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Beschlussvorlage (Vorberatung der Gebührenbedarfsberechnung als Grundlage für die Benutzung von Obdachlosenunterkünften in der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2004)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
13 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Vorberatung der Gebührenbedarfsberechnung als Grundlage für die Benutzung von Obdachlosenunterkünften in der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2004) Beschlussvorlage (Vorberatung der Gebührenbedarfsberechnung als Grundlage für die Benutzung von Obdachlosenunterkünften in der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2004)

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STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP6-150/2003 Sitzungsteil Fachbereich IV Öffentlich Az.: Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Haupt- und Finanzausschuss Bemerkungen: 18.11.2003 Betreff: Vorberatung der Gebührenbedarfsberechnung als Grundlage für die Benutzung von Obdachlosenunterkünften in der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2004 Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg, der vorgelegten Gebührenbedarfsberechnung als Grundlage für die Erhebung der Benutzungsgebühr für Obdachlosenunterkünfte in der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2004 zuzustimmen. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Begründung: Als Obdachlosenunterkunft wird das angemietete Objekt in Kaster, Kurt-Schumacher-Straße 1 verwendet. Kosten für das Obdach Grundmiete Vorauszahlung für Betriebskosten Vorauszahlung für Wasser/Kanal 1.660,40 € 480,00 € 207,50 € 2.347,90 € x 12 Monate = Bauliche Unterhaltung 582 m² x 6,00 € 28.174,80 € 3.492,00 € Verwaltungskosten Fachbereich II Fachbereich III Bauhof Gesamt Verwaltungskosten 3.940,00 € 3.240,00 € 1.075,00 € 8.255,00 € Gesamtkosten: 39.921,80 € Wohnfläche Obdach 582 m² Benutzungsgebühr 39.921,80 €: 582 m² Nutzfläche = 68,59 €/m² 68,59 € : 12 Monate = 5,72 € je m² und Monat Mit der Festsetzung der Benutzungsgebühr auf 5,72 €/Monat Kommunalabgabengesetz NRW geforderte Kostendeckung erreicht. Die Gebühr im Jahr 2003 beträgt je Monat 5,35 €. wird die 50181 Bedburg, den 8. Juli 2009 ----------------------------------- ----------------------------------- ----------------------------------Harren Sachbearbeiter(in) Fachbereichsleiter(in) Bürgermeister vom