Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
96 kB
Datum
24.11.2015
Erstellt
12.11.15, 13:15
Aktualisiert
12.11.15, 13:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
- Der Bürgermeister Az: 23.1
Bad Münstereifel, den 10.11.2015
Nr. der Ratsdrucksache: 417-X/Z-1
Eilbeschluss gemäß § 60 GO NW
Zur Genehmigung an den
Haupt- und Finanzausschuss
Termin
17.11.2015
Rat
24.11.2015
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung der Dringlichkeit:
Erneuerung der Abhängdecke in der Sport- und Mehrzweckhalle Mutscheid;
hier: Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe
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Berichterstatter: Ulrich Ley
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( X )Kosten €: 35.500,00 € brutto
( X ) Die Mittel müssen überplanmäßig bereitgestellt werden.
( X ) Deckung:
Bildungs- und Sportpausch.
( ) Folgekosten: ( ) ja /
( X ) nein
_________________ € jährlich
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( X ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
Beschlussausführung bis ___________
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
Sachverhalt / Begründung der Dringlichkeit:
1. Sachverhalt:
Der Bau- und Feuerwehrausschuss hatte unter RD 414-X in seiner Sitzung am 28.10.2015 über
die Vergabe entschieden. Die in der Sitzung kurz thematisierte Notwendigkeit einer Dringlichkeitsentscheidung wurde seinerzeit weder von der Verwaltung noch von allen Fraktionen gesehen.
Seite 2 von Ratsdrucksache 417-X/Z-1
In der Zwischenzeit hat die Verwaltung Kontakt zur Auftragnehmerin aufgenommen, mit dem Ziel
der Abstimmung eines Bauzeitenplanes. Hier bestehen im Hinblick auf eine schnellstmögliche
Bereitstellung für den Schulsport und die geplante Karnevalsveranstaltung am 23.01.2016 zeitliche Bindungen, die zu berücksichtigen sind.
Das Abstimmungsgespräch mit der Auftragnehmerin fand am 10.11.2015 statt. Dabei stellte sich
heraus, dass die Lieferzeiten der neuen Deckenplatten (Herstellung in Österreich) mindestens 3
Wochen betragen und die Auftragnehmerin in der Zeit vom 19.12.2015 – 11.01.2016 außergewöhnlich lange Betriebsferien hat.
Aus diesen Gründen kann seitens der Auftragnehmerin eine Fertigstellung bis Mitte Januar 2016
nur dann garantiert werden, wenn der Auftrag sobald als möglich, spätestens am 18.11.2015, erteilt wird.
Wird der Auftrag erst nach der Ratssitzung am 25.11.2015 übermittelt, besteht in dem verbleibenden Zeitraum bis Mitte Januar lediglich die Möglichkeit, die vorhandene Decke zu demontieren und
die Beleuchtungskörper provisorisch zu installieren. Diese Variante birgt neben dem Mehraufwand
die Nachteile, dass Schulsport wegen fehlender Ballwurfsicherheit nicht oder nur eingeschränkt
möglich ist und die Akustik wegen erheblichem Nachhall als erheblich schlechter empfunden wird.
2. Rechtliche Würdigung
3. Finanzielle Auswirkungen
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
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Es wird per Eilbeschluss gem. § 60 GO NRW beschlossen, zugunsten des Sachkontos
08424105/521500 (Bauliche Unterhaltung Sport- und Mehrzweckhalle Mutscheid) eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 35.500,00 € für die Erneuerung der Abhängdecke einschl. der Nebenarbeiten zu genehmigen. Die Deckung erfolgt aus Mitteln der Sport- und Bildungspauschale.
Seite 3 von Ratsdrucksache 417-X/Z-1
Genehmigung des Eilbeschlusses:
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An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den
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Abstimmungsergebnis:
HFA
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Rat
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
7. Beschluss:
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Die o.a. Dringlichkeitsentscheidung wird genehmigt.