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Beschlussvorlage (Straßenausbau im Rahmen der Kanalbaumaßnahme in Mahlberg Bereich Michelsberg)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
93 kB
Datum
01.12.2015
Erstellt
19.11.15, 16:21
Aktualisiert
19.11.15, 16:21
Beschlussvorlage (Straßenausbau im Rahmen der Kanalbaumaßnahme in Mahlberg Bereich Michelsberg) Beschlussvorlage (Straßenausbau im Rahmen der Kanalbaumaßnahme in Mahlberg Bereich Michelsberg) Beschlussvorlage (Straßenausbau im Rahmen der Kanalbaumaßnahme in Mahlberg Bereich Michelsberg)

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Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 18.11.2015 - Die Bürgermeisterin Az: 23-21-22 Nr. der Ratsdrucksache: 339-X/Z-1 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Stadtentwicklungsausschuss 01.12.2015 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Straßenausbau im Rahmen der Kanalbaumaßnahme in Mahlberg Bereich Michelsberg __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr Schäfer, Herr W. Müller __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich Beschlussausführung bis ___________ __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA SW 1 PR SW 2 Dez _________________ Bürgermeisterin __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StadtE ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK2@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 339-X/Z-1 1. Sachverhalt: Das vom Stadtentwicklungsausschuss beschlossene Handlungskonzept wurde den Anliegern der betroffenen Straßen, An der Hasenhecke, An der Hüh, Engelsbergweg, Römerstraße und Am Lindchen in einer Informationsveranstaltung im Landgasthof „Zur Wasserscheide“ am 16.11.2015 vorgestellt. Die Anlieger der südlichen Stichstraße der Römerstraße wurden unterrichtet, dass nach dem Flächennutzungsplan noch Freiflächen baulich entwickelbar sind, dafür aber planungsrechtliche Schritte (Satzung gem. § 34 Abs. 4 BauGB oder Bebauungsplan) zu ergreifen sind und die Straße nach den Regeln der Technik auszubauen ist, wobei aus Verkehrssicherheitsgründen auch die Einmündung zur L 113 zu verlagern ist. Die Anlieger haben an der baulichen Entwicklung kein Interesse bekundet. Deshalb soll es bei der ursprünglichen Absicht bleiben, im Rahmen der Kanalbaumaßnahme nur die Fahrbahn wieder herzustellen. Den meisten Raum hat die Diskussion über den städt. Vorschlag eingenommen, bei der Straße an der Hüh die Teileinrichtung Straßenentwässerung herzustellen, weil damit eine Beitragspflicht verbunden ist. Aus den Wortbeiträgen wurde nochmals deutlich, dass wegen der ungeregelten Oberflächenentwässerung bei Regenfällen Niederschlagswasser auf tiefer gelegene Flächen im Einmündungsbereich zur Reckerscheider Straße läuft. Der davon besonders betroffene Anlieger hat klar die Erwartung formuliert, dass die Stadt diesen Missstand, wie durch die von der Stadt vorgeschlagene Maßnahme, abstellt. Während der weiteren Diskussion hat sich auch bei Anliegern, deren Grundstücke nicht oder nicht in diesem Maße vom abfließenden Straßen- Oberflächenwasser gefährdet werden, die Einsicht durchgesetzt, dass es sinnvoll ist, eine funktionierende Straßenentwässerung zu errichten. Daran war die Bitte geknüpft, doch die Anlieger in die Ausführungsplanung einzubinden und die für die geordnete Straßenentwässerung zu beauftragenden Bauleistungen auf den unabdingbaren Umfang zu beschränken. Die Verwaltung hat zugesagt, diese Anregung aufzugreifen, will aber zur besseren Meinungsbildung neben dem Minimalmodell noch eine zweite Variante mit erhöhter Funktionalität entwickeln. Bei der Straße Am Lindchen beklagte eine Anliegerin, dass an dieser Straße nichts geplant sei, obwohl sie sich in einem schlechten Zustand befinde. Da aber mitzuteilen war, dass die Stadt dort keine Baumaßnahme auf eigene Kosten durchführen wird, sondern der Ausbau hohe Erschließungsbeiträge auslösen würde, ist die Ausbaufrage nicht weiter vertieft worden. Bei den anderen Straßen hatten die Anlieger gegen das Handlungskonzept keine Einwände. Das Ergebnis der Informationsveranstaltung ist in den abgedruckten endgültigen Beschluss eingearbeitet. Seite 3 von Ratsdrucksache 339-X/Z-1 7. Beschlussvorschlag: Für die von den anstehenden Kanalbaumaßnahmen erfassten Straßen wird folgendes Handlungskonzept beschlossen: a) An der Hüh Teilstrecke zwischen Kreuzung Engelsbergweg und K 50 (Reckerscheider Straße): Herstellung Teileinrichtung Straßenentwässerung b) Engelsbergweg: kein Straßenausbau, spätere Herstellung c) Römerstraße (nördl. Parallelweg): Sonderfall, Herstellung als Radweg d) Römerstraße (südl. Stichstraße): kein Straßenausbau e) An der Hasenhecke: Instandsetzung Fahrbahndecke (nachrichtlich nochmals aufgeführt) f) Am Lindchen: kein Straßenausbau Die Straßenentwässerung An der Hüh soll im Rahmen der 2017 geplanten Kanalbaumaßnahme hergestellt werden. Die Verwaltung wird beauftragt, im ersten Schritt dafür die Ausführungsplanung mit zwei Varianten zu erarbeiten und dem Ausschuss sowie den Anliegern vorzustellen.