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Beschlussvorlage (Anregungen und Beschwerden nach § 24 GO hier: Anregung der Republikaner NRW zur Ehrenbürgerschaft Victor Orbáns)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
90 kB
Datum
24.11.2015
Erstellt
12.11.15, 17:10
Aktualisiert
12.11.15, 17:10
Beschlussvorlage (Anregungen und Beschwerden nach § 24 GO
hier: Anregung der Republikaner NRW zur Ehrenbürgerschaft Victor Orbáns) Beschlussvorlage (Anregungen und Beschwerden nach § 24 GO
hier: Anregung der Republikaner NRW zur Ehrenbürgerschaft Victor Orbáns)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 29.09.2015 - Der Bürgermeister Az: 13-26-20 Nr. der Ratsdrucksache: 399-X __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Rat 24.11.2015 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Anregungen und Beschwerden nach § 24 GO hier: Anregung der Republikaner NRW zur Ehrenbürgerschaft Victor Orbáns __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Frau Dierichsweiler __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich Beschlussausführung bis ___________ __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK2@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 399-X 1. Sachverhalt: Die Republikaner NRW regen mit E-Mail vom 25.09.2015 (Anlage 1) an, Herrn Victor Orbán, den Premierminister von Ungarn und Vorsitzenden der Partei Fidesz, in Bad Münstereifel zum Ehrenbürger zu ernennen. Sie begründen den Antrag mit der Flüchtlingspolitik Ungarns. 2. Rechtliche Würdigung Der Städte- und Gemeindebund NRW hat sich bereits mit der Angelegenheit befasst. Mit Schnellbrief 218/2015 vom 29.09.2015 (Anlage 2) weist er darauf hin, die Anregung der Republikaner als unzulässig zurückzuweisen. Der Partei ginge es nicht um ein Sachanliegen, sondern um eine rechtsmissbräuchliche Inanspruchnahme öffentlicher Stellen. Vom Inhalt her müssen Anregungen nach § 24 GO Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft betreffen. Zu den Angelegenheiten der Gemeinschaft zählen aber nur Aufgaben, die in der örtlichen Gemeinschaft wurzeln oder auf die örtliche Gemeinschaft einen Bezug haben. Alleine dadurch, dass die Republikaner NRW ihre Anregung offenbar an alle Städte und Gemeinden in NRW geschickt haben, fehlt es an einem konkreten Bezug zwischen der einzelnen Gemeinde (hier: Stadt Bad Münstereifel) und dem Anregungsführer. Da es für den Bürgermeister aber keine Vorprüfungsbefugnis gibt (Beschluss des OVG NRW vom 25.02.2015), ist die Anregung dem Rat, der gemäß § 34 GO für die Verleihung des Ehrenbürgerrechtes zuständig ist, zur Entscheidung vorzulegen. Tätigkeiten und Haltung von Herrn Orbán haben keinen direkten Bezug oder Auswirkungen auf die Stadt Bad Münstereifel. Er ist keine Persönlichkeit, die sich um die Stadt Bad Münstereifel besonders verdient gemacht hat. Die Voraussetzungen für eine Verleihung des Ehrenbürgerrechtes werden nicht erfüllt und das Ehrenbürgerrecht kann somit nicht verliehen werden. Der Städte- und Gemeindebund rät, die Anregung als unzulässig zurückzuweisen. 3. Finanzielle Auswirkungen 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Die Anregung der Republikaner zur Verleihung des Ehrenbürgerrechts an Herrn Victor Orbán ist als unzulässig zurückzuweisen. Die Republikaner sind über den Beschluss zu informieren. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel 7. Beschlussvorschlag: Die Anregung zur Verleihung des Ehrenbürgerrechts an Herrn Victor Orbán, Premierminister von Ungarn, wird als unzulässig zurückgewiesen.