Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
1,2 MB
Datum
08.04.2014
Erstellt
13.03.14, 15:06
Aktualisiert
13.03.14, 15:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Peutz Consult GmbH
Beratende Ingenieure VBI
Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan „Radmacherstraße“ in ErftstadtLiblar
Ermittlung und Beurteilung der Gewerbelärmimmissionen des
Betriebes Franz Josef Brüls GmbH im Plangebiet gemäß
TA Lärm
Bericht VL 7184-2 vom 06.03.2014
Messstelle nach
§ 26 BImSchG zur
Ermittlung der Emissionen
und Immissionen von
Geräuschen und
Erschütterungen
VMPA Güteprüfstelle
für den Schallschutz
im Hochbau
Leitung:
Dipl.-Phys. Axel Hübel
Dipl.-Ing. Heiko Kremer
Staatlich anerkannter
Sachverständiger für
Schall- und Wärmeschutz
Dipl.-Ing. Mark Bless
Anschriften:
Kolberger Straße 19
40599 Düsseldorf
Tel. +49 211 999 582 60
Fax +49 211 999 582 70
dus@peutz.de
Martener Straße 535
44379 Dortmund
Tel. +49 231 725 499 10
Fax +49 231 725 499 19
dortmund@peutz.de
Auftraggeber:
Stadt Erftstadt
Umwelt- und Planungsamt
Holzdamm 10
50374 Erftstadt
Knesebeckstraße 3
10623 Berlin
Tel. +49 30 310 172 16
Fax +49 30 310 172 40
berlin@peutz.de
Geschäftsführer:
Dipl.-Ing. Gerard Perquin
Dr. ir. Martijn Vercammen
Dipl.-Ing. Ferry Koopmans
AG Düsseldorf
HRB Nr. 22586
Ust-IdNr.: DE 119424700
Steuer-Nr.: 106/5721/1489
Bankverbindungen:
Stadt-Sparkasse Düsseldorf
Konto-Nr.: 220 241 94
BLZ 300 501 10
DE79300501100022024194
BIC: DUSSDEDDXXX
Bericht-Nr.:
VL 7184-2
Datum:
06.03.2014
Niederlassung:
Düsseldorf
Ref.:
AK
Niederlassungen:
Mook / Nimwegen, NL
Zoetermeer / Den Haag, NL
Groningen, NL
Paris, F
Lyon, F
Leuven, B
Sevilla, E
www.peutz.de
Dokument: P:\VL\7184_VL_Erftstadt_Liblar_AH\@Bericht_02\7184_VL_Rap_02_20140306_StadtErftstadt_AK.odt
Inhaltsverzeichnis
1
Situation und Aufgabenstellung....................................................................................3
2
Bearbeitungsgrundlagen, zitierte Normen und Richtlinien.............................................4
3
Örtliche Gegebenheiten und Nutzungsansätze.............................................................6
4
Beurteilungsgrundlagen ...............................................................................................7
4.1 Immissionsrichtwerte der TA Lärm...........................................................................7
4.2 Ermittlung und Beurteilung von Geräuschimmissionen durch Messung sowie eine
detaillierte Prognose................................................................................................8
5
Ermittlung der Schallimmissionen...............................................................................10
5.1 Allgemeine Vorgehensweise..................................................................................10
5.2 Luftschallmessungen.............................................................................................10
5.2.1 Ort, Zeit und Durchführung der Luftschallmessungen...................................10
5.2.2 Schallausbreitungsbedingungen, Betriebsweise und Anlagenauslastung......11
5.2.3 Verwendete Messgeräte..............................................................................11
5.2.4 Ergebnisse der Luftschallmessungen...........................................................11
5.3 Schallemissionsgrößen.........................................................................................12
5.3.1 Pkw-, Kleintransporter- und Lkw-Fahrvorgänge............................................12
5.3.2 Einzelgeräusche Lkw/Kleintransporter.........................................................13
5.3.3 Pkw-Parkbewegungen.................................................................................15
5.3.4 Schallabstrahlung der Halle.........................................................................15
5.3.5 Verladevorgänge auf der Freifläche.............................................................16
5.4 Ergebnisse der Immissionsberechnungen und deren Beurteilung ..........................17
5.5 Kurzzeitige Geräuschspitzen.................................................................................18
5.6 Tieffrequente Geräusche, Ton-, Informations- und Impulshaltigkeit.........................19
6
Statistische Sicherheit der Aussagequalität.................................................................20
7
Zusammenfassung.....................................................................................................23
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1
Situation und Aufgabenstellung
Für die geplante Bebauungsplanänderung an der Köttinger Straße / Radmacherstraße in
Erftstadt-Liblar soll eine schalltechnische Untersuchung durchgeführt werden.
Ein Übersichtslageplan der örtlichen Gegebenheiten und der geplanten Nachbarnutzung ist
in Anlage 1 dargestellt.
Innerhalb des Plangebietes befindet sich die Franz Josef Brüls GmbH (Radmacherstraße
81), ein Fachbetrieb für Gartengestaltung und Landschaftsbau. Auf dem Betriebsgrundstück
befinden sich neben einem Blumengeschäft direkt an der Radmacherstraße Lagerflächen
und eine Werkhalle/Lagerhalle.
Für den Betrieb der Franz Josef Brüls GmbH ist auf Grundlage von Literaturangaben, Luftschallmessungen vor Ort sowie auf Grundlage der vor Ort abgestimmten Nutzungsangaben
eine Schallimmissionsprognose gemäß den Vorgaben der TA Lärm in Verbindung mit der
DIN ISO 9613-2 durchzuführen, um zu prüfen, ob der Betrieb durch die „heranrückende“
Bebauung eingeschränkt wird.
Die sich aus dem Betrieb der Franz Josef Brüls GmbH ergebenden Schallimmissionen sind
anhand der Vorgaben der TA Lärm zu beurteilen. Im Falle von Überschreitungen der Immissionsrichtwerte TA Lärm sind Lärmschutzmaßnahmen zu dimensionieren.
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Bearbeitungsgrundlagen, zitierte Normen und Richtlinien
Titel / Beschreibung / Bemerkung
Kat.
Datum
Gemeinsames Ministerialblatt
Nr. 26, herausgegeben vom
Bundesministerium des
Inneren vom 28.09.1998
Schallschutz im Hochbau, Anforderungen und Nachweise
VV
26.08.1998
[2]
TA Lärm
Sechste AVwV zum Bundes-Immissionsschutzgesetz, technische
Anleitung zum Schutz gegen Lärm
DIN 4109
N
November 1989
[3]
DIN ISO 9613, Teil 2
Dämpfung des Schalls bei der
Ausbreitung im Freien, All-
N
Ausgabe
Oktober1999
[1]
[4]
DIN EN 12 354, Teil 4
[5]
DIN 45 680
[6]
DIN 45 680, Beiblatt 1
[7]
DIN 45 681
[8]
DIN 45 681
gemeines Berechnungsverfahren; Verweis in der TA
Lärm auf den Entwurf
September 1997
Bauakustik – Berechnung der
akustischen Eigenschaften von
Gebäuden aus den Bauteileigenschaften – Teil 4:
Schallübertragung von
Räumen ins Freie
Messung und Bewertung tieffrequenter Geräuschimmissionen in der Nachbarschaft
Messung und Bewertung tieffrequenter Geräuschimmissionen in der Nachbarschaft, Hinweise zur Beurteilung bei gewerblichen Anlagen
Bestimmung der Tonhaltigkeit
von Geräuschen und Ermittlung eines Tonzuschlages
für die Beurteilung von Geräuschimmissionen; Verweis in
der TA Lärm auf Entwurf
Januar 1992
Bestimmung der Tonhaltigkeit
von Geräuschen und Ermittlung eines Tonzuschlages
für die Beurteilung von Geräuschimmissionen
(Entwurf Sept.
1997)
N
April 2001
N
März 1997
N
März 1997
N
Entwurf
November 2002,
Entwurf Januar
1992
N
März 2005
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Titel / Beschreibung / Bemerkung
[9]
DIN 45 681, Berichtigung 2
[10] Parkplatzlärmstudie
Empfehlungen zur Berechnung
von Schallemissionen aus Parkplätzen, Autohöfen und Omnibusbahnhöfen sowie von Parkhäusern
und Tiefgaragen
[11] Empfehlungen zur Bestimmung
der meteorologischen Dämpfung
Kat.
Bestimmung der Tonhaltigkeit
von Geräuschen und Ermittlung eines Tonzuschlages
für die Beurteilung von Geräuschimmissionen
Schriftenreihe des Bayerischen
Landesamtes für Umweltschutz, 6. überarbeitete Auflage
LUA-NRW Hinweise zur Cmet
Datum
N
Berichtigungen
zu DIN
45681:2005-03
August 2006
Lit.
2007
Lit.
26.09.2012
Lit.
1995
Lit.
2005
Bildung
Cmet gemäß DIN 9613-2
[12] Technischer Bericht zur Untersuchung der Lkw-Ladegeräusche
auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern und
Speditionen
[13] Technischer Bericht zur Untersuchung der Geräuschemissionen
durch Lastkraftwagen auf Betriebsgeländen von Frachtzentren,
Auslieferungslagern, Speditionen
und Verbrauchermärkten sowie
Hessisches Landesamt für
Umwelt und Geologie:
Schriftenreihe Umwelt und
Geologie Lärmschutz in
Hessen, Heft 192
Hessisches Landesamt für
Umwelt und Geologie:
Schriftenreihe Umwelt und
Geologie Lärmschutz in
Hessen, Heft 3
weiterer typischer Geräusche insbesondere von Verbrauchermärkten
Kategorien:
G
V
VV
RdErl.
Gesetz
Verordnung
Verwaltungsvorschrift
Runderlass
N
RIL
Lit
P
Norm
Richtlinie
Buch, Aufsatz, Bericht
Planunterlagen / Betriebsangaben
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Örtliche Gegebenheiten und Nutzungsansätze
An der Kreuzung Köttinger Straße/ Radmacherstraße ist die Errichtung einer neuen Bebauung geplant. Direkt westlich an die geplante Bebauung angrenzend befindet sich die
Franz Josef Brüls GmbH (Radmacherstraße 81), ein Fachbetrieb für Gartengestaltung
und Landschaftsbau.
Ein Übersichtslageplan der örtlichen Gegebenheiten mit Darstellung des Plangebietes ist in
Anlage 1 dargestellt.
Das Plangebiet wird als Mischgebiet (MI) ausgewiesen.
Im Rahmen eines gemeinsamen Besprechungstermins mit dem Firmeninhaber am
05.03.2014 wurden folgende Nutzungsansätze für die schalltechnische Untersuchung abgestimmt:
• Die Öffnungszeiten des Blumenfachgeschäftes liegen montags – freitags zwischen
10:00 – 18:30 Uhr und samstags 09:00 – 14:00 Uhr;
• Kundenfrequentierung von bis zu 50 Kunden am Tag, die Kunden nutzen die Stellplätze
vor dem Blumengeschäft an der Radmacherstraße;
• die 10 Mitarbeiter parken vor der Ostfassade der Werkhalle;
• im vorderen Hallenbereich erfolgen Büroarbeiten und im hinteren Hallenbereich befinden
sich die Lager-/ Werkstattbereiche;
• die Belüftung der halle erfolgt über die geöffneten Hallentore;
• es gibt keine haustechnischen und lüftungstechnischen Anlagen oder Klimaanlagen;
• bei dem Hallendach handelt es sich um ein Stahltrapezprofil-Dach, die Fassaden bestehen aus Mauerwerk und bei den Toren handelt es sich um Stahlblechtore;
• Arbeitsbeginn ist um 07:30 Uhr, Arbeitsende zwischen 16 und 18 Uhr je nach Auftragslage und Baustelle;
• der Betrieb verfügt über 4 eigene Lkw und 2 eigene Kleintransporter;
• die Anlieferung erfolgt durch maximal 3 Fremd-Lkw;
• die Verladung erfolgt per Hand und bei Schüttgut mittels Bagger.
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4.1
Beurteilungsgrundlagen
Immissionsrichtwerte der TA Lärm
Gemäß den Anforderungen der TA Lärm soll die Gesamtbelastung aus den Geräuschen von
gewerblichen Anlagen (Vorbelastung zzgl. Zusatzbelastung) am maßgeblichen Immissionsort die Immissionsrichtwerte nicht überschreiten. Der maßgebliche Immissionsort liegt 0,5 m
außerhalb vor der Mitte des geöffneten Fensters des vom Geräusch am stärksten betroffenen schutzbedürftigen Raumes. Die gebietsabhängigen Immissionsrichtwerte für Immissionsorte außerhalb von Gebäuden (Nummer 6.1 der TA Lärm) sind in der nachfolgenden Tabelle 4.1 aufgeführt.
Tabelle 4.1: Immissionsrichtwerte der TA Lärm
Gebietsausweisung
Immissionsrichtwert [dB(A)]
Tag
Nacht
Industriegebiete (GI)
70
70
Gewerbegebiete (GE)
65
50
Kerngebiete, Dorfgebiete und Mischgebiete (MI)
60
45
Allgemeine Wohngebiete und Kleinsiedlungsgebiete (WA)
55
40
Reine Wohngebiete (WR)
50
35
Kurgebiete, Krankenhäuser und Pflegeanstalten
45
35
Einzelne Impulse dürfen den Immissionsrichtwert gemäß TA Lärm im Tageszeitraum um
nicht mehr als 30 dB(A) und im Nachtzeitraum um nicht mehr als 20 dB(A) überschreiten.
In Wohngebieten ist während der Ruhezeiten ein Zuschlag von 6 dB zu den berechneten
Schallimmissionen zuzurechnen. Die Ruhezeiten mit erhöhter Empfindlichkeit sind wie folgt
definiert:
an Werktagen:
an Sonn- und Feiertagen:
06.00 bis 07.00 Uhr
20.00 bis 22.00 Uhr
06.00 bis 09.00 Uhr
13.00 bis 15.00 Uhr
20.00 bis 22.00 Uhr
Bei Industriegebieten (GI), Gewerbegebieten (GE) und Mischgebieten (MI) sind bei einer
Beurteilung des Tageszeitraumes gemäß TA Lärm keine Zuschläge für Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit zu berücksichtigen.
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4.2
Ermittlung und Beurteilung von Geräuschimmissionen durch Messung
sowie eine detaillierte Prognose
Für die Beurteilung der Geräuschimmissionen gemäß der TA Lärm sind die in der nachfolgenden Tabelle 4.2 aufgeführten Messwertarten zu verwenden, wobei die Wahl der zusätzlich zum Mittelungspegel LAeq zu erfassenden Messwertart vom Einzelfall abhängt.
Tabelle 4.2: Messwertarten der TA Lärm (Tab. 1, Nummer A.3.3.1) und deren Anwendung
Messwertart
LAeq
Anwendung
Mittelungspegel
Beurteilung der Geräuschimmissionen
LAFmax Maximalpegel
Beurteilung von Geräuschspitzen
LAFTeq
Taktmaximal-Mittelungspegel
Zuschlag für Impulshaltigkeit
LAF95
Grundgeräuschpegel
Prüfung auf ständig vorherrschende Fremdgeräusche
Auf Grundlage des messtechnisch erfassten Mittelungspegels und ggf. weiterer in der
Tabelle 4.2 aufgeführten Messwertarten werden die Geräuschimmissionen durch eine
detaillierte Ausbreitungsrechnung gemäß Nummer A.2.3 der TA Lärm ermittelt.
Die Berechnung der Immissionspegel in Oktaven erfolgen für die Mittenfrequenzen von
31,5 Hz bis 8.000 Hz.
Für diese Oktaven ist gemäß Nummer A.2.3.4 der TA Lärm die Schallausbreitungsrechnung
zur Ermittlung des Mittelungspegels LAeq für jede Schallquelle entsprechend Gleichung (5),
Abschnitt 6 der DIN ISO 9613-2 durchzuführen.
Der Mittelungspegel LAeq,j der Anlage für die Teilzeit Tj wird gemäß Nummer A.2.5.1 der
TA Lärm nach der Gleichung (G5) wie folgt berechnet.
⎡1
L Aeq, j = 10 lg ⎢
⎢⎣ Tj
∑T
E,k, j
k
⋅ 10
0,1L Aeq,k, j
⎤
⎥
⎥⎦
Es bedeuten:
L Aeq,k, j
Mittelungspegel der k-ten Schallquelle in dB(A)
TE,k, j
Einwirkzeit der Schallquelle
k
Anzahl der Schallquellen
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Auf Grundlage des rechnerisch ermittelten Mittelungspegels LAeq,j werden die Beurteilungspegel getrennt für den Tages- und Nachtzeitraum gemäß Nummer A.1.4 der TA Lärm nach
der Gleichung (G2) wie folgt berechnet:
⎡1
L r = 10 lg ⎢
⎣⎢ Tr
N
∑
Tj ⋅ 10
(
0,1 L Aeq, j − Cmet + K T, j + KI, j + K R, j
j=1
)⎤
⎥
⎦⎥
mit
Tr =
N
∑ T = 16 h tags
j
j=1
1 h nachts
Es bedeuten:
Tj
N
LAeq, j
Cmet
KT, j
KI, j
KR, j
Lr
Teilzeit j
Zahl der gewählten Teilzeiten
Mittelungspegel der Anlage während der Teilzeit Tj in dB(A)
meteorologische Korrektur nach DIN ISO 9613-2, Entwurf Ausgabe September
1997, Gleichung (6); hier: C0 = 2 dB
Zuschlag für Ton- und Informationshaltigkeit nach den Nummern A.2.5.2
(Prognose) oder A.3.3.5 (Messung) der TA Lärm in der Teilzeit Tj in dB
Zuschlag für Impulshaltigkeit nach den Nummern A.2.5.3 (Prognose)
oder A.3.3.6 (Messung) der TA Lärm in der Teilzeit Tj in dB
Zuschlag für Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit nach Nummer 6.5 der
TA Lärm in der Teilzeit Tj in dB
Beurteilungspegel in dB(A)
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Ermittlung der Schallimmissionen
5.1
Allgemeine Vorgehensweise
Die Ermittlung der Schallimmissionen erfolgt als detaillierte Prognose gemäß TA Lärm
rechnerisch unter Berücksichtigung der Messergebnisse vor Ort, den abgestimmten
Nutzungsansätzen (vgl. Kapitel 3) und Fachliteratur [10] [12] [13] mit dem Rechenprogramm
SoundPLAN.
Die immissionsrelevanten Geräuschquellen werden in dem digitalen Simulationsmodell in
Form von Ersatzlinien- und Ersatzflächenschallquellen, deren Lage in den Anlagen 1 dargestellt ist, berücksichtigt.
Ausgehend von diesen Emissionsgrößen erfolgte auf Grundlage der Rechenvorschriften der
DIN ISO 9613-2 [3] die Bestimmung der im Bereich der nächstgelegenen bestehenden
schutzwürdigen Nutzungen vorliegenden Schallimmissionen.
Die Bestimmung der meteorologischen Dämpfung Cmet nach DIN ISO 9613-2 erfolgt gemäß
den Empfehlungen des LANUV NRW auf Grundlage der in der nachfolgenden Tabelle 5.1
aufgeführten Meteorologiefaktoren C0 für die Station Köln-Wahn.
Tabelle 5.1: Meteorologiefaktoren c0 [dB] gemäß für die Station Köln-Wahn
Station
Mitwindrichtung für die Ausbreitung von der Quelle zum Immissionsort
Köln-Wahn
C0 [dB]
0°
30°
60°
90°
2,8
2,4
2,1
1,9
120° 150° 180° 210° 240° 270° 300° 330°
1,7
1,5
1,4
1,5
1,9
2,4
2,8
3,0
Die im nachfolgenden Kapitel 5.3 aufgeführten Emissionsansätze berücksichtigen bereits
ggf. vorhandene impulshaltige Geräuschkomponenten.
5.2
5.2.1
Luftschallmessungen
Ort, Zeit und Durchführung der Luftschallmessungen
Zur Ermittlung der heute im Nahbereich des Betriebsstandortes der Franz Josef Brüls GmbH
und im Bereich der geplanten Nachbarnutzung vorliegenden Geräuschimmissionen,
erfolgten am 05.03.2014 Luftschallmessungen.
Es lagen trockene Witterungsverhältnisse bei Windstille mit Außentemperaturen im Bereich
von etwa 5° Celsius vor.
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5.2.2
Schallausbreitungsbedingungen, Betriebsweise und Anlagenauslastung
Während der Luftschallmessungen lag im Nahbereich und auch an der Messposition im Bereich der geplanten Nachbarnutzung eine freie unabgeschirmte Sichtverbindung zu den
messtechnisch erfassten Geräuschquellen vor.
Während der Luftschallmessung befanden sich alle Anlagenkomponenten in einem gemäß
den gemachten Angaben betriebstypischen Zustand.
5.2.3
Verwendete Messgeräte
Die Luftschallmessungen wurden mit einem integrierenden Schallpegelmesser der
Genauigkeitsklasse I gemäß DIN EN 61 672 – Klasse 1 – durchgeführt.
Bei der akustischen Kalibrierung wird zur Überprüfung ein Kalibrierton mit einem nominalen
Schalldruckpegel von 94,0 dB bei einer Frequenz von 1000 Hz verwendet. Diese
Kalibrierung wurde vor und nach der Messung durchgeführt.
5.2.4
Ergebnisse der Luftschallmessungen
Die Ergebnisse der Luftschallmessungen sind in den nachfolgenden Tabellen 5.2 und 5.3
sowie auszugsweise mit Pegelzeitverlauf und Spektrum in Anlage 5 aufgeführt.
Tabelle 5.2: Ergebnisse der Luftschallmessungen vom 05.03.2014 – Messungen
Baugrenze geplante Nachbarnutzung
Dauer
Messort
Geräuschquelle
Messwertarten gemäß Nummer
A.3.3.1 der TA Lärm
LAeq
Sec.
Beladen Lkw Ladefläche mit Kies
LAFmax
LAFTeq
LAF95
dB(A)
147
61,2
74,6
68,4
57,1
150
59,0
62,7
60,9
57,3
155
62,4
78,1
69,5
58,5
50
64,1
73,9
68,9
59,0
51
60,3
64,5
61,4
57,1
Leerlauf Hechselmaschine
14
60,8
65,4
63,8
55,5
Hintergrundgeräusch (Verkehrslärm)
780
58,1
66,1
59,7
55,9
mittels Bagger
Leerlauf/Fahren Bagger und Lkw in
Halle mit Toren offen
Bagger fährt rückwärts auf Lkw LadeBaugrenze geplante
fläche über Metall-Rampe
Nachbarnutzung
Fahrbewegungen Lkw
Fahrbewegungen Bagger auf Lagerfläche
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Tabelle 5.3: Ergebnisse der Luftschallmessungen vom 05.03.2014 – Messungen
Anlagennahbereich/ Halleninnenpegel/Freiflächen
Messwertarten gemäß Nummer
Messort
Geräuschquelle
Entfernung
A.3.3.1 der TA Lärm
LAeq
m
Beladen Lkw Ladefläche mit Kies mittels
84,9
67,2
Innenpegel
75,3
95,2
83,9
63,8
3
75,3
97,7
85,9
59,6
2
71,5
83,4
78,0
66,6
2
80,4
85,0
82,2
76,9
2
79,0
84,0
82,8
54,2
fläche über Metall-Rampe
Fahrbewegungen Bagger auf Lagerfläche
Leerlauf Hechselmaschine
5.3.1
dB(A)
92,1
Fahrbewegungen Lkw
5.3
LAF95
76,0
Bagger fährt rückwärts auf Lkw LadeNahbereich
LAFTeq
2
Bagger
Leerlauf/Fahren Bagger und Lkw in Halle
mit Toren offen
LAFmax
Schallemissionsgrößen
Pkw-, Kleintransporter- und Lkw-Fahrvorgänge
Die Ermittlung der Emissionsgrößen für Pkw-, Kleintransporter und Lkw-Fahrbewegungen
erfolgt auf Grundlage der nachfolgend aufgeführten Berechnungsformeln. Gemäß [12] [13]
können die Fahrgeräusche von Lkw und Pkw bei langsamer Fahrt auf Betriebshöfen wie
folgt berechnet werden:
LWAr = L WA,1 h + 10 log(n) + 10 log(
T
l
) − 10 log( r )
1m
T
Darin sind:
LWAr
LWA,1h
n
l
T
= Auf Beurteilungszeit bez. Schallleistungspegel für den Streckenabschnitt [dB(A)]
= Zeitlich gemittelter Schallleistungspegel für 1 Lkw/h und 1 m [dB(A)],
hier: LWA,1h = 63 dB(A) für Lkw (≥ 105 kW) Fahrweg, LWA,1h = 58 dB(A) für Kleintransporter Fahrweg und LWA,1h = 48 dB(A) für Pkw
= Anzahl der Fahrten in der Beurteilungszeit Tr
= Länge eines Streckenabschnittes [m], (hier 10 m Rangieren)
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= Bezugszeit: 1h
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Insgesamt werden 50 Pkw-Bewegungen von Kunden tags zwischen 6 und 22 Uhr berücksichtigt, so dass sich ein längenbezogener Beurteilungsschallleistungspegel von L'WAT,r= 52,9
dB(A)/m ergibt. Zum Nachtzeitraum erfolgen keine Kunden-Bewegungen.
Insgesamt werden 20 Pkw-Bewegungen von Mitarbeitern tags zwischen 6 und 22 Uhr berücksichtigt, so dass sich ein längenbezogener Beurteilungsschallleistungspegel von L'WAT,r =
49,0 dB(A)/m errechnet. Im Sinne eines „worst-case“-Szenarios werden in der lautesten
Nachtstunde 2 Pkw-Parkbewegungen von Mitarbeitern mit einem längenbezogenen Beurteilungsschallleistungspegel von L'WAT,r = 51,0 dB(A)/m angesetzt.
Insgesamt werden zum Tageszeitraum die Fahrbewegungen von 4 firmeneigenen Lkw und 3
Fremd-Lkw berücksichtigt. Für die 4 firmeneigenen Lkw wird angesetzt, dass diese zwischen
6 und 22 Uhr das Firmengelände morgens verlassen, im Laufe des Tages erneut zurückkommen, das Gelände wieder verlassen und abends das Gelände wieder befahren. Es
werden also insgesamt 16 Fahrbewegungen der firmeneigenen Lkw zwischen 6 und 22 Uhr
angesetzt. Für die Fremd-Lkw werden je Lkw 2 Fahrbewegungen für das Ein- und das Abfahren angesetzt, so dass 6 Lkw-Fahrbewegungen zu berücksichtigen sind. Insgesamt
erfolgen 22 Lkw-Fahrbewegungen zum Tageszeitraum zwischen 6 und 22 Uhr, für die ein
längenbezogener Beurteilungsschallleistungspegel von L'WAT,r= 64,4 dB(A)/m angesetzt wird.
Nachts erfolgen keine Lkw Fahrbewegungen.
Insgesamt werden zum Tageszeitraum zwischen 6 und 22 Uhr die Fahrbewegungen von 2
firmeneigenen Kleintransportern berücksichtigt. Für die 2 Kleintransporter wird angesetzt,
dass diese das Firmengelände morgens verlassen, im Laufe des Tages erneut zurückkommen, das Gelände wieder verlassen und abends das Gelände wieder befahren. Es
erfolgen also insgesamt 8 Fahrbewegungen der Kleintransporter tags zwischen 6 und 22
Uhr, für die ein längenbezogener Beurteilungsschallleistungspegel von L'WAT,r = 55,0 dB(A)/m
angesetzt wird. Nachts erfolgen keine Kleintransporter-Fahrbewegungen.
5.3.2
Einzelgeräusche Lkw/Kleintransporter
Aus dem im Folgenden für verschiedene Einzelgeräusche bestimmten zeitlich gemittelten
Schallleistungspegel LWA(T),1h für einen Vorgang pro Stunde, können mithilfe der aufgeführten
Formel die Beurteilungsschallleistungspegel bestimmt werden.
L WAT r = L WAT ,1 h 10 log n − 10 log
Tr
T
Darin sind:
LWA(T)r
= Auf die Beurteilungszeit bezogener (Taktmaximal-) Schallleistungspegel [dB(A)]
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LWA(T),1h
n
T
Tr
=
=
=
=
Zeitlich gemittelter Schallleistungspegel für 1 Vorgang pro Stunde [dB(A)]
Anzahl der Vorgänge innerhalb der Beurteilungszeit Tr
Bezugszeit: 1h
Beurteilungszeit [h], hier: 16 Stunden am Tag, lauteste Nachtstunde
Gemäß [12] [13] ist für die Rangiervorgänge eines Lkw ohne genauere Angaben ein Schallleistungspegel von LWA = 99 dB(A) mit einer Einwirkzeit von ca. 2 Minuten pro Vorgang anzusetzen. Zusätzlich werden darüber hinaus noch entsprechende Einzelimpulse berücksichtigt. Die angesetzten Schallleistungen sind in der folgenden Tabelle zusammenfassend
aufgeführt:
Tabelle 5.4: Schallleistungspegel für das Rangieren und die damit verbundenen
Einzelimpulse eines Lkw
Geräusch
LWAeq /
Anzahl
Einwirkdauer
LWA(T),1h
LWAmax
[dB(A)]
[min]
[s]
5-s-T.
Kurzfahrt, Rangieren, Warten
99
1
Türenschlagen
100
2
2
74,4
Motorstart
100
1
1
71,4
Betriebsbremse
108
1
1
79,4
Summe
2
[dB(A)]
84,2
86,0
In der Summe ergibt sich somit ein Schallleistungspegel für 1 Lkw pro Stunde von
LWAT,1h = 86,0 dB(A).
Für die kleineren Lieferfahrzeuge wurden die gleichen Ansätze, mit Ausnahme der Betriebsbremse, angesetzt (Maximalbetrachtung). Für den Abstellvorgang eines Kleintransportes wird daher ein zeitlich gemittelter Schallleistungspegel für 1 Vorgang pro Stunde von
LWA(T),1h= 77,2 dB(A) zugrunde gelegt.
Insgesamt werden zum Tageszeitraum die Rangiervorgänge von 4 firmeneigenen Lkw und 3
Fremd-Lkw berücksichtigt. Je Lkw wird ein Rangiervorgang berücksichtigt, so dass sich tags
(6 – 22 Uhr) ein Beurteilungsschallleistungspegel von LWAT,r = 83,0 dB(A) errechnet. Nachts
erfolgen keine Lkw Rangiervorgänge.
Insgesamt werden zum Tageszeitraum die Rangiervorgänge von 2 firmeneigenen Kleintransportern berücksichtigt. Je Kleintransporter wird ein Rangiervorgang berücksichtigt, so
dass sich tags (6 – 22 Uhr) ein Beurteilungsschallleistungspegel von LWAT,r = 68,2 dB(A) errechnet. Nachts erfolgen keine Kleintransporter Rangiervorgänge.
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5.3.3
Pkw-Parkbewegungen
Die Schallemissionen der Parkvorgänge auf dem vorderen und dem hinteren Betriebsgelände werden nach der Parkplatzlärmstudie [10] gemäß nachfolgender Formel (getrenntes
Verfahren) ermittelt:
LWA = LWO + KPA + KI + 10 log (B• N)
Darin bedeuten:
LWA = Schallleistungspegel
LWO = 63 dB(A) = Bezugsschallleistungspegel für eine Bewegung je Stunde
KPA = Zuschlag für den Parkplatztyp (hier: KPA = 0)
= Zuschlag für die Impulshaltigkeit für das zusammengefasste BerechnungsverKI
fahren (hier: KI = 4)
B
= Bezugsgröße, hier Anzahl der zu einer Flächenquelle zusammengefassten
Stellplätze
N
= Anzahl der Bewegungen je Stunde und Stellplatz
Insgesamt werden 50 Pkw-Bewegungen von Kunden tags zwischen 6 und 22 Uhr berücksichtigt, so dass sich ein Beurteilungsschallleistungspegel von LWAT,r= 71,9 dB(A) ergibt. Zum
Nachtzeitraum erfolgen keine Kunden-Bewegungen.
Insgesamt werden 20 Pkw-Bewegungen von Mitarbeitern tags zwischen 6 und 22 Uhr berücksichtigt, so dass sich ein Beurteilungsschallleistungspegel von LWAT,r= 68,0 dB(A) errechnet. Im Sinne eines „worst-case“-Szenarios werden in der lautesten Nachtstunde 2 PkwParkbewegungen von Mitarbeitern mit einem Beurteilungsschallleistungspegel von LWAT,r =
70,0 dB(A) angesetzt.
5.3.4
Schallabstrahlung der Halle
Die Schallabstrahlung der Prüfhallen wird gemäß folgender Formel nach DIN EN 12354-4 [4]
frequenzabhängig berücksichtigt:
L WA = L p , in C d − R ' 10 log
S
S0
Darin sind:
LWA
Lp, in
Cd
= Vom Fassadenbauteil abgestrahlter Schallleistungspegel [dB(A)]
= Schalldruckpegel im Inneren des Gebäudes im Abstand von 1 bis 2 m vom betrachteten Bauteil; hier Lp,in = LAFTeq (innen): mittlerer 5s-Taktmaximal-pegel
(Halleninnenpegel) [dB(A)]
= Diffusionsterm [dB], hier: -5 dB;
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R'
S
S0
= Frequenzabhängige Schalldämmung des Fassadenbauteils [dB]
= Fläche des abstrahlenden Bauteils [m²]
= Bezugsfläche [m²], S0 = 1 m²
Für die Werkhalle wird für den gesamten Zeitraum tags zwischen 6 und 22 Uhr ein durchgehender Geräuschpegel von LAFTeq = Lp,in= 80 dB(A) tags (worst-case-Ansatz) berücksichtigt. Zum Nachtzeitraum wird die Werkhalle nicht genutzt.
Der Halleninnenpegel wird über die Fassadenbauteile abgestrahlt. Die angesetzte Schalldämmung der einzelnen Fassadenelemente wird nachfolgend aufgeführt:
•
Außenwände (R'w = 41 dB)
•
Dach (R'w = 25 dB)
•
Fenster (R'w = 27 dB)
•
Hallentore (R'w = 16 dB)
Die Schallabstrahlung der Fassadenbauteile wird über den Innenpegel und die Schalldämmung der Fassade durch das Berechnungsprogramm SoundPLAN automatisch in
Oktaven berechnet.
Die Be- und Entlüftung der Werkhalle erfolgt gemäß Angaben des Betreibers über die Tore.
Daher werden im Rahmen der Immissionsberechnungen als „worst-case“-Ansatz die Tore
und öffenbare Fenster der Halle als durchgehend geöffnet (R'w= 0 dB) berücksichtigt.
5.3.5
Verladevorgänge auf der Freifläche
Die Schallemissionen aus den Verladevorgängen auf der Freifläche werden gemäß nachfolgender Formel berechnet:
LWAr = LWA ,1 h 10 logn − 10 log
Darin sind:
=
LWAr
=
LWA,1h
n
=
T
=
=
Tr
Tr
T
Auf Beurteilungszeit bez. Schallleistungspegel
zeitlich gemittelter Schallleistungspegel für den Abstellvorgang
Anzahl der Fahrten in der Beurteilungszeit Tr
Bezugszeit: 1h
Beurteilungszeit [h], hier: 16 Stunden am Tag
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Aus den Luftschallmessungen im Nahbereich bei Beladung einer Lkw-Ladefläche mit Kies
mittels Bagger lässt sich eine Schallleistung von LWAFT,eq= 98,9 dB(A) ermitteln. Über die
Einwirkdauer von 5 Minuten je Verladevorgang errechnet ein zeitlich gemittelter Schallleistungspegel für 1 Vorgang pro Stunde von LWA(T),1h= 88,1 dB(A).
Es wird im Sinne eines „worst-case“-Szenarios angesetzt, dass zum Tageszeitraum (6 – 22
Uhr) die 4 firmeneigenen Lkw und 3 Fremd-Lkw jeweils morgens beladen werden. Die 4
firmeneigenen Lkw werden zudem auch noch einmal mittags und abends be-/ entladen.
Insgesamt erfolgen tags also 15 Vorgänge, für die sich ein Beurteilungsschallleistungspegel
von LWAT,r= 87,8 dB(A) errechnet.
Aus den Luftschallmessungen im Nahbereich bei Rückwärtsfahrt eines Baggers auf eine
Lkw-Ladefläche über Metallrampen lässt sich eine Schallleistung von LWAFT,eq= 103,4 dB(A)
ermitteln. Über die Einwirkdauer von 2,5 Minuten je Verladevorgang errechnet ein zeitlich
gemittelter Schallleistungspegel für 1 Vorgang pro Stunde von LWA(T),1h = 89,7 dB(A).
Es wird im Sinne eines „worst-case“-Szenarios angesetzt, dass zum Tageszeitraum (6 – 22
Uhr) weitere Verladevorgänge für die 4 firmeneigenen Lkw und 3 Fremd-Lkw analog zu der
o.a. Vorgehensweise erfolgen, für die sich ein Beurteilungsschallleistungspegel von LWAT,r =
89,4 dB(A) ergibt.
Aus den Luftschallmessungen im Nahbereich bei Fahrbewegungen des Baggers auf der
Freilagerfläche für Mutterboden lässt sich eine Schallleistung von LWAFT,eq= 96,2 dB(A) ermitteln.
Es wird im Sinne eines „worst-case“-Szenarios angesetzt, dass zum Tageszeitraum (6 ä- 22
Uhr) 4 Stunden lang Fahrbewegungen des Baggers auf der in Anlage 1 gekennzeichneten
Fläche erfolgen. Daraus ergibt sich ein Beurteilungsschallleistungspegel von LWAT,r = 90,2
dB(A).
Zum Nachtzeitraum (22 – 6 Uhr) erfolgen keine Tätigkeiten auf den Freiflächen.
5.4
Ergebnisse der Immissionsberechnungen und deren Beurteilung
Die Ergebnisse der Einzelpunktberechnungen sind detailliert in Anlage 2 und in der nachfolgenden Tabelle 5.5 für das maßgebende Geschoss dargestellt. In Anlage 4 sind die Ergebnisse der Isophonenberechnungen für eine Rechenhöhe für das 1. Obergeschoss zum
Tageszeitraum (umfangreiche Tätigkeiten inkl. Verladungen, Kunden etc.) und zum Nachtzeitraum (Parken von Mitarbeitern, 2 Pkw) dargestellt.
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Tabelle 5.5: Ergebnis der Immissionsberechnungen tags und nachts an Werktagen (inkl.
aller Zuschläge)
Immissionsort
Gebietsnutzung
Immissionsrichtwert gemäß
TA Lärm [dB(A)]
Nr. Geschoss
tags
nachts
Beurteilungspegel [dB(A)]
tags
nachts
01
2. OG
51
35
02
2. OG
44
32
03
2. OG
50
30
04
2. OG
52
31
05
2. OG
53
31
06
2. OG
55
29
MI
60
45
Wie die Ergebnisse der Immissionsberechnungen in Anlage 2 und Tabelle 5.5 zeigen, wird
der Immissionsrichtwert der TA Lärm für Mischgebiete unter Berücksichtigung von
Nutzungs- und Emissionsansätzen für die Franz Josef Brüls GmbH auf der sicheren Seite an
allen Immissionsorten eingehalten.
Es ergeben sich Beurteilungspegel von bis zu 55 dB(A) tags und 35 dB(A) nachts, was den
Immissionsrichtwerten für allgemeine Wohngebiete (WA) tags bzw. für reine Wohngebiete
(WR) nachts entspricht.
Der Betrieb der Franz Josef Brüls GmbH wird somit durch die geplante Nachbarnutzung mit
dem Schutzanspruch entsprechend eines Mischgebietes aus schalltechnischer Sicht nicht
eingeschränkt. Es ist sogar noch ein „Erweiterungsspielraum“ vorhanden. An den relevanten
Westfassaden werden auch keine relevanten Gewerbelärmvorbelastungen vorhanden sein.
Diese dürfen nicht höher als 50 dB(A) sein, so dass der Richtwert ausgeschöpft werden
kann.
5.5
Kurzzeitige Geräuschspitzen
Innerhalb der vorliegenden Untersuchung wird gemäß der TA Lärm [1] ebenfalls die Einhaltung der kurzzeitig zulässigen Geräuschspitzen von 90 dB(A) tags und 65 dB(A) nachts in
einem allgemeinen Wohngebiet untersucht.
Innerhalb des verwendeten digitalen Simulationsmodells wurden für die mit relevanten
Maximalpegeln verbundenen Geräuschquellen die folgenden Maximalpegel berücksichtigt:
•
Zuschlagen Pkw-Kofferraumdeckel/Kleintransporter-Tür
LWAmax = 100 dB(A);
•
Beschleunigte Abfahrt Pkw
LWAmax = 93 dB(A);
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•
Verladeimpuls gemäß Luftschallmessung
LWAmax = 113 dB(A) und
•
Entlüftung Lkw-Betriebsbremse
LWAmax = 108 dB(A).
Wie die in der Anlage 2 dargestellten Berechnungsergebnisse zeigen, werden zum Tageszeitraum und zum Nachtzeitraum die kurzzeitig zulässigen Geräuschspitzen an allen Immissionsorten eingehalten.
5.6
Tieffrequente Geräusche, Ton-, Informations- und Impulshaltigkeit
Gemäß Nummer 7.3 “Berücksichtigung tieffrequenter Geräusche“ der TA Lärm [1] ist bei
Geräuschen mit vorherrschenden Energieanteilen im Frequenzbereich unter 90 Hz
(tieffrequente Geräusche) zu beurteilen, ob hiervon schädliche Umwelteinwirkungen ausgehen können. Hier heißt es:
"Für Geräusche, die vorherrschenden Energieanteile im Frequenzbereich unter 90 Hz
besitzen (tieffrequente Geräusche) ist die Frage, ob von ihnen schädliche Umwelteinwirkungen ausgehen, im Einzelfall nach den örtlichen Verhältnissen zu beurteilen.
Schädliche Umwelteinwirkungen können insbesondere auftreten, wenn bei deutlich
wahrnehmbaren tieffrequenten Geräuschen in schutzbedürftigen Räumen bei geschlossenen Fenstern die nach Nummer A.1.5 des Anhangs ermittelte Differenz
LCeq - LAeq den Wert 20 dB überschreitet."
Unter Nummer A.1.5 “Hinweise zur Berücksichtigung tieffrequenter Geräusche“ des Anhangs der TA Lärm heißt es weiter:
"Hinweise zur Ermittlung und Bewertung tieffrequenter Geräusche enthält DIN 45680,
Ausgabe März 1997, und das zugehörige Beiblatt 1. Danach sind schädliche
Umwelteinwirkungen nicht zu erwarten, wenn die in Beiblatt 1 genannten Anhaltswerte nicht überschritten werden."
Als ein Prüfkriterium zur Beurteilung tieffrequenter Geräusche gemäß der TA Lärm in Verbindung mit der DIN 45680 [5] [6] gilt die Pegeldifferenz LCeq - LAeq innerhalb des schutzbedürftigen Raumes.
Aufgrund der zu erwartenden Tätigkeiten ist davon auszugehen, dass keine tieffrequenten
Geräusche vorliegen. Teile der möglichen Schallemissionen (Motorgeräusche der Lkw etc.)
besitzen zwar eine tieffrequente Charakteristik mit vorherrschenden Energieanteilen im
Frequenzbereich unter 90 Hz. Bei Massivbauweise der vorhandenen und geplanten Gebäude ist durch eine ausreichende Schalldämmung im tieffrequenten Bereich jedoch nicht
von schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne der TA Lärm auszugehen.
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Bei Hervortreten eines oder mehrerer Einzeltöne aus dem übrigen Frequenzspektrum
schreibt die TA Lärm einen Zuschlag KT für die Tonhaltigkeit des Geräusches vor. Dieser
Zuschlag kann pauschal 3 bzw. 6 dB betragen oder aus Messungen nach DIN 45681 bestimmt werden. Eine eventuelle Tonhaltigkeit des Lkw-Rückfahrtwarnsignals ist auf Grundlage vorhandener Messergebnisse mit einem Tonhaltigkeitszuschlag KT = 3 dB innerhalb
des Emissionsansatzes für die Rangiertätigkeiten der Lkw berücksichtigt worden. Für
informationshaltige Geräusche ist ebenfalls ein pauschaler Zuschlag von KT = 3 bzw. 6 dB, je
nach Auffälligkeit, vorgesehen. Im vorliegenden Fall ist nicht von einer Informationshaltigkeit
der Betriebsgeräusche auszugehen.
6
Statistische Sicherheit der Aussagequalität
Die TA Lärm sieht unter Punkt A.2.6 Angaben zur Qualität der Aussage vor. Die Qualität der
Aussage ist dabei abhängig von folgenden Faktoren:
-
Die Unsicherheit der Emission (Eingangsdaten zur Prognose)
Die Unsicherheit der Transmission (Berechnungsmodell der Prognose)
Die Unsicherheit der Immission (bei Messung von Geräuschimmissionen)
Die Gesamtstandardabweichung einer rechnerischen Immissionsprognose als statistisches
Maß für die Qualität der Aussage lässt sich nach Veröffentlichungen des Landesumweltamtes NRW aus den folgenden Teilunsicherheiten bestimmen:
2
σ ges = σ t2 + σ prog
mit
σ t = σ R2 + σ P2
Darin sind:
σges
= Gesamtstandardabweichung als Maß für die Qualität der Aussage
σP
= Standardabweichung der Unsicherheit durch Produktionsstreuungen bei der Herstellung von Maschinen/Geräten
σR
= Standardabweichung der Unsicherheit der Messverfahren zur Bestimmung der
Emissionen
σt
= Standardabweichung der Unsicherheit der Eingabedaten (Emissionen)
σprogn = Standardabweichung der Unsicherheit des Berechnungsmodells
Die o.g. Formel zur Fehlerfortpflanzung gilt nur unter der Annahme einer Normalverteilung
der auftretenden Immissionspegel, d.h. Gauß´sche Normalverteilung. Die Glockenkurve wird
dabei vom Beurteilungspegel Lr (Lage und Höhe des Maximums) und der Standardabweichung der Verteilungsfunktion σges (Breite der Glocke) bestimmt.
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Gemäß der Veröffentlichungen des Landesumweltamtes NRW nimmt die Gesamtstandardabweichung σt häufig Werte zwischen 1,3 dB (Messverfahren der Genauigkeitsklasse 1) und
3,5 dB (Messverfahren der Genauigkeitsklasse 2) an. Sie beschreibt lediglich die Ungenauigkeiten der Schallleistung von Aggregaten oder Vorgängen. Für die vorliegende
Untersuchung wurde eine Standardabweichung von ca. 1,5 dB abgeschätzt.
Die Emissionsansätze basieren auf Untersuchungen, die aufgrund von Datenerhebungen
und Messungen Emissionsansätze empfehlen. Diese Emissionsansätze gelten als
konservativ bzw. auf der sicheren Seite.
Bezüglich der Schallausbreitungsberechnung gibt die DIN ISO 9613-2 in Ihrer Tabelle 5 geschätzte Abweichungen für unter nahezu freier Schallausbreitung berechnete Immissionspegel an. Dies ist allerdings kein Maß für die Standardabweichung σProg im Sinne von o.g.
Formel, sondern gibt einen Schätzwert der tatsächlichen Schwankungen der Immissionspegel an. Daraus ergeben sich die dazugehörigen Standardabweichungen gemäß nachfolgender Tabelle:
Tabelle 6.1: Standardabweichung σProg des Prognosemodells
mittlere Höhe
0–5m
5 – 30 m
Abstand
0 – 100 m
σProg = 1,5 dB
σProg = 0,5 dB
100 – 1000 m
σProg = 1,5 dB
σProg = 1,5 dB
Es ergibt sich somit eine Gesamtstandardabweichung nach oben von:
σ ges =
1,5 2 + 1,5 2 = 2,12 dB
Die Sicherheit der Beurteilungspegel lässt sich mithilfe der Gesamtstandardabweichung für
verschiedene Quantilen ermitteln. Angegeben wird typischerweise die obere Vertrauensgrenze, unterhalb derer sich mit der jeweiligen Wahrscheinlichkeit alle auftretenden Immissionspegel befinden werden.
Bei Einhaltung der angesetzten Frequentierungen und Emissionsansätze liegen alle Immissionspegel mit einer Wahrscheinlichkeit von 90% unterhalb:
L0 = Lm + 1,28 ⋅ σ ges = Lm + 2,72 dB
darin sind:
= Obere Vertrauensgrenze
L0
Lm
= Prognostizierter Immissionspegel (= Beurteilungspegel Lr)
σges = Gesamtstandardabweichung der Prognose
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Im vorliegenden Fall ist davon auszugehen, dass emissionsseitig eher eine Überschätzung
der Geräuschemissionen vorliegt. Die gewählten Ansätze bilden alle eine worst-caseSituation ab. Grundsätzlich wurden Ansätze mit Berücksichtigung der Taktmaximalpegel
gewählt, wodurch man bei Überlagerung der entsprechenden Geräuschkomponenten
sicherlich die sichere Seite abbildet.
Somit ist insgesamt, aufgrund der sehr konservativen, auf der sicheren Seite liegenden
Emissionsansätze, eher von einer Überschätzung der prognostizierten Beurteilungspegel
auszugehen, so dass mit den berechneten Beurteilungspegeln eher die obere Vertrauensgrenze abgebildet wird.
Die Qualität der Prognose und der damit verbundene Sicherheitszuschlag ist bei Immissionsberechnungen gemäß TA Lärm somit nicht erforderlich, da die vorliegenden Berechnungen unter Berücksichtigung von Maximalansätzen (Takt-Maximal-Mittelungspegels
LAFTeq für die Emissionsansätze) durchgeführt wurden („worst-case“-Ansatz). Dies wird u.a.
durch die Urteile des Hamburgischen OVG vom 02.02.2011 (IIBf 90-07, Juris 102) und des
OVG NRW vom 06.09.2011 (2A 2249-09, Juris 119ff) bestätigt.
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Anlagenverzeichnis
Anlage 1
Übersichtslageplan der örtlichen Gegebenheiten und Detaillageplan des
digitalen Simulationsmodells
Anlage 2
Ergebnis der Immissionsberechnungen gemäß TA Lärm, Einzelpunktberechnungen
Anlage 3
Luftschallmessung Franz Josef Brüls am 05.03.2014 - Ausschnitte aus den
Pegelschrieben und Darstellung der Spektren
Anlage 4
Ergebnis der Immissionsberechnungen gemäß TA Lärm, Isophonenberechnung
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Seite 24
Übersichtslageplan mit Kennzeichnung der örtlichen gegebenheiten, Schallquellen und Immissionsorte
Box anklicken und
Legende
gewünschte Skala
importieren über
Schallabtrahlung
Fassadenbauteil
->
Datei
Fahrten
Pkw Mitarbeiter
Fahrten Pkw
Kunden
->
Element
Verladung Mutterboden
einfügen
...
mittels Bagger
Verladung Schüttgut
->Abstellvorgang
Skala_...
Lkw/
Kleintransporter
und Verladetätigkeiten
Pkw Stellplätze
Mitarbeiter
6
Pkw Stellplätze
Kunden
5
Gebäude
Werkhalle
Fahrten Lkw/
Kleintransporter
4
geplante
Nachbarbebauung
3
1
Immissionsort
1
2
3D-Ansicht Simulationsmodell
Maßstab 1:1000
0
5
10
20
30
40
m
VL 7184-2 • 06.03.2014 • Anlage 1
Ergebnis der Immissionsberechnungen gemäß TA Lärm
Immissionsort
Nutzung
Geschoss
HR
IRW
tags
dB(A)
IRW
nachts
dB(A)
Beurteilungspegel tags
dB(A)
Beurteilungspegel nachts
dB(A)
Überschreitung
IRW tags
dB(A)
Überschreitung
IRW nachts
dB(A)
kurzz. zul. Maxpegel
Lmax,zul tags
dB(A)
kurzz. zul. Maxpegel
Lmax,zul nachts
dB(A)
Maximalpegel
tags
dB(A)
Maximalpegel
nachts
dB(A)
1 geplante Nachbarbebauung
MI
EG
W
60
45
51
35
---
---
90
65
81
64
2 geplante Nachbarbebauung
MI
EG
1. OG
2. OG
S
60
60
60
45
45
45
43
43
44
31
32
32
-------
-------
90
90
90
65
65
65
78
79
79
62
63
63
3 geplante Nachbarbebauung
MI
EG
N
60
45
50
30
---
---
90
65
78
62
4 geplante Nachbarbebauung
MI
EG
1. OG
2. OG
W
60
60
60
45
45
45
51
52
52
30
31
31
-------
-------
90
90
90
65
65
65
76
76
76
60
60
60
5 geplante Nachbarbebauung
MI
EG
1. OG
W
60
60
45
45
53
53
31
31
-----
-----
90
90
65
65
76
76
60
60
6 geplante Nachbarbebauung
MI
EG
1. OG
2. OG
W
60
60
60
45
45
45
55
55
55
28
29
29
-------
-------
90
90
90
65
65
65
76
76
76
58
59
59
VL 7184-2 • 06.03.2014 • Anlage 2.1
SoundPLAN 6.5
Ergebnis der Immissionsberechnungen gemäß TA Lärm
Legende
Immissionsort
Nutzung
Geschoss
HR
IRW tags
dB(A)
IRW nachts
dB(A)
Beurteilungs- pegel tags
Beurteilungs- pegel nachts
Überschreitung IRW tags
Überschreitung IRW nachts
kurzz. zul. Maxpegel Lmax,zul tags
kurzz. zul. Maxpegel Lmax,zul nachts
Maximalpegel tags
dB(A)
Maximalpegel nachts dB(A)
Name des Immissionsorts
Gebietsnutzung
Geschoss
Himmelsrichtung
Immissionsichtwert Tag
Immissionsichtwert Nacht
dB(A) Beurteilungspegel Tag
dB(A) Beurteilungspegel Nacht
dB(A) Grenzwertüberschreitung für Zeitbereich LrT
dB(A) Grenzwertüberschreitung für Zeitbereich LrN
dB(A) Richtwert Maximalpegel Tag
dB(A) Richtwert Maximalpegel Nacht
Maximalpegel Tag
Maximalpegel Nacht
VL 7184-2 • 06.03.2014 • Anlage 2.2
SoundPLAN 6.5
Luftschallmessung Franz Josef Brüls GmbH am 05.03.2014
Ausschnitte aus den Pegelschrieben und Darstellung der Spektren
Beladen Lkw Ladefläche mit Kies mittels Bagger (Messabstand 2m)
Auszug aus Pegelzeitverlauf
VL7184A-002 - Schnellprotokoll.
Sound
dB
90
80
70
60
07:42:30
07:42:50
07:43:10
07:43:30
07:43:50
07:44:10
LAeq
Cursor: 05.03.2014 07:42:36,300 - 07:42:36,400 LAeq=71,9 dB LASmax=74,3 dB LAF=71,9 dB
Spektrum
07:44:30
07:44:50
=VL7184A_Beladen_Lkw_Kies_mit_Bagger_2m-002 in Berechnungen
dB
140
130
120
110
100
90
80
70
60
50
40
30
20
10
0
12,50
31,50
63
125
250
500
LZeq
Cursor: 20 Hz LZeq=64,1 dB LZFmax=74,0 dB LZFmin=58,8 dB
Dokument: P:\VL\7184_VL_Erftstadt_Liblar_AH\@Bericht_02\7184_VL_Rap_02_Anlage_03.odt
1000
2000
4000
8000
16000
A
Z Hz
VL 7184-2 • 05.03.2014 • Anlage 3.1
Luftschallmessung Franz Josef Brüls GmbH am 05.03.2014
Ausschnitte aus den Pegelschrieben und Darstellung der Spektren
Bagger fährt rückwärts auf Lkw Ladefläche über Metall-Rampe (Messabstand 3 m)
Auszug aus Pegelzeitverlauf
Anmerkung
VL7184A-004 - Schnellprotokoll.
Sound
dB
100
90
80
70
60
07:49:30
07:50:00
07:50:30
07:51:00
LAeq
Cursor: 05.03.2014 07:49:34,200 - 07:49:34,300 LAeq=60,0 dB LASmax=60,9 dB LAF=60,2 dB
Spektrum
dB
140
07:51:30
=VL7184A_Bagger_f ährt_rückwärts_auf _Ladef läche-004 in Berechnungen
05.03.2014 07:49:24 - 07:51:59
130
120
110
100
90
80
70
60
50
40
30
20
10
0
12,50
31,50
63
125
250
500
LZeq
Cursor: 31,50 Hz LZeq=66,2 dB LZFmax=79,0 dB LZFmin=56,0 dB
Dokument: P:\VL\7184_VL_Erftstadt_Liblar_AH\@Bericht_02\7184_VL_Rap_02_Anlage_03.odt
1000
2000
4000
8000
16000
A
Z Hz
VL 7184-2 • 05.03.2014 • Anlage 3.2
Luftschallmessung Franz Josef Brüls GmbH am 05.03.2014
Ausschnitte aus den Pegelschrieben und Darstellung der Spektren
Fahrbewegungen Bagger (Messabstand 2 m)
Auszug aus Pegelzeitverlauf
VL7184A-006 - Schnellprotokoll.
Sound
dB
90
85
80
75
70
08:01:00
08:01:10
08:01:20
08:01:30
LAeq
Cursor: 05.03.2014 08:00:56,600 - 08:00:56,700 LAeq=80,5 dB LASmax=79,8 dB LAF=80,2 dB
Spektrum
dB
140
08:01:40
=VL7184A_Fahrbewegunbgen_Bagger-006 in Berechnungen
05.03.2014 08:00:57 - 08:01:48
130
120
110
100
90
80
70
60
50
40
30
20
10
0
12,50
31,50
63
125
250
500
LZeq
Cursor: 31,50 Hz LZeq=65,2 dB LZFmax=71,6 dB LZFmin=60,2 dB
Dokument: P:\VL\7184_VL_Erftstadt_Liblar_AH\@Bericht_02\7184_VL_Rap_02_Anlage_03.odt
1000
2000
4000
8000
16000
A
Z Hz
VL 7184-2 • 05.03.2014 • Anlage 3.3
Luftschallmessung Franz Josef Brüls GmbH am 05.03.2014
Ausschnitte aus den Pegelschrieben und Darstellung der Spektren
Innenpegel Halle
Auszug aus Pegelzeitverlauf
VL7184A-003 - Schnellprotokoll.
Sound
dB
90
80
70
60
07:46:10
07:46:20
07:46:30
07:46:40
07:46:50
07:47:00
07:47:10
07:47:20
LAeq
Cursor: 05.03.2014 07:46:12,500 - 07:46:12,600 LAeq=74,4 dB LASmax=72,9 dB LAF=74,1 dB
Spektrum
dB
140
07:47:30
07:47:40
07:47:50
=VL7184A_Innenpegel_Halle_Lkw_Bagger-003 in Berechnungen
05.03.2014 07:45:38 - 07:48:07
130
120
110
100
90
80
70
60
50
40
30
20
10
0
12,50
31,50
63
125
250
500
LZeq
Cursor: 20 Hz LZeq=61,4 dB LZFmax=66,8 dB LZFmin=50,5 dB
Dokument: P:\VL\7184_VL_Erftstadt_Liblar_AH\@Bericht_02\7184_VL_Rap_02_Anlage_03.odt
1000
2000
4000
8000
16000
A
Z Hz
VL 7184-2 • 05.03.2014 • Anlage 3.4
Ergebnis der Immissionsberechnungen gemäß TA Lärm
Isophonenberechnung für eine Rechenhöhe h= 5 m ü.G. (1. Obergeschoss) zum Tages- und Nachtzeitraum
Box anklicken und
Tageszeitraum (6 - 22 Uhr)
Legende
gewünschte Skala
Nachtzeitraum (22 - 6 Uhr, lauteste Stunde)
importieren über
Schallabtrahlung
Fassadenbauteil
->
Datei
Fahrten
Pkw Mitarbeiter
Fahrten Pkw
Kunden
->
Element
Verladung Mutterboden
einfügen
...
mittels Bagger
Verladung Schüttgut
30
4045
35
30
30
50
50
->Abstellvorgang
Skala_...
Lkw/
Kleintransporter
und Verladetätigkeiten
0
235
Pkw Stellplätze
Mitarbeiter
30
Werkhalle
30
5
65
4304550
0
25
1
[dB(A)]
2
30
50
25 <
30 <
35 <
40 <
45 <
50 <
55 <
60 <
65 <
30
<=
<=
<=
<=
<=
<=
<=
<=
<=
25
30
35
40
45
50
55
60
65
40
25
55
45
Beurteilungspegel Lr
45
50
55
60
60
55
50
4
30
40
430255
55
2
40
25
1
Immissionsort
3
45
50
45
40
2350
30
35
geplante
Nachbarbebauung
35
30
55
65
60
3
25
35
60
5
1
25
4
Fahrten Lkw/
Kleintransporter
3025
55
30
2
6 5
25
5
Gebäude
35
55
6
534025
3
4
0
25
60
Pkw Stellplätze
Kunden
25
55
25
Maßstab 1:1000
0
5
10
20
30
40
m
VL 7184-2 • 06.03.2014 • Anlage 4