Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
35 kB
Datum
24.11.2015
Erstellt
12.11.15, 17:10
Aktualisiert
12.11.15, 17:10
Stichworte
Inhalt der Datei
Von: Republikaner NRW [mailto:nrw@rep.de]
Gesendet: Freitag, 25. September 2015 19:47
An: Ohlert Theresia
Betreff: Anregungen und Beschwerden nach § 24 GO NRW (Bürgeranträge)
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Alexander Büttner,
Die Republikaner, LV NRW, regen an, Victor Orbán in Ihrer Stadt zum Ehrenbürger zu ernennen.
Als Begründung verweisen wir auf die Tatsache, dass er als einziger Regierungschef versucht, die
europäischen
Rechtsgrundlagen in der Behandlung der Asylverfahren (Dublin III – Verordnung Nr. 604/2013 des
europäischen
Parlaments*) umzusetzen, während die deutsche Bundesregierung bestehendes Recht missachtet
und deshalb von
der EU-Kommission mit einem Strafverfahren bedacht wird.
Orbáns Haltung, geprägt von europäischer Weitsicht, sollte gerade in Deutschland gewürdigt werden,
da Ungarn mit
seiner Handlungsweise auch Schaden von Deutschland fernzuhalten versucht.
Über die Entscheidung des Rates bitte ich Sie, mich zu informieren.
Mit freundlichen Grüßen
André Maniera
Landesvorsitzender Republikaner NRW
*Die Verordnung (EU) Nr. 604/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 zur Festlegung der Kriterien
und
Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen in
einem
Mitgliedstaat gestellten Antrags auf internationalen Schutz zuständig ist, ist eine Verordnung der Europäischen Union, nach der
der
Mitgliedstaat bestimmt wird, der für die Durchführung eines Asylverfahrens zuständig ist. Die Verordnung tritt an die Stelle der
Dublin-II-Verordnung
und wird auch Dublin-III-Verordnung genannt. Sie ist am 19. Juli 2013 in Kraft getreten und ist ihrem Art. 49 zufolge ab dem 1.
Januar 2014 unmittelbar anzuwenden.