Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
93 kB
Datum
18.03.2014
Erstellt
30.01.14, 15:17
Aktualisiert
30.01.14, 15:17
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
B 399/2013 1. Ergänzung
Az.:
Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 02.01.2014
gez. Böcking
Amtsleiter
gez. Erner, Bürgermeister
BM / Dezernent
Beratungsfolge
Ausschuss für öffentliche Ordnung
und Verkehr
Betriebsausschuss Straßen
Betrifft:
27.01.2014
Datum Freigabe -100-
Termin
Bemerkungen
12.02.2014
vorberatend
18.03.2014
beschließend
Anregung bzgl. Einrichtung eines Fußgängerüberweges am Ortseingang von
Blessem, Beschluss des BA Straßen vom 29.01.2008, Vorlage 16/2008
Finanzielle Auswirkungen:
Der geschätzte Mittelbedarf in Höhe von ca. 5.000,00 € für die Ergänzung der Beleuchtung sind beim
Eigenbetrieb Straßen (Ortsnetzumbauten) vorhanden.
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
Zur besseren Beurteilung der Notwendigkeit eines Fußgängerüberweges auf der Frauenthaler
Straße am südlichen Ortseingang von Blessem hat der Eigenbetrieb Straßen entsprechend einem
Beschluss vom 12.11.2013 zum Antrag 399/ 2013 des Ausschusses für öffentliche Ordnung und
Verkehr zu einem Ortstermin am 19.12.2013 eingeladen. Der Ortsbürgermeister, Vertreter der
Fraktionen, die Antragstellerin und einige Anwohner aus dem Neubaugebiet von Blessem haben
an diesem Termin teilgenommen.
Der Vertreter des Ausschussvorsitzenden erläuterte, dass wegen den fehlenden sachlichen
Voraussetzungen die Verwaltung dringend davon abrät die ursprünglich vorgesehene Ausweisung
eines Fußgängerüberweges (hinter dem ausgebauten Fahrbahnteiler) umzusetzen. Die Gründe
hierzu sind in der Vorlage zum B 399/2013 bereits ausführlich dargestellt worden.
Um hier dennoch eine Verbesserung für die Verkehrsteilnehmer am Ortseingang von Blessem zu
schaffen, wird von den Teilnehmern des Ortstermins vorgeschlagen, hinsichtlich der Beleuchtung
eine Verbesserung zu schaffen. Dieses soll durch die Aufstellung von zwei zusätzlichen
Straßenleuchten erfolgen. Zum einen soll auf der westlichen Seite (gegenüber der Einmündung
der Wilfred-Neumann-Straße) in Höhe der Querungshilfe eine zusätzliche Laterne aufgestellt
werden. Um dieses zu ermöglichen, muss ein neues Straßenbeleuchtungskabel von der östlichen
auf die westliche Straßenseite geführt werden. Inclusive der Laterne sind Kosten in Höhe von
3.500,00 Euro zu veranschlagen.
Zum anderen soll an der Abbiegerspur bzw. an der Abfahrtsrampe zur B 265 im Verlauf des
östlichen Geh- und Radweges an der Frauenthaler Strasse in Höhe der dortigen Querungshilfe
eine weitere Straßenleuchte zusätzlich aufgestellt werden. Die querenden vorfahrtsberechtigten
Fußgänger und Radfahrer werden zur Zeit an dieser Stelle bei Dunkelheit von den abbiegenden
Kraftfahrzeugen nur ungenügend ausgeleuchtet. Die Kosten für die Aufstellung dieser
zusätzlichen Leuchte belaufen sich auf ca. 1.500,00 Euro.
Auf dem o.g. Ortstermin wurde zusätzlich angeregt, das Zonenschild für die 30 kmGeschwindigkeitsbegrenzung am Ortseingang von Blessem, welches zur Zeit hinter der
Einmündung Wilfred-Neumann-Straße steht, vor diese Einmündung zu setzen.
Die Wilfred-Neumann-Straße ist als „Verkehrsberuhigter Bereich“ ausgeschildert und somit
grundsätzlich
(vorfahrtsmäßig)
der
Frauenthaler
Straße
untergeordnet,
Die
Straßenverkehrsbehörde des Rhein-Erft-Kreises kann die vorgeschlagene Regelung jedoch nicht
befürworten. Sie gibt zu bedenken, dass es an dieser Stelle zu Unsicherheiten bei den
Verkehrsteilnehmern kommen könnte. Eine Tempo 30-Zone beinhaltet überwiegend auch eine
Ausweisung einer „rechts vor links“-Vorfahrtsregelung. Diese Regelung würde hier wegen dem
einmündenden VB–Bereich aber ausnahmsweise nicht gelten. Es ist somit zu befürchten dass
ortsunkundige Verkehrsteilnehmer von dieser Anordnung verwirrt werden. Deshalb möchte ich auf
eine Versetzung des Tempo 30-Zonenschildes am Ortseingang von Blessem verzichten.
In Höhe der Einmündung Wilfred-Neumann-Straße endet der Radweg aus Richtung Liblar. Der
Radfahrer in Fahrtrichtung Ortsmitte Blessem soll hier mit Beginn der Tempo 30-Zone auf der
Fahrbahn weiterfahren. Um ihm einen gesicherten Übergang vom Radweg in die Fahrbahn zu
gewährleisten, kann hier hinter dem Einmündungsbereich eine Furtmarkierung auf der Fahrbahn
in einer Länge von ca. 10 Metern markiert werden. Die in diesem Bereich auf der Fahrbahn
angeordneten beiden Parkplätze müssen hierdurch jedoch demarkiert werden.
(Erner)
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