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Allgemeine Vorlage (4. Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) der Gemeinde Kreuzau)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
75 kB
Datum
15.10.2013
Erstellt
09.09.13, 13:12
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (4. Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) der Gemeinde Kreuzau)

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Gemeinde Kreuzau Kommunale Dienste - Herr Wolfram BE: Herr Schmühl Kreuzau, 04.09.2013 Vorlagen-Nr.: 52/2013 - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Hauptausschuss Rat 30.09.2013 15.10.2013 4. Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) der Gemeinde Kreuzau I. Sach- und Rechtslage: Die Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Gemeinde Kreuzau vom 21.11.2001 bedarf, sofern Sie meinem Beschlussvorschlag zu Vorlage-Nr. 51/2013 folgen, einer 4. Änderung, und zwar aufgrund der Neufestsetzung der Winterdienstgebühren von bisher 1,03 €/m auf nunmehr 1,91 €/m. Darüber hinaus sind in die Satzung, die inzwischen entstandenen neuen Straßenzüge in den Neubaugebieten wie folgt aufzunehmen: Ortsteil Drove Im Gassefeld Ortsteil Kreuzau Am Mühlenteich An der Papiermühle Heinrich-Dohmen-Straße Ortsteil Obermaubach Steinbüchel Ortsteil Stockheim Anni-Kohl-Straße Parkstraße Zur Marieneiche Ich schlage Ihnen vor, die 4. Änderungssatzung zur Straßenreinigungs- und Gebührensatzung vom 21.11.2001 in der als Anlage beigefügten Fassung zu beschließen. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Siehe hierzu meine Ausführungen in der Sitzungsvorlage-Nr. 51/2013. III. Beschlussvorschlag: Die 4. Änderungssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) der Gemeinde Kreuzau wird in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen. Der Bürgermeister - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: ________ Ja: ________ Nein: ________ Enthaltungen: ________ Anlagen