Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
206 kB
Datum
17.11.2015
Erstellt
22.09.15, 10:55
Aktualisiert
23.10.15, 13:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
- Der Bürgermeister Az: 50-52-40
Bad Münstereifel, den 17.09.2015
Nr. der Ratsdrucksache: 219-X/Z-6
Dringlichkeitsentscheidung/Eilbeschluss gemäß § 60 GO NW
Zur Genehmigung an den
Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport, Soziales, Städtepartnerschaften und Tourismus
Haupt- und Finanzausschuss
Termin
03.11.2015
17.11.2015
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
__________________________________________________________________________
Bezeichnung der Dringlichkeit:
Unterbringung ausländischer Flüchtlinge;
hier: Übersicht und Laufzeiten der Unterbringungskapazitäten –Genehmigung der Dringlichkeit__________________________________________________________________________
Berichterstatter: Herr Reidenbach / Herr Ley
__________________________________________________________________________
(X) Kosten €: Derzeit nicht bezifferbar
()
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung: teilweise
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
Die Mittel stehen haushalts()
rechtlich zur Verfügung
( )
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
(X) Beschlussausführung bis 31.05.16 sukzessive
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
Sachverhalt / Begründung der Dringlichkeit:
1. Sachverhalt:
1.1
Aktuelle Unterbringung zum 17.09.2015
Seite 2 von Ratsdrucksache 219-X/Z-6
Die Belegung der bisherigen Standorte sieht wie folgt aus:
Mühlengasse 10
voll belegt
An der Ley 26
2 Plätze frei
Seniorenzentrum 4
4 Plätze frei
Waldstraße 20
6 Plätze frei
Kölner Straße 12
1 Platz frei
Derzeit sind im Stadtgebiet 170 Flüchtlinge untergebracht, teilweise auch in Privatwohnungen.
Für neun Bewohner, deren Asylverfahren positiv beendet wurde und die ein unbefristetes Bleiberecht haben, werden derzeit private Wohnungen gesucht. Leider handelt es sich um Einzelpersonen, was die Vermittlung auf dem freien Wohnungsmarkt erschwert
Zum 17.09.2015 verfügt die Verwaltung über 13 freie Plätze.
1.2
Entwicklung der Zuweisungen
Laut Mitteilung des Landesinnenministers Ralf Jäger vom 16.09.2015 nimmt NRW derzeit täglich
3.000 Flüchtlinge auf. Wenn man - optimistisch betrachtet - damit rechnet, dass hiervon ca. 1/3
Flüchtlinge aus sicheren Drittländer (Westbalkan) stammen und das Land es schafft, hiervon ca.
die Hälfte bis zur Rückführung in den Erstunterkünften des Landes unterzubringen und nicht auf
die Kommunen zu verteilen, stehen in Nordrhein-Westfalen täglich mindestens 2.500 Flüchtlinge
zur Verteilung auf die Kommunen an. Das bedeutet nach dem diesjährigen Aufnahmeschlüssel
Bad Münstereifel (0,1226 %) täglich 3 bis 4 Flüchtlinge aufzunehmen hat.
Diese stark ansteigende Zuweisungsquote wird durch 20 Zuweisungen alleine in der
38. Kalenderwoche bestätigt und führt zu der Prognose, dass sich diese Entwicklung bis zum Jahresende fortsetzt und 2015 noch zusätzlich mit bis zu 300 Flüchtlingen gerechnet werden muss.
1.3
In Planung befindliche Unterbringungsmöglichkeiten
Entsprechend der Beschlusslage bemüht sich die Verwaltung nach wie vor intensiv um dezentrale
Unterbringungsmöglichkeiten in geeigneten städtischen und privaten Bestandsgebäuden. Hier
stehen folgende Objekte konkret für eine Inanspruchnahme an:
Bezeichnung
Geschätzte
Kapazität
Ehemalige
Lehrer- 10 Personen
wohnung GS Nitterscheid, Fichtenweg 2
Ehemalige GS Nitter- 28 Personen
scheid, Räume angrenzend an den oberen Schulhof
Ehemaliger Kindergar- 20 Personen
ten Rupperath
Voraussichtlicher
Bezug
01.10.2015
Bemerkungen
01.12.2015
Baugenehmigung und
Umbaumaßnahmen in
Arbeit.
01.01.2016
Wohnung im Pfarr- 8 Personen (Familie)
heim Rupperath
Ab 01.10.2015
Seniorenzentrum
Otterbach, Haus 2
Ab 01.01.2016
Baugenehmigung und
Umbaumaßnahmen in
Vorbereitung.
Nur geeignet für Familien. Mietvertrag in Vorbereitung.
Sanierungsmaßnahmen durch Eigentümer
erforderlich. Mietvertrag
liegt gem. Beschlusslage unterschriftsreif für
52 Personen
Mietvertrag
schriftsreif.
unter-
Seite 3 von Ratsdrucksache 219-X/Z-6
eine Dauer von 3 Jahren bei reduziertem
Mietzins vor.
Gesamt
01.01.2016
zum 118 Personen
Es fehlen bis Jahresende 2015 Unterbringungskapazitäten für rund 182 Flüchtlinge,
vorübergehende Unterbringungsengpässe nicht berücksichtigt.
1.4.
Weitere Optionen zur Unterbringung
Da sich die Zuweisung nicht an den verfügbaren Kapazitäten orientiert, sondern die Stadt Bad
Münstereifel gem. §§ 3, 6 FlüAG NRW verpflichtet ist, für eine Unterbringung der zugewiesenen
Flüchtlinge zu sorgen, sind Engpässe – ggfls. auch durch eine vorübergehende Unterbringung in
Hallen oder Dorfgemeinschaftshäusern in Betracht zu ziehen. Solche Unterbringungen sind ggf.
auch sehr kurzfristig zu realisieren.
Optionen für eine längerfristige Unterbringung sieht die Verwaltung zum heutigen Zeitpunkt noch
an folgenden Stellen:
Bezeichnung
Seniorenzentrum,
Haus 3
Weitere Räume ehemalige GS Nitterscheid
(Gymnastikhalle, Klassenräume etc.)
GS Mutscheid, leerstehenden Räume und
Gymnastikhalle
Hotel (nördliche Vorstadt)
Geschätzte Kapazität
33 Personen
Möglicher Bezug
01.01.2016
40 Personen
?
20 Personen
20 Personen
01.12.2016
Alte Schule Iversheim, 30 Personen
An der Ley 34
?
Schützenhalle
berg
?
Mahl- 20 Personen
Dorfgemeinschaftshaus Effelsberg
40 Personen
?
Bemerkung
Inanspruchnahme der
benachbarten Mehrzweckhalle möglich.
Aufgrund Beschlusslage bisher nicht weiterverfolgt.
Baugenehmigung erforderlich und erheblicher Umbauaufwand.
Baugenehmigung erforderlich und erheblicher Umbauaufwand.
Baugenehmigung erforderlich und erheblicher Umbauaufwand.
Weiterhin plant die Verwaltung, frühere Anfragen mit Eigentümern geeigneter Objekte nochmals
aufzugreifen.
1.5
Weitere organisatorische Notwendigkeiten
Die Verwaltung schlägt vor, eine Kommission aus dem Bereich der Ratsmitglieder bilden zu lassen, die in der Lage sein soll, kurzfristige Entscheidungen herbeiführen zu können.
2. Rechtliche Würdigung
Nach § 1 Abs. 1 Flüchtlingsaufnahmegesetz NRW (FlüAG) sind die Gemeinden verpflichtet, die
ihnen zugewiesenen ausländischen Flüchtlinge aufzunehmen und unterzubringen.
3. Finanzielle Auswirkungen
Seite 4 von Ratsdrucksache 219-X/Z-6
Siehe bisherige Beratungsvorlagen.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
Siehe Ursprungserläuterung.
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Bei anhaltendem Bedarf wird die Verwaltung in den zuständigen Fachausschüssen entscheidungsreife Vorschläge zur Verlängerung der in Frage kommenden Mietverträge für die Unterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen vorlegen.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Siehe Ursprungserläuterung.
__________________________________________________________________________
Entscheidung:
1.
Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Maßnahmen einzuleiten, damit das Objekt ehemaliger Kindergarten Rupperath, Rupperather Ring 4 zur Unterbringung von Flüchtlingen genutzt
werden kann.
2.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Verhandlungen zur Anmietung des Hotelobjektes in der nördlichen Vorstadt oder vorübergehender Unterbringung dort wieder aufzunehmen.
3.
Die Verwaltung wird beauftragt, das städtische Gebäude An der Ley 34 herzurichten, um dort
kurzfristig Flüchtlinge unterbringen zu können.
4.
Die Verwaltung wird beauftragt, die im Pfarrhaus Rupperath angebotene Wohnung bei Bedarf
anzumieten.
5.
Der Anmietung der weiteren Objekte im Seniorenzentrum mit den abweichenden Konditionen wird
zugestimmt.
6.
Recherche bezüglich Containersiedlung in Arloff, Unter den Linden, wieder aufnehmen.
Bad Münstereifel, den 21.09.2015
In Vertretung
Hans Orth
___________________
Bürgermeister
Ingo Pfennings
__________________
CDU-Fraktion
Anton Schmitz
__________________
SPD-Fraktion
Edmund Daniel
___________________
UWV-Fraktion
Wolfgang Germann
__________________
FDP-Fraktion
Georg Borsch
__________________
Fraktion "Die Grünen"
Seite 5 von Ratsdrucksache 219-X/Z-6
Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung/
des Eilbeschlusses:
___________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
___________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den
___________________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
Bildungsausschuss
HFA
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
7. Beschluss:
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Die o.a. Dringlichkeitsentscheidung wird genehmigt.