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Bürgerantrag (Anregung bzgl. Einrichtung eines Fußgängerüberweges am Ortseingang von Blessem, Beschluss des BA Straßen vom 29.01.2008, Vorlage 16/2008)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
93 kB
Datum
18.03.2014
Erstellt
30.01.14, 15:17
Aktualisiert
30.01.14, 15:17
Bürgerantrag (Anregung bzgl. Einrichtung eines Fußgängerüberweges am Ortseingang von Blessem, Beschluss des BA Straßen vom 29.01.2008, Vorlage 16/2008) Bürgerantrag (Anregung bzgl. Einrichtung eines Fußgängerüberweges am Ortseingang von Blessem, Beschluss des BA Straßen vom 29.01.2008, Vorlage 16/2008)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister B 399/2013 1. Ergänzung Az.: Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 02.01.2014 gez. Böcking Amtsleiter gez. Erner, Bürgermeister BM / Dezernent Beratungsfolge Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr Betriebsausschuss Straßen Betrifft: 27.01.2014 Datum Freigabe -100- Termin Bemerkungen 12.02.2014 vorberatend 18.03.2014 beschließend Anregung bzgl. Einrichtung eines Fußgängerüberweges am Ortseingang von Blessem, Beschluss des BA Straßen vom 29.01.2008, Vorlage 16/2008 Finanzielle Auswirkungen: Der geschätzte Mittelbedarf in Höhe von ca. 5.000,00 € für die Ergänzung der Beleuchtung sind beim Eigenbetrieb Straßen (Ortsnetzumbauten) vorhanden. Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Zur besseren Beurteilung der Notwendigkeit eines Fußgängerüberweges auf der Frauenthaler Straße am südlichen Ortseingang von Blessem hat der Eigenbetrieb Straßen entsprechend einem Beschluss vom 12.11.2013 zum Antrag 399/ 2013 des Ausschusses für öffentliche Ordnung und Verkehr zu einem Ortstermin am 19.12.2013 eingeladen. Der Ortsbürgermeister, Vertreter der Fraktionen, die Antragstellerin und einige Anwohner aus dem Neubaugebiet von Blessem haben an diesem Termin teilgenommen. Der Vertreter des Ausschussvorsitzenden erläuterte, dass wegen den fehlenden sachlichen Voraussetzungen die Verwaltung dringend davon abrät die ursprünglich vorgesehene Ausweisung eines Fußgängerüberweges (hinter dem ausgebauten Fahrbahnteiler) umzusetzen. Die Gründe hierzu sind in der Vorlage zum B 399/2013 bereits ausführlich dargestellt worden. Um hier dennoch eine Verbesserung für die Verkehrsteilnehmer am Ortseingang von Blessem zu schaffen, wird von den Teilnehmern des Ortstermins vorgeschlagen, hinsichtlich der Beleuchtung eine Verbesserung zu schaffen. Dieses soll durch die Aufstellung von zwei zusätzlichen Straßenleuchten erfolgen. Zum einen soll auf der westlichen Seite (gegenüber der Einmündung der Wilfred-Neumann-Straße) in Höhe der Querungshilfe eine zusätzliche Laterne aufgestellt werden. Um dieses zu ermöglichen, muss ein neues Straßenbeleuchtungskabel von der östlichen auf die westliche Straßenseite geführt werden. Inclusive der Laterne sind Kosten in Höhe von 3.500,00 Euro zu veranschlagen. Zum anderen soll an der Abbiegerspur bzw. an der Abfahrtsrampe zur B 265 im Verlauf des östlichen Geh- und Radweges an der Frauenthaler Strasse in Höhe der dortigen Querungshilfe eine weitere Straßenleuchte zusätzlich aufgestellt werden. Die querenden vorfahrtsberechtigten Fußgänger und Radfahrer werden zur Zeit an dieser Stelle bei Dunkelheit von den abbiegenden Kraftfahrzeugen nur ungenügend ausgeleuchtet. Die Kosten für die Aufstellung dieser zusätzlichen Leuchte belaufen sich auf ca. 1.500,00 Euro. Auf dem o.g. Ortstermin wurde zusätzlich angeregt, das Zonenschild für die 30 kmGeschwindigkeitsbegrenzung am Ortseingang von Blessem, welches zur Zeit hinter der Einmündung Wilfred-Neumann-Straße steht, vor diese Einmündung zu setzen. Die Wilfred-Neumann-Straße ist als „Verkehrsberuhigter Bereich“ ausgeschildert und somit grundsätzlich (vorfahrtsmäßig) der Frauenthaler Straße untergeordnet, Die Straßenverkehrsbehörde des Rhein-Erft-Kreises kann die vorgeschlagene Regelung jedoch nicht befürworten. Sie gibt zu bedenken, dass es an dieser Stelle zu Unsicherheiten bei den Verkehrsteilnehmern kommen könnte. Eine Tempo 30-Zone beinhaltet überwiegend auch eine Ausweisung einer „rechts vor links“-Vorfahrtsregelung. Diese Regelung würde hier wegen dem einmündenden VB–Bereich aber ausnahmsweise nicht gelten. Es ist somit zu befürchten dass ortsunkundige Verkehrsteilnehmer von dieser Anordnung verwirrt werden. Deshalb möchte ich auf eine Versetzung des Tempo 30-Zonenschildes am Ortseingang von Blessem verzichten. In Höhe der Einmündung Wilfred-Neumann-Straße endet der Radweg aus Richtung Liblar. Der Radfahrer in Fahrtrichtung Ortsmitte Blessem soll hier mit Beginn der Tempo 30-Zone auf der Fahrbahn weiterfahren. Um ihm einen gesicherten Übergang vom Radweg in die Fahrbahn zu gewährleisten, kann hier hinter dem Einmündungsbereich eine Furtmarkierung auf der Fahrbahn in einer Länge von ca. 10 Metern markiert werden. Die in diesem Bereich auf der Fahrbahn angeordneten beiden Parkplätze müssen hierdurch jedoch demarkiert werden. (Erner) -2-