzdamm 10 50374 Erftstadt Knesebeckstraße 3 10623 Berlin Tel. +49 30 310 172 16 Fax +49 30 310 172 40 berlin@peutz.de Geschäftsführer: Dipl.-Ing. Gerard Perquin Dr. ir. Martijn Vercammen Dipl.-Ing. Ferry Koopmans AG Düsseldorf HRB Nr. 22586 Ust-IdNr.: DE 119424700 Steuer-Nr.: 106/5721/1489 Bankverbindungen: Bericht-Nr.: VL 7184-1 Datum: 06.03.2014 Niederlassung: Düsseldorf Ref.: AH / VK Stadt-Sparkasse Düsseldorf Konto-Nr.: 220 241 94 BLZ 300 501 10 DE79300501100022024194 BIC: DUSSDEDDXXX Niederlassungen: Mook / Nimwegen, NL Zoetermeer / Den Haag, NL Groningen, NL Paris, F Lyon, F Leuven, B Sevilla, E www.peutz.de Dokument: P:\VL\7184_VL_Erftstadt_Liblar_AH\@Bericht\7184_VL_Rap_01_20140306_StadtErftstadt_VK.odt Inhaltsverzeichnis 1 Situation und Aufgabenstellung....................................................................................3 2 Bearbeitungsgrundlagen, zitierte Normen und Richtlinien.............................................4 3 Örtliche Gegebenheiten und Gebietsnutzungen............................................................5 4 Beurteilungsgrundlagen................................................................................................6 5 Berechnung und Beurteilung der Verkehrslärmimmissionen im Plangebiet...................7 5.1 5.2 5.3 5.4 6 Allgemeine Grundlagen...........................................................................................7 Straßenverkehrslärmemissionen ............................................................................7 Durchführung der Immissionsberechnungen für Verkehrslärm.................................8 Ergebnisse der Immissionsberechnungen und Beurteilung......................................9 Lärmschutzmaßnahmen bezüglich Verkehrslärm.........................................................9 6.1 Allgemeine Erläuterungen.......................................................................................9 6.2 Aktive Schallschutzmaßnahmen...........................................................................10 6.3 Passive Schallschutzmaßnahmen.........................................................................10 7 Zusammenfassung.....................................................................................................15 VL 7184-1 06.03.2014 Seite 2 1 Situation und Aufgabenstellung Für die geplante Bebauungsplanänderung an der Köttinger Straße / Radmacherstraße in Erftstadt-Liblar soll eine schalltechnische Untersuchung durchgeführt werden. Im Planverfahren ist eine Ausweisung als Mischgebiet geplant. Ferner besteht die Planung zu einem konkreten Bauvorhaben. Ein Übersichtslageplan der örtlichen Gegebenheiten und des geplanten Bauvorhabens ist in Anlage 1 dargestellt. Die auf das Plangebiet einwirkenden Geräuschimmissionen aus Verkehrslärm sind mittels eines digitalen Simulationsmodells rechnerisch zu ermitteln. Die im Bereich des Plangebietes vorliegenden Verkehrslärmemissionen und -immissionen der angrenzenden Straßen sind gemäß den Vorgaben der RLS 90 zu ermitteln. Die Beurteilung der rechnerisch ermittelten Geräuschimmissionen (Straßenverkehrslärm) erfolgt im Hinblick auf die Einhaltung der schalltechnischen Orientierungswerte der DIN 18005. Im Falle einer Überschreitung sind die dann erforderlichen passiven Schallschutzmaßnahmen (Lärmpegelbereiche gemäß DIN 4109) im Plangebiet zu kennzeichnen. VL 7184-1 06.03.2014 Seite 3 2 Bearbeitungsgrundlagen, zitierte Normen und Richtlinien Titel / Beschreibung / Bemerkung [1] BImSchG Bundes-Immissionsschutzgesetz [2] DIN 4109 [3] DIN 4109, Beiblatt 1 [4] DIN 18 005, Teil 1 [5] DIN 18 005, Teil 1, Beiblatt 1 [6] [7] RLS-90 Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen Planunterlagen [8] Verkehrszahlen Kat. Datum Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge Schallschutz im Hochbau, Anforderungen und Nachweise Schallschutz im Hochbau, Ausführungsbeispiele und Rechenverfahren Schallschutz im Städtebau – Grundlagen und Hinweise für die Planung Schallschutz im Städtebau – Berechnungsverfahren; Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung Eingeführt mit allgemeinem Rundschreiben Straßenbau Nr. 8/1990 vom 10.4.1990 Zur Verfügung gestellt durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellt durch die Stadt Erftstadt G Aktuelle Fassung N November 1989 N November 1989 N Juli 2002 N Mai 1987 RIL 1990 P Stand: 24.06.2013 P 26.02.2014 Kategorien: G V VV RdErl. Gesetz Verordnung Verwaltungsvorschrift Runderlass N RIL Lit P Norm Richtlinie Buch, Aufsatz, Bericht Planunterlagen / Betriebsangaben VL 7184-1 06.03.2014 Seite 4 3 Örtliche Gegebenheiten und Gebietsnutzungen Das Plangebiet liegt im Nordosten des Stadtteils Erftstadt-Liblar. Das Plangebiet liegt zwischen der Köttinger Straße, der B 256 und der Radmacherstraße. Einen Lageplan mit Darstellung des Plangebietes, der Immissionsorte und den örtlichen Gegebenheiten zeigt die Anlage 1. Bei den auf das Plangebiet einwirkenden maßgeblichen Verkehrswegen handelt es sich um die Köttinger Straße, die B 256 und die Radmacherstraße. Für das Plangebiet wird eine Gebietsnutzung entsprechend eines Mischgebietes (MI) angesetzt. VL 7184-1 06.03.2014 Seite 5 4 Beurteilungsgrundlagen Für die städtebauliche Planung ist die Beurteilung der Schallimmissionen aus Verkehrslärm auf Grundlage der DIN 18005, Schallschutz im Städtebau, durchzuführen. Die anzustrebenden schalltechnischen Orientierungswerte sind in der DIN 18005, Schallschutz im Städtebau, Beiblatt 1, aufgeführt. Für das Plangebiet wird eine Gebietsnutzung entsprechend eines Mischgebietes (MI) angesetzt. Innerhalb der vorliegenden Untersuchung wird die Einhaltung der in der nachfolgenden Tabelle 4.1 aufgeführten schalltechnischen Orientierungswerte geprüft: Tabelle 4.1: Schalltechnische Orientierungswerte nach DIN 18005, Beiblatt 1 Gebietsausweisung Schalltechnische Orientierungswerte [dB(A)] tags nachts Reine Wohngebiete (WR) 50 40 Allgemeine Wohngebiete (WA) 55 45 Dorfgebiete (MD) und Mischgebiete (MI) 60 50 Kerngebiete (MK) und Gewerbegebiete (GE) 65 55 In Beiblatt 1 zu DIN 18005, Teil 1 heißt es zu der Problematik der Überschreitung der schalltechnischen Orientierungswerte: "In vorbelasteten Bereichen, insbesondere bei vorhandener Bebauung, bestehenden Verkehrswegen und Gemengelagen, lassen sich sie Orientierungswerte oft nicht einhalten. Wo im Rahmen einer Abwägung mit plausibler Begründung von den Orientierungswerten abgewichen werden soll, sollte möglichst ein Ausgleich durch andere geeignete Maßnahmen (z.B. geeignete Gebäudeanordnung und Grundrissgestaltung, bauliche Schallschutzmaßnahmen, insbesondere für Schlafräume) vorgesehen und planungsrechtlich abgesichert werden." VL 7184-1 06.03.2014 Seite 6 5 5.1 Berechnung und Beurteilung der Verkehrslärmimmissionen im Plangebiet Allgemeine Grundlagen Die Geräuschbelastung durch Verkehrslärm innerhalb des Plangebietes wird rechnerisch gemäß der RLS-90 für Straßenlärm ermittelt und anhand der schalltechnischen Orientierungswerte nach Beiblatt 1 zu Teil 1 der DIN 18005 im Plangebiet beurteilt. Bei den auf das Plangebiet einwirkenden maßgeblichen Verkehrswegen handelt es sich um die Köttinger Straße, die B 256 und die Radmacherstraße. Ausgehend von der Fahrzeugdichte sowie der Geschwindigkeit und weiteren Parametern wird als Ausgangspunkt für die weiteren Berechnungen die sogenannte Emission berechnet. Der Emissionspegel ist nur eine Eingangsgröße für die weiteren Berechnungen. Der Emissionsschallpegel eines Verkehrsweges bezieht sich auf einen Abstand von 25 m vom jeweiligen Fahrstreifen. Ausgehend von den so berechneten Emissionspegeln wird dann die Immission in Form des sogenannten Beurteilungspegels an Immissionsorten berechnet. Bei Überschreitung der schalltechnischen Orientierungswerte der DIN 18005 sind Schallschutzmaßnahmen vorzusehen. Ein Übersichtslageplan des digitalen Simulationsmodells zum Verkehrslärm im Plangebiet ist in Anlage 1 dargestellt. 5.2 Straßenverkehrslärmemissionen Die Berechnung der maßgeblichen Verkehrsstärke erfolgte auf Grundlage der von der Stadt Erftstadt zur Verfügung gestellten Verkehrszahlen [8]. Die Berechnung der Emissionspegel als Ausgangsgröße für die Berechnung der Schallimmissionen aus Straßenverkehr erfolgt gemäß der RLS-90 [6]. VL 7184-1 06.03.2014 Seite 7 Die Festlegung der für die schalltechnische Untersuchung anzusetzenden DTV-Werte und Lkw-Anteile erfolgte auf der sicheren Seite, um evtl. auftretenden Erhöhungen der prognostizierten Verkehrszahlen Rechnung zu tragen („worst-case“-Ansatz). Die Berechnung der Emissionspegel ausgehend von der Fahrzeugdichte sowie der Geschwindigkeit und weiteren Parametern ist in Anlage 2 dokumentiert. Die den Berechnungen zugrunde gelegten Emissionspegel sind in der folgenden Tabelle 5.1 zusammengefasst. Tabelle 5.1: Emissionspegel (Summe beider Fahrtrichtungen) Straße Geschwindigkeit v [km/h] Verkehrs- Lkw- Emissions- werte DTV Anteile [%] pegel [dB(A)] [Kfz/24h] Tag Nacht Tag Nacht B 265 (je Fahrtrichtung) 100/80* 7.000 8,3 8,3 65,7 58,4 B 265 (je Fahrtrichtung) 70/70* 7.000 8,3 8,3 63,6 56,2 50/50* 8.400 10,0 5,0 62,8 52,2 Köttinger Straße (südlicher Teil) 50/50* 7.800 6,5 3,3 61,3 51,0 Radmacherstraße 50/50* 800 20,0 10,0 54,8 45,2 Köttinger Straße (nördlicher Teil) *) höchstzulässige Geschwindigkeit Pkw/ höchstzulässige Geschwindigkeit Lkw Der Emissionspegel eines Verkehrsweges bezieht sich auf einen Abstand von 25 m von der jeweiligen Fahrspur. 5.3 Durchführung der Immissionsberechnungen für Verkehrslärm Ausgehend von den berechneten Emissionsschallpegeln werden die Immissionen, d.h. die individuellen Geräuschbelastungen für die jeweiligen Immissionsorte an den Baugrenzen des Bauvorhabens (s. Anlage 1) mit dem Programm Soundplan Version 6.4 errechnet. Die Berechnungen der Immissionsschallpegel wurden für Straßenverkehrslärm nach der RLS-90 durchgeführt. Das Ergebnis der Immissionsberechnung ist der sogenannte Beurteilungspegel, d.h. der mit Zu- und Abschlägen versehene physikalische Zahlenwert des energieäquivalenten, A-bewerteten Dauerschallpegels. VL 7184-1 06.03.2014 Seite 8 Bei der Immissionsberechnung wird die abschirmende und reflektierende Wirkung bereits bestehender Gebäude im Umfeld berücksichtigt. Die Berechnungen erfolgten sowohl als Einzelpunktberechnung geschossweise entlang der Fassaden des Bauvorhabens sowie als flächenhafte Isophonenberechnungen (beide ohne Berücksichtigung der Bebauungsdämpfung der geplanten Gebäude) für eine Berechnungshöhe von h = 3,50 m/ 9,00 m über Gelände getrennt für den Tages- und den Nachtzeitraum. Für die geplanten Baukörper werden die Orientierungswerte für ein Mischgebiet von 60 dB(A) tags / 50 dB(A) nachts herangezogen. 5.4 Ergebnisse der Immissionsberechnungen und Beurteilung Die Berechnung der Beurteilungspegel innerhalb des Plangebietes erfolgte in Form von Einzelpunktberechnungen getrennt für den Tages- und Nachtzeitraum entlang der Fassaden des Bauvorhabens (ohne Berücksichtigung der Bebauungsdämpfung des geplanten Gebäudes). Die Ergebnisse der Einzelpunktberechnungen sind in Anlage 3 dargestellt. Weiterhin erfolgten flächenhafte Isophonenberechnungen (ohne Berücksichtigung der Bebauungsdämpfung des geplanten Gebäudes). Wie die Berechnungsergebnisse in Anlage 3 zeigen, ergeben sich am geplanten Gebäude Beurteilungspegel zwischen 55 und 64 dB(A) zum Zeitraum des Tages und zwischen 47 und 55 dB(A) zum Nachtzeitraum. Das bedeutet, dass innerhalb des Plangebietes Überschreitungen des schalltechnischen Orientierungswertes von 60 dB(A) tags/ 50 dB(A) nachts in Höhe von bis zu 4 dB(A) tags und 5 dB(A) nachts vorliegen. 6 6.1 Lärmschutzmaßnahmen bezüglich Verkehrslärm Allgemeine Erläuterungen Zum Schutz gegen Lärm ist grundsätzlich eine Vielzahl von Maßnahmen möglich. Diese können sich auf die eigentliche Schallquelle, auf den Übertragungsweg zwischen Schallquelle und Empfänger und auf den Bereich des eigentlichen Empfängers beziehen. VL 7184-1 06.03.2014 Seite 9 Bei Lärmschutzmaßnahmen wird zwischen aktiven und passiven Maßnahmen unterschieden, wobei sich aktive Maßnahmen auf die eigentliche Schallquelle bzw. den Schallausbreitungsweg beziehen und passive Maßnahmen auf den Bereich des Empfängers beschränkt sind. 6.2 Aktive Schallschutzmaßnahmen Innerhalb des Plangebiets werden die schalltechnischen Orientierungswerte der DIN 18005 ca.5 dB(A) tags/nachts durch die Verkehrslärmimmissionen überschritten. Grundsätzlich ist bei der Planung von Schallschutzmaßnahmen aktiven Maßnahmen (Schallschutzwänden / -wällen) der Vorzug vor passiven Maßnahmen an den Gebäuden zu geben. Der aktive Schallschutz müsste entlang der Kettwiger Straße eine Höhe entsprechend Traufhöhe des Gebäudes um die Obergeschosse zu schützen aufweisen. Bei 6 m Höhe wäre die städtebauliche Situation nicht vertretbar. Bei den vorliegenden Überschreitungen von ca. 5 dB(A) und der städtebaulichen Situation, die gegen aktiven Schallschutz spricht, wird alleiniger passiver Schallschutz festgesetzt. 6.3 Passive Schallschutzmaßnahmen Zum Schutz der Empfängerseite vor erhöhten Schallimmissionen sind verschiedene passive Schallschutzmaßnahmen möglich. Dies sind z.B.: • Akustisch günstige Orientierung der Räume • Einbau schalldämmender Fenster • Erhöhung der Schalldämmung der Fassade • Akustisch günstige Ausbildung bzw. Anordnung der Freibereiche / Aufenthaltsbereiche • Erhöhung der Schallabsorption in lärmempfindlichen Räumen Eine Vielzahl der vorgenannten Maßnahmen bezieht sich auf den eigentlichen Planzustand der zu errichtenden Gebäude und obliegt dem Bauträger bzw. dem zukünftigen Nutzer der entsprechenden Gebäude bzw. sind für bestehende Bebauungen und Nutzungen kaum anzuwenden. In den Fällen, in denen die errechneten Geräuschbelastungen oberhalb der gebietsabhängigen schalltechnischen Orientierungswerte liegen, werden vom Aufsteller des Bebauungsplanes so genannte „Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinflüssen“ in Form einer Kennzeichnung von Lärmpegelbereichen zum passiven Schallschutz gemäß DIN 4109 [2] getroffen. VL 7184-1 06.03.2014 Seite 10 • Erläuterungen zu Außenlärmpegeln und Lärmpegelbereichen Zur Festsetzung von passiven Lärmschutzmaßnahmen gemäß DIN 4109 sind die so genannten "maßgeblichen Außenlärmpegel", bezogen auf den Zeitraum des Tages (06.00 Uhr bis 22.00 Uhr), heranzuziehen. Hierbei unterscheiden sich die maßgeblichen Außenlärmpegel bei Verkehrslärm von den berechneten Beurteilungspegeln zum Zeitraum des Tages durch einen Zuschlag von 3 dB(A). Die maßgeblichen Außenlärmpegel werden nach DIN 4109 Lärmpegelbereichen mit einer Bereichsbreite von 5 dB zugeordnet. In Abhängigkeit von diesen Lärmpegelbereichen ergeben sich individuelle Anforderungen an die Luftschalldämmung der Außenbauteile. • Erläuterungen zu schalltechnischen Anforderungen an Außenbauteile In der Tabelle 8 der DIN 4109 ist eine Staffelung der schalltechnischen Anforderung an die Dämmung der Außenbauteile von Aufenthaltsräumen in Abhängigkeit vom Außenpegel bzw. dem Lärmpegelbereich wiedergegeben. Hinweis: Diese Zuordnung gilt für ein Verhältnis von Gesamtfläche des Außenbauteiles (Fassade) zu Grundfläche des Aufenthaltsraumes von 0,8. Bei anderen baulichen Gegebenheiten ergeben sich etwas abweichende Verhältnisse. Diese Tabellen 8 und 9 der DIN 4109 [2] sind in Anlage 6 dargestellt. In der Ergebnistabelle der Anlage 3 sind die nach DIN 4109 ermittelten maßgeblichen Außenlärmpegel und die zugehörigen Lärmpegelbereiche aufgeführt. Im Lageplan der Anlage 5 sind die Lärmpegelbereiche nach DIN 4109 flächig für das Plangebiet berechnet. Entsprechend der berechneten maßgeblichen Außenlärmpegel und der hieraus resultierenden Lärmpegelbereiche ergeben sich Anforderungen an die Schalldämmung der Außenbauteile der Gebäude überwiegend entsprechend Lärmpegelbereich IV. Im nördlichen Bereich innerhalb der Baugrenze liegt eine Anforderung gemäß Lärmpegelbereich I vor. • Anforderungen an das Bauvorhaben: Entsprechend der berechneten maßgeblichen Außenlärmpegel und der hieraus resultierenden Lärmpegelbereiche ergeben sich Anforderungen an die Schalldämmung der VL 7184-1 06.03.2014 Seite 11 Außenbauteile der Gebäude, wenn die Fassadenorientierung und Geschossigkeit berücksichtigt wird, entsprechend Lärmpegelbereich II bis Lärmpegelbereich IV. Dabei ist zu beachten, dass die Anforderung bis einschließlich des Lärmpegelbereiches III für Wohnnutzung in der Regel keine "echten" Anforderungen an die Fassadendämmung darstellen, da diese Anforderung bereits von den heute aus Wärmeschutzgründen erforderlichen Isolierglasfenstern bei ansonsten üblicher Massivbauweise normalerweise bei entsprechendem Flächenverhältnis von Außenwand zu Fenster erfüllt wird. • Anforderungen an Wände / Fenster In den Spalten 3 bis 5 der o.g. Tabelle 8 der DIN 4109 wird die resultierende Schalldämmung des Gesamtaußenbauteiles (Wand einschließlich Fenster etc.) eingeführt. Abhängig von den Flächenverhältnissen Wand/Fenster und der tatsächlichen Dämmung der Außenwand sowie der Größe und der Nutzung des Raumes kann dann im späteren bauaufsichtlichen Verfahren das erforderliche Schalldämmmaß des Fensters berechnet werden. Durch dieses Verfahren kann eine Überdimensionierung der Fenster etc. vermieden werden, indem den individuellen Gegebenheiten der Gebäudekonstruktion Rechnung getragen wird. Geht man von üblichen Flächenverhältnissen von maximal 40 % Fenster zu 60 % Wandfläche aus, so können die Schutzklassen der Fenster abgeschätzt werden. Hiernach ergeben sich folgende Schalldämmwerte jeweils für die Wand und für das Fenster. Bei Gebäuden mit einem höheren Fensteranteil ergeben sich entsprechend andere Anforderungen an die Verglasung bzw. höhere Schallschutzklassen der Fenster. Für Wohnräume: Tabelle 6.1: Abgeschätzte Schalldämmwerte der Außenbauteile nach DIN 4109 für Wohnräume, max. 40 % Fensterfläche. Lärmpegelbereich Schallschutzerf. R'w,res erf. R'w,Wand erf. R'w,Fenster klasse der Fenster I und II 30 dB 35 dB 25 dB 1 III 35 dB 40 dB 30 dB 2 IV 40 dB 45 dB 35 dB 3 V 45 dB 50 dB 40 dB 4 VL 7184-1 06.03.2014 Seite 12 VL 7184-1 06.03.2014 Seite 13 Für Büroräume: Tabelle 6.2: Abgeschätzte Schalldämmwerte der Außenbauteile nach DIN 4109 für Büroräume, max. 40 % Fensterfläche. Lärmpegel- Schallschutzerf. R'w,res erf. R'w,Wand erf. R'w,Fenster II 30 dB 35 dB 25 dB 1 III 30 dB 35 dB 25 dB 1 IV 35 dB 40 dB 30 dB 2 V 40 dB 45 dB 35 dB 3 bereich klasse der Fenster Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens ist, als Bestandteil der Bauvorlagen, auf den Einzelfall abgestellt der Nachweis der konkret erforderlichen Schallschutzmaßnahmen zu erbringen. VL 7184-1 06.03.2014 Seite 14 Anlagenverzeichnis Anlage 1 Übersichtslageplan mit Darstellung des geplanten Gebäudes und der Immissionsorte Anlage 2 Berechnung der Emissionspegel für Straßenverkehr gemäß RLS-90 Anlage 3 Ergebnis der Immissionsberechnungen gemäß DIN 18005 / DIN 4109 – Verkehrslärm am Baukörper (ohne Bebauungsdämpfung) Anlage 4 Ergebnis der Immissionsberechnungen gemäß DIN 18005 – Isophonendarstellungen tags und nachts Anlage 5 Darstellung der Lärmpegelbereiche gemäß DIN 4109 flächenhaft im Plangebiet für eine Rechenhöhe h = 9,00 m über Gelände (ohne Bebauungsdämpfung) Anlage 6 Tabellen 8 und 9 der DIN 4109 VL 7184-1 06.03.2014 Seite 16 Übersichtslageplan mit Darstellung des geplanten Gebäudes und der Immissionsorte Box anklicken und Legende gewünschte Skala Emissionen Straße importieren über Gebäude Planung Gebäude -> Datei Immissionsort mit Nr. 1 -> Element einfügen ... -> Skala_... @_A4_Skala.sgs / XXX XX.XX.XX XX:XX:XX / A4_Skala.pdf 08 01 07 02 06 03 05 04 Maßstab 1:2000 0 10 20 40 60 80 m VL 7184-1 • 06.03.2014 • Anlage 1 Berechnung der Emissionspegel für Straßenverkehr gemäß RLS 90 Straßenbezeichnung: B 265 (je Fahrtrichtung) Straßengattung: Bundesstraße DTV-Wert (Kfz/24h): Verkehrswerte - Kfz/h: Tag: 420 Nacht: 77 Emissionspegel: Tag Nacht 7000 LKW-Anteil [%]: Tag: 8,3 Nacht: 8,3 Straßenoberfläche: Aspahltbeton, Splittmastixasphalt, nicht geriffelter Gußasphalt Geschwindigkeiten [km/h]: PKW: 100 LKW: 80 Steigung/Gefälle: 0,0% Lm25 DStrO Dv DStg Lm,E [dB(A)] Straßenbezeichnung: B 265 (je Fahrtrichtung) Straßengattung: Bundesstraße DTV-Wert (Kfz/24h): Verkehrswerte - Kfz/h: Tag: 420 Nacht: 77 Lm25 DStrO Dv DStg Lm,E [dB(A)] Straßenbezeichnung: Köttinger Straße (nördlicher Teil) Straßengattung: Landes-, Kreisstraße DTV-Wert (Kfz/24h): Verkehrswerte - Kfz/h: Tag: 504 Nacht: 67 Lm25 DStrO Dv DStg Lm,E [dB(A)] Straßenbezeichnung: Köttinger Straße (südlicher Teil) Straßengattung: Landes-, Kreisstraße DTV-Wert (Kfz/24h): Verkehrswerte - Kfz/h: Tag: 468 Nacht: 62 Lm25 DStrO Dv DStg Lm,E [dB(A)] Straßenbezeichnung: Radmacherstraße Straßengattung: Gemeindestraße Verkehrswerte - Kfz/h: Tag: 48 DTV-Wert (Kfz/24h): Nacht: 9 Lm25 DStrO Dv DStg Lm,E [dB(A)] Datei: RLS_90 / Blatt: Anlage 2 65,8 0,0 -2,2 0,0 58,4 0,0 -2,2 0,0 63,6 56,2 66,9 0,0 -4,1 0,0 57,1 0,0 -4,9 0,0 62,8 52,2 65,9 0,0 -4,6 0,0 56,3 0,0 -5,3 0,0 61,3 51,0 Emissionspegel: Tag Nacht 800 LKW-Anteil [%]: Tag: 20,0 Nacht: 10,0 Straßenoberfläche: Aspahltbeton, Splittmastixasphalt, nicht geriffelter Gußasphalt Geschwindigkeiten [km/h]: PKW: 50 LKW: 50 Steigung/Gefälle: 0,0% 58,4 Emissionspegel: Tag Nacht 7800 LKW-Anteil [%]: Tag: 6,5 Nacht: 3,3 Straßenoberfläche: Aspahltbeton, Splittmastixasphalt, nicht geriffelter Gußasphalt Geschwindigkeiten [km/h]: PKW: 50 LKW: 50 Steigung/Gefälle: 0,0% 65,7 Emissionspegel: Tag Nacht 8400 LKW-Anteil [%]: Tag: 10,0 Nacht: 5,0 Straßenoberfläche: Aspahltbeton, Splittmastixasphalt, nicht geriffelter Gußasphalt Geschwindigkeiten [km/h]: PKW: 50 LKW: 50 Steigung/Gefälle: 0,0% 58,4 0,0 -0,1 0,0 Emissionspegel: Tag Nacht 7000 LKW-Anteil [%]: Tag: 8,3 Nacht: 8,3 Straßenoberfläche: Aspahltbeton, Splittmastixasphalt, nicht geriffelter Gußasphalt Geschwindigkeiten [km/h]: PKW: 70 LKW: 70 Steigung/Gefälle: 0,0% 65,8 0,0 -0,1 0,0 58,3 0,0 -3,5 0,0 49,3 0,0 -4,1 0,0 54,8 45,2 VL 7184-1 • 06.03.2014 • Anlage 2 Ergebnis der Immissionsberechnungen gemäß DIN 18005 Verkehr/ DIN 4109 Verkehrslärm am Baukörper (ohne Bebauungsdämpfung) Immissionspunkt IP Name 1 01 2 geplantes Bauvorhaben 02 geplantes Bauvorhaben 03 geplantes Bauvorhaben 04 geplantes Bauvorhaben 05 geplantes Bauvorhaben 06 geplantes Bauvorhaben 07 geplantes Bauvorhaben 08 geplantes Bauvorhaben Gebietseinstufung Fassaden- Geschoss orientierung 3 O O O O O O O O O S S S W W W W W W W W W N N N 4 EG 1.OG 2.OG EG 1.OG 2.OG EG 1.OG 2.OG EG 1.OG 2.OG EG 1.OG 2.OG EG 1.OG 2.OG EG 1.OG 2.OG EG 1.OG 2.OG 5 MI MI MI MI MI MI MI MI MI MI MI MI MI MI MI MI MI MI MI MI MI MI MI MI Schalltechnischer Orientierungswert Beurteilungspegel Tag dB(A) 6 60 60 60 60 60 60 60 60 60 60 60 60 60 60 60 60 60 60 60 60 60 60 60 60 Tag dB(A) 8 61,1 63,3 63,9 61,3 63,2 63,8 61,2 63,0 63,6 58,3 59,5 60,1 55,4 56,7 57,5 55,4 56,6 57,6 58,7 60,3 61,9 59,6 61,2 62,8 Nacht dB(A) 7 50 50 50 50 50 50 50 50 50 50 50 50 50 50 50 50 50 50 50 50 50 50 50 50 Nacht dB(A) 9 50,7 52,9 53,6 50,9 52,8 53,4 50,8 52,7 53,3 48,6 49,7 50,4 47,2 48,5 49,7 47,7 48,9 50,1 51,3 52,9 54,6 51,4 53,1 54,8 Überschreitung des Orientierungswertes Tag dB(A) 10 1,1 3,3 3,9 1,3 3,2 3,8 1,2 3,0 3,6 0,1 0,3 1,9 1,2 2,8 Nacht dB(A) 11 0,7 2,9 3,6 0,9 2,8 3,4 0,8 2,7 3,3 0,4 0,1 1,3 2,9 4,6 1,4 3,1 4,8 Maßgeblicher Außenlärmpegel Lärmpegelbereich 12 65 67 67 65 67 67 65 66 67 62 63 64 59 60 61 59 60 61 62 64 65 63 65 66 13 III IV IV III IV IV III IV IV III III III II II III II II III III III III III III IV VL 7184-1 · 06.03.2014 · Anlage 3.1 SoundPLAN 6.4 Ergebnis der Immissionsberechnungen gemäß DIN 18005 Isophonendarstellung für eine Rechenhöhe h= 3,50 m ü. G. zum Tageszeitraum (ohne Bebauungsdämpfung) 70 75 72 ,5 ,5 65 67 75 ,5 75 72 70 67, 72 ,5 -> Datei 70 5 65 75 Legende 57,5 65 67, 5 75 72, 70 -> Skala_... 60 62,5 70 72,5 5 67, 62,5 65 5 72, 60 ,5 25 55 75 ,5 75 67,5 -> Element einfügen ... 72 70 5 62, <= 35 <= 40 <= 45 <= 50 <= 55 <= 60 <= 65 <= 70 <= 75 <= 80 35 < 40 < 45 < 50 < 55 < 60 < 65 < 70 < 75 < 80 < 57,5 65 5 60 62,5 65 5 70 72, 67,5 65 75 70 Box anklicken und Beurteilungspegel gewünschte Skala in dB(A) importieren über Emissionen Straße 60 65 67,5 65 70 72, 5 75 7 62 ,5 5 67, ,5 62,5 0 65 70 67,5 Maßstab 1:1000 70 5 60 65 62,5 62, 65 67,5 65 65 65 70 72,5 62,5 0 65 7 72,5 72,5 67 ,5 75 70 655570255,5,50 62 75 67,5 Gebäude Plangebietsgrenze 62,5 5 @_A4_Skala.sgs / XXX XX.XX.XX XX:XX:XX / A4_Skala.pdf ,5 72 Gebäude Planung 5 10 20 30 40 m VL 7184-1 • 06.03.2014 • Anlage 4.1 57 ,5 60 62 ,5 70 62,5 65 ,5 62 60 57 ,5 -> Datei -> Element einfügen ... 55 60 -> Skala_... 47,5 Legende 52 ,5 62, 5 52,5 55 57,5 60 55 57,5 60 57 ,5 70 65 67 ,5 5 67, <= 35 <= 40 <= 45 <= 50 <= 55 <= 60 <= 65 <= 70 <= 75 <= 80 35 < 40 < 45 < 50 < 55 < 60 < 65 < 70 < 75 < 80 < 42 45,550 65 50 55 62, 5 Box anklicken und Beurteilungspegel gewünschte Skala in dB(A) importieren über 52,5 55 57,5 60 57,5 60 65 67 67 ,5 ,5 Ergebnis der Immissionsberechnungen gemäß DIN 18005 Isophonendarstellung für eine Rechenhöhe h= 3,50 m ü. G. zum Nachtzeitraum (ohne Bebauungsdämpfung) Emissionen Straße 5 65 ,5 Plangebietsgrenze 55 60 62,5 52,5 55 ,5 60 57 5 55 57, 60 70 50 57,5 67, 67 ,5 67,5 Gebäude 52 542,5 524,5 ,5 7 500 44 65 67,5 52,5 55 55 Maßstab 1:1000 55 52, 0 55 60 57,5 57,5 ,5 52 5 55 60 57,5 62, 57 ,5 55 60 67, @_A4_Skala.sgs / XXX XX.XX.XX XX:XX:XX / A4_Skala.pdf 5 Gebäude Planung 5 10 20 30 40 m 5 VL 7184-1 • 06.03.2014 • Anlage 4.2 Ergebnis der Immissionsberechnungen gemäß DIN 18005 Isophonendarstellung für eine Rechenhöhe h= 9,00 m ü. G. zum Tageszeitraum (ohne Bebauungsdämpfung) 70 72 ,5 70 5 ,5 67,5 67, Box anklicken und Beurteilungspegel gewünschte Skala in dB(A) importieren über 60 72 ,5 67 <= 35 <= 40 <= 45 <= 50 <= 55 <= 60 <= 65 <= 70 <= 75 <= 80 35 < 40 < 45 < 50 < 55 < 60 < 65 < 70 < 75 < 80 < -> Datei 62,5 -> Element einfügen ... 65 65 72,5 67 ,5 70 Legende Emissionen Straße Gebäude Planung 62,5 67 ,5 65 ,5 62 Gebäude 5 62,5 65 65 62,5 67,5 67, 70 72, 5 Plangebietsgrenze 62,5 65 65 62,5 70 72,5 65 67,5 ,5 67 67,5 @_A4_Skala.sgs / XXX XX.XX.XX XX:XX:XX / A4_Skala.pdf -> Skala_... 67,5 70 60 72 ,5 65 67,5 65 Maßstab 1:1000 0 5 10 20 30 40 m VL 7184-1 • 06.03.2014 • Anlage 4.3 Ergebnis der Immissionsberechnungen gemäß DIN 18005 Isophonendarstellung für eine Rechenhöhe h= 9,00 m ü. G. zum Nachtzeitraum (ohne Bebauungsdämpfung) 5 57,5 60 65 62, 60 55 57,5 62 ,5 65 52,5 Box anklicken und Beurteilungspegel gewünschte Skala in dB(A) importieren über <= 35 <= 40 <= 45 <= 50 <= 55 <= 60 <= 65 <= 70 <= 75 <= 80 35 < 40 < 45 < 50 < 55 < 60 < 65 < 70 < 75 < 80 < -> Datei 50 -> Element einfügen ... 55 60 65 62, 5 62 57 ,5 ,5 65 5 52, 55 57,5 -> Skala_... 57 ,5 Legende 55 Emissionen Straße 5 57, 57,5 52,5 55 55 Maßstab 1:1000 57,5 60 62, 55 57,5 5 55 55 60 55 57,5 65 Plangebietsgrenze 52,5 62,5 Gebäude ,5 57 @_A4_Skala.sgs / XXX XX.XX.XX XX:XX:XX / A4_Skala.pdf 65 Gebäude Planung 0 5 10 20 30 40 m VL 7184-1 • 06.03.2014 • Anlage 4.4 Darstellung der Lärmpegelbereiche gemäß DIN 4109 flächenhaft im Plangebiet für eine Rechenhöhe h= 9,00 m ü. G. (ohne Bebauungsdämpfung) Box anklicken und Lärmpegelbereiche gewünschte Skala nach DIN 4109 importieren über Lärmpegelbereich I II III IV V VI VII -> Datei -> Element einfügen ... -> Skala_... Legende Emissionen Straße @_A4_Skala.sgs / XXX XX.XX.XX XX:XX:XX / A4_Skala.pdf Gebäude Planung Gebäude Plangebietsgrenze Maßstab 1:1000 0 5 10 20 30 40 m VL 7184-1 • 06.03.2014 • Anlage 5 Tabellen 8 und 9 der DIN 4109 Tabelle 8 der DIN 4109: Anforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen (gültig für ein Verhältnis S(W+F) / SG = 0,8) Spalte 1 2 3 4 Raumarten Zeile Lärmpegelbereich "Maßgeblicher Außenlärmpegel" dB(A) 1 2 3 4 5 6 7 I II III IV V VI VII Aufenthaltsräume in Bettenräume in Wohnungen, ÜbernachKrankenanstalten tungsräume in und Sanatorien Beherbergungsstätten, Unterrichtsräume u.ä. erf. R'w,res des Außenbauteils in dB bis 55 56 bis 60 61 bis 65 66 bis 70 71 bis 75 76 bis 80 > 80 35 35 40 45 50 2 30 30 35 40 45 50 ) 2 ) ) 1 ) An Außenbauteile von Räumen, bei denen der eindringende Außenlärm aufgrund der in den Räumen ausgeübten Tätigkeiten nur einen untergeordneten Beitrag zum Innenraumpegel leistet, werden keine Anforderungen gestellt. 2 2 5 Büroräume 1) u.ä. 30 30 35 40 45 50 ) Die Anforderungen sind hier aufgrund der örtlichen Gegebenheiten festzulegen. Tabelle 9 der DIN 4109: Korrekturwerte für das erforderliche resultierende Schalldämm-Maß nach Tabelle 8 in Abhängigkeit vom Verhältnis S (W+F) / SG 3 5 6 Spalte/Zeile 1 2 4 7 8 9 10 S(W+F) / SG 1,3 1,0 2,0 2,5 1,6 0,8 0,6 0,5 0,4 1 +2 +1 Korrektur +5 +4 +3 0 -1 -2 -3 2 S(W+F) / SG: Gesamtfläche des Außenbauteils eines Aufenthaltsraumes in m² SG: Grundfläche eines Aufenthaltsraumes in m² VL 7184-1 • 06.03.2014 • Anlage 6