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Beschlussvorlage (Kindergartensituation in der Stadt Bedburg a) aktueller Sachstandsbericht b) Antrag der SPD Fraktion im Rat der Stadt Bedburg vom 06.11.2007)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
28 kB
Datum
28.11.2007
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Kindergartensituation in der Stadt Bedburg
a) aktueller Sachstandsbericht
b) Antrag der SPD Fraktion im Rat der Stadt Bedburg vom 06.11.2007) Beschlussvorlage (Kindergartensituation in der Stadt Bedburg
a) aktueller Sachstandsbericht
b) Antrag der SPD Fraktion im Rat der Stadt Bedburg vom 06.11.2007) Beschlussvorlage (Kindergartensituation in der Stadt Bedburg
a) aktueller Sachstandsbericht
b) Antrag der SPD Fraktion im Rat der Stadt Bedburg vom 06.11.2007) Beschlussvorlage (Kindergartensituation in der Stadt Bedburg
a) aktueller Sachstandsbericht
b) Antrag der SPD Fraktion im Rat der Stadt Bedburg vom 06.11.2007) Beschlussvorlage (Kindergartensituation in der Stadt Bedburg
a) aktueller Sachstandsbericht
b) Antrag der SPD Fraktion im Rat der Stadt Bedburg vom 06.11.2007)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7-1049/2007 Fachbereich II Sitzungsteil Az.: 51 12 10 öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales 28.11.2007 Betreff: Kindergartensituation in der Stadt Bedburg a) aktueller Sachstandsbericht b) Antrag der SPD Fraktion im Rat der Stadt Bedburg vom 06.11.2007 Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: a) Aktueller Sachstandsbericht Der Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales hat in seiner Sitzung am 11.09.2007 (WP7-940/2007) beschlossen, dem Jugendhilfeausschuss die Weiterführung der Einrichtung `St. Georg´ unter Trägerschaft des Vereins Waldwichtel e.V. Bedburg - möglichst unter Einbindung der Arbeiterwohlfahrt (Arbeiterwohlfahrt (AWO) ) - mit einer Haus- und einer Waldgruppe zu empfehlen. Ein Beschluss des Jugendhilfeausschusses zur Übertragung der Betriebskostenförderung ist - nicht zuletzt wegen noch nicht abgeschlossener Vertragsverhandlungen zwischen der Kirche, Waldwichtel e. V. und der Stadt Bedburg - bislang nicht erfolgt; vorgesehen ist eine Beratung im Januar nächsten Jahres. Aufgrund der o. a. Beschlussempfehlung haben zwischenzeitlich zahlreiche Gespräche mit dem Jugendamt des Rhein-Erft-Kreises, der kath. Kirche, Waldwichtel e. V. und der Arbeiterwohlfahrt - AWO - stattgefunden. Die Ergebnisse werden nachfolgend kurz dargestellt: Jugendamt Rhein-Erft-Kreis Das Jugendamt des Rhein-Erft-Kreises wertet die o. a. Beschlussempfehlung des Ausschusses für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales insbesondere in Anbetracht des in den nächsten Jahren anstehenden enormen Umwandlungsprozesses äußerst positiv; so ist in der Fortschreibung des Kindergartenbedarfsplans 2007 bis 2010 des RheinErft-Kreises ausgeführt, dass bis zum Jahr 2013/ 2014 ein Abbau von Minimum 150 Plätzen erforderlich sein wird. Gespräche mit dem Landesjugendamt hinsichtlich der anstehenden Änderungen - Reduzierungen, Wechsel der Trägerschaft Übertragung der Betriebskostenförderung etc. pp. - wurden zwischenzeitlich geführt; vorbehaltlich einer entsprechenden Beschlussfassung im Jugendhilfeausschuss wurden `positive Signale´ gegeben. Rein informativ weist die Verwaltung darauf hin, dass das Jugendamt mit Schreiben vom 14.11.2007 Waldwichtel e. V. und die kath. Kirche über die jeweils einzuleitenden - formalen - Verfahrensschritte informiert hat. Kath. Kirche Im Ergebnis der Gespräche ist festzuhalten, dass sich derzeit bezüglich der `pachtzinsfreien Übertragung des Kindergartens St. Georg´ [siehe Schreiben vom 31.01.2007, WP7-940/2007] - insbesondere im Hinblick auf anstehende Instandhaltungs- und Renovierungsmaßnahmen, die der Waldwichtel e. V. aufgrund nicht vorhandener Rücklagen nicht übernehmen kann - zwei unterschiedliche Lösungsansätze herauskristallisieren; der Erwerb der Liegenschaft durch die Stadt bzw. alternativ eine vertragliche Regelung mit Waldwichtel e. V., dass über eine [noch zu bestimmende] Zeitschiene diese durch die Stadt getragen werden. Diesbezüglich verweist die Verwaltung auf TOP 20 n. ö. T. dieser Ausschusssitzung. Die Vertragsverhandlung hinsichtlich der die Einrichtung St. Martinus betreffenden Änderungen stehen kurz vor dem Abschluss. Bedingt durch die zwischenzeitliche Verabschiedung des Kinderbildungsgesetzes [KiBiz] sind gewisse Anpassungen erforderlich; auch hier wird rechtzeitig eine Beschlussfassung im zuständigen Ausschuss herbeigeführt. Rein informativ weist die Verwaltung darauf hin, dass Herr Pastor Oster der Verwaltung unter Datum vom 12.11.2007 ein Schreiben des Elternrates des Kindergartens St. Martinus - mit beigefügten Unterschriftenlisten „Wir sind gegen die Schließung einer 4. Gruppe im Kindergarten St. Martinus!“ - überreicht Beschlussvorlage WP7-1049/2007 Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 hat; der Elternrat wurde zwischenzeitlich seitens der Verwaltung über die entsprechende Konzeption des Pfarrverbands Bedburg-Land vom 01.02.2007 - u. a. Schließung einer Regelgruppe in St. Martinus zum 31.07.2007 - sowie die darauf hin ergangene Beschlussfassung im Jugendhilfeausschuss des Rhein-Erft-Kreis am 28.02.2007 in Kenntnis gesetzt. Waldwichtel e. V. Im Ergebnis der Gespräche ist festzuhalten, dass Waldwichtel e. V. aufgrund der Finanzsituation - siehe hierzu Schreiben vom 05.08.2007 [WP7-940/2007] - bis zur Übernahme der Trägerschaft zum 01.08.2008 und einer damit einhergehenden Betriebskostenförderung eine finanzielle Unterstützung der Stadt Bedburg in Höhe von aktuell rd. 11.000 € zur Deckung bestehender Verbindlichkeiten benötigt. Da diese - so auch ausweislich des in Anlage beigefügten Schreibens vom 15.11.2007 - `lediglich´ für den Fall erforderlich ist, dass Stiftungsgelder nicht in Höhe des Vorjahres gezahlt werden sollten, beabsichtigt die Verwaltung hier eine `Ausfallbürgschaft´ vorzunehmen. Hinsichtlich der zu übernehmenden Instandhaltungs- und Renovierungsmaßnahmen wird auf die o. a. Ausführungen [kath. Kirche] verwiesen. Die Verwaltung wird die entsprechenden Vertragsentwürfe rechtzeitig dem zuständigen Ausschuss zur Beschlussfassung vorlegen. Arbeiterwohlfahrt (AWO) Waldwichtel e. V. hat zwischenzeitlich die korporative Mitgliedschaft bei der AWO beantragt, so dass die seitens des Ausschusses gewünschte `mögliche Einbindung´ der AWO und somit die Unterstützung in allen Rechts- und Fachfragen seitens der AWO sichergestellt ist. Rein informativ weist die Verwaltung darauf hin, dass in allen verwaltungsseitig mit Waldwichtel e. V. geführten Gesprächen Herr Thurow Geschäftsführer der AWO -, wie auch Frau Dreiner-Tönnes - Leiterin des Fachbereichs Bildung und Erziehung - zugegen waren. b) Antrag der SPD Fraktion im Rat der Stadt Bedburg vom 06.11.2007 Mit Schreiben vom 06.11.2007 beantragt die SPD Fraktion im Rat der Stadt Bedburg die Kindergartensituation - insbesondere bezogen auf den Stadtteil Kaster - im Ausschuss unter Berücksichtigung einer Vielzahl von Fragestellungen zu beraten. Der Antrag ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt. Wie sieht der Stand der Anmeldungen bei den Kindergärten in Kaster und Königshoven für das kommende Kindergartenjahr aus? Anmeldezahlen für das Kindergartenjahr 2008/ 2009 können zum jetzigen Zeitpunkt nicht ermittelt werden, da das Anmeldeverfahren für die Stadt Bedburg - einheitlich in allen Einrichtungen - im Frühjahr 2008 erfolgen wird. Wie viele Kinder werden im Sommer 2008 die Kindergärten in die Schule verlassen und wie viele freie Plätze stehen für Neuaufnahmen zur Verfügung? Nach derzeitigem Sand werden - ausweislich der mit Vorlage WP7-940/2007 zur Kenntnis gegebenen Anlage - 247 Kinder zuzüglich möglicher Antragskinder die Kindergärten verlassen und in die Schule wechseln. Im Gegenzug erwerben 192 Kinder einen Rechtsanspruch auf einen Platz in einer Kindertageseinrichtung. Wie bereits in der o. a. Verwaltungsvorlage dezidiert dargestellt, werden im Kindergartenjahr 2008/ 2009 - nach derzeitigem Stand - 706 Kinder einen Kindergartenplatz `anmelden´, was Beschlussvorlage WP7-1049/2007 Seite 3 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 4 bei vorhandenen 755 Plätzen [hierbei sind sämtliche Änderungen berücksichtigt] 49 freien Plätzen entspricht. Wird der Kindergarten St. Georg bei Schließung einer Gruppe die dort bereits untergebrachten Kinder übernehmen können oder müssen Kinder auf andere Kindergärten verteilt werden? Zunächst weist die Verwaltung darauf hin, dass - so Aussage von Herrn Pastor Oster in allen Gesprächen - die Erziehungsberechtigten bei Anmeldung von der Leitung explizit darauf hingewiesen worden sind, dass eine Betreuung in dieser Einrichtung lediglich bis zum 31.07.2008 sichergestellt sei. Ungeachtet dessen wurde der Träger durch das Jugendamt des Rhein-Erft-Kreises auf die Änderungen des KiBiz in Kenntnis gesetzt, wonach in Gruppenform III eine Gruppenstärke von bis zu 27 Kindern zulässig ist und gebeten, die Erziehungsberechtigten entsprechend zu informieren. Ausweislich der Mitteilung des Jugendamtes des Rhein-Erft-Kreises wird - nach derzeitigem Stand - im Kindergarten St. Georg ein `Überhang´ von 12 Kindern vorhanden sein, der in Gänze in anderen Kindergarten im Ortsteil Kaster untergebracht werden kann. Wird der Kindergarten St. Martinus bei Schließung einer Gruppe alle Kinder übernehmen können und Platz haben für die Aufnahme der neu angemeldeten Kinder? Klarstellend weist die Verwaltung darauf hin, dass die Schließung der vierten und Umwandlung der dritten Gruppe in eine kleine altersgemischte Gruppe im Kindergarten `St. Martinus´ explizit auf Antrag des Trägers - der katholischen Kirche - empfohlen worden ist. Zum jetzigen Zeitpunkt steht - lediglich - verbindlich fest, dass die vierte Gruppe zum 01.08.2008 geschlossen wird. Aufgrund der nach KiBiz möglichen unterschiedlichen Gruppenformen sind verschiedene Angebotsstrukturen denkbar; welche gemäß Kibiz die drei verbleibenden Gruppen dieser Einrichtung haben werden, hat der Träger - so das Jugendamt des Rhein-Erft-Kreises - bislang noch nicht mitgeteilt. Falls die Schließung von zwei Gruppen in Kaster Kinder auf andere Kindergärten verteilt werden müssen; wie werden die in diesem Stadtteil wohnenden Kinder aufgeteilt? In welche Kindergärten kann ausgewichen werden? Grundsätzlich besteht - unter Berücksichtigung der Kapazitäten - eine freie Wahlmöglichkeit der Erziehungsberechtigten, welche Einrichtung sie für ihr Kind wählen möchten. Ungeachtet dessen ist - wie bereits ausgeführt - davon auszugehen, dass zum 01.08.2008 freie Plätze in den Stadtteilen Kaster und Königshoven vorhanden sein werden. Ist es absehbar, wie sich die weitere Bebauung im Baugebiet `Im Spless´ auf die Kindergartensituation im Ortsteil Kaster auswirkt? Nein; allgemein kann jedoch - so auch gewonnene Erkenntnisse aus anderen Neubaugebieten - festgehalten werden, dass entgegen der seinerzeitigen Annahme, Neubaugebiete nicht prägend für einen steigenden Kindergartenbedarf sind. Beschlussvorlage WP7-1049/2007 Seite 4 STADT BEDBURG Seite: 5 Sitzungsvorlage Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja 7 Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 15.11.2007 ----------------------------------Kramer ----------------------------------Koerdt Fachbereichsleiter Bürgermeister Beschlussvorlage WP7-1049/2007 Seite 5