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Beschlussvorlage (Schallgutachten Gewerbe)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
1,2 MB
Datum
08.04.2014
Erstellt
13.03.14, 15:06
Aktualisiert
13.03.14, 15:06

Inhalt der Datei

Peutz Consult GmbH Beratende Ingenieure VBI Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan „Radmacherstraße“ in ErftstadtLiblar Ermittlung und Beurteilung der Gewerbelärmimmissionen des Betriebes Franz Josef Brüls GmbH im Plangebiet gemäß TA Lärm Bericht VL 7184-2 vom 06.03.2014 Messstelle nach § 26 BImSchG zur Ermittlung der Emissionen und Immissionen von Geräuschen und Erschütterungen VMPA Güteprüfstelle für den Schallschutz im Hochbau Leitung: Dipl.-Phys. Axel Hübel Dipl.-Ing. Heiko Kremer Staatlich anerkannter Sachverständiger für Schall- und Wärmeschutz Dipl.-Ing. Mark Bless Anschriften: Kolberger Straße 19 40599 Düsseldorf Tel. +49 211 999 582 60 Fax +49 211 999 582 70 dus@peutz.de Martener Straße 535 44379 Dortmund Tel. +49 231 725 499 10 Fax +49 231 725 499 19 dortmund@peutz.de Auftraggeber: Stadt Erftstadt Umwelt- und Planungsamt Holzdamm 10 50374 Erftstadt Knesebeckstraße 3 10623 Berlin Tel. +49 30 310 172 16 Fax +49 30 310 172 40 berlin@peutz.de Geschäftsführer: Dipl.-Ing. Gerard Perquin Dr. ir. Martijn Vercammen Dipl.-Ing. Ferry Koopmans AG Düsseldorf HRB Nr. 22586 Ust-IdNr.: DE 119424700 Steuer-Nr.: 106/5721/1489 Bankverbindungen: Stadt-Sparkasse Düsseldorf Konto-Nr.: 220 241 94 BLZ 300 501 10 DE79300501100022024194 BIC: DUSSDEDDXXX Bericht-Nr.: VL 7184-2 Datum: 06.03.2014 Niederlassung: Düsseldorf Ref.: AK Niederlassungen: Mook / Nimwegen, NL Zoetermeer / Den Haag, NL Groningen, NL Paris, F Lyon, F Leuven, B Sevilla, E www.peutz.de Dokument: P:\VL\7184_VL_Erftstadt_Liblar_AH\@Bericht_02\7184_VL_Rap_02_20140306_StadtErftstadt_AK.odt Inhaltsverzeichnis 1 Situation und Aufgabenstellung....................................................................................3 2 Bearbeitungsgrundlagen, zitierte Normen und Richtlinien.............................................4 3 Örtliche Gegebenheiten und Nutzungsansätze.............................................................6 4 Beurteilungsgrundlagen ...............................................................................................7 4.1 Immissionsrichtwerte der TA Lärm...........................................................................7 4.2 Ermittlung und Beurteilung von Geräuschimmissionen durch Messung sowie eine detaillierte Prognose................................................................................................8 5 Ermittlung der Schallimmissionen...............................................................................10 5.1 Allgemeine Vorgehensweise..................................................................................10 5.2 Luftschallmessungen.............................................................................................10 5.2.1 Ort, Zeit und Durchführung der Luftschallmessungen...................................10 5.2.2 Schallausbreitungsbedingungen, Betriebsweise und Anlagenauslastung......11 5.2.3 Verwendete Messgeräte..............................................................................11 5.2.4 Ergebnisse der Luftschallmessungen...........................................................11 5.3 Schallemissionsgrößen.........................................................................................12 5.3.1 Pkw-, Kleintransporter- und Lkw-Fahrvorgänge............................................12 5.3.2 Einzelgeräusche Lkw/Kleintransporter.........................................................13 5.3.3 Pkw-Parkbewegungen.................................................................................15 5.3.4 Schallabstrahlung der Halle.........................................................................15 5.3.5 Verladevorgänge auf der Freifläche.............................................................16 5.4 Ergebnisse der Immissionsberechnungen und deren Beurteilung ..........................17 5.5 Kurzzeitige Geräuschspitzen.................................................................................18 5.6 Tieffrequente Geräusche, Ton-, Informations- und Impulshaltigkeit.........................19 6 Statistische Sicherheit der Aussagequalität.................................................................20 7 Zusammenfassung.....................................................................................................23 VL 7184-2 06.03.2014 Seite 2 1 Situation und Aufgabenstellung Für die geplante Bebauungsplanänderung an der Köttinger Straße / Radmacherstraße in Erftstadt-Liblar soll eine schalltechnische Untersuchung durchgeführt werden. Ein Übersichtslageplan der örtlichen Gegebenheiten und der geplanten Nachbarnutzung ist in Anlage 1 dargestellt. Innerhalb des Plangebietes befindet sich die Franz Josef Brüls GmbH (Radmacherstraße 81), ein Fachbetrieb für Gartengestaltung und Landschaftsbau. Auf dem Betriebsgrundstück befinden sich neben einem Blumengeschäft direkt an der Radmacherstraße Lagerflächen und eine Werkhalle/Lagerhalle. Für den Betrieb der Franz Josef Brüls GmbH ist auf Grundlage von Literaturangaben, Luftschallmessungen vor Ort sowie auf Grundlage der vor Ort abgestimmten Nutzungsangaben eine Schallimmissionsprognose gemäß den Vorgaben der TA Lärm in Verbindung mit der DIN ISO 9613-2 durchzuführen, um zu prüfen, ob der Betrieb durch die „heranrückende“ Bebauung eingeschränkt wird. Die sich aus dem Betrieb der Franz Josef Brüls GmbH ergebenden Schallimmissionen sind anhand der Vorgaben der TA Lärm zu beurteilen. Im Falle von Überschreitungen der Immissionsrichtwerte TA Lärm sind Lärmschutzmaßnahmen zu dimensionieren. VL 7184-2 06.03.2014 Seite 3 2 Bearbeitungsgrundlagen, zitierte Normen und Richtlinien Titel / Beschreibung / Bemerkung Kat. Datum Gemeinsames Ministerialblatt Nr. 26, herausgegeben vom Bundesministerium des Inneren vom 28.09.1998 Schallschutz im Hochbau, Anforderungen und Nachweise VV 26.08.1998 [2] TA Lärm Sechste AVwV zum Bundes-Immissionsschutzgesetz, technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm DIN 4109 N November 1989 [3] DIN ISO 9613, Teil 2 Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien, All- N Ausgabe Oktober1999 [1] [4] DIN EN 12 354, Teil 4 [5] DIN 45 680 [6] DIN 45 680, Beiblatt 1 [7] DIN 45 681 [8] DIN 45 681 gemeines Berechnungsverfahren; Verweis in der TA Lärm auf den Entwurf September 1997 Bauakustik – Berechnung der akustischen Eigenschaften von Gebäuden aus den Bauteileigenschaften – Teil 4: Schallübertragung von Räumen ins Freie Messung und Bewertung tieffrequenter Geräuschimmissionen in der Nachbarschaft Messung und Bewertung tieffrequenter Geräuschimmissionen in der Nachbarschaft, Hinweise zur Beurteilung bei gewerblichen Anlagen Bestimmung der Tonhaltigkeit von Geräuschen und Ermittlung eines Tonzuschlages für die Beurteilung von Geräuschimmissionen; Verweis in der TA Lärm auf Entwurf Januar 1992 Bestimmung der Tonhaltigkeit von Geräuschen und Ermittlung eines Tonzuschlages für die Beurteilung von Geräuschimmissionen (Entwurf Sept. 1997) N April 2001 N März 1997 N März 1997 N Entwurf November 2002, Entwurf Januar 1992 N März 2005 VL 7184-2 06.03.2014 Seite 4 Titel / Beschreibung / Bemerkung [9] DIN 45 681, Berichtigung 2 [10] Parkplatzlärmstudie Empfehlungen zur Berechnung von Schallemissionen aus Parkplätzen, Autohöfen und Omnibusbahnhöfen sowie von Parkhäusern und Tiefgaragen [11] Empfehlungen zur Bestimmung der meteorologischen Dämpfung Kat. Bestimmung der Tonhaltigkeit von Geräuschen und Ermittlung eines Tonzuschlages für die Beurteilung von Geräuschimmissionen Schriftenreihe des Bayerischen Landesamtes für Umweltschutz, 6. überarbeitete Auflage LUA-NRW Hinweise zur Cmet Datum N Berichtigungen zu DIN 45681:2005-03 August 2006 Lit. 2007 Lit. 26.09.2012 Lit. 1995 Lit. 2005 Bildung Cmet gemäß DIN 9613-2 [12] Technischer Bericht zur Untersuchung der Lkw-Ladegeräusche auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern und Speditionen [13] Technischer Bericht zur Untersuchung der Geräuschemissionen durch Lastkraftwagen auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern, Speditionen und Verbrauchermärkten sowie Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie: Schriftenreihe Umwelt und Geologie Lärmschutz in Hessen, Heft 192 Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie: Schriftenreihe Umwelt und Geologie Lärmschutz in Hessen, Heft 3 weiterer typischer Geräusche insbesondere von Verbrauchermärkten Kategorien: G V VV RdErl. Gesetz Verordnung Verwaltungsvorschrift Runderlass N RIL Lit P Norm Richtlinie Buch, Aufsatz, Bericht Planunterlagen / Betriebsangaben VL 7184-2 06.03.2014 Seite 5 3 Örtliche Gegebenheiten und Nutzungsansätze An der Kreuzung Köttinger Straße/ Radmacherstraße ist die Errichtung einer neuen Bebauung geplant. Direkt westlich an die geplante Bebauung angrenzend befindet sich die Franz Josef Brüls GmbH (Radmacherstraße 81), ein Fachbetrieb für Gartengestaltung und Landschaftsbau. Ein Übersichtslageplan der örtlichen Gegebenheiten mit Darstellung des Plangebietes ist in Anlage 1 dargestellt. Das Plangebiet wird als Mischgebiet (MI) ausgewiesen. Im Rahmen eines gemeinsamen Besprechungstermins mit dem Firmeninhaber am 05.03.2014 wurden folgende Nutzungsansätze für die schalltechnische Untersuchung abgestimmt: • Die Öffnungszeiten des Blumenfachgeschäftes liegen montags – freitags zwischen 10:00 – 18:30 Uhr und samstags 09:00 – 14:00 Uhr; • Kundenfrequentierung von bis zu 50 Kunden am Tag, die Kunden nutzen die Stellplätze vor dem Blumengeschäft an der Radmacherstraße; • die 10 Mitarbeiter parken vor der Ostfassade der Werkhalle; • im vorderen Hallenbereich erfolgen Büroarbeiten und im hinteren Hallenbereich befinden sich die Lager-/ Werkstattbereiche; • die Belüftung der halle erfolgt über die geöffneten Hallentore; • es gibt keine haustechnischen und lüftungstechnischen Anlagen oder Klimaanlagen; • bei dem Hallendach handelt es sich um ein Stahltrapezprofil-Dach, die Fassaden bestehen aus Mauerwerk und bei den Toren handelt es sich um Stahlblechtore; • Arbeitsbeginn ist um 07:30 Uhr, Arbeitsende zwischen 16 und 18 Uhr je nach Auftragslage und Baustelle; • der Betrieb verfügt über 4 eigene Lkw und 2 eigene Kleintransporter; • die Anlieferung erfolgt durch maximal 3 Fremd-Lkw; • die Verladung erfolgt per Hand und bei Schüttgut mittels Bagger. VL 7184-2 06.03.2014 Seite 6 4 4.1 Beurteilungsgrundlagen Immissionsrichtwerte der TA Lärm Gemäß den Anforderungen der TA Lärm soll die Gesamtbelastung aus den Geräuschen von gewerblichen Anlagen (Vorbelastung zzgl. Zusatzbelastung) am maßgeblichen Immissionsort die Immissionsrichtwerte nicht überschreiten. Der maßgebliche Immissionsort liegt 0,5 m außerhalb vor der Mitte des geöffneten Fensters des vom Geräusch am stärksten betroffenen schutzbedürftigen Raumes. Die gebietsabhängigen Immissionsrichtwerte für Immissionsorte außerhalb von Gebäuden (Nummer 6.1 der TA Lärm) sind in der nachfolgenden Tabelle 4.1 aufgeführt. Tabelle 4.1: Immissionsrichtwerte der TA Lärm Gebietsausweisung Immissionsrichtwert [dB(A)] Tag Nacht Industriegebiete (GI) 70 70 Gewerbegebiete (GE) 65 50 Kerngebiete, Dorfgebiete und Mischgebiete (MI) 60 45 Allgemeine Wohngebiete und Kleinsiedlungsgebiete (WA) 55 40 Reine Wohngebiete (WR) 50 35 Kurgebiete, Krankenhäuser und Pflegeanstalten 45 35 Einzelne Impulse dürfen den Immissionsrichtwert gemäß TA Lärm im Tageszeitraum um nicht mehr als 30 dB(A) und im Nachtzeitraum um nicht mehr als 20 dB(A) überschreiten. In Wohngebieten ist während der Ruhezeiten ein Zuschlag von 6 dB zu den berechneten Schallimmissionen zuzurechnen. Die Ruhezeiten mit erhöhter Empfindlichkeit sind wie folgt definiert: an Werktagen: an Sonn- und Feiertagen: 06.00 bis 07.00 Uhr 20.00 bis 22.00 Uhr 06.00 bis 09.00 Uhr 13.00 bis 15.00 Uhr 20.00 bis 22.00 Uhr Bei Industriegebieten (GI), Gewerbegebieten (GE) und Mischgebieten (MI) sind bei einer Beurteilung des Tageszeitraumes gemäß TA Lärm keine Zuschläge für Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit zu berücksichtigen. VL 7184-2 06.03.2014 Seite 7 4.2 Ermittlung und Beurteilung von Geräuschimmissionen durch Messung sowie eine detaillierte Prognose Für die Beurteilung der Geräuschimmissionen gemäß der TA Lärm sind die in der nachfolgenden Tabelle 4.2 aufgeführten Messwertarten zu verwenden, wobei die Wahl der zusätzlich zum Mittelungspegel LAeq zu erfassenden Messwertart vom Einzelfall abhängt. Tabelle 4.2: Messwertarten der TA Lärm (Tab. 1, Nummer A.3.3.1) und deren Anwendung Messwertart LAeq Anwendung Mittelungspegel Beurteilung der Geräuschimmissionen LAFmax Maximalpegel Beurteilung von Geräuschspitzen LAFTeq Taktmaximal-Mittelungspegel Zuschlag für Impulshaltigkeit LAF95 Grundgeräuschpegel Prüfung auf ständig vorherrschende Fremdgeräusche Auf Grundlage des messtechnisch erfassten Mittelungspegels und ggf. weiterer in der Tabelle 4.2 aufgeführten Messwertarten werden die Geräuschimmissionen durch eine detaillierte Ausbreitungsrechnung gemäß Nummer A.2.3 der TA Lärm ermittelt. Die Berechnung der Immissionspegel in Oktaven erfolgen für die Mittenfrequenzen von 31,5 Hz bis 8.000 Hz. Für diese Oktaven ist gemäß Nummer A.2.3.4 der TA Lärm die Schallausbreitungsrechnung zur Ermittlung des Mittelungspegels LAeq für jede Schallquelle entsprechend Gleichung (5), Abschnitt 6 der DIN ISO 9613-2 durchzuführen. Der Mittelungspegel LAeq,j der Anlage für die Teilzeit Tj wird gemäß Nummer A.2.5.1 der TA Lärm nach der Gleichung (G5) wie folgt berechnet. ⎡1 L Aeq, j = 10 lg ⎢ ⎢⎣ Tj ∑T E,k, j k ⋅ 10 0,1L Aeq,k, j ⎤ ⎥ ⎥⎦ Es bedeuten: L Aeq,k, j Mittelungspegel der k-ten Schallquelle in dB(A) TE,k, j Einwirkzeit der Schallquelle k Anzahl der Schallquellen VL 7184-2 06.03.2014 Seite 8 Auf Grundlage des rechnerisch ermittelten Mittelungspegels LAeq,j werden die Beurteilungspegel getrennt für den Tages- und Nachtzeitraum gemäß Nummer A.1.4 der TA Lärm nach der Gleichung (G2) wie folgt berechnet: ⎡1 L r = 10 lg ⎢ ⎣⎢ Tr N ∑ Tj ⋅ 10 ( 0,1 L Aeq, j − Cmet + K T, j + KI, j + K R, j j=1 )⎤ ⎥ ⎦⎥ mit Tr = N ∑ T = 16 h tags j j=1 1 h nachts Es bedeuten: Tj N LAeq, j Cmet KT, j KI, j KR, j Lr Teilzeit j Zahl der gewählten Teilzeiten Mittelungspegel der Anlage während der Teilzeit Tj in dB(A) meteorologische Korrektur nach DIN ISO 9613-2, Entwurf Ausgabe September 1997, Gleichung (6); hier: C0 = 2 dB Zuschlag für Ton- und Informationshaltigkeit nach den Nummern A.2.5.2 (Prognose) oder A.3.3.5 (Messung) der TA Lärm in der Teilzeit Tj in dB Zuschlag für Impulshaltigkeit nach den Nummern A.2.5.3 (Prognose) oder A.3.3.6 (Messung) der TA Lärm in der Teilzeit Tj in dB Zuschlag für Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit nach Nummer 6.5 der TA Lärm in der Teilzeit Tj in dB Beurteilungspegel in dB(A) VL 7184-2 06.03.2014 Seite 9 5 Ermittlung der Schallimmissionen 5.1 Allgemeine Vorgehensweise Die Ermittlung der Schallimmissionen erfolgt als detaillierte Prognose gemäß TA Lärm rechnerisch unter Berücksichtigung der Messergebnisse vor Ort, den abgestimmten Nutzungsansätzen (vgl. Kapitel 3) und Fachliteratur [10] [12] [13] mit dem Rechenprogramm SoundPLAN. Die immissionsrelevanten Geräuschquellen werden in dem digitalen Simulationsmodell in Form von Ersatzlinien- und Ersatzflächenschallquellen, deren Lage in den Anlagen 1 dargestellt ist, berücksichtigt. Ausgehend von diesen Emissionsgrößen erfolgte auf Grundlage der Rechenvorschriften der DIN ISO 9613-2 [3] die Bestimmung der im Bereich der nächstgelegenen bestehenden schutzwürdigen Nutzungen vorliegenden Schallimmissionen. Die Bestimmung der meteorologischen Dämpfung Cmet nach DIN ISO 9613-2 erfolgt gemäß den Empfehlungen des LANUV NRW auf Grundlage der in der nachfolgenden Tabelle 5.1 aufgeführten Meteorologiefaktoren C0 für die Station Köln-Wahn. Tabelle 5.1: Meteorologiefaktoren c0 [dB] gemäß für die Station Köln-Wahn Station Mitwindrichtung für die Ausbreitung von der Quelle zum Immissionsort Köln-Wahn C0 [dB] 0° 30° 60° 90° 2,8 2,4 2,1 1,9 120° 150° 180° 210° 240° 270° 300° 330° 1,7 1,5 1,4 1,5 1,9 2,4 2,8 3,0 Die im nachfolgenden Kapitel 5.3 aufgeführten Emissionsansätze berücksichtigen bereits ggf. vorhandene impulshaltige Geräuschkomponenten. 5.2 5.2.1 Luftschallmessungen Ort, Zeit und Durchführung der Luftschallmessungen Zur Ermittlung der heute im Nahbereich des Betriebsstandortes der Franz Josef Brüls GmbH und im Bereich der geplanten Nachbarnutzung vorliegenden Geräuschimmissionen, erfolgten am 05.03.2014 Luftschallmessungen. Es lagen trockene Witterungsverhältnisse bei Windstille mit Außentemperaturen im Bereich von etwa 5° Celsius vor. VL 7184-2 06.03.2014 Seite 10 5.2.2 Schallausbreitungsbedingungen, Betriebsweise und Anlagenauslastung Während der Luftschallmessungen lag im Nahbereich und auch an der Messposition im Bereich der geplanten Nachbarnutzung eine freie unabgeschirmte Sichtverbindung zu den messtechnisch erfassten Geräuschquellen vor. Während der Luftschallmessung befanden sich alle Anlagenkomponenten in einem gemäß den gemachten Angaben betriebstypischen Zustand. 5.2.3 Verwendete Messgeräte Die Luftschallmessungen wurden mit einem integrierenden Schallpegelmesser der Genauigkeitsklasse I gemäß DIN EN 61 672 – Klasse 1 – durchgeführt. Bei der akustischen Kalibrierung wird zur Überprüfung ein Kalibrierton mit einem nominalen Schalldruckpegel von 94,0 dB bei einer Frequenz von 1000 Hz verwendet. Diese Kalibrierung wurde vor und nach der Messung durchgeführt. 5.2.4 Ergebnisse der Luftschallmessungen Die Ergebnisse der Luftschallmessungen sind in den nachfolgenden Tabellen 5.2 und 5.3 sowie auszugsweise mit Pegelzeitverlauf und Spektrum in Anlage 5 aufgeführt. Tabelle 5.2: Ergebnisse der Luftschallmessungen vom 05.03.2014 – Messungen Baugrenze geplante Nachbarnutzung Dauer Messort Geräuschquelle Messwertarten gemäß Nummer A.3.3.1 der TA Lärm LAeq Sec. Beladen Lkw Ladefläche mit Kies LAFmax LAFTeq LAF95 dB(A) 147 61,2 74,6 68,4 57,1 150 59,0 62,7 60,9 57,3 155 62,4 78,1 69,5 58,5 50 64,1 73,9 68,9 59,0 51 60,3 64,5 61,4 57,1 Leerlauf Hechselmaschine 14 60,8 65,4 63,8 55,5 Hintergrundgeräusch (Verkehrslärm) 780 58,1 66,1 59,7 55,9 mittels Bagger Leerlauf/Fahren Bagger und Lkw in Halle mit Toren offen Bagger fährt rückwärts auf Lkw LadeBaugrenze geplante fläche über Metall-Rampe Nachbarnutzung Fahrbewegungen Lkw Fahrbewegungen Bagger auf Lagerfläche VL 7184-2 06.03.2014 Seite 11 Tabelle 5.3: Ergebnisse der Luftschallmessungen vom 05.03.2014 – Messungen Anlagennahbereich/ Halleninnenpegel/Freiflächen Messwertarten gemäß Nummer Messort Geräuschquelle Entfernung A.3.3.1 der TA Lärm LAeq m Beladen Lkw Ladefläche mit Kies mittels 84,9 67,2 Innenpegel 75,3 95,2 83,9 63,8 3 75,3 97,7 85,9 59,6 2 71,5 83,4 78,0 66,6 2 80,4 85,0 82,2 76,9 2 79,0 84,0 82,8 54,2 fläche über Metall-Rampe Fahrbewegungen Bagger auf Lagerfläche Leerlauf Hechselmaschine 5.3.1 dB(A) 92,1 Fahrbewegungen Lkw 5.3 LAF95 76,0 Bagger fährt rückwärts auf Lkw LadeNahbereich LAFTeq 2 Bagger Leerlauf/Fahren Bagger und Lkw in Halle mit Toren offen LAFmax Schallemissionsgrößen Pkw-, Kleintransporter- und Lkw-Fahrvorgänge Die Ermittlung der Emissionsgrößen für Pkw-, Kleintransporter und Lkw-Fahrbewegungen erfolgt auf Grundlage der nachfolgend aufgeführten Berechnungsformeln. Gemäß [12] [13] können die Fahrgeräusche von Lkw und Pkw bei langsamer Fahrt auf Betriebshöfen wie folgt berechnet werden: LWAr = L WA,1 h + 10 log(n) + 10 log( T l ) − 10 log( r ) 1m T Darin sind: LWAr LWA,1h n l T = Auf Beurteilungszeit bez. Schallleistungspegel für den Streckenabschnitt [dB(A)] = Zeitlich gemittelter Schallleistungspegel für 1 Lkw/h und 1 m [dB(A)], hier: LWA,1h = 63 dB(A) für Lkw (≥ 105 kW) Fahrweg, LWA,1h = 58 dB(A) für Kleintransporter Fahrweg und LWA,1h = 48 dB(A) für Pkw = Anzahl der Fahrten in der Beurteilungszeit Tr = Länge eines Streckenabschnittes [m], (hier 10 m Rangieren) VL 7184-2 = Bezugszeit: 1h 06.03.2014 Seite 12 Insgesamt werden 50 Pkw-Bewegungen von Kunden tags zwischen 6 und 22 Uhr berücksichtigt, so dass sich ein längenbezogener Beurteilungsschallleistungspegel von L'WAT,r= 52,9 dB(A)/m ergibt. Zum Nachtzeitraum erfolgen keine Kunden-Bewegungen. Insgesamt werden 20 Pkw-Bewegungen von Mitarbeitern tags zwischen 6 und 22 Uhr berücksichtigt, so dass sich ein längenbezogener Beurteilungsschallleistungspegel von L'WAT,r = 49,0 dB(A)/m errechnet. Im Sinne eines „worst-case“-Szenarios werden in der lautesten Nachtstunde 2 Pkw-Parkbewegungen von Mitarbeitern mit einem längenbezogenen Beurteilungsschallleistungspegel von L'WAT,r = 51,0 dB(A)/m angesetzt. Insgesamt werden zum Tageszeitraum die Fahrbewegungen von 4 firmeneigenen Lkw und 3 Fremd-Lkw berücksichtigt. Für die 4 firmeneigenen Lkw wird angesetzt, dass diese zwischen 6 und 22 Uhr das Firmengelände morgens verlassen, im Laufe des Tages erneut zurückkommen, das Gelände wieder verlassen und abends das Gelände wieder befahren. Es werden also insgesamt 16 Fahrbewegungen der firmeneigenen Lkw zwischen 6 und 22 Uhr angesetzt. Für die Fremd-Lkw werden je Lkw 2 Fahrbewegungen für das Ein- und das Abfahren angesetzt, so dass 6 Lkw-Fahrbewegungen zu berücksichtigen sind. Insgesamt erfolgen 22 Lkw-Fahrbewegungen zum Tageszeitraum zwischen 6 und 22 Uhr, für die ein längenbezogener Beurteilungsschallleistungspegel von L'WAT,r= 64,4 dB(A)/m angesetzt wird. Nachts erfolgen keine Lkw Fahrbewegungen. Insgesamt werden zum Tageszeitraum zwischen 6 und 22 Uhr die Fahrbewegungen von 2 firmeneigenen Kleintransportern berücksichtigt. Für die 2 Kleintransporter wird angesetzt, dass diese das Firmengelände morgens verlassen, im Laufe des Tages erneut zurückkommen, das Gelände wieder verlassen und abends das Gelände wieder befahren. Es erfolgen also insgesamt 8 Fahrbewegungen der Kleintransporter tags zwischen 6 und 22 Uhr, für die ein längenbezogener Beurteilungsschallleistungspegel von L'WAT,r = 55,0 dB(A)/m angesetzt wird. Nachts erfolgen keine Kleintransporter-Fahrbewegungen. 5.3.2 Einzelgeräusche Lkw/Kleintransporter Aus dem im Folgenden für verschiedene Einzelgeräusche bestimmten zeitlich gemittelten Schallleistungspegel LWA(T),1h für einen Vorgang pro Stunde, können mithilfe der aufgeführten Formel die Beurteilungsschallleistungspegel bestimmt werden. L WAT r = L WAT ,1 h  10 log n − 10 log  Tr  T Darin sind: LWA(T)r = Auf die Beurteilungszeit bezogener (Taktmaximal-) Schallleistungspegel [dB(A)] VL 7184-2 06.03.2014 Seite 13 LWA(T),1h n T Tr = = = = Zeitlich gemittelter Schallleistungspegel für 1 Vorgang pro Stunde [dB(A)] Anzahl der Vorgänge innerhalb der Beurteilungszeit Tr Bezugszeit: 1h Beurteilungszeit [h], hier: 16 Stunden am Tag, lauteste Nachtstunde Gemäß [12] [13] ist für die Rangiervorgänge eines Lkw ohne genauere Angaben ein Schallleistungspegel von LWA = 99 dB(A) mit einer Einwirkzeit von ca. 2 Minuten pro Vorgang anzusetzen. Zusätzlich werden darüber hinaus noch entsprechende Einzelimpulse berücksichtigt. Die angesetzten Schallleistungen sind in der folgenden Tabelle zusammenfassend aufgeführt: Tabelle 5.4: Schallleistungspegel für das Rangieren und die damit verbundenen Einzelimpulse eines Lkw Geräusch LWAeq / Anzahl Einwirkdauer LWA(T),1h LWAmax [dB(A)] [min] [s] 5-s-T. Kurzfahrt, Rangieren, Warten 99 1 Türenschlagen 100 2 2 74,4 Motorstart 100 1 1 71,4 Betriebsbremse 108 1 1 79,4 Summe 2 [dB(A)] 84,2 86,0 In der Summe ergibt sich somit ein Schallleistungspegel für 1 Lkw pro Stunde von LWAT,1h = 86,0 dB(A). Für die kleineren Lieferfahrzeuge wurden die gleichen Ansätze, mit Ausnahme der Betriebsbremse, angesetzt (Maximalbetrachtung). Für den Abstellvorgang eines Kleintransportes wird daher ein zeitlich gemittelter Schallleistungspegel für 1 Vorgang pro Stunde von LWA(T),1h= 77,2 dB(A) zugrunde gelegt. Insgesamt werden zum Tageszeitraum die Rangiervorgänge von 4 firmeneigenen Lkw und 3 Fremd-Lkw berücksichtigt. Je Lkw wird ein Rangiervorgang berücksichtigt, so dass sich tags (6 – 22 Uhr) ein Beurteilungsschallleistungspegel von LWAT,r = 83,0 dB(A) errechnet. Nachts erfolgen keine Lkw Rangiervorgänge. Insgesamt werden zum Tageszeitraum die Rangiervorgänge von 2 firmeneigenen Kleintransportern berücksichtigt. Je Kleintransporter wird ein Rangiervorgang berücksichtigt, so dass sich tags (6 – 22 Uhr) ein Beurteilungsschallleistungspegel von LWAT,r = 68,2 dB(A) errechnet. Nachts erfolgen keine Kleintransporter Rangiervorgänge. VL 7184-2 06.03.2014 Seite 14 5.3.3 Pkw-Parkbewegungen Die Schallemissionen der Parkvorgänge auf dem vorderen und dem hinteren Betriebsgelände werden nach der Parkplatzlärmstudie [10] gemäß nachfolgender Formel (getrenntes Verfahren) ermittelt: LWA = LWO + KPA + KI + 10 log (B• N) Darin bedeuten: LWA = Schallleistungspegel LWO = 63 dB(A) = Bezugsschallleistungspegel für eine Bewegung je Stunde KPA = Zuschlag für den Parkplatztyp (hier: KPA = 0) = Zuschlag für die Impulshaltigkeit für das zusammengefasste BerechnungsverKI fahren (hier: KI = 4) B = Bezugsgröße, hier Anzahl der zu einer Flächenquelle zusammengefassten Stellplätze N = Anzahl der Bewegungen je Stunde und Stellplatz Insgesamt werden 50 Pkw-Bewegungen von Kunden tags zwischen 6 und 22 Uhr berücksichtigt, so dass sich ein Beurteilungsschallleistungspegel von LWAT,r= 71,9 dB(A) ergibt. Zum Nachtzeitraum erfolgen keine Kunden-Bewegungen. Insgesamt werden 20 Pkw-Bewegungen von Mitarbeitern tags zwischen 6 und 22 Uhr berücksichtigt, so dass sich ein Beurteilungsschallleistungspegel von LWAT,r= 68,0 dB(A) errechnet. Im Sinne eines „worst-case“-Szenarios werden in der lautesten Nachtstunde 2 PkwParkbewegungen von Mitarbeitern mit einem Beurteilungsschallleistungspegel von LWAT,r = 70,0 dB(A) angesetzt. 5.3.4 Schallabstrahlung der Halle Die Schallabstrahlung der Prüfhallen wird gemäß folgender Formel nach DIN EN 12354-4 [4] frequenzabhängig berücksichtigt: L WA = L p , in  C d − R '  10 log  S  S0 Darin sind: LWA Lp, in Cd = Vom Fassadenbauteil abgestrahlter Schallleistungspegel [dB(A)] = Schalldruckpegel im Inneren des Gebäudes im Abstand von 1 bis 2 m vom betrachteten Bauteil; hier Lp,in = LAFTeq (innen): mittlerer 5s-Taktmaximal-pegel (Halleninnenpegel) [dB(A)] = Diffusionsterm [dB], hier: -5 dB; VL 7184-2 06.03.2014 Seite 15 R' S S0 = Frequenzabhängige Schalldämmung des Fassadenbauteils [dB] = Fläche des abstrahlenden Bauteils [m²] = Bezugsfläche [m²], S0 = 1 m² Für die Werkhalle wird für den gesamten Zeitraum tags zwischen 6 und 22 Uhr ein durchgehender Geräuschpegel von LAFTeq = Lp,in= 80 dB(A) tags (worst-case-Ansatz) berücksichtigt. Zum Nachtzeitraum wird die Werkhalle nicht genutzt. Der Halleninnenpegel wird über die Fassadenbauteile abgestrahlt. Die angesetzte Schalldämmung der einzelnen Fassadenelemente wird nachfolgend aufgeführt: • Außenwände (R'w = 41 dB) • Dach (R'w = 25 dB) • Fenster (R'w = 27 dB) • Hallentore (R'w = 16 dB) Die Schallabstrahlung der Fassadenbauteile wird über den Innenpegel und die Schalldämmung der Fassade durch das Berechnungsprogramm SoundPLAN automatisch in Oktaven berechnet. Die Be- und Entlüftung der Werkhalle erfolgt gemäß Angaben des Betreibers über die Tore. Daher werden im Rahmen der Immissionsberechnungen als „worst-case“-Ansatz die Tore und öffenbare Fenster der Halle als durchgehend geöffnet (R'w= 0 dB) berücksichtigt. 5.3.5 Verladevorgänge auf der Freifläche Die Schallemissionen aus den Verladevorgängen auf der Freifläche werden gemäß nachfolgender Formel berechnet: LWAr = LWA ,1 h  10 logn − 10 log Darin sind: = LWAr = LWA,1h n = T = = Tr Tr  T Auf Beurteilungszeit bez. Schallleistungspegel zeitlich gemittelter Schallleistungspegel für den Abstellvorgang Anzahl der Fahrten in der Beurteilungszeit Tr Bezugszeit: 1h Beurteilungszeit [h], hier: 16 Stunden am Tag VL 7184-2 06.03.2014 Seite 16 Aus den Luftschallmessungen im Nahbereich bei Beladung einer Lkw-Ladefläche mit Kies mittels Bagger lässt sich eine Schallleistung von LWAFT,eq= 98,9 dB(A) ermitteln. Über die Einwirkdauer von 5 Minuten je Verladevorgang errechnet ein zeitlich gemittelter Schallleistungspegel für 1 Vorgang pro Stunde von LWA(T),1h= 88,1 dB(A). Es wird im Sinne eines „worst-case“-Szenarios angesetzt, dass zum Tageszeitraum (6 – 22 Uhr) die 4 firmeneigenen Lkw und 3 Fremd-Lkw jeweils morgens beladen werden. Die 4 firmeneigenen Lkw werden zudem auch noch einmal mittags und abends be-/ entladen. Insgesamt erfolgen tags also 15 Vorgänge, für die sich ein Beurteilungsschallleistungspegel von LWAT,r= 87,8 dB(A) errechnet. Aus den Luftschallmessungen im Nahbereich bei Rückwärtsfahrt eines Baggers auf eine Lkw-Ladefläche über Metallrampen lässt sich eine Schallleistung von LWAFT,eq= 103,4 dB(A) ermitteln. Über die Einwirkdauer von 2,5 Minuten je Verladevorgang errechnet ein zeitlich gemittelter Schallleistungspegel für 1 Vorgang pro Stunde von LWA(T),1h = 89,7 dB(A). Es wird im Sinne eines „worst-case“-Szenarios angesetzt, dass zum Tageszeitraum (6 – 22 Uhr) weitere Verladevorgänge für die 4 firmeneigenen Lkw und 3 Fremd-Lkw analog zu der o.a. Vorgehensweise erfolgen, für die sich ein Beurteilungsschallleistungspegel von LWAT,r = 89,4 dB(A) ergibt. Aus den Luftschallmessungen im Nahbereich bei Fahrbewegungen des Baggers auf der Freilagerfläche für Mutterboden lässt sich eine Schallleistung von LWAFT,eq= 96,2 dB(A) ermitteln. Es wird im Sinne eines „worst-case“-Szenarios angesetzt, dass zum Tageszeitraum (6 ä- 22 Uhr) 4 Stunden lang Fahrbewegungen des Baggers auf der in Anlage 1 gekennzeichneten Fläche erfolgen. Daraus ergibt sich ein Beurteilungsschallleistungspegel von LWAT,r = 90,2 dB(A). Zum Nachtzeitraum (22 – 6 Uhr) erfolgen keine Tätigkeiten auf den Freiflächen. 5.4 Ergebnisse der Immissionsberechnungen und deren Beurteilung Die Ergebnisse der Einzelpunktberechnungen sind detailliert in Anlage 2 und in der nachfolgenden Tabelle 5.5 für das maßgebende Geschoss dargestellt. In Anlage 4 sind die Ergebnisse der Isophonenberechnungen für eine Rechenhöhe für das 1. Obergeschoss zum Tageszeitraum (umfangreiche Tätigkeiten inkl. Verladungen, Kunden etc.) und zum Nachtzeitraum (Parken von Mitarbeitern, 2 Pkw) dargestellt. VL 7184-2 06.03.2014 Seite 17 Tabelle 5.5: Ergebnis der Immissionsberechnungen tags und nachts an Werktagen (inkl. aller Zuschläge) Immissionsort Gebietsnutzung Immissionsrichtwert gemäß TA Lärm [dB(A)] Nr. Geschoss tags nachts Beurteilungspegel [dB(A)] tags nachts 01 2. OG 51 35 02 2. OG 44 32 03 2. OG 50 30 04 2. OG 52 31 05 2. OG 53 31 06 2. OG 55 29 MI 60 45 Wie die Ergebnisse der Immissionsberechnungen in Anlage 2 und Tabelle 5.5 zeigen, wird der Immissionsrichtwert der TA Lärm für Mischgebiete unter Berücksichtigung von Nutzungs- und Emissionsansätzen für die Franz Josef Brüls GmbH auf der sicheren Seite an allen Immissionsorten eingehalten. Es ergeben sich Beurteilungspegel von bis zu 55 dB(A) tags und 35 dB(A) nachts, was den Immissionsrichtwerten für allgemeine Wohngebiete (WA) tags bzw. für reine Wohngebiete (WR) nachts entspricht. Der Betrieb der Franz Josef Brüls GmbH wird somit durch die geplante Nachbarnutzung mit dem Schutzanspruch entsprechend eines Mischgebietes aus schalltechnischer Sicht nicht eingeschränkt. Es ist sogar noch ein „Erweiterungsspielraum“ vorhanden. An den relevanten Westfassaden werden auch keine relevanten Gewerbelärmvorbelastungen vorhanden sein. Diese dürfen nicht höher als 50 dB(A) sein, so dass der Richtwert ausgeschöpft werden kann. 5.5 Kurzzeitige Geräuschspitzen Innerhalb der vorliegenden Untersuchung wird gemäß der TA Lärm [1] ebenfalls die Einhaltung der kurzzeitig zulässigen Geräuschspitzen von 90 dB(A) tags und 65 dB(A) nachts in einem allgemeinen Wohngebiet untersucht. Innerhalb des verwendeten digitalen Simulationsmodells wurden für die mit relevanten Maximalpegeln verbundenen Geräuschquellen die folgenden Maximalpegel berücksichtigt: • Zuschlagen Pkw-Kofferraumdeckel/Kleintransporter-Tür LWAmax = 100 dB(A); • Beschleunigte Abfahrt Pkw LWAmax = 93 dB(A); VL 7184-2 06.03.2014 Seite 18 • Verladeimpuls gemäß Luftschallmessung LWAmax = 113 dB(A) und • Entlüftung Lkw-Betriebsbremse LWAmax = 108 dB(A). Wie die in der Anlage 2 dargestellten Berechnungsergebnisse zeigen, werden zum Tageszeitraum und zum Nachtzeitraum die kurzzeitig zulässigen Geräuschspitzen an allen Immissionsorten eingehalten. 5.6 Tieffrequente Geräusche, Ton-, Informations- und Impulshaltigkeit Gemäß Nummer 7.3 “Berücksichtigung tieffrequenter Geräusche“ der TA Lärm [1] ist bei Geräuschen mit vorherrschenden Energieanteilen im Frequenzbereich unter 90 Hz (tieffrequente Geräusche) zu beurteilen, ob hiervon schädliche Umwelteinwirkungen ausgehen können. Hier heißt es: "Für Geräusche, die vorherrschenden Energieanteile im Frequenzbereich unter 90 Hz besitzen (tieffrequente Geräusche) ist die Frage, ob von ihnen schädliche Umwelteinwirkungen ausgehen, im Einzelfall nach den örtlichen Verhältnissen zu beurteilen. Schädliche Umwelteinwirkungen können insbesondere auftreten, wenn bei deutlich wahrnehmbaren tieffrequenten Geräuschen in schutzbedürftigen Räumen bei geschlossenen Fenstern die nach Nummer A.1.5 des Anhangs ermittelte Differenz LCeq - LAeq den Wert 20 dB überschreitet." Unter Nummer A.1.5 “Hinweise zur Berücksichtigung tieffrequenter Geräusche“ des Anhangs der TA Lärm heißt es weiter: "Hinweise zur Ermittlung und Bewertung tieffrequenter Geräusche enthält DIN 45680, Ausgabe März 1997, und das zugehörige Beiblatt 1. Danach sind schädliche Umwelteinwirkungen nicht zu erwarten, wenn die in Beiblatt 1 genannten Anhaltswerte nicht überschritten werden." Als ein Prüfkriterium zur Beurteilung tieffrequenter Geräusche gemäß der TA Lärm in Verbindung mit der DIN 45680 [5] [6] gilt die Pegeldifferenz LCeq - LAeq innerhalb des schutzbedürftigen Raumes. Aufgrund der zu erwartenden Tätigkeiten ist davon auszugehen, dass keine tieffrequenten Geräusche vorliegen. Teile der möglichen Schallemissionen (Motorgeräusche der Lkw etc.) besitzen zwar eine tieffrequente Charakteristik mit vorherrschenden Energieanteilen im Frequenzbereich unter 90 Hz. Bei Massivbauweise der vorhandenen und geplanten Gebäude ist durch eine ausreichende Schalldämmung im tieffrequenten Bereich jedoch nicht von schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne der TA Lärm auszugehen. VL 7184-2 06.03.2014 Seite 19 Bei Hervortreten eines oder mehrerer Einzeltöne aus dem übrigen Frequenzspektrum schreibt die TA Lärm einen Zuschlag KT für die Tonhaltigkeit des Geräusches vor. Dieser Zuschlag kann pauschal 3 bzw. 6 dB betragen oder aus Messungen nach DIN 45681 bestimmt werden. Eine eventuelle Tonhaltigkeit des Lkw-Rückfahrtwarnsignals ist auf Grundlage vorhandener Messergebnisse mit einem Tonhaltigkeitszuschlag KT = 3 dB innerhalb des Emissionsansatzes für die Rangiertätigkeiten der Lkw berücksichtigt worden. Für informationshaltige Geräusche ist ebenfalls ein pauschaler Zuschlag von KT = 3 bzw. 6 dB, je nach Auffälligkeit, vorgesehen. Im vorliegenden Fall ist nicht von einer Informationshaltigkeit der Betriebsgeräusche auszugehen. 6 Statistische Sicherheit der Aussagequalität Die TA Lärm sieht unter Punkt A.2.6 Angaben zur Qualität der Aussage vor. Die Qualität der Aussage ist dabei abhängig von folgenden Faktoren: - Die Unsicherheit der Emission (Eingangsdaten zur Prognose) Die Unsicherheit der Transmission (Berechnungsmodell der Prognose) Die Unsicherheit der Immission (bei Messung von Geräuschimmissionen) Die Gesamtstandardabweichung einer rechnerischen Immissionsprognose als statistisches Maß für die Qualität der Aussage lässt sich nach Veröffentlichungen des Landesumweltamtes NRW aus den folgenden Teilunsicherheiten bestimmen: 2 σ ges = σ t2 + σ prog mit σ t = σ R2 + σ P2 Darin sind: σges = Gesamtstandardabweichung als Maß für die Qualität der Aussage σP = Standardabweichung der Unsicherheit durch Produktionsstreuungen bei der Herstellung von Maschinen/Geräten σR = Standardabweichung der Unsicherheit der Messverfahren zur Bestimmung der Emissionen σt = Standardabweichung der Unsicherheit der Eingabedaten (Emissionen) σprogn = Standardabweichung der Unsicherheit des Berechnungsmodells Die o.g. Formel zur Fehlerfortpflanzung gilt nur unter der Annahme einer Normalverteilung der auftretenden Immissionspegel, d.h. Gauß´sche Normalverteilung. Die Glockenkurve wird dabei vom Beurteilungspegel Lr (Lage und Höhe des Maximums) und der Standardabweichung der Verteilungsfunktion σges (Breite der Glocke) bestimmt. VL 7184-2 06.03.2014 Seite 20 Gemäß der Veröffentlichungen des Landesumweltamtes NRW nimmt die Gesamtstandardabweichung σt häufig Werte zwischen 1,3 dB (Messverfahren der Genauigkeitsklasse 1) und 3,5 dB (Messverfahren der Genauigkeitsklasse 2) an. Sie beschreibt lediglich die Ungenauigkeiten der Schallleistung von Aggregaten oder Vorgängen. Für die vorliegende Untersuchung wurde eine Standardabweichung von ca. 1,5 dB abgeschätzt. Die Emissionsansätze basieren auf Untersuchungen, die aufgrund von Datenerhebungen und Messungen Emissionsansätze empfehlen. Diese Emissionsansätze gelten als konservativ bzw. auf der sicheren Seite. Bezüglich der Schallausbreitungsberechnung gibt die DIN ISO 9613-2 in Ihrer Tabelle 5 geschätzte Abweichungen für unter nahezu freier Schallausbreitung berechnete Immissionspegel an. Dies ist allerdings kein Maß für die Standardabweichung σProg im Sinne von o.g. Formel, sondern gibt einen Schätzwert der tatsächlichen Schwankungen der Immissionspegel an. Daraus ergeben sich die dazugehörigen Standardabweichungen gemäß nachfolgender Tabelle: Tabelle 6.1: Standardabweichung σProg des Prognosemodells mittlere Höhe 0–5m 5 – 30 m Abstand 0 – 100 m σProg = 1,5 dB σProg = 0,5 dB 100 – 1000 m σProg = 1,5 dB σProg = 1,5 dB Es ergibt sich somit eine Gesamtstandardabweichung nach oben von: σ ges = 1,5 2 + 1,5 2 = 2,12 dB Die Sicherheit der Beurteilungspegel lässt sich mithilfe der Gesamtstandardabweichung für verschiedene Quantilen ermitteln. Angegeben wird typischerweise die obere Vertrauensgrenze, unterhalb derer sich mit der jeweiligen Wahrscheinlichkeit alle auftretenden Immissionspegel befinden werden. Bei Einhaltung der angesetzten Frequentierungen und Emissionsansätze liegen alle Immissionspegel mit einer Wahrscheinlichkeit von 90% unterhalb: L0 = Lm + 1,28 ⋅ σ ges = Lm + 2,72 dB darin sind: = Obere Vertrauensgrenze L0 Lm = Prognostizierter Immissionspegel (= Beurteilungspegel Lr) σges = Gesamtstandardabweichung der Prognose VL 7184-2 06.03.2014 Seite 21 Im vorliegenden Fall ist davon auszugehen, dass emissionsseitig eher eine Überschätzung der Geräuschemissionen vorliegt. Die gewählten Ansätze bilden alle eine worst-caseSituation ab. Grundsätzlich wurden Ansätze mit Berücksichtigung der Taktmaximalpegel gewählt, wodurch man bei Überlagerung der entsprechenden Geräuschkomponenten sicherlich die sichere Seite abbildet. Somit ist insgesamt, aufgrund der sehr konservativen, auf der sicheren Seite liegenden Emissionsansätze, eher von einer Überschätzung der prognostizierten Beurteilungspegel auszugehen, so dass mit den berechneten Beurteilungspegeln eher die obere Vertrauensgrenze abgebildet wird. Die Qualität der Prognose und der damit verbundene Sicherheitszuschlag ist bei Immissionsberechnungen gemäß TA Lärm somit nicht erforderlich, da die vorliegenden Berechnungen unter Berücksichtigung von Maximalansätzen (Takt-Maximal-Mittelungspegels LAFTeq für die Emissionsansätze) durchgeführt wurden („worst-case“-Ansatz). Dies wird u.a. durch die Urteile des Hamburgischen OVG vom 02.02.2011 (IIBf 90-07, Juris 102) und des OVG NRW vom 06.09.2011 (2A 2249-09, Juris 119ff) bestätigt. VL 7184-2 06.03.2014 Seite 22 Anlagenverzeichnis Anlage 1 Übersichtslageplan der örtlichen Gegebenheiten und Detaillageplan des digitalen Simulationsmodells Anlage 2 Ergebnis der Immissionsberechnungen gemäß TA Lärm, Einzelpunktberechnungen Anlage 3 Luftschallmessung Franz Josef Brüls am 05.03.2014 - Ausschnitte aus den Pegelschrieben und Darstellung der Spektren Anlage 4 Ergebnis der Immissionsberechnungen gemäß TA Lärm, Isophonenberechnung VL 7184-2 06.03.2014 Seite 24 Übersichtslageplan mit Kennzeichnung der örtlichen gegebenheiten, Schallquellen und Immissionsorte Box anklicken und Legende gewünschte Skala importieren über Schallabtrahlung Fassadenbauteil -> Datei Fahrten Pkw Mitarbeiter Fahrten Pkw Kunden -> Element Verladung Mutterboden einfügen ... mittels Bagger Verladung Schüttgut ->Abstellvorgang Skala_... Lkw/ Kleintransporter und Verladetätigkeiten Pkw Stellplätze Mitarbeiter 6 Pkw Stellplätze Kunden 5 Gebäude Werkhalle Fahrten Lkw/ Kleintransporter 4 geplante Nachbarbebauung 3 1 Immissionsort 1 2 3D-Ansicht Simulationsmodell Maßstab 1:1000 0 5 10 20 30 40 m VL 7184-2 • 06.03.2014 • Anlage 1 Ergebnis der Immissionsberechnungen gemäß TA Lärm Immissionsort Nutzung Geschoss HR IRW tags dB(A) IRW nachts dB(A) Beurteilungspegel tags dB(A) Beurteilungspegel nachts dB(A) Überschreitung IRW tags dB(A) Überschreitung IRW nachts dB(A) kurzz. zul. Maxpegel Lmax,zul tags dB(A) kurzz. zul. Maxpegel Lmax,zul nachts dB(A) Maximalpegel tags dB(A) Maximalpegel nachts dB(A) 1 geplante Nachbarbebauung MI EG W 60 45 51 35 --- --- 90 65 81 64 2 geplante Nachbarbebauung MI EG 1. OG 2. OG S 60 60 60 45 45 45 43 43 44 31 32 32 ------- ------- 90 90 90 65 65 65 78 79 79 62 63 63 3 geplante Nachbarbebauung MI EG N 60 45 50 30 --- --- 90 65 78 62 4 geplante Nachbarbebauung MI EG 1. OG 2. OG W 60 60 60 45 45 45 51 52 52 30 31 31 ------- ------- 90 90 90 65 65 65 76 76 76 60 60 60 5 geplante Nachbarbebauung MI EG 1. OG W 60 60 45 45 53 53 31 31 ----- ----- 90 90 65 65 76 76 60 60 6 geplante Nachbarbebauung MI EG 1. OG 2. OG W 60 60 60 45 45 45 55 55 55 28 29 29 ------- ------- 90 90 90 65 65 65 76 76 76 58 59 59 VL 7184-2 • 06.03.2014 • Anlage 2.1 SoundPLAN 6.5 Ergebnis der Immissionsberechnungen gemäß TA Lärm Legende Immissionsort Nutzung Geschoss HR IRW tags dB(A) IRW nachts dB(A) Beurteilungs- pegel tags Beurteilungs- pegel nachts Überschreitung IRW tags Überschreitung IRW nachts kurzz. zul. Maxpegel Lmax,zul tags kurzz. zul. Maxpegel Lmax,zul nachts Maximalpegel tags dB(A) Maximalpegel nachts dB(A) Name des Immissionsorts Gebietsnutzung Geschoss Himmelsrichtung Immissionsichtwert Tag Immissionsichtwert Nacht dB(A) Beurteilungspegel Tag dB(A) Beurteilungspegel Nacht dB(A) Grenzwertüberschreitung für Zeitbereich LrT dB(A) Grenzwertüberschreitung für Zeitbereich LrN dB(A) Richtwert Maximalpegel Tag dB(A) Richtwert Maximalpegel Nacht Maximalpegel Tag Maximalpegel Nacht VL 7184-2 • 06.03.2014 • Anlage 2.2 SoundPLAN 6.5 Luftschallmessung Franz Josef Brüls GmbH am 05.03.2014 Ausschnitte aus den Pegelschrieben und Darstellung der Spektren Beladen Lkw Ladefläche mit Kies mittels Bagger (Messabstand 2m) Auszug aus Pegelzeitverlauf VL7184A-002 - Schnellprotokoll. Sound dB 90 80 70 60 07:42:30 07:42:50 07:43:10 07:43:30 07:43:50 07:44:10 LAeq Cursor: 05.03.2014 07:42:36,300 - 07:42:36,400 LAeq=71,9 dB LASmax=74,3 dB LAF=71,9 dB Spektrum 07:44:30 07:44:50 =VL7184A_Beladen_Lkw_Kies_mit_Bagger_2m-002 in Berechnungen dB 140 130 120 110 100 90 80 70 60 50 40 30 20 10 0 12,50 31,50 63 125 250 500 LZeq Cursor: 20 Hz LZeq=64,1 dB LZFmax=74,0 dB LZFmin=58,8 dB Dokument: P:\VL\7184_VL_Erftstadt_Liblar_AH\@Bericht_02\7184_VL_Rap_02_Anlage_03.odt 1000 2000 4000 8000 16000 A Z Hz VL 7184-2 • 05.03.2014 • Anlage 3.1 Luftschallmessung Franz Josef Brüls GmbH am 05.03.2014 Ausschnitte aus den Pegelschrieben und Darstellung der Spektren Bagger fährt rückwärts auf Lkw Ladefläche über Metall-Rampe (Messabstand 3 m) Auszug aus Pegelzeitverlauf Anmerkung VL7184A-004 - Schnellprotokoll. Sound dB 100 90 80 70 60 07:49:30 07:50:00 07:50:30 07:51:00 LAeq Cursor: 05.03.2014 07:49:34,200 - 07:49:34,300 LAeq=60,0 dB LASmax=60,9 dB LAF=60,2 dB Spektrum dB 140 07:51:30 =VL7184A_Bagger_f ährt_rückwärts_auf _Ladef läche-004 in Berechnungen 05.03.2014 07:49:24 - 07:51:59 130 120 110 100 90 80 70 60 50 40 30 20 10 0 12,50 31,50 63 125 250 500 LZeq Cursor: 31,50 Hz LZeq=66,2 dB LZFmax=79,0 dB LZFmin=56,0 dB Dokument: P:\VL\7184_VL_Erftstadt_Liblar_AH\@Bericht_02\7184_VL_Rap_02_Anlage_03.odt 1000 2000 4000 8000 16000 A Z Hz VL 7184-2 • 05.03.2014 • Anlage 3.2 Luftschallmessung Franz Josef Brüls GmbH am 05.03.2014 Ausschnitte aus den Pegelschrieben und Darstellung der Spektren Fahrbewegungen Bagger (Messabstand 2 m) Auszug aus Pegelzeitverlauf VL7184A-006 - Schnellprotokoll. Sound dB 90 85 80 75 70 08:01:00 08:01:10 08:01:20 08:01:30 LAeq Cursor: 05.03.2014 08:00:56,600 - 08:00:56,700 LAeq=80,5 dB LASmax=79,8 dB LAF=80,2 dB Spektrum dB 140 08:01:40 =VL7184A_Fahrbewegunbgen_Bagger-006 in Berechnungen 05.03.2014 08:00:57 - 08:01:48 130 120 110 100 90 80 70 60 50 40 30 20 10 0 12,50 31,50 63 125 250 500 LZeq Cursor: 31,50 Hz LZeq=65,2 dB LZFmax=71,6 dB LZFmin=60,2 dB Dokument: P:\VL\7184_VL_Erftstadt_Liblar_AH\@Bericht_02\7184_VL_Rap_02_Anlage_03.odt 1000 2000 4000 8000 16000 A Z Hz VL 7184-2 • 05.03.2014 • Anlage 3.3 Luftschallmessung Franz Josef Brüls GmbH am 05.03.2014 Ausschnitte aus den Pegelschrieben und Darstellung der Spektren Innenpegel Halle Auszug aus Pegelzeitverlauf VL7184A-003 - Schnellprotokoll. Sound dB 90 80 70 60 07:46:10 07:46:20 07:46:30 07:46:40 07:46:50 07:47:00 07:47:10 07:47:20 LAeq Cursor: 05.03.2014 07:46:12,500 - 07:46:12,600 LAeq=74,4 dB LASmax=72,9 dB LAF=74,1 dB Spektrum dB 140 07:47:30 07:47:40 07:47:50 =VL7184A_Innenpegel_Halle_Lkw_Bagger-003 in Berechnungen 05.03.2014 07:45:38 - 07:48:07 130 120 110 100 90 80 70 60 50 40 30 20 10 0 12,50 31,50 63 125 250 500 LZeq Cursor: 20 Hz LZeq=61,4 dB LZFmax=66,8 dB LZFmin=50,5 dB Dokument: P:\VL\7184_VL_Erftstadt_Liblar_AH\@Bericht_02\7184_VL_Rap_02_Anlage_03.odt 1000 2000 4000 8000 16000 A Z Hz VL 7184-2 • 05.03.2014 • Anlage 3.4 Ergebnis der Immissionsberechnungen gemäß TA Lärm Isophonenberechnung für eine Rechenhöhe h= 5 m ü.G. (1. Obergeschoss) zum Tages- und Nachtzeitraum Box anklicken und Tageszeitraum (6 - 22 Uhr) Legende gewünschte Skala Nachtzeitraum (22 - 6 Uhr, lauteste Stunde) importieren über Schallabtrahlung Fassadenbauteil -> Datei Fahrten Pkw Mitarbeiter Fahrten Pkw Kunden -> Element Verladung Mutterboden einfügen ... mittels Bagger Verladung Schüttgut 30 4045 35 30 30 50 50 ->Abstellvorgang Skala_... Lkw/ Kleintransporter und Verladetätigkeiten 0 235 Pkw Stellplätze Mitarbeiter 30 Werkhalle 30 5 65 4304550 0 25 1 [dB(A)] 2 30 50 25 < 30 < 35 < 40 < 45 < 50 < 55 < 60 < 65 < 30 <= <= <= <= <= <= <= <= <= 25 30 35 40 45 50 55 60 65 40 25 55 45 Beurteilungspegel Lr 45 50 55 60 60 55 50 4 30 40 430255 55 2 40 25 1 Immissionsort 3 45 50 45 40 2350 30 35 geplante Nachbarbebauung 35 30 55 65 60 3 25 35 60 5 1 25 4 Fahrten Lkw/ Kleintransporter 3025 55 30 2 6 5 25 5 Gebäude 35 55 6 534025 3 4 0 25 60 Pkw Stellplätze Kunden 25 55 25 Maßstab 1:1000 0 5 10 20 30 40 m VL 7184-2 • 06.03.2014 • Anlage 4