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Dringlichkeitsentscheidung (Unterbringung ausländischer Flüchtlinge)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
206 kB
Datum
17.11.2015
Erstellt
22.09.15, 10:55
Aktualisiert
23.10.15, 13:16
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Stadt Bad Münstereifel - Der Bürgermeister Az: 50-52-40 Bad Münstereifel, den 17.09.2015 Nr. der Ratsdrucksache: 219-X/Z-6 Dringlichkeitsentscheidung/Eilbeschluss gemäß § 60 GO NW Zur Genehmigung an den Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport, Soziales, Städtepartnerschaften und Tourismus Haupt- und Finanzausschuss Termin 03.11.2015 17.11.2015 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung der Dringlichkeit: Unterbringung ausländischer Flüchtlinge; hier: Übersicht und Laufzeiten der Unterbringungskapazitäten –Genehmigung der Dringlichkeit__________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr Reidenbach / Herr Ley __________________________________________________________________________ (X) Kosten €: Derzeit nicht bezifferbar () Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: teilweise Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich Die Mittel stehen haushalts() rechtlich zur Verfügung ( ) ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt (X) Beschlussausführung bis 31.05.16 sukzessive __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ Sachverhalt / Begründung der Dringlichkeit: 1. Sachverhalt: 1.1 Aktuelle Unterbringung zum 17.09.2015 Seite 2 von Ratsdrucksache 219-X/Z-6 Die Belegung der bisherigen Standorte sieht wie folgt aus: Mühlengasse 10 voll belegt An der Ley 26 2 Plätze frei Seniorenzentrum 4 4 Plätze frei Waldstraße 20 6 Plätze frei Kölner Straße 12 1 Platz frei Derzeit sind im Stadtgebiet 170 Flüchtlinge untergebracht, teilweise auch in Privatwohnungen. Für neun Bewohner, deren Asylverfahren positiv beendet wurde und die ein unbefristetes Bleiberecht haben, werden derzeit private Wohnungen gesucht. Leider handelt es sich um Einzelpersonen, was die Vermittlung auf dem freien Wohnungsmarkt erschwert  Zum 17.09.2015 verfügt die Verwaltung über 13 freie Plätze. 1.2 Entwicklung der Zuweisungen Laut Mitteilung des Landesinnenministers Ralf Jäger vom 16.09.2015 nimmt NRW derzeit täglich 3.000 Flüchtlinge auf. Wenn man - optimistisch betrachtet - damit rechnet, dass hiervon ca. 1/3 Flüchtlinge aus sicheren Drittländer (Westbalkan) stammen und das Land es schafft, hiervon ca. die Hälfte bis zur Rückführung in den Erstunterkünften des Landes unterzubringen und nicht auf die Kommunen zu verteilen, stehen in Nordrhein-Westfalen täglich mindestens 2.500 Flüchtlinge zur Verteilung auf die Kommunen an. Das bedeutet nach dem diesjährigen Aufnahmeschlüssel Bad Münstereifel (0,1226 %) täglich 3 bis 4 Flüchtlinge aufzunehmen hat.  Diese stark ansteigende Zuweisungsquote wird durch 20 Zuweisungen alleine in der 38. Kalenderwoche bestätigt und führt zu der Prognose, dass sich diese Entwicklung bis zum Jahresende fortsetzt und 2015 noch zusätzlich mit bis zu 300 Flüchtlingen gerechnet werden muss. 1.3 In Planung befindliche Unterbringungsmöglichkeiten Entsprechend der Beschlusslage bemüht sich die Verwaltung nach wie vor intensiv um dezentrale Unterbringungsmöglichkeiten in geeigneten städtischen und privaten Bestandsgebäuden. Hier stehen folgende Objekte konkret für eine Inanspruchnahme an: Bezeichnung Geschätzte Kapazität Ehemalige Lehrer- 10 Personen wohnung GS Nitterscheid, Fichtenweg 2 Ehemalige GS Nitter- 28 Personen scheid, Räume angrenzend an den oberen Schulhof Ehemaliger Kindergar- 20 Personen ten Rupperath Voraussichtlicher Bezug 01.10.2015 Bemerkungen 01.12.2015 Baugenehmigung und Umbaumaßnahmen in Arbeit. 01.01.2016 Wohnung im Pfarr- 8 Personen (Familie) heim Rupperath Ab 01.10.2015 Seniorenzentrum Otterbach, Haus 2 Ab 01.01.2016 Baugenehmigung und Umbaumaßnahmen in Vorbereitung. Nur geeignet für Familien. Mietvertrag in Vorbereitung. Sanierungsmaßnahmen durch Eigentümer erforderlich. Mietvertrag liegt gem. Beschlusslage unterschriftsreif für 52 Personen Mietvertrag schriftsreif. unter- Seite 3 von Ratsdrucksache 219-X/Z-6 eine Dauer von 3 Jahren bei reduziertem Mietzins vor. Gesamt 01.01.2016 zum 118 Personen  Es fehlen bis Jahresende 2015 Unterbringungskapazitäten für rund 182 Flüchtlinge, vorübergehende Unterbringungsengpässe nicht berücksichtigt. 1.4. Weitere Optionen zur Unterbringung Da sich die Zuweisung nicht an den verfügbaren Kapazitäten orientiert, sondern die Stadt Bad Münstereifel gem. §§ 3, 6 FlüAG NRW verpflichtet ist, für eine Unterbringung der zugewiesenen Flüchtlinge zu sorgen, sind Engpässe – ggfls. auch durch eine vorübergehende Unterbringung in Hallen oder Dorfgemeinschaftshäusern in Betracht zu ziehen. Solche Unterbringungen sind ggf. auch sehr kurzfristig zu realisieren. Optionen für eine längerfristige Unterbringung sieht die Verwaltung zum heutigen Zeitpunkt noch an folgenden Stellen: Bezeichnung Seniorenzentrum, Haus 3 Weitere Räume ehemalige GS Nitterscheid (Gymnastikhalle, Klassenräume etc.) GS Mutscheid, leerstehenden Räume und Gymnastikhalle Hotel (nördliche Vorstadt) Geschätzte Kapazität 33 Personen Möglicher Bezug 01.01.2016 40 Personen ? 20 Personen 20 Personen 01.12.2016 Alte Schule Iversheim, 30 Personen An der Ley 34 ? Schützenhalle berg ? Mahl- 20 Personen Dorfgemeinschaftshaus Effelsberg 40 Personen ? Bemerkung Inanspruchnahme der benachbarten Mehrzweckhalle möglich. Aufgrund Beschlusslage bisher nicht weiterverfolgt. Baugenehmigung erforderlich und erheblicher Umbauaufwand. Baugenehmigung erforderlich und erheblicher Umbauaufwand. Baugenehmigung erforderlich und erheblicher Umbauaufwand. Weiterhin plant die Verwaltung, frühere Anfragen mit Eigentümern geeigneter Objekte nochmals aufzugreifen. 1.5 Weitere organisatorische Notwendigkeiten Die Verwaltung schlägt vor, eine Kommission aus dem Bereich der Ratsmitglieder bilden zu lassen, die in der Lage sein soll, kurzfristige Entscheidungen herbeiführen zu können. 2. Rechtliche Würdigung Nach § 1 Abs. 1 Flüchtlingsaufnahmegesetz NRW (FlüAG) sind die Gemeinden verpflichtet, die ihnen zugewiesenen ausländischen Flüchtlinge aufzunehmen und unterzubringen. 3. Finanzielle Auswirkungen Seite 4 von Ratsdrucksache 219-X/Z-6 Siehe bisherige Beratungsvorlagen. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen Siehe Ursprungserläuterung. 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Bei anhaltendem Bedarf wird die Verwaltung in den zuständigen Fachausschüssen entscheidungsreife Vorschläge zur Verlängerung der in Frage kommenden Mietverträge für die Unterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen vorlegen. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel Siehe Ursprungserläuterung. __________________________________________________________________________ Entscheidung: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Maßnahmen einzuleiten, damit das Objekt ehemaliger Kindergarten Rupperath, Rupperather Ring 4 zur Unterbringung von Flüchtlingen genutzt werden kann. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Verhandlungen zur Anmietung des Hotelobjektes in der nördlichen Vorstadt oder vorübergehender Unterbringung dort wieder aufzunehmen. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, das städtische Gebäude An der Ley 34 herzurichten, um dort kurzfristig Flüchtlinge unterbringen zu können. 4. Die Verwaltung wird beauftragt, die im Pfarrhaus Rupperath angebotene Wohnung bei Bedarf anzumieten. 5. Der Anmietung der weiteren Objekte im Seniorenzentrum mit den abweichenden Konditionen wird zugestimmt. 6. Recherche bezüglich Containersiedlung in Arloff, Unter den Linden, wieder aufnehmen. Bad Münstereifel, den 21.09.2015 In Vertretung Hans Orth ___________________ Bürgermeister Ingo Pfennings __________________ CDU-Fraktion Anton Schmitz __________________ SPD-Fraktion Edmund Daniel ___________________ UWV-Fraktion Wolfgang Germann __________________ FDP-Fraktion Georg Borsch __________________ Fraktion "Die Grünen" Seite 5 von Ratsdrucksache 219-X/Z-6 Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung/ des Eilbeschlusses: ___________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: ___________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den ___________________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: Bildungsausschuss HFA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ 7. Beschluss: ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Die o.a. Dringlichkeitsentscheidung wird genehmigt.